Banaora März 3, 2012 Hallo liebes Forum, es geht um die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln der Banco Santander. Hier wurden mir Mitte Januar 816 Bezugsrechte ins Wertpapierdepot eingebucht. Ich habe weitere 7648 Bezugsrechte über die Börse hinzugekauft für 11,4 Cent das Stück. Das Gesamtwert der hinzugekauften Bezugsrechte beträgt damit 871,87. Hinzu kommen noch 8,15 an Gebühren für die Transaktion. Nach Abschluß der Kapitalerhöhung teilte mir meine Bank mit, dass meine 8464 Bezugsrechte in 184 Aktien gewandelt wurden (Bezugsverhältnis 46:1). Die neuen Aktien würden zum Kurs von 5,474 als angeschafft gelten. So weit so gut. Für mich unerklärlich ist dann aber die Ertragsabrechnung: Hier werden mir die vollen 8464 Bezugsrechte zum Zins-/Dividendensatz von 11,9 Cent als Kapitalertrag berechnet. Zusammen somit 1007,22. Aus meiner Sicht besteht der Kapitalertrag aus folgenden zwei Komponenten: 1. Den 816 eingebuchten Bezugsrechten der Banco Santander zu 11,9 Cent, also 97,104. 2. Der Differenz zwischen dem Dividendensatz von 11,9 Cent und meinem Kaufpreis pro Stück von 11,4 Cent bei 7648 Bezugsrechten, also (0,119-0,114)*7648 = 38,24. Zusammen komme ich somit auf einen Kapitalertrag von gerundet 135,34. Wer hat nun Recht meine Bank oder ich? Und falls meine Bank Recht hat, wieso ist das so, dass auch die hinzugekauften Bezugsrechte voll als Kapitalertrag angerechnet werden? Ich habe übrigens meine Bank kontaktiert. Nach Überprüfung hat sie ihre Abrechnung für richtig erklärt. Genau begründen konnten sie das am Telefon nicht, daher habe ich eine schriftliche Begründung angefordert. Bin sehr gespannt auf eure Beiträge. Mit freundlichen Grüßen, BanaOra Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 3, 2012 Hallo liebes Forum, es geht um die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln der Banco Santander. Hier wurden mir Mitte Januar 816 Bezugsrechte ins Wertpapierdepot eingebucht. Ich habe weitere 7648 Bezugsrechte über die Börse hinzugekauft für 11,4 Cent das Stück. Das Gesamtwert der hinzugekauften Bezugsrechte beträgt damit 871,87. Hinzu kommen noch 8,15 an Gebühren für die Transaktion. Nach Abschluß der Kapitalerhöhung teilte mir meine Bank mit, dass meine 8464 Bezugsrechte in 184 Aktien gewandelt wurden (Bezugsverhältnis 46:1). Die neuen Aktien würden zum Kurs von 5,474 als angeschafft gelten. So weit so gut. Für mich unerklärlich ist dann aber die Ertragsabrechnung: Hier werden mir die vollen 8464 Bezugsrechte zum Zins-/Dividendensatz von 11,9 Cent als Kapitalertrag berechnet. Zusammen somit 1007,22. Aus meiner Sicht besteht der Kapitalertrag aus folgenden zwei Komponenten: 1. Den 816 eingebuchten Bezugsrechten der Banco Santander zu 11,9 Cent, also 97,104. 2. Der Differenz zwischen dem Dividendensatz von 11,9 Cent und meinem Kaufpreis pro Stück von 11,4 Cent bei 7648 Bezugsrechten, also (0,119-0,114)*7648 = 38,24. Zusammen komme ich somit auf einen Kapitalertrag von gerundet 135,34. Wer hat nun Recht meine Bank oder ich? Und falls meine Bank Recht hat, wieso ist das so, dass auch die hinzugekauften Bezugsrechte voll als Kapitalertrag angerechnet werden? Ich habe übrigens meine Bank kontaktiert. Nach Überprüfung hat sie ihre Abrechnung für richtig erklärt. Genau begründen konnten sie das am Telefon nicht, daher habe ich eine schriftliche Begründung angefordert. Bin sehr gespannt auf eure Beiträge. Mit freundlichen Grüßen, BanaOra Aus meiner Sicht ist weder noch richtig: Kapitalerertrag: EUR 97,104 (816 x Div.-Satz 11,90cent) Anschaffungskosten EUR 968,97 (Div von EUR 97,104 zzgl. Kaufpreis BZR EUR 871,87). Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Banaora März 21, 2012 Sooo, ich habe nun die schriftliche Antwort meiner Bank dazu bekommen. Es spielt anscheinend keine Rolle, ob die Bezugsrechte hinzugekauft sind, die bezogenen Bonusaktien müssen nach §20 EStG voll als Kapitalertrag versteuert werden. Die Antwort passt mir gar nicht, aber wenn die Gesetzeslage so ist, kann man nichts machen, außer daraus lernen und bei der Ausgabe von "Bonusaktien" keine Bezugsrechte hinzukaufen. Viele Grüße, BanaOra Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 21, 2012 Sooo, ich habe nun die schriftliche Antwort meiner Bank dazu bekommen. Es spielt anscheinend keine Rolle, ob die Bezugsrechte hinzugekauft sind, die bezogenen Bonusaktien müssen nach §20 EStG voll als Kapitalertrag versteuert werden. Die Antwort passt mir gar nicht, aber wenn die Gesetzeslage so ist, kann man nichts machen, außer daraus lernen und bei der Ausgabe von "Bonusaktien" keine Bezugsrechte hinzukaufen. Viele Grüße, BanaOra Die Antwort ist m.E. falsch. Wenn es so abgerechnet wird, muss ein Verlust in Höhe der AK der zugekauften BZR in den Verlust-Topf eingestellt werden. Insoweit kann man den Kapitalertragsteuerabzug zumindest nachträglich über die Veranlagung korrigieren. Abfinden würde ich mich damit nicht. Bei Problemen gerne BM. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Banaora März 22, 2012 Danke für Deine Antwort Taxadvisor, ich hatte in meinem Beitrag vergessen zu erwähnen, dass eine NV-Bescheinigung bei der Bank vorliegt. Aus dem Schreiben meiner Bank geht hervor, dass sie aus diesem Grund keinen Steuerabzug vorgenommen haben. Für die, die es interessiert, poste ich mal die gesamte Begründung: "Konkret geht es Ihnen um die Besteuerung Ihrer Anrechte der Banco Santander S.A. ISIN ES0613900994. Ihre 184 Bonusaktien, die Sie im Verhätnis 46:1 erhalten haben, gelten als Sachdividende gem. §20 EStG. Die Gesellschaft hat vorgegeben, dass die Besteuerung in der Gattung der Anrechte erfolgt und nicht in der Gattung der neuen Titel Banco Santander S.A. Acciones Nom. EO 0,50, ISIN ES0113900J37. Die Bonusaktien wurden uns über Wertpapiermitteilungen mit einem steuerlich maßgeblichen Anschaffungskurs von 5,474 Euro geliefert. Dieser Kurs wurde im Verhältnis 46:1 auf die Anrechte umgerechnet. Somit ergibt sich ein steuerpflichtiger Kurs pro Anrecht von 0,119 Euro. Auf Grund Ihrer vorliegenden NV-Bescheinigung erfolgte kein Steuerabzug." Tut mir leid, das mit der NV-Bescheinigung hätte ich erwähnen sollen. Viele Grüße, BanaOra Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag