Stoxx Februar 18, 2012 · bearbeitet Februar 18, 2012 von Stoxx Hallo zusammen! Ein guter Bekannter hat mich um Hilfe zwecks Informationsbeschaffung gebeten. Er weiss, dass ich in einem Wertpapierforum angemeldet bin und hier regelmßig mein Unwesen treibe Besagter Bekannter hat einen Neffen, der sich ein neues Auto kaufen will. Für den Kauf des Wagens fehlen ihm noch 15.000,- €. Ein Autokredit käme für den Neffen in Frage, sofern sein Onkel ihm das Geld nicht leihen wird. Der Bekannte will seinem Neffen den Betrag gerne leihen / zur Verfügung stellen, jedoch nur unter 100%iger Sicherheit, dass er geliehenes Geld zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einem Zins (zwecks Inflationsausgleich von 2,5%) zurückbekommt. Meine Fragen: - Ich habe im Internet von der Möglichkeit eines sog. 'Darlehensvertrag zw. Privatpersonen' gelesen, der vor / von einem Notar (ab)geschlossen wird. Hat diesbez. jemand von euch schon Erfahrungen gemacht? - Was passiert, wenn der Neffe sich weigert, das Geld zum zuvor festgelegten Zeitpunkt zurückzuzahlen? Hat er Chancen damit 'durchzukommen'? - Was geschieht, wenn der Neffe zum zuvor im Vertrag festgelegten Zeitpunkt das Geld nicht zurückzahlen kann, in wieweit kann er dann belangt werden und, kommt der Bekannte trotzdem sein Geld zurück? - Was passiert, wenn der Neffe Privatinsolvenz anmeldet? Steht mein Bekannter dann in einer Reihe von Gläubigern und muss auf sein Geld warten oder bekommt es womöglich gar nicht mehr zurück? - Sind die rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben und Rechtsvorlagen diesbez. ähnlich wie bei einem Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmen (Bank) und einer Privatperson (Bsp. Kredit)? Habe schon einige Geschichten zu diesem Thema gehört, Thema interessiert mich daher selbst,. Desshalb auch mein Besteben, meinem Bekannten zu helfen. Sofern es einen 'wasserdichten' Vertrag gibt, sollte dem Darlehen eigentlich nichts im Wege stehen. Vertrag sollte natürlich vor einem Notar geschlossen werden, sofern dies überhaupt in Frage kommt. Was meint ihr (abweichend oben gestellter Fragen) sonst noch? Für kompetente und sinnige Antworten bin ich, wie immer, dankbar! Stoxx Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Februar 18, 2012 100% Sicherheit kann es nicht geben. 99% kann man mit der Stellung von Sicherheiten - sofern vorhanden - erreichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sh2108 Februar 18, 2012 · bearbeitet Februar 18, 2012 von sh2108 Ohne Details zu kennen würde ich folgendes vorschlagen: Neffe kauft das Auto und wird Eigentümer (unter anderem mit dem Geld des Onkels). In dem Vertrag zwischen Neffe und Onkel wird insbesondere geregelt, dass der Neffe das Auto dem Onkel zur Sicherheit übereignet und Neffe erst wieder Eigentümer wird, wenn er 100% der Darlehenssumme (samt Zinsen) an den Onkel gezahlt hat. Der Onkel bekommt den Fahrzeugbrief. Dann sollte er "ausreichend" gesichert sein. Insbesondere die Insolvenz des Neffen stört ihn dann nicht, da er jedenfalls das Auto verwerten kann, er ist ja Eigentümer. Das ist ohne weiteres möglich, rechtlich nicht wirksam spannend und es braucht keinen Notar! Der bringt dir in diesem Fall nichts (außer, dass sich der Neffe der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen könnte, so dass der Onkel einfacher in das Vermögen des Neffen vollstrecken könnte - wenn das gewollt ist, dann zum Notar). Was in bestimmten Fällen (Zahlungsverzug etc.) passieren soll, können die beiden regeln, wie sie wollen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stoxx Februar 18, 2012 100% Sicherheit kann es nicht geben. 99% kann man mit der Stellung von Sicherheiten - sofern vorhanden - erreichen. Ok, danke erstmal. Kannst Du das noch weiter ausführen? 99% 'Sicherheit' wären i. O. Ohne Details zu kennen würde ich folgendes vorschlagen: Neffe kauft das Auto und wird Eigentümer (unter anderem mit dem Geld des Onkels). In dem Vertrag zwischen Neffe und Onkel wird insbesondere geregelt, dass der Neffe das Auto dem Onkel zur Sicherheit übereignet und Neffe erst wieder Eigentümer wird, wenn er 100% der Darlehenssumme (samt Zinsen) an den Onkel gezahlt hat. Der Onkel bekommt den Fahrzeugbrief. Dann sollte er "ausreichend" gesichert sein. Insbesondere die Insolvenz des Neffen stört ihn dann nicht, da er jedenfalls das Auto verwerten kann, er ist ja Eigentümer. Das ist ohne weiteres möglich, rechtlich nicht wirksam spannend und es braucht keinen Notar! Der bringt dir in diesem Fall nichts (außer, dass sich der Neffe der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen könnte, so dass der Onkel einfacher in das Vermögen des Neffen vollstrecken könnte - wenn das gewollt ist, dann zum Notar). Was in bestimmten Fällen (Zahlungsverzug etc.) passieren soll, können die beiden regeln, wie sie wollen! Ok, das hört sich plausibel an Danke für die Ausführung. Dennoch interessiert mich der 'generelle' Weg / Vorgang bei einer solchen Angelegenheit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Februar 18, 2012 · bearbeitet Februar 18, 2012 von AnNaWF Hi Stoxx! Was meint ihr (abweichend oben gestellter Fragen) sonst noch? Sowas wie smava (gibt auch versch. ähnliche Alternativmodelle) kommt nicht in Frage? 100% Sicherheit hat man da auch nicht, aber anschauen kann man sich das auch mal. Bislang habe ich da nur gute Erfahrungen gemacht, waren aber auch kleine Summen und vllt. hatte ich auch nur Glück... Wollts nur mal einwerfen; wenn uninteressant einfach ignorieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Februar 18, 2012 http://www.rechtinco.de/musteruvertragsvorlagen/darlehensvertrag.php Vorlage Sicherungsübereignung Bei der Sicherungsübereignung überträgt der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber das Eigentum einer beweglichen Sache zur Sicherung der Forderung aus dem Darlehensvertrag. Der Darlehensnehmer bleibt dabei jedoch in Besitz der Sache und er kann die Sache in Gebrauch nehmen. Bei der Sicherungsübereignung darf der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer die Sache nur entziehen, wenn dieser mit der Darlehensrückzahlung in Verzug ist und somit gegen den Sicherungsvertrag verstößt. Eines der häufigsten Beispiele für eine Sicherungsübereignung ist die Finanzierung eines neuen Fahrzeugs. Die Bank behält den Fahrzeugbrief und ist damit Eigentümerin des PKW, der Darlehensnehmer kann das Auto jedoch fahren und benutzen. Die Sicherungsübereignung ist der wichtigste Fall der Übereignung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Antonia Februar 19, 2012 Der Bekannte will seinem Neffen den Betrag gerne leihen / zur Verfügung stellen, jedoch nur unter 100%iger Sicherheit, dass er geliehenes Geld zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einem Zins (zwecks Inflationsausgleich von 2,5%) zurückbekommt. Wenn ich der Onkel wäre und ich hätte das Geld recht leicht verfügbar - dann würde ich meinem Neffen einfach vertrauen. Tue ich das nicht, würde ich ihm kein Geld leihen. Und ich muss bereit sein, trotz Vertrauens es ev. hinzunehmen, dass ich das Geld nicht oder nur teilweise zurückbekomme - und trotzdem meinen Neffen noch mögen, denn ich bin ja der Onkel. Wenn ich der Neffe wäre und der Onkel würde eine Sicherheit verlangen - dann würde ich mir gar nichts von ihm leihen, lieber ein billigeres Auto kaufen. Tut mir leid, das ist wohl keine Hilfe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mcxreflex Februar 19, 2012 Mich wundert es, dass noch niemand erklaert hat, dass der Neffe doch gar kein so teures Auto braucht und man sich fuer sowas kein Geld leiht etc. pp Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Februar 19, 2012 Eben, sofern es sich nicht um ein Nutzfahrzeug handelt, würde ich prinzipiell keinen Kredit gewähren. Stoxx, ggf. tust du ihm auch einen Gefallen, indem du ihm erläuterst, wie wertvernichtend eine Anlage in einem Automobil ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Februar 19, 2012 100% Sicherheit kann es nicht geben. 99% kann man mit der Stellung von Sicherheiten - sofern vorhanden - erreichen. Ok, danke erstmal. Kannst Du das noch weiter ausführen? 99% 'Sicherheit' wären i. O. Die Sicherheit kann "untergehen". Einfaches Beispiel: Auto wird in Trunkenheitsfahrt geschrottet, Versicherung zahlt nicht, damit hat der Verwandte zwar den Fahrzeugbrief, aber wert ist er nichts mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Antonia Februar 19, 2012 · bearbeitet Februar 19, 2012 von Antonia Die Sicherheit kann "untergehen". Einfaches Beispiel: Auto wird in Trunkenheitsfahrt geschrottet, Versicherung zahlt nicht, damit hat der Verwandte zwar den Fahrzeugbrief, aber wert ist er nichts mehr. Es kann so viel passieren. Wirkliches Pech oder aber auch Unvernunft. Da hat doch vor kurzem ein Freund seinem Ministerpräsidenten ein Haus finanziert. Nun ist der Kredit ja bei der Bank. Den hätte ich auch für kreditwürdig gehalten. Und nun ist er ist arbeitslos geworden. Das war nicht zu erwarten. Es kann eben alles passieren. Wenn man etwas in der Familie verleiht, dann muss man Vertrauen haben. Ein Handschlag muss reichen. Ansonsten ist das Quark, da geht man besser zur Bank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Februar 19, 2012 · bearbeitet Februar 19, 2012 von BondWurzel Die Sicherheit kann "untergehen". Einfaches Beispiel: Auto wird in Trunkenheitsfahrt geschrottet, Versicherung zahlt nicht, damit hat der Verwandte zwar den Fahrzeugbrief, aber wert ist er nichts mehr. Es kann so viel passieren. Wirkliches Pech oder aber auch Unvernunft. Da hat doch vor kurzem ein Freund seinem Ministerpräsidenten ein Haus finanziert. Nun ist der Kredit ja bei der Bank. Den hätte ich auch für kreditwürdig gehalten. Und nun ist er ist arbeitslos geworden. Das war nicht zu erwarten. Es kann eben alles passieren. Wenn man etwas in der Familie verleiht, dann muss man Vertrauen haben. Ein Handschlag muss reichen. Ansonsten ist das Quark, da geht man besser zur Bank. Mein erstes Auto war ein Mini Cooper gebraucht für 1000 €...einen Teil hat mir mein Vater per Handschlag geliehen, nach 2 Ratenzahlungen wurde mir der Rest erlassen, er wollte nur mal sehen, ob ich mich dran halte. Ein erstes Auto sollte wegen der Kosten wirklich klein gebraucht sein, damit erhält man einen Anfang. TÜV und neue Inspektion sollten vorhanden sein und dann los. Ein Darlehensvertrag wäre wohl innerhalb der Familie wirklich komisch gewesen. Wenn man schon mit grösseren Summen und Darlehen anfängt ist das wirklich nicht der richtige Weg, da hat Stairway vollkommen recht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stoxx Februar 19, 2012 · bearbeitet Februar 19, 2012 von Stoxx Danke für die vielen und hilfreichen Antworten! Werde den Verlauf ausdrucken und meinem Bekannten zukommen lassen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
HeinzHarald Februar 20, 2012 Ich hab mal geschaut was der Volksmund so zu der Idee sagt, ich habe leider in der Kombination von Geld+Freundschaft nicht so die positiven Zitate gefunden, aber lies am besten selbst: Willst du deinen Freund reich machen, so musst du ihm nicht Geld schenken, sondern seine Begierden einschränken. Lucius Annaeus Seneca (1-65), Briefe Willst du aus einem Freund einen Feind machen, dann leih ihm Geld. Willst du den Freund loswerden, dann leih dem Freund Geld. Estland Willst du dir einen zum Feinde machen, dann leihe dir Geld von ihm! Willst du dir einen Feind machen, so borge jemandem Geld und verlange es zurück. England Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
7rabbits Februar 20, 2012 Ich bin der Meinung man sollte so ein Darlehen in einem Vertrag Regeln den man auch mit einem nicht Verwandten abschließen würde. Die Lebenssituationen können sich so schnell ändern, da ist es doch für alle Beteiligten besser wenn es einen ordentlichen Vertrag gibt. Davon abgesehen würde ich nie jemandem einen Kredit für einen Gebrauchsgegenstand wie ein Auto geben. Der Neffe hat z.B. nur 5000 für ein Auto, dann sollte er sich auch nur ein entsprechendes Auto leisten. Einen Kredit als Einstieg für die Selbstständigkeit würde ich Verstehen, aber auch dann nur mit Businessplan und am besten mit Finanzierungszusagen von 1-2 Banken. Dann kann man die Konditionen für das Darlehen immernoch so gestalten das alle Zufrieden sind und ein gutes Gefühl dabei haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stairway Februar 20, 2012 Ich hab mal geschaut was der Volksmund so zu der Idee sagt, ich habe leider in der Kombination von Geld+Freundschaft nicht so die positiven Zitate gefunden, aber lies am besten selbst: Willst du deinen Freund reich machen, so musst du ihm nicht Geld schenken, sondern seine Begierden einschränken. Lucius Annaeus Seneca (1-65), Briefe Willst du aus einem Freund einen Feind machen, dann leih ihm Geld. Willst du den Freund loswerden, dann leih dem Freund Geld. Estland Willst du dir einen zum Feinde machen, dann leihe dir Geld von ihm! Willst du dir einen Feind machen, so borge jemandem Geld und verlange es zurück. England Beim Thema, Schopenhauer sagt: Man wird in der Regel keinen Freund dadurch verlieren, dass man ihm ein Darlehen abschlägt, aber sehr leicht dadurch, dass man es ihm gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Februar 20, 2012 Ich hab mal geschaut was der Volksmund so zu der Idee sagt, ich habe leider in der Kombination von Geld+Freundschaft nicht so die positiven Zitate gefunden, aber lies am besten selbst: Willst du deinen Freund reich machen, so musst du ihm nicht Geld schenken, sondern seine Begierden einschränken. Lucius Annaeus Seneca (1-65), Briefe Willst du aus einem Freund einen Feind machen, dann leih ihm Geld. Willst du den Freund loswerden, dann leih dem Freund Geld. Estland Willst du dir einen zum Feinde machen, dann leihe dir Geld von ihm! Willst du dir einen Feind machen, so borge jemandem Geld und verlange es zurück. England Beim Thema, Schopenhauer sagt: Man wird in der Regel keinen Freund dadurch verlieren, dass man ihm ein Darlehen abschlägt, aber sehr leicht dadurch, dass man es ihm gibt. Angebliche Freundschaften die wegen des Geldes zerbrechen, waren nie welche. In der Not steht man sich bei, da würde ich auch welches schenken. Zitat: Bondwurzel 2012 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bloomaul Februar 20, 2012 Schau doch mal im BGB 488ff nach. Da steh egtl alles drin.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stoxx Februar 20, 2012 · bearbeitet Februar 20, 2012 von Stoxx Schau doch mal im BGB 488ff nach. Da steh egtl alles drin.. Merci! Und was passiert, wenn der Darlehensnehmer den Betrag zum zuvor festgelegten Zeitpunkt oder den vereinbarten Zins nicht (zurück-)zahlen kann (oder will)? Vollstreckung durch einen Beamten oder Kontaktaufnahme durch ein Inkasso-Unternehmen (gut, das kann ich Fall der Fälle ja selbst beauftragen)? Ich denke, dass ist der springende Punkt! Welche Rechte habe ich tatsächlich, wenn der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber das Geld nicht zurückzahlen kann (oder will)? Kann ich vor Gericht ziehen und, sofern ein entsprechender Vertrag vorliegt, wird mir das Gekd zugesprochen oder kann sich der Darlehensnehmer drücken? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Februar 21, 2012 · bearbeitet Februar 21, 2012 von BondWurzel Schau doch mal im BGB 488ff nach. Da steh egtl alles drin.. Merci! Und was passiert, wenn der Darlehensnehmer den Betrag zum zuvor festgelegten Zeitpunkt oder den vereinbarten Zins nicht (zurück-)zahlen kann (oder will)? Vollstreckung durch einen Beamten oder Kontaktaufnahme durch ein Inkasso-Unternehmen (gut, das kann ich Fall der Fälle ja selbst beauftragen)? Ich denke, dass ist der springende Punkt! Welche Rechte habe ich tatsächlich, wenn der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber das Geld nicht zurückzahlen kann (oder will)? Kann ich vor Gericht ziehen und, sofern ein entsprechender Vertrag vorliegt, wird mir das Gekd zugesprochen oder kann sich der Darlehensnehmer drücken? Mahnverfahren und vollstreckbaren Titel erhalten bei einer vertraglichen Grundlage und Nachweis des Zahlungsverzuges. Mit dem Fahrzeugbrief kann ich das Farhrzeug auch veräußern. § 607 Vertragstypische Pflichten beim Sachdarlehensvertrag (1) Durch den Sachdarlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen. Der Darlehensnehmer ist zur Zahlung eines Darlehensentgelts und bei Fälligkeit zur Rückerstattung von Sachen gleicher Art, Güte und Menge verpflichtet. http://de.wikipedia.org/wiki/Sachdarlehensvertrag Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Noob1981 Februar 21, 2012 dann helfen dir die freunde von moskau inkasso :-) mal spaß beiseite: wenn ich dem schuldner nicht traue, ist das papierwerk auch nix wert Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Februar 21, 2012 · bearbeitet Februar 21, 2012 von BondWurzel dann helfen dir die freunde von moskau inkasso :-) mal spaß beiseite: wenn ich dem schuldner nicht traue, ist das papierwerk auch nix wert Hab ich doch eben geschrieben, dann könnte man vollstrecken, oder meinst du die ganzen Banken trauen ihren PKW-Darlehensnehmern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Noob1981 Februar 21, 2012 wollte deinen standpunkt nur nochmal bestätigen. aber wenn man seinen neffen nicht traut, dass er die 15k wieder rausrückt, sollte man vielleicht besser vom kompletten darlehen abstand nehmen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bloomaul Februar 21, 2012 Unser Juraprof vollstreckt schon seit 30 Jahren oder so gegen einen Typen, der ihm seine Anwaltskosten nicht bezahlt Da kommen immer schön die Gebühren drauf... Wenn der andere aber nichts hat, hilft vollstrecken auch nichts ;> Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mcxreflex Februar 21, 2012 Gibt es Gründe, wieso das ganze nicht über eine Bank finanziert wird? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag