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Knarf

Entfernungspauschale bei zwei Arbeitsorten

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Knarf

Hallo,

 

ein Bekannter wohnt in Berlin. Zunächst hat er auch nur in Berlin gearbeitet.

Seit einem Jahr muss er zusätzlich jede Woche nach Hamburg, wo die Firma auch eine Niederlassung hat und arbeitet dort.

In der Regel ist er 3 Tage die Woche in Hamburg. Er fährt montags hin und bleibt auf Firmenkosten bis Mittwoch im Hotel.

Dabei fährt er immer zusammen mit einem Kollegen. Dieser Kollege hat einen Firmenwagen mit Tankkarte - falls das irgendwie wichtig ist.

 

Die Frage ist nun, was er in der Steuererklärung bei den Werbungskosten für die Fahrten zur Arbeitsstätte angeben kann.

 

Meine Rechnung wäre:

pro Woche: 250 km (einfache Fahrt B - HH) + 2 * 10 km (einfache Entfernung in B zur Arbeit) = 270 km

 

Und das ganze dann mal 45 Wochen (Rest ist Urlaub bzw. Feiertag) = 12.150 km.

 

Sehe ich das richtig? Oder muss auch irgendwie noch berücksichtigt werden, dass er in einem Firmenwagen mitfährt?

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reckoner

Hallo,

 

es ist zu klären, was der Hauptarbeitsort ist (vermutlich Berlin, dort gilt dann die normale Pendlerpauschale, 30 Cent pro Entfernungskilometer), bei dem anderen Einsatzort sind es Reisekosten (30 Cent pro zurückgelegtem Kilometer, aber nicht, wenn man - wie hier - gar keine eigenen Kosten hatte).

 

Übrigens musst du im Formular grundsätzlich die Kilometer pro Tag eintragen, das Hochrechnen aufs Jahr macht die Software automatisch.

 

MfG Stefan

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webber

Er kann ja A gelaufen sein und B kannst du doch auch volle Pauschalen bei einer normalen Mitfahrgelegenheit geltend machen, auch wenn du nix bezahlst.

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Taxadvisor

Er kann ja A gelaufen sein und B kannst du doch auch volle Pauschalen bei einer normalen Mitfahrgelegenheit geltend machen, auch wenn du nix bezahlst.

 

Das gilt bei Fahrten Wohnung/Arbeitsstelle, aber nicht bei Reiesekosten....

 

Gruß

Taxadvisor

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reckoner

Hallo webber,

 

Er kann ja A gelaufen sein
Ja und? Dann ist das sein Weg zur Arbeit. Die Pendlerpauschale gilt (weitgehend) unabhängig von der Art der Fortbewegung. Und wenn es vielleicht nur 100 Meter waren, dann hat er halt Pech gehabt (mancher würde auch Glück sagen, denn so schlecht ist das ja auch wieder nicht, erst 5 Minuten vor dem Schichtbeginn aus dem Haus zu müssen;-).

 

B kannst du doch auch volle Pauschalen bei einer normalen Mitfahrgelegenheit geltend machen, auch wenn du nix bezahlst.
Das hat Taxadvisor bereits treffend beantwortet.

 

MfG Stefan

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Kontron

Hänge meine Frage mal hier mit an,vielleicht hat jemand die richtige Antwort dazusmile.gif

 

Bekomme jedes Jahr zum Jahresende vom meinen Arbeitgeber einen nachweiß über meine gefahrenen km für die Steuererklärung,

darin ist für die zu entnehmen Einsatzort gefahrene km pro Woche und Stunden nachweiße für Verpflegung das ganze mit Stempel u unterschrift diese Daten übernehme ich im meine Steuererkl.

 

jetzt teilt mir mein FA mit die Fahrkosten als Werbungskosten nicht mehr anzuerkennen,sollte ihnen glaubhaft meine gefahrenen km nachweißenohmy.gif(Inspektion und oder )was ich ja durch das

Schreiben meines AG.ja mit einreiche.

 

Jetzt meine Frage ist es irgend wie Ratsam in Widerspruch zu gehen?? das doch das Schreiben meines Arbeitgeber doch ausreichen muß

 

Was würdet ihr Raten in diesen fall??

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35sebastian

Wenn die beglaubigten Zahlen stimmen, würde ich Widerspruch einlegen und das durch eigene Recherche nochmals belegen.

 

Das FA weiß, dass bei den Fahrtkosten am meisten geschummelt wird. Heutzutage lassen sich ja ganz einfach die Fahrtkilometer überprüfen und auch nachweisen. :thumbsup::)

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Ramstein

Kann es sein, dass der AG mehreren Mitarbeitern gleiche oder ähnliche Bescheinigungen ausgestellt hat? Dann könnte das FA Fahrgemeinschaften vermuten.

 

Falls du immer mit deinem PKW gefahren bist, solltest du doch den gewünschten Nachweis bringen können, oder?

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Kontron

Gleiche und ähnliche schon,mit den nachweiß gibt es EIGENTLICH kein Problem nur komisch das ich der erste bin der dies so nachweisen muß

 

werd doch mal lieber in Widerspruch gehen bzw.mal persönlich bei dehnen auf der Matte stehen und mal schauen was die für ein Problem haben.

 

Danke für eure Antwortenwink.gif

 

 

 

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WOVA1
· bearbeitet von WOVA1

Weil es gerade zum Thema passt:

 

Für alle reisenden AN gibt es ab 2014 ein paar Neuigkeiten:

 

reisekosten-ab-2014

 

insbesondere zu dem Thema, was denn die 'Regelmässige Arbeitsstätte' ist (ist gestorben und durch ein 'erste Tätigkeitsstätte' ersetzt).

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Kontron
· bearbeitet von Kontron

Kleiner zwischen Bericht Entfernungspauschale und Finanzamt

Das Amt ist immer berechtigt egal wie viel Km im Jahr gefahren wurden sind,einen Nachweis darüber zu verlangen,auch wenn man dies durch seine Firma schon nachgewiesen hat.

(Firmenstempel u Unterschrift).Es kann durch eine Werkstatt nachgewiesen werden wo ersichtbar ist der km stand,oder direkt beim FA. vorfahren sie würden es auch übernehmen sich den km Stand kostenlos zu notieren.Natürlich alles ohne das oder die Gewähretongue.gif

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reckoner

Hallo Kontron,

 

Das Amt ist immer berechtigt egal wie viel Km im Jahr gefahren wurden sind,einen Nachweis darüber zu verlangen,
Wer sagt das? [das stimmt nämlich nicht, erst ab 4500km kann das verlangt werden]

 

Es kann durch eine Werkstatt nachgewiesen werden wo ersichtbar ist der km stand,
Und was macht man dann für den Fall, dass man per Pedes unterwegs war? Soll da der Schuster ein Gutachten erstellen?

Oder - mal etwas realistischer -, wenn man bei einem Kollegen mitgefahren ist? Oder mit dem Fahrrad? (da kenne ich Leute, die das jeden Tag bei 7km Entfernung machen, zumindest im Sommer ist das gar kein Problem)

 

Stefan

 

PS: Irgendwie habe ich bei solchen Sachen immer das Gefühl, dass Entfernungspauschale und Reisekosten verwechselt oder in einen Topf geworfen werden (war ja hier im Thread auch schon der Fall).

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harryguenter

Und was macht man dann für den Fall, dass man per Pedes unterwegs war? Soll da der Schuster ein Gutachten erstellen?

OK, aber wieviele Kilometer läuft (oder fährt man mit dem Rad) man denn für gewöhnlich so zur Arbeit?

Laufen wohl kaum mehr als 3 und Radfahren eher nicht mehr als 7. Das sind max. 500 EUR Werbungskosten.

 

Hier geht es wohl eher um Fälle, in denen hohe Werbungskosten angegeben werden, die aber möglicherweise durch Fahrgemeinschaften abgebildet wurden. Und über solche größeren Entfernungen gibt es schon Nachweise in Form von Werkstattrechnungen oder Fahrkarten um zu belegen, dass man diese auch wirklich selbst gefahren ist.

Ansonsten darf das Finanzamt erstmal jede unbelegte Angabe anzweifeln. Die Nachweispflicht liegt beim Ersteller der Steuererklärung.

 

Im Eingangsfall hat die Firma ja erstmal mit der Aufstellung lediglich den Service und Nachweis geliefert, wohin der Arbeitsnehmer an wievielen Arbeitstagen musste - nicht wie er dorthin kam.

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reckoner

Hallo harryguenter,

 

OK, aber wieviele Kilometer läuft (oder fährt man mit dem Rad) man denn für gewöhnlich so zur Arbeit?

Laufen wohl kaum mehr als 3 und Radfahren eher nicht mehr als 7. Das sind max. 500 EUR Werbungskosten.

Natürlich, aber kontron hatte "Das Amt ist immer berechtigt" geschrieben, darum ging es mir.

 

Hier geht es wohl eher um Fälle, in denen hohe Werbungskosten angegeben werden, die aber möglicherweise durch Fahrgemeinschaften abgebildet wurden.
Ja und, fallen Fahrgemeinschaften etwa nicht unter die Entfernungspauschale? [das war eine rhetorische Frage, natürlich zählt auch reines Mitfahren]

 

Die Nachweispflicht liegt beim Ersteller der Steuererklärung.
Auch richtig. Aber im Fall der Entfernungspauschale reicht der Nachweis, dass man am Arbeitsort war (im Zweifel vielleicht auch noch, dass man zwischendurch wieder zu Hause war - Stichwort: Zweitwohnung). Wie man dort hingekommen ist, spielt absolut keine Rolle.

 

Im Eingangsfall hat die Firma ja erstmal mit der Aufstellung lediglich den Service und Nachweis geliefert, wohin der Arbeitsnehmer an wievielen Arbeitstagen musste - nicht wie er dorthin kam.
Im Eingangsfall ging es aber nicht um die Entfernungspauschale.

 

Nochmal: Bitte nicht die Entfernungspauschale mit Reisekosten gleichsetzen, da gibt es gravierende Unterschiede.

 

Mal eine kleine Definition von mir (aber ohne alle Einzelheiten und Sonderfälle):

Entfernungspauschale - auch Pendlerpauschale genannt - gibt es für Fahrten zum regelmäßigen Arbeitsplatz (das kann immer nur einer sein)

Dabei gilt 30 Cent je Entfernungskilometer (oder höhere Kosten des ÖPNV), ab 15000km muss es ein eigenes Fahrzeug sein.

 

Reisekosten gibt es für alle sonstigen Fahrten (zum Kunden, zum Lieferanten, zur Messe, zur Schulung u.s.w.)

Dabei gibt es 30 Cent pro gefahrenen Kilometer (oder die realen Kosten des ÖPNV), und es muss grundsätzlich das eigene Fahrzeug sein

 

Anmerkung: Eigenes Fahrzeug gilt auch für selbst angemietete oder privat geliehene Fahrzeuge

 

Stefan

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TaurusX

Weiß jemand was die Pendlerpauschale vom gesamten Umfang im "Bundeshaushalt" ausmacht ?

 

Ich finde es nach wie vor unverständlich, warum hier teilweise mehr Kosten geltend gemacht werden können, als man hat.

Siehe Fahrgemeinschaften; gut organisiert fahren 4 Personen mit einem Auto, also einmal echte Kosten und trotzdem

nutzen alle 4 in voller Höhe die Pendlerpauschale. Ist in meinen Augen völlig realitätfremd.

Aber vielleicht stehe ich ja mit meiner Ansicht etwas auf dem Schlauch.

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harryguenter
Ja und, fallen Fahrgemeinschaften etwa nicht unter die Entfernungspauschale? (das war eine rhetorische Frage, natürlich zählt auch reines Mitfahren)

Stimmt, das ist vor einiger Zeit geändert worden. Früher war das mal anders. So gesehen ist die Art der Fortbewegung tatsächlich egal.

 

Im Eingangsfall ging es aber nicht um die Entfernungspauschale.

Mein Post bezog sich auf die Frage vom 27.Okt.. Meinem Verständnis nach sind darin bei wechselnden Einsatzorten Entfernungen und Einsatzzeiten bescheinigt, keine Reisekosten. So ganz klar geht das aber nicht daraus hervor.

Bekomme jedes Jahr zum Jahresende vom meinen Arbeitgeber einen nachweiß über meine gefahrenen km für die Steuererklärung,

darin ist für die zu entnehmen Einsatzort gefahrene km pro Woche und Stunden nachweiße für Verpflegung das ganze mit Stempel u unterschrift diese Daten übernehme ich im meine Steuererkl.

In dem Fall, dass es sich nicht um Reiskostenbescheinigungen handelt sollte es eigentlich kein Problem mit dem Ansetzen der Entfernungspauschale geben. Verpflegungekosten können je nach Einsatzdauer ggfs. zusätzlich geltend gemacht werden, sofern vom Arbeitsgeber nicht (anteilig) erstattet.

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FranzFerdinand

Die pauschale Geltendmachung dient wohl eher der Vereinfachung bei der Erfassung.

 

Trotzdem gehört sie mMn komplett abgeschafft. Wo ich hinziehe ist doch mein Privatvergnügen und so belohnt der Staat Leute, die weit von ihrer Arbeit wegziehen mit Steuervorteilen. Ökonomisch und ökologisch wertvoll wäre es dagegen, die Nähe zum Arbeitsplatz noch zu honorieren!

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Aber vielleicht stehe ich ja mit meiner Ansicht etwas auf dem Schlauch.
Bei mir nicht, ich gehe sogar noch weiter und befürworte das Werkstorprinzip (so, wie es eine kurze Zeit mal war). Leider hat der Gesetzgeber damals einen dicken Fehler eingebaut, nämlich die pauschale Härtefallregelung ab 20 km, und dadurch ist das Gesetz vor Gericht gekippt worden.

In meinen Augen war diese Härtefallregelung sogar völlig grotesk, denn wenn man etwas für die Umwelt tun will (was sich Deutschland ja so groß auf die Fahnen schreibt), dann darf man gerade solche "Weitpendler" nicht auch noch belohnen. Ab einer bestimmten Entfernung muss man halt umziehen (oder einen näher gelegenen Job suchen). Einzelfälle hätte man ja noch beachten können, aber willkürlich ab 20km ging eben nicht.

Übrigens noch mal in Erinnerung gerufen: Das Gericht hat ausdrücklich nicht das Werkstorprinzip bemängelt, sondern nur die 20km-Regelung. Leider hat sich die Politik aber - auch durch die Medien - dazu hinreißen lassen, das ganze Gesetz wieder zu entfernen.

 

Meinem Verständnis nach sind darin bei wechselnden Einsatzorten Entfernungen und Einsatzzeiten bescheinigt, keine Reisekosten. So ganz klar geht das aber nicht daraus hervor.
In dem Fall, dass es sich nicht um Reiskostenbescheinigungen handelt sollte es eigentlich kein Problem mit dem Ansetzen der Entfernungspauschale geben.
Bei Wechseltätigkeit gibt es aber keinen regelmäßigen Arbeitsplatz, daher sind es beispielsweise bei Montagearbeitern oder Zeitarbeitern regelmäßig Reisekosten (was ja durchaus besser sein kann, weil doppelte Strecke).

 

Die pauschale Geltendmachung dient wohl eher der Vereinfachung bei der Erfassung.
Die Pauschale ja, aber dass man es auch bei weniger oder gar keinen Kosten absetzen kann, hat wohl eher ökologische Gründe. Wenn ich mich recht erinnere, hat das die erste rot-grüne Regierung eingeführt, und es ging imho darum, dass man die Bürger zu mehr Fahrgemeinschaften (oder auch Radfahren) animieren wollte.

 

Trotzdem gehört sie mMn komplett abgeschafft. Wo ich hinziehe ist doch mein Privatvergnügen und so belohnt der Staat Leute, die weit von ihrer Arbeit wegziehen mit Steuervorteilen. Ökonomisch und ökologisch wertvoll wäre es dagegen, die Nähe zum Arbeitsplatz noch zu honorieren!
Etwas anders ausgedrückt entspricht das meinem Text von oben, volle Zustimmung.

 

Stefan

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zylar

Die pauschale Geltendmachung dient wohl eher der Vereinfachung bei der Erfassung.

 

Trotzdem gehört sie mMn komplett abgeschafft. Wo ich hinziehe ist doch mein Privatvergnügen und so belohnt der Staat Leute, die weit von ihrer Arbeit wegziehen mit Steuervorteilen. Ökonomisch und ökologisch wertvoll wäre es dagegen, die Nähe zum Arbeitsplatz noch zu honorieren!

 

Und dann wundert man sich, wenn alle in die Städte ziehen, dort die Preise treiben und das Geheule über Mietpreise und Gentrifizierung los geht..

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Kontron

Das Amt ist auch LAUT ihrer AUSSAGe immer berechtigt dies zu verlangen,mir wurde von denen auch mal gesagt erst ab über 40000km im Jahr braucht man einen Nachweiß von den km z.B. einer Werke.Wenn man öffters was mit behörden zu tun hat,wird man eh schnell feststellen MÜSSEN jede Nase erzählt einen was anderes da will man nur nochtongue.gif

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