Karcist Februar 29, 2012 · bearbeitet Februar 29, 2012 von Karcist Guten Tag Ich habe ein Paar steuerliche Fragen und hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin 24 Jahre alt und Student. Ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung gemacht. Ich bin deutscher und wohne in Deutschland. Mein Depot ist bei Interactive Brokers also im Ausland. Beim Verkauf von Wertpapieren wird keine Steuer direkt abgeführt. Es gibt den 800 Euro Pauschbetrag und die 7200 Einkommenssteuerfreigrenze. Da ich nicht berufstätig bin, kann ich wie ich im Studium gelernt habe, meine Kapitalerträge darauf anrechnen lassen. Das heißt sämtliche Kapitalerträge unter 8000 Euro muss ich nicht versteuern. 1. Frage: In welchen der drei Szenarien muss ich eine Steuererklärung ans Finanzamt schicken? a.) Angenommen ich habe Kapitalerträge i.H.v. 500 Euro b.) Angenommen ich habe Kapitalerträge i.H.v. 5000 Euro c.) Angenommen ich habe Kapitalerträge i.H.v. 10000 Euro 2. Frage Ich habe in der Uni gelernt, dass thesaurierende Produkte erst beim Verkauf besteuert werden. Nun musste ich in diesem Forum lesen, dass diese Aussage nur für ausländisch thesaurierende Swap-ETFs auf die Assetklassen Aktien und Rohstofffutures, sowie sämtliche Comstage-ETFs gültig ist. Was ist nun korrekt? Hat sich da etwas geändert? 3a. Frage Ich wurde darauf hingewiesen, dass es Strafsteuern gibt, bei solchen Produkten, zu denen ich im Bundesanzeiger keine thesaurierten/thesaurierungsgleichen Erträge finde, die ich in deiner Steuererklärung angeben kann. Es geht hierbei um die sogenannte "Steuertransparenz". Was bedeutet es ob ein Fonds steuertransparent in Deutschland ist, wo kann ich das für das jeweilige Produkt nachgucken? 3b. Frage Ist das für mich relevant, wenn mein Broker nicht in Deutschland ist? 4. Frage Folgende konkrete Produkte, die ich gerne kaufen würde, wurden mir als eventuell Problematisch aufgezeigt. Mir wurde dazu geraten mich an das Steuerforum zu wenden: a.) (ISIN:DE000A0YBR46) MSCI Emerging Markets, weil DE-ISIN aber Domizil in Irland + Durchführung von Zwischenthesaurierungen b.) Vanguard Small-Cap Value ETF, keiner konnte mir beantworten ob der Steuertransparent ist in Deutschland oder nicht. Und falls nicht spielt das überhaupt eine Rolle wenn ich mein Depot bei Interaktive Brokers habe? https://institutional.vanguard.com/iippdf/pdfs/FS937.pdf Ich hoffe ihr könnt mir helfen Freundliche Grüße Karcist Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Februar 29, 2012 · bearbeitet Februar 29, 2012 von Taxadvisor Zu 1). Verpflichtung besteht nur, wenn (bei Dir) kein Fall des § 46 EStG vorliegt, diese Regelung gilt generell für alle Arbeitnehmer. Alle anderen müssen nach dem Gesetzeswortlaut eine Erklärung abgeben. Bis auf den Fall c) müsste ohne Aufforderung allerdings keine abgegeben werden, es sei denn zum Nachweis der Thesaurierungen wäre dies empfehlenswert (vgl. zu 2). zu 2). Falsch gelernt oder sachlich falsch erklärt. Thesaurierung werden als Zufluss jährlich fingiert und sind zu besteuern, diese Regelung besteht so bereits seit 1993. Die "Besteuerung beim Verkauf" ist eine Praktiker-Variante die wir aufgrund der Verschärfung der Steuerhinterziehung nicht empfehlen können. Diese Regelung gilt generell für alle ausl. thes. Fonds, bei den inl. thes. Fonds wird die Steuer bei Thesaurierung aus dem Fondsvermögen entnommen und ist abgegolten. Daneben ist der Kursgewinn (bereinigt um die versteuerten Thesaurierungen) beim Verkauf steuerpflichtig, wenn der Kauf nach 2009 erfolgte. Vielleicht meinst Du auch etwas anderes: Es gibt einige Swap-Fonds, die "steuerfreie" Substanzausschüttungen leisten, diese werden in der Tat beim Verkauf über die Korrektur der steuerlichen Anschaffungskosten nachbesteuert. zu 3a). www.ebundesanzeiger.de ISIN eingeben und nach Besteuerungsgrundlagen filtern. Wenn es sich nicht gerade um einen Neufonds handelt sollte dort etwas auftauchen. Ggfs. mit Namen und WKN wiederholen zu 3b). Nein, die Besteuerungsfolgen sind identisch, bei Auslandsbrokern und Inlandsbroker muss das regelmäßig selbst ermittelt werden. Im Inland wird aber beim Verkauf ordentlich einbehalten. zu 4). Der DE-Fonds ist in jedem Fall steuertransparent, der Vanguard eher nicht, allerdings hat Vanguard auch steuertransparente Tranchen mit IE-ISIN. Zur Strafbesteuerung: Bei intransparenten Fonds ist die jährliche Besteuerung recht hoch (min. 6% des Jahresendwertes sind steuerpflichtig). Bei Veräußerung kann man diese Beträge jedoch wieder abziehen vom (Brutto-)Veräußerungsgewinn, sofern man die Thesaurierungen nachweist und den Fonds nach 2008 gekauft hat. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Februar 29, 2012 Es gibt den 800 Euro Pauschbetrag und die 7200 Einkommenssteuerfreigrenze. Da ich nicht berufstätig bin, kann ich wie ich im Studium gelernt habe, meine Kapitalerträge darauf anrechnen lassen. Das heißt sämtliche Kapitalerträge unter 8000 Euro muss ich nicht versteuern. Freigrenze gibt es streng genommen keine, nur bis dahin fällt keine Einkommensteuer an. Soweit ich weiß sind es aber 8004, der Sparerpauschbetrag sind 801 und mittels Günstigerprüfung kommst du dann bereits auf 8805 die du steuerfrei einstreichen kannst (sofern Kapitalerträge deine einzigen Einnahmen sind). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll Februar 29, 2012 Freigrenze gibt es streng genommen keine, nur bis dahin fällt keine Einkommensteuer an. Soweit ich weiß sind es aber 8004, der Sparerpauschbetrag sind 801 und mittels Günstigerprüfung kommst du dann bereits auf 8805 die du steuerfrei einstreichen kannst (sofern Kapitalerträge deine einzigen Einnahmen sind). @Karcist: Überprüfe auch, inwiefern du bei solchen Einnahmen noch im Rahmen der Krankenversicherung für Studenten bzw. (falls das möglich ist) über die Eltern krankenversichert sein kannst. Evtl. musst du dich freiwillig versichern, was deutlich teurer ausgehen könnte! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Februar 29, 2012 Krankenversicherung ist soweit ich weiß schon ab 4800/Jahr eigener Einkünfte fällig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Karcist Februar 29, 2012 Vielen Dank für die Antworten, haben mir echt geholfen. zu 2). Falsch gelernt oder sachlich falsch erklärt. Thesaurierung werden als Zufluss jährlich fingiert und sind zu besteuern, diese Regelung besteht so bereits seit 1993. Die "Besteuerung beim Verkauf" ist eine Praktiker-Variante die wir aufgrund der Verschärfung der Steuerhinterziehung nicht empfehlen können. Diese Regelung gilt generell für alle ausl. thes. Fonds, bei den inl. thes. Fonds wird die Steuer bei Thesaurierung aus dem Fondsvermögen entnommen und ist abgegolten. Daneben ist der Kursgewinn (bereinigt um die versteuerten Thesaurierungen) beim Verkauf steuerpflichtig, wenn der Kauf nach 2009 erfolgte. Vielleicht meinst Du auch etwas anderes: Es gibt einige Swap-Fonds, die "steuerfreie" Substanzausschüttungen leisten, diese werden in der Tat beim Verkauf über die Korrektur der steuerlichen Anschaffungskosten nachbesteuert. Gilt dies auch, wenn ich eine ganz normale Aktie kaufe, die keine Dividenden ausschüttet und demzufolge die Unternehmensgewinne thesauriert? Kann es sein, dass ich die Kapitalerträge einer solchen Aktie erst versteuern muss wenn ich sie verkaufe und auch der Staat sich nix von dem zu thesaurierenden Geld einstreicht? Ich habe es mir irgendwie gemerkt, dass thesaurierende Aktien, ausschüttenden gegenüber einen Steuervorteil haben, aufgrund eines Leverage/Zinseszinseffektes. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Februar 29, 2012 Vielen Dank für die Antworten, haben mir echt geholfen. zu 2). Falsch gelernt oder sachlich falsch erklärt. Thesaurierung werden als Zufluss jährlich fingiert und sind zu besteuern, diese Regelung besteht so bereits seit 1993. Die "Besteuerung beim Verkauf" ist eine Praktiker-Variante die wir aufgrund der Verschärfung der Steuerhinterziehung nicht empfehlen können. Diese Regelung gilt generell für alle ausl. thes. Fonds, bei den inl. thes. Fonds wird die Steuer bei Thesaurierung aus dem Fondsvermögen entnommen und ist abgegolten. Daneben ist der Kursgewinn (bereinigt um die versteuerten Thesaurierungen) beim Verkauf steuerpflichtig, wenn der Kauf nach 2009 erfolgte. Vielleicht meinst Du auch etwas anderes: Es gibt einige Swap-Fonds, die "steuerfreie" Substanzausschüttungen leisten, diese werden in der Tat beim Verkauf über die Korrektur der steuerlichen Anschaffungskosten nachbesteuert. Gilt dies auch, wenn ich eine ganz normale Aktie kaufe, die keine Dividenden ausschüttet und demzufolge die Unternehmensgewinne thesauriert? Kann es sein, dass ich die Kapitalerträge einer solchen Aktie erst versteuern muss wenn ich sie verkaufe und auch der Staat sich nix von dem zu thesaurierenden Geld einstreicht? Ich habe es mir irgendwie gemerkt, dass thesaurierende Aktien, ausschüttenden gegenüber einen Steuervorteil haben, aufgrund eines Leverage/Zinseszinseffektes. Die Zuflussfiktion gilt nur bei Fonds, bei Aktien gilt: keine Dividende keine Steuer und erst bei Veräußerung Steuer auf den Kursgewinn wenn Neubestand. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Karcist Februar 29, 2012 · bearbeitet Februar 29, 2012 von Karcist Es gibt einige Swap-Fonds, die "steuerfreie" Substanzausschüttungen leisten, diese werden in der Tat beim Verkauf über die Korrektur der steuerlichen Anschaffungskosten nachbesteuert. Sehr interessant, wenn ich dich richtig verstehe, ergeben sich daraus für mich 3 Möglichkeiten (und 3 Fragen) keine Steuern vor dem Verkauf zahlen zu müssen. (Ein großer Vorteil für mich ist, dass dann ich dann keine Steuererklärung machen müsste+der Finanzielle Vorteil den ich weiter oben beschrieben habe) A. Ich kaufe nur Aktien ohne Dividenden, dafür habe ich aber nicht genügend Kapital. B. Ich kaufe ein ETF auf einen Index der nur Aktien enthältt, die keine Dividenden Ausschütten. Dadurch sollten auf ETF Ebene keine Thesaurierung bzw. Ausschüttung statt finden. 1. Frage: Ist die Annahme in B korrekt und ich müsste erst bei Verkauf versteuern? C. Ich kaufe ausländische thesaurierende Swapper ETFs. 2. Frage: Ist denn nun das Nachbesteuern bei Verkauf auf die Substanzausschüttungen begrenzt oder werden sämtliche Thesaurierungen (Substanzausschüttungen + Erträge) erst bei Verkauf besteuert, sobald Substanzausschüttungen stattgefunden haben? 3. Frage: Machen alle ausländische thesaurierende Swapper ETFs diese Substanzausschüttungen und qualifizieren sich damit für mein Depot? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 1, 2012 A. Ich kaufe nur Aktien ohne Dividenden, dafür habe ich aber nicht genügend Kapital. B. Ich kaufe ein ETF auf einen Index der nur Aktien enthältt, die keine Dividenden Ausschütten. Dadurch sollten auf ETF Ebene keine Thesaurierung bzw. Ausschüttung statt finden. 1. Frage: Ist die Annahme in B korrekt und ich müsste erst bei Verkauf versteuern? C. Ich kaufe ausländische thesaurierende Swapper ETFs. 2. Frage: Ist denn nun das Nachbesteuern bei Verkauf auf die Substanzausschüttungen begrenzt oder werden sämtliche Thesaurierungen (Substanzausschüttungen + Erträge) erst bei Verkauf besteuert, sobald Substanzausschüttungen stattgefunden haben? 3. Frage: Machen alle ausländische thesaurierende Swapper ETFs diese Substanzausschüttungen und qualifizieren sich damit für mein Depot? A: Verstehe ich zwar nicht, auch mit geringen Dividendeneinnahmen/Fondserträgen wird ja wie beschrieben grundsätzlich keine StErkl. angefordert. B. Nein bzw. kommt darauf an. Der Fonds wird niemals eine 100%-Kopie des Index halten, so dass es in der Praxis vielleicht so ist, dies aber nicht vorhergesagt werden kann. C2: Der veröffentlichte steuerpflichtige Teil der Ausschüttung/Thesaurierung ist jährlich steuerpflichtig. C3: Weiß ich nicht... Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Karcist März 1, 2012 · bearbeitet März 1, 2012 von Karcist A. Ich kaufe nur Aktien ohne Dividenden, dafür habe ich aber nicht genügend Kapital. B. Ich kaufe ein ETF auf einen Index der nur Aktien enthältt, die keine Dividenden Ausschütten. Dadurch sollten auf ETF Ebene keine Thesaurierung bzw. Ausschüttung statt finden. 1. Frage: Ist die Annahme in B korrekt und ich müsste erst bei Verkauf versteuern? C. Ich kaufe ausländische thesaurierende Swapper ETFs. 2. Frage: Ist denn nun das Nachbesteuern bei Verkauf auf die Substanzausschüttungen begrenzt oder werden sämtliche Thesaurierungen (Substanzausschüttungen + Erträge) erst bei Verkauf besteuert, sobald Substanzausschüttungen stattgefunden haben? 3. Frage: Machen alle ausländische thesaurierende Swapper ETFs diese Substanzausschüttungen und qualifizieren sich damit für mein Depot? A: Verstehe ich zwar nicht, auch mit geringen Dividendeneinnahmen/Fondserträgen wird ja wie beschrieben grundsätzlich keine StErkl. angefordert. B. Nein bzw. kommt darauf an. Der Fonds wird niemals eine 100%-Kopie des Index halten, so dass es in der Praxis vielleicht so ist, dies aber nicht vorhergesagt werden kann. C2: Der veröffentlichte steuerpflichtige Teil der Ausschüttung/Thesaurierung ist jährlich steuerpflichtig. C3: Weiß ich nicht... Gruß Taxadvisor Noch einmal vielen Dank, Mit A) meinte ich lediglich, dass ich nicht genügend Kapital habe um eine ausreichende Diversifikation zu erreichen, wenn ich einzelne Aktien kaufe. Also die Ordergebühren wären zu hoch wenn ich für nur je 100 Euro Aktien kaufe. Zu b.) Klar gibt es einen gewissen Tracking Error, aber da ich ja einen Steuerfreipuffer habe, sollte ich damit dennoch ohne Steuererklärung auskommen. Solange ich Student bin und die 8800 Euro Freigrenze habe, sollte ich aber eh ohne Steuererklärung auskommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Wumbata Juni 2, 2013 Steuerfreie Dividenden Es gibt - wie an anderer Stelle im Forum besprochen - sog. steuerfreie Dividenden etwa bei Deutscher Post, Alstria, Freenet usw. Mir ist schon klar, dass es sich um Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto handelt, die daher steuerfrei sind. Bekannt ist mir auch, dass die steuerfreien Ausschüttungen die Anschaffungskosten der Aktie fiktiv mindern. Bei einem Verkauf würde daher für die Berechnung der Abgeltungssteuer ein Anschaffungspreis angesetzt, der um die Summe der jährlichen Ausschüttung je Aktie gemindert worden ist. Meine Frage: Wie verhält es sich steuerlich, wenn die Aktie - etwa Deutsche Post - vor dem 01.01.2009 angeschafft worden ist? Normalerweise müsste ich Sie abgeltungssteuerfrei verkaufen können? Danke an die Experten! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Juni 2, 2013 Meine Frage: Wie verhält es sich steuerlich, wenn die Aktie - etwa Deutsche Post - vor dem 01.01.2009 angeschafft worden ist? Normalerweise müsste ich Sie abgeltungssteuerfrei verkaufen können? Danke an die Experten! Da ändern auch die steuerfreien Dividenden nichts, der Verkauf bleibt steuerfrei. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juni 2, 2013 Da ändern auch die steuerfreien Dividenden nichts, der Verkauf bleibt steuerfrei. Jedenfalls wohl bis zur nächsten Bundestagswahl. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag