tyr Januar 20, 2014 Als Warnhinweis schlage ich vor: Achtung, mangelnde Risikobereitschaft gefährdet die Rendite. Wenn man sich anschaut, wo das Geld der Deutschen "investiert" ist http://www.welt.de/finanzen/altersvorsorge/article120618520/Die-Deutschen-sparen-sich-mit-aller-Kraft-arm.html ... ein wenig anders formuliert wäre das durchaus brauchbar. "Mangelnde und zu viel Risikobereitschaft gefährdet Werterhalt" o. ä. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli Januar 20, 2014 Natürlich war mein Beitrag nicht ganz ernst gemeint. Er sollte herausstellen, wozu der feste deutsche Wille zum Schubladendenken (RK1, 2, 3; Grauer Kapitalmarkt, Vorsicht: Totalverlust droht!) führt. Naja, so daneben finde ich den Beitrag nicht. Nachdem ich meine Anteile bei der örtlichen VoBa auf das Maximum (= 825,00 Euro) erhöht und mehrmals aus dem Verwandtenkreis Kommentare ich Richtung "risikolose Rendite" gehört habe, habe ich mal nachgefragt. Alle Gefragten sind total überrascht gewesen als sie hörten, dass sie bei einer Pleite ggf. den gleichen Betrag nochmal nachschiessen müssen, war das erstaunen groß. Ich kann mich noch erinnern, dass mir das vor 20 Jahren vom VoBa-Mitarbeiter schon gesagt wurde, allerdings die Gefahr gleich mit den Worten, dass eine VoBa praktisch nicht pleite gehen kann relativiert wurde. BTW: VoBa Lippstadt-Beckum: 15 Anteile a 55 Euro = 825,00 Euro. Letztes Jagr waren es 6% Znsen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Januar 20, 2014 Nachdem ich meine Anteile bei der örtlichen VoBa auf das Maximum (= 825,00 Euro) erhöht und mehrmals aus dem Verwandtenkreis Kommentare ich Richtung "risikolose Rendite" gehört habe, habe ich mal nachgefragt. Alle Gefragten sind total überrascht gewesen als sie hörten, dass sie bei einer Pleite ggf. den gleichen Betrag nochmal nachschiessen müssen, war das erstaunen groß. Naja, der deutsche Michel macht sich halt in Finanzangelegenheiten selbst keine eigenen Gedanken und unterschreibt leichtgläubig, was ihm der der freundliche Herr von der Bank, der Versicherung oder vom Finanzvertrieb vorlegt. Es gibt zahlreiche Genossenschaften, mit jeweils unterschiedlichen Unternehmens- und Risikoprofilen. Ich kann jedem Anleger nur dringend raten, vor einem Investment aufmerksam die Satzung der jeweiligen Genossenschaft zu studieren. Dort ist zum einen die Nachschusspflicht geregelt. Zum anderen wird geregelt, was im Falle einer Liquidation mit dem restlichen Betriebsvermögen geschieht. Ein Genosse ist mit seiner Einlage am Eigenkapital der Genossenschaft beteiligt, die Höhe der Einlage sollte er in jedem Fall wieder kriegen. Auf das restliche Eigenkapital hat er nicht automatisch Zugriff. Einige Genossenschaften regeln in ihrer Satzung, dass das übrige Eigenkapital proportional nach deren jeweiliger Einlage an alle Genossen gleichmäßig ausgeschüttet wird. Andere Genossenschaften überlassen die Entscheidung im Worst Case der Vertreterversammlung. Ich kenne auch eine Genossenschaft, die das übrige Eigenkapital im Ernstfall einer kirchlichen Einrichtung übertragen würde (das entspricht immerhin dem genossenschaftlichen Gedanke). Allerdings kenne ich auch eine Genossenschaft, die es laut ihrer Satzung von vornherein konsequent ausschließt, das übrige Kapital an die eigenen Mitglieder auszuzahlen. Auf Wunsch nenne ich gerne konkrete Beispiele? Also der Nachschusspflicht bei Genossenschaftsbanken sollte man sich schon bewusst sein. Bei 825 € halte ich das Risiko jedoch für überschaubar. Des Weiteren haben Genossenschaftsbanken einen gemeinsamen Haftungsverbund. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle Januar 20, 2014 Vor 30 Jahren konnte man bei manchen Genossenschaftbanken noch richtig viele Anteile zeichnen. Heute wird das meist sehr restriktiv gehandhabt, oft nur wenn man dort auch ein Girokonto führt, manchmal muss es ein Gehaltskonto sein. Als Geldanlage mangels Volumen untauglich. Immerhin bin ich bei 3 Genossenschaftsbanken dabei, früher waren es 5, 3 davon haben aber fusioniert zu einer Bank. Neben der Dividende gibt es bei der örtlichen Raiffeisenbank bei der Hauptversammlung in der gut besuchten Festhalle ein schönes warmes Buffet, dazu akzeptable Weine ortsansässiger Winzer. Der Hauptvorteil aber ist: Man kennt sich. Ich bin Geschäftskunde und brauche ab und zu einen Kredit. Den bekomme ich dort in zwei Tagen zu vorteilhaften Konditionen. Z.B. vor einem Monat 100 T€ zu 1,65 % p.a. 4 Jahre fest ( grundschuldbesichert ). Sowas bietet in der Geschwindigkeit und Flexibilität keine andere Bank. Geldanlegen ist dort uninteressant: Tagesgeld 0,2 % p.a.. Nachschusspflicht ( einfach ) macht mir keine Sorge bei 1600 € für mich und meine Frau. Kann ich mir auch nicht vorstellen wenn ich die Bilanz betrachte. Die Anteile der anderen Genossenschaftsbanken halte ich. Gehe aber nicht auf die HV. Kostet Sprit und dort kenne ich niemanden mehr. Die 5 % Dividende nehme ich mit wenngleich in der Summe nicht viel dabei rauskommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl Januar 21, 2014 · bearbeitet Mai 2, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 Januar 21, 2014 ... Aber auch in Bezug auf die Verfügbarkeit des Geldes gab es bei den meisten Genos im letzten Jahr Änderungen. Das man ab Kündigung bis zur nächsten Mitgliederversammlung warten muss bis man Geld sieht, war ja schon immer so (also bis zu 12 Monate), aber im Zuge der Eigenkapitalanforderungen bei Basel III werden die Satzungen der Genos nach einander geändert, insbesondere bzgl. §10 Abs.2 Satz 1 alt: Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens. neu: Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens; für die Auszahlung ist die Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich. Das ist eine einseitige Beschneidung der Rechte der Mitglieder, die von den Mitgliedern meist ohne murren durchgewunken wird - die wollen ja schnell zu den belegten Brötchen. Die Genos beteuern immer, dass das alles nur regulatorisch und nur theoretisch ist ... bis einmal mehr als einer sein Geld zurück haben möchte und das Eigenkapital dann knapp wird. Dann kommen die letzten nicht mehr raus und müssen auch noch Eigenkapital nachschießen. Kann man ja irgendwie verstehen. Falls mal zwei oder drei der grösseren Geno-Banken schief liegen sollten ( was ja nie, nie passieren kann :- ) und daher vom Rest aufgefangen werden müssen, würde die BAFIN beim Rest wahrscheinlich sowieso dazwischenhauen, wenn die Mitglieder das Eigenkapital abziehen wollen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Januar 21, 2014 Also der Nachschusspflicht bei Genossenschaftsbanken sollte man sich schon bewusst sein. Bei 825 € halte ich das Risiko jedoch für überschaubar. Des Weiteren haben Genossenschaftsbanken einen gemeinsamen Haftungsverbund. Das Risiko ist in der Tat überschaubar. Aber kommt der Haftungsverbund tatsächlich für verbeultes Eigenkapital auf? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl Januar 21, 2014 · bearbeitet Mai 2, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl Januar 21, 2014 · bearbeitet Mai 2, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Januar 21, 2014 Aber auch in Bezug auf die Verfügbarkeit des Geldes gab es bei den meisten Genos im letzten Jahr Änderungen. Das man ab Kündigung bis zur nächsten Mitgliederversammlung warten muss bis man Geld sieht, war ja schon immer so (also bis zu 12 Monate), aber im Zuge der Eigenkapitalanforderungen bei Basel III werden die Satzungen der Genos nach einander geändert, insbesondere bzgl. §10 Abs.2 Satz 1 alt: Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens. neu: Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens; für die Auszahlung ist die Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich. Das ist eine einseitige Beschneidung der Rechte der Mitglieder, die von den Mitgliedern meist ohne murren durchgewunken wird - die wollen ja schnell zu den belegten Brötchen. Die Genos beteuern immer, dass das alles nur regulatorisch und nur theoretisch ist ... bis einmal mehr als einer sein Geld zurück haben möchte und das Eigenkapital dann knapp wird. Dann kommen die letzten nicht mehr raus und müssen auch noch Eigenkapital nachschießen. Stellen wir uns 'mal vor, die Mitglieder würden die Satzungsänderung kategorisch ablehnen: Woher soll das harte Kernkapital (Basel III) dann herkommen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Januar 21, 2014 · bearbeitet Januar 21, 2014 von Akaman Der Haftungsverbund kommt nur für die Kundeneinlagen auf, und soweit ich weiß erst, wenn das Eigenkapital (Mitgliedsanteile plus Nachschußpflicht = Haftsumme) verzerrt ist. Meine Frage war rhetorisch. Imho wäre es absurd, wenn der Haftungsverbund direkt für verbeultes oder verzerrtes EK aufkäme. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl Januar 21, 2014 · bearbeitet Mai 2, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zinsen Januar 21, 2014 Bei Apo und DZ gab der BVR Garantien, um EK zu schonen. Gut, die "Dividende" fiel aus und die Garantien müssen vergütet und rückgezahlt werden, wenn sie in Anspruch genommen werden. Die Verluste werden halt gestreckt. http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken/groesste-genossenschaftsbank-die-apobank-braucht-eine-bad-bank/3246990.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas R. Januar 21, 2014 · bearbeitet Januar 21, 2014 von Andreas R. Woher soll das harte Kernkapital (Basel III) dann herkommen? Nicht von Genossenschaftsanteilen, die sind nur Ergänzungskapital. Gewinne nicht ausschütten etc. sind besser geeignet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Januar 21, 2014 · bearbeitet Januar 21, 2014 von asche Nicht von Genossenschaftsanteilen, die sind nur Ergänzungskapital Genossenschaften haben doch aber keine andere Form von echtem Eigenkapital? Was die Aktie der Aktiengesellschaft, ist der Genossenschaftsanteil der Genossenschaft ... [von mir aus zieht den Vergleich auch zur KG und Kommanditanteilen, die leichter kündbar sind als eine Aktie ...] Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 Januar 22, 2014 Meine Frage war rhetorisch. Imho wäre es absurd, wenn der Haftungsverbund direkt für verbeultes oder verzerrtes EK aufkäme. Direkt gibt es natürlich keine Haftung für die Genossenschaftsanteile. Allerdings: Die beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken bestehende Sicherungseinrichtung hat als Aufgabe, das Vertrauen der Kunden sowie der Geld- und Kapitalmärkte in den genossenschaftlichen Finanzverbundes dauerhaft zu sichern, indem sie gemäß ihrem Statut drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Banken abwendet oder behebt (so genannter Institutsschutz) und hierdurch einen umfassenden Schutz der Kundeneinlagen gewährleistet. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ergreift die Sicherungseinrichtung insbesondere präventive Maßnahmen zur Abwendung von Fehlentwicklungen bei den einbezogenen Banken und führt erforderlichenfalls Sanierungsmaßnahmen zugunsten von Banken durch. Zitiert nach Wikipedia. Dise "präventive Maßnahmen zur Abwendung von Fehlentwicklungen" sind für die normale Volksbank ziemlich restriktive Vorgaben, welche Geschäfte sie auf eigenes Obligo machen darf und bei welchen sie die Spitzen- oder Spezialinstitute des Verbundes einschalten muss. Deswegen war die "Begeisterung" der Genossen auch gross, als ausgerechnet die Apo-Bank und die DZ auf den Fond zurückgreifen mussten. Wie auch immer: bisher haben die es geschafft, Unfälle auch ohne den Zugriff auf Genossenschaftsanteile der Mitglieder zu bewältigen. Die Kosten für die Unfälle werden halt gestreckt ( wie Zinsen schrieb ) und verteilt. Kleinere Unfälle werden auch über recht geräuschlose Fusionen von Voba's repariert. Aber: das muss ja nicht in aller Zukunft so funktionieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Januar 23, 2014 Nicht von Genossenschaftsanteilen, die sind nur Ergänzungskapital Genossenschaften haben doch aber keine andere Form von echtem Eigenkapital? Was die Aktie der Aktiengesellschaft, ist der Genossenschaftsanteil der Genossenschaft ... [von mir aus zieht den Vergleich auch zur KG und Kommanditanteilen, die leichter kündbar sind als eine Aktie ...] Eben nicht! Lies dir meinen Beitrag nochmal genau durch: https://www.wertpapier-forum.de/topic/38058-mitgliedschaft-bei-genossenschaftsbanken-wo-problemlos-ubersicht-rendite/?do=findComment&comment=867455 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand Mai 8, 2014 · bearbeitet Mai 8, 2014 von f*****5 Hier mal ein aktueller Artikel aus dem Handelsblatt: http://www.handelsbl...ko/9857042.html, in dem eine Menge Genossenschaften als Investmentobjekte vorgestellt werden. Geradezu fatal ist allerdings mal wieder die Überschrift: "Sechs Prozent Rendite ohne Risiko" :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder November 7, 2016 Ich habe bei der Münchener Hypothekenbank eG nachgefragt. Man kann "einfach so" max. 200 Anteile zu je EUR 70,- zeichnen. Die Haftsumme je Anteil sind 255,65. Die Dividende lag in den letzten Jahren bei zumindest 4,5%. Kündigungsfrist sind 2 Jahre zum Ende des Kalenderjahres. Münchener Hypothekenbank eG: Abschaffung der Haftsumme Die Vertreterversammlung der Münchener Hyp hat am 23. April 2016 beschlossen, die Haftsumme in Höhe von bislang 70,00 Euro je Anteil abzuschaffen. Wir meinen, dass damit die Mitgliedschaft bei der Münchener Hyp noch attraktiver wird. Deshalb haben wir die Zahl der Anteile, die Privatpersonen insgesamt halten können, auf maximal 1.000 erhöht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 November 7, 2016 Ich habe bei der Münchener Hypothekenbank eG nachgefragt. Man kann "einfach so" max. 200 Anteile zu je EUR 70,- zeichnen. Die Haftsumme je Anteil sind 255,65. Die Dividende lag in den letzten Jahren bei zumindest 4,5%. Kündigungsfrist sind 2 Jahre zum Ende des Kalenderjahres. Münchener Hypothekenbank eG: Abschaffung der Haftsumme Die Vertreterversammlung der Münchener Hyp hat am 23. April 2016 beschlossen, die Haftsumme in Höhe von bislang 70,00 Euro je Anteil abzuschaffen. Wir meinen, dass damit die Mitgliedschaft bei der Münchener Hyp noch attraktiver wird. Deshalb haben wir die Zahl der Anteile, die Privatpersonen insgesamt halten können, auf maximal 1.000 erhöht. Die Dividende 2015 lag bei 3,25% laut https://www.muenchen...derbrief_16.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whister November 10, 2016 Ich habe bei der Münchener Hypothekenbank eG nachgefragt. Man kann "einfach so" max. 200 Anteile zu je EUR 70,- zeichnen. Die Haftsumme je Anteil sind 255,65. Die Dividende lag in den letzten Jahren bei zumindest 4,5%. Kündigungsfrist sind 2 Jahre zum Ende des Kalenderjahres. Münchener Hypothekenbank eG: Abschaffung der Haftsumme Die Vertreterversammlung der Münchener Hyp hat am 23. April 2016 beschlossen, die Haftsumme in Höhe von bislang 70,00 Euro je Anteil abzuschaffen. Wir meinen, dass damit die Mitgliedschaft bei der Münchener Hyp noch attraktiver wird. Deshalb haben wir die Zahl der Anteile, die Privatpersonen insgesamt halten können, auf maximal 1.000 erhöht. Achtung - die Abschaffung der Haftsumme wurde bisher nicht in das Handelsregister eingetragen. Erst nach Eintragung in das Handelsregister ist diese tatsächlich abgeschafft. Wer vor der Eintragung Mitglied wird, haftet mindestes zwei weitere Jahre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver November 10, 2016 ... Die Vertreterversammlung der Münchener Hyp hat am 23. April 2016 beschlossen, die Haftsumme in Höhe von bislang 70,00 Euro je Anteil abzuschaffen. Wir meinen, dass damit die Mitgliedschaft bei der Münchener Hyp noch attraktiver wird. Deshalb haben wir die Zahl der Anteile, die Privatpersonen insgesamt halten können, auf maximal 1.000 erhöht. ...] Die Dividende 2015 lag bei 3,25% laut https://www.muenchen...derbrief_16.pdf ... Achtung - die Abschaffung der Haftsumme wurde bisher nicht in das Handelsregister eingetragen. Erst nach Eintragung in das Handelsregister ist diese tatsächlich abgeschafft. Wer vor der Eintragung Mitglied wird, haftet mindestes zwei weitere Jahre. Ich denke es geht hier nur um Informationen und dann vielen Dank, so etwas finde ich generell immer interessant! Falls aber die Intention dahinter steckt, es handle sich um ein alternatives Investment, kann ich davor nur dringend abraten. Man beteiligt sich am Eigenkapital einer Bank, welches sehr wenig fungibel, hochriskant und dazu noch relativ schlecht zum Risiko verzinst wird. Da kann ich nur dringend von abraten. Wenn es unbedingt ein solches Investment sein muss, empfehle ich Bank-Nachrang-Anleihen. Die werden z.T. besser verzinst, sind relativ stark fungibel und haben sogar gegenüber dem Eigenkapital noch einen leichten Vorteil. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pianopaule November 10, 2016 Dividende lag bei 3,25% in 2015 - ich frage erneut wo soll das Geld für die Geno-Mitglieder in Zukunft den herkommen ? Durch Gebührenerhöhungen, durch Änderungen der Kontenmodelle, und das alles im harten Wettbewerb ? Für mich in der Niedrigzinsphase ein Auslaufmodell. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder November 11, 2016 Falls aber die Intention dahinter steckt, es handle sich um ein alternatives Investment, kann ich davor nur dringend abraten. Man beteiligt sich am Eigenkapital einer Bank, welches sehr wenig fungibel, hochriskant und dazu noch relativ schlecht zum Risiko verzinst wird. Da kann ich nur dringend von abraten. Wenn es unbedingt ein solches Investment sein muss, empfehle ich Bank-Nachrang-Anleihen. Die werden z.T. besser verzinst, sind relativ stark fungibel und haben sogar gegenüber dem Eigenkapital noch einen leichten Vorteil. Seit Isar und GFW Capital gecallt worden sind, ist mir keine andere Möglichkeit bekannt, am Geschäftserfolg der Münchener Hyp teilzuhaben. Selbstverständlich gibt es Nachranganleihen anderer Banken mit höherer Rendite: Ob die Münchener Hyp allerdings ein vergleichbares Risiko wie z.B. HSH Nordbank oder Commerzbank darstellt, möge jeder selbst entscheiden. Dividende lag bei 3,25% in 2015 - ich frage erneut wo soll das Geld für die Geno-Mitglieder in Zukunft den herkommen ? Vermutung: Durch höhere Erträge als Aufwendungen? Durch Gebührenerhöhungen, durch Änderungen der Kontenmodelle, und das alles im harten Wettbewerb ? Was für Kontenmodelle könnten für einen Immobilienfinanzierer von Relevanz sein? (Hast du schon einen Häuslebauer klagen gehört, dass der Zinssatz seines Kredites viel zu niedrig wäre?) Für mich in der Niedrigzinsphase ein Auslaufmodell. Niedrigzinsphase bedeutet konkret, dass sich die Münchener Hyp fast zum Nulltarif refinanzieren kann. Als Beispiel ein Jumbo-Pfandbrief (mit aktuell negativer Rendite): 0,25% Münchener Hypothekenbank eG EUR-Medium-Term Hyp. Pfandbr. R.1695 v. 15(2020) WKN MHB15J / ISIN DE000MHB15J2 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 November 11, 2016 (...) Die Dividende 2015 lag bei 3,25% laut https://www.muenchen...derbrief_16.pdf (...) Ich denke es geht hier nur um Informationen und dann vielen Dank, so etwas finde ich generell immer interessant! Falls aber die Intention dahinter steckt, es handle sich um ein alternatives Investment, kann ich davor nur dringend abraten. Man beteiligt sich am Eigenkapital einer Bank, welches sehr wenig fungibel, hochriskant und dazu noch relativ schlecht zum Risiko verzinst wird. Da kann ich nur dringend von abraten. Wenn es unbedingt ein solches Investment sein muss, empfehle ich Bank-Nachrang-Anleihen. Die werden z.T. besser verzinst, sind relativ stark fungibel und haben sogar gegenüber dem Eigenkapital noch einen leichten Vorteil. Mein Posting sollte in diese Richtung zielen. 3,25% ist vglsweise niedrig und die Münchener Hyp galt in der Finanzkrise als Wackelkandidat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag