selvita Februar 18, 2012 @ all Ich hoffe, die Steuerexperten unter euch können mir bei folgender Fragestellung weiterhelfen. Vor ca. 10 Jahren habe ich eine vermietete Eigentumswohnung über ein Festzinsdarlehen/ Endfälligkeitsdarlehen einer Versicherung mit 15-jähriger Laufzeit finanziert. Seit dem setze ich die Darlehen-Zinsen im Rahmen der ESt (Anlage V) als Werbungskosten ab. So weit so gut,- nun zu meiner Frager: Aufgrund der momentan günstigen Zinssituation (für Schuldner), würde ich gerne von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und ein zinsgünstigeres Ablösungsdarlehen abschließen. Ist dabei irgendetwas zu beachten, damit keine Steuerschädlichkeit eintritt? Sind z,B. irgendwelche Fristen oder sonstigen formellen Dinge zu beachten? (z.B. ersten 12 Jahre ...) Zusatzfrage: Könnte das Ablösungsdarlehen auch von Festzins- auf Annuitätendarlehen ohne Steuerschädlichkeit umgestellt werden? (In diesem Fall würde ich die basierende Rentenversicherung unabhängig weiter laufen lassen oder beitragsfrei stellen.) Mein Bauchgefühl sagt mir, dass gemäß Steuergesetzgebung ggf. irgendetwas zu beachten ist. Wäre wirklich klasse, wenn jemand von euch für Klarheit sorgen würde. Vielen Dank und Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag