Natascha303 Dezember 24, 2005 Folgendes, hab im Jahr 2005 insgesamt abzüglich der Brokerkosten (An/Verkauf der Aktien sowie monatl. Kontogebühr 199,-) nicht mehr als 5000,- EUR Gewinn gemacht --->folglich muss ich NICHTS versteuern, da ich sonst keine Einkünfte habe und auch nicht arbeite. Nun beginnt 2006 bald, heisst das das nun wieder alles bei null anfängt, ich also den Gewinn aus 2005 nicht weiterführen muss und somit, falls ich in 2006 komplett wieder unter 5000,- bleiben sollte, dann wieder keine Steuern zahlen muss ?anfängt, ich also den Gewinn aus 2005 nicht weiterführen muss und somit, falls ich in 2006 komplett wieder unter 5000,- bleiben sollte, dann wieder keine Steuern zahlen muss ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Brandscheid Dezember 26, 2005 was ist das für ne komsiche 5000 euro regelung? weil du nicht arbeitest, gilt für dich keine spekulationsgrenze oder wie soll ich das verstehen? du hast also dieses jahr netto knapp 5000 euro an kursgewinnen eingeheimst? definiere deine situation mal was genauer Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Natascha303 Dezember 26, 2005 es gibt doch diesen Freibetrag, d.h wenn man nicht erwerbstätig ist (Studentin) dann hat man auch keinen Steuersatz. Wenn ich glaub unterhalb von 5000,- Spekulationsgewinn bin, so bleibt alles komplett steuerfrei. Ich weis nicht mehr genau bis zu welcher Grenze das geht aber ich glaub es waren um die 5000,- pro Jahr. Nun wollte ich nur das nochmals bestätigt haben ob das wirklich so ist und OB nun mit dem neuen Jahr die ganze Rechnung wieder bei null beginnt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Skeptiker Dezember 26, 2005 Die Grenze von 7680(?) Euro plus Werbungskosten ist jährlich, jedes Jahr neu. Darfst also jedes Jahr 5000 Euro Dividende oder sonstige Einkünfte haben und musst nichts versteuern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Natascha303 Dezember 26, 2005 das ist aber nur bei Nicht-Erwerbstätigen so, oder ? und Dividende oder Spekulationsgewinne wird auch egal sein ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Skeptiker Dezember 26, 2005 Ich hoffe, ich irre mich nicht, bin nicht ganz sicher auf diesem Gebiet. Die Grenze betrifft jegliches Einkommen, ob aus selbständiger Arbeit, Kapital oder abhängiger Arbeit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kitano Dezember 27, 2005 · bearbeitet Dezember 27, 2005 von Kitano @Skeptiker u. @all: Was du ansprichst, ist die Einkommensgrenze bis zu der keine Einkommensteuer (ESt) anfällt, für verheiratete ist sie ca. doppelt so hoch (Zahlen ändern sich aber auch jedes Jahr), der sog. Grundfreibetrag. Zur Berechnung des Einkommens werden alle Einkunftsarten i. S. d. EStG herangezogen, dazu zählen alle Einkunftsarten i. S. d. EStG, das sind Einkünfte aus: Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen (Dividenten, Zinsen etc.), Vermietung und Verpachtung, sonstigen Einkünfte (Renten etc.), privaten Veräußerungsgeschäften (Veräußerung von Aktien innerhalb der Spekulationsfrist von 1 Jahr). Von diesen Einkuftsarten können dann noch Betriebsausgaben oder Werbungskosten (soweit angefallen) abgezogen werden. Dann kommen Sonderausgaben und weitere tarifliche Abzüge (Kinderfreibetrag etc.). Sodann hat man sein individuelles Einkommen, welches dann je nach Tarif besteuert wird. Liegt dieses Einkommen unter dem o. g. Grundfreibetrag fällt keine ESt an. Dabei ist aber noch zu beachten, dass es sog. Progressionseinkünfte gibt, welches zwar steuerfrei sind (Arbeitslosengeld, bestimmte Gelder die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei sind, Muterschaftsgeld etc.), aber den persönlichen Steuersatz erhöhen und die Tarifgrenze senken. So, ich hoffe, dass nun alle Unklarheiten ein für alle mal beseitigt sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag