seventh_son Februar 29, 2012 Hallo, ich habe bei mehreren Banken Freistellungsaufträge eingereicht. Bei einer Bank hat dieser aber nicht ausgereicht, ich habe also KESt gezahlt. Insgesamt bin ich aber unter dem Sparerpauschbetrag geblieben, ich möchte mir die gezahlte Steuer also über die Steuererklärung wiederholen. Was muss ich nun in der Anlage KAP eintragen? Muss ich sämtliche Kapitalerträge (also auch die freigestellten) erfassen und die entsprechenden Steuerbescheinigungen beilegen? Oder ist es möglich, nur den Fall anzugeben, wo auch tatsächlich Steuer gezahlt wurde? Besten Dank schonmal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Februar 29, 2012 Was muss ich nun in der Anlage KAP eintragen? Muss ich sämtliche Kapitalerträge (also auch die freigestellten) erfassen und die entsprechenden Steuerbescheinigungen beilegen? Oder ist es möglich, nur den Fall anzugeben, wo auch tatsächlich Steuer gezahlt wurde? In diesem Fall ist es möglich, nur die Erträge und Steuern etc. bei der fraglichen Bank einzutragen, solange der bei den anderen Banken tatsächlich in Aspruch genommene Freistellungsbetrag in Zeile 14a eingetragen wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
seventh_son Februar 29, 2012 Was muss ich nun in der Anlage KAP eintragen? Muss ich sämtliche Kapitalerträge (also auch die freigestellten) erfassen und die entsprechenden Steuerbescheinigungen beilegen? Oder ist es möglich, nur den Fall anzugeben, wo auch tatsächlich Steuer gezahlt wurde? In diesem Fall ist es möglich, nur die Erträge und Steuern etc. bei der fraglichen Bank einzutragen, solange der bei den anderen Banken tatsächlich in Aspruch genommene Freistellungsbetrag in Zeile 14a eingetragen wird. Der in Anspruch genommene Freistellungsbertrag muss aber nicht nachgewiesen werden, oder? Ich erinnere mich dunkel gelesen zu haben, dass die Banken die freigestellten Beträge ans Finanzamt melden müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Februar 29, 2012 Der in Anspruch genommene Freistellungsbertrag muss aber nicht nachgewiesen werden, oder? Ich erinnere mich dunkel gelesen zu haben, dass die Banken die freigestellten Beträge ans Finanzamt melden müssen. Das ist richtig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag