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Rohlöff

keine Zulage auf Riester-Vertrag gebucht

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Rohlöff

Hallo,

 

folgende Situation:

 

Ich habe einen Riester-Banksparplan bei der Stadtsparkasse Gelsenkirchen, meine Frau hat ihren bei der Sparkasse Günzburg Krumbach.

 

Mitte 2010 haben wir unsere Guthaben von unseren Riester-Versicherungen auf die Banksparpläne übertragen lassen.

 

In den Kontoauszügen für 2010 sieht man aufgeschlüsselt was an staatlichen Zulagen und an Eigenbeiträgen geflossen ist.

 

So weit so gut.

 

Heute sind die Unterlagen für 2011 gekommen.

 

Natürlich wurden die Zulagen für 2011 am Anfang von 2011 mit der Steuererklärung bzw. dem Zulagenantrag für die neuen Banksparpläne beantragt.

 

Den Auszügen für 2011 kann ich nun entnehmen, dass mir keine Zulagen gewährt worden sind und meiner Frau sogar 185.- abgezogen worden sind.

 

Da heute Samstag ist kann ich natürlich niemanden bei den Banken erreichen -> dies wird aber direkt Montag erfolgen.

 

Hat jemand von Euch eine Theorie was da passiert sein kann??

 

MfG

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ImperatoM

Die Bank kann da wenig sagen vermutlich - ruf besser direkt die Zulagenstelle an!

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Sparkasse GZ-KRU

Liebes Forenmitglied,

 

vermutlich hat die staatliche Zulagenstelle bei Ihrer Frau aus einem bestimmten Grund die Zulage zurückgefordert. Die Gründe können sehr vielschichtig sein und leider ohne nähere Angaben nicht geklärt werden. Der Betrag von 185,00 lässt vermuten, dass es sich um eine Kinderzulage handelt. Genaue Auskunft kann Ihnen sicherlich die zentrale Zulagenstelle (Tel. 03381 21 22 23 24) geben. Ansonsten können Sie sich gerne auch an Ihren Berater bei der Sparkasse Günzburg-Krumbach (08221/92-0) wenden.

Wir hoffen, Ihnen hiermit schon ein wenig weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen Ihrer

 

Sparkasse Günzburg-Krumbach

Jochen Thumm

Qualitätsmanager

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ImperatoM

Liebes Forenmitglied,

 

vermutlich hat die staatliche Zulagenstelle bei Ihrer Frau aus einem bestimmten Grund die Zulage zurückgefordert. Die Gründe können sehr vielschichtig sein und leider ohne nähere Angaben nicht geklärt werden. Der Betrag von 185,00 lässt vermuten, dass es sich um eine Kinderzulage handelt. Genaue Auskunft kann Ihnen sicherlich die zentrale Zulagenstelle (Tel. 03381 21 22 23 24) geben. Ansonsten können Sie sich gerne auch an Ihren Berater bei der Sparkasse Günzburg-Krumbach (08221/92-0) wenden.

Wir hoffen, Ihnen hiermit schon ein wenig weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen Ihrer

 

Sparkasse Günzburg-Krumbach

Jochen Thumm

Qualitätsmanager

 

Oh, das ist ja mal eine ungeahnte Präsenz. Ob die DVAG hier wohl auch mitliest...? Sorry für den Vergleich ;)

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swingkid
Ob die DVAG hier wohl auch mitliest...?

 

Geh davon aus.Dottore Lach hat Seine Augen und Ohren überall :dumb:

 

 

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Granini
· bearbeitet von Granini

@Threadersteller: verrätst du uns nun, woran es lag oder müssen wir weiter raten? ;)

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Rohlöff

@Threadersteller: verrätst du uns nun, woran es lag oder müssen wir weiter raten? ;)

 

Danke an Jochen Thumm.

 

Ich warte noch auf einen Rückruf von Günzburg.

 

Aber wie es aussieht liegt es daran, dass die Erziehungszeiten für das zweite Kind noch nicht der Rentenversicherung gemeldet worden sind.

Die 185.- waren die Kinderzulage, die 2008 gewährt worden ist.

Da nur Erziehungszeiten bis Ende 2007 der Rentenversicherung gemeldet worden waren und die ZFA wohl zunächst überweist und erst später die Daten prüft, wurde erst jetzt die Zulage für 2008 zurückgeholt.

Was mich dabei aber noch irritiert ist die Tatsache, dass für das erste Kind die Zulage nicht zurückgebucht worden ist.

Keine Ahnung woran das nun wieder liegt.

 

Für alle, die die Erziehungszeiten der Rentenversicherung noch nicht gemeldet haben: Es gibt ein Formular "V800" (einfach mal googeln)

Wie man sieht wird auch noch Jahre später Geld zurückgefordert.

 

Nach genauer Klärung der Sachlage melde ich mich.

 

Gruß

 

Ich hoffe, dass mit der Meldung der Erziehungszeiten zumindest die Unstimmigkeiten bei meiner Frau wieder ok sind.

 

Warum mir keine Zulagen gebucht worden sind, weiß ich leider noch nicht zu 100%.

Meine Sachbearbeiterin meinte, dass die ZFA manchmal etwas hinterherhängt.

 

Gibt es denn weitere Fälle im Forum, wo die Zulage erst im nächsten Jahr gezahlt worden ist?

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SumSum

@Threadersteller: verrätst du uns nun, woran es lag oder müssen wir weiter raten? ;)

 

Danke an Jochen Thumm.

 

Ich warte noch auf einen Rückruf von Günzburg.

 

Aber wie es aussieht liegt es daran, dass die Erziehungszeiten für das zweite Kind noch nicht der Rentenversicherung gemeldet worden sind.

Die 185.- waren die Kinderzulage, die 2008 gewährt worden ist.

Da nur Erziehungszeiten bis Ende 2007 der Rentenversicherung gemeldet worden waren und die ZFA wohl zunächst überweist und erst später die Daten prüft, wurde erst jetzt die Zulage für 2008 zurückgeholt.

Was mich dabei aber noch irritiert ist die Tatsache, dass für das erste Kind die Zulage nicht zurückgebucht worden ist.

Keine Ahnung woran das nun wieder liegt.

 

Für alle, die die Erziehungszeiten der Rentenversicherung noch nicht gemeldet haben: Es gibt ein Formular "V800" (einfach mal googeln)

Wie man sieht wird auch noch Jahre später Geld zurückgefordert.

 

Nach genauer Klärung der Sachlage melde ich mich.

 

Gruß

 

Ich hoffe, dass mit der Meldung der Erziehungszeiten zumindest die Unstimmigkeiten bei meiner Frau wieder ok sind.

 

Warum mir keine Zulagen gebucht worden sind, weiß ich leider noch nicht zu 100%.

Meine Sachbearbeiterin meinte, dass die ZFA manchmal etwas hinterherhängt.

 

Gibt es denn weitere Fälle im Forum, wo die Zulage erst im nächsten Jahr gezahlt worden ist?

 

 

 

Bei den 185 Euro handelt es sich von der Summe her um eine Kinderzulage. Das Problem liegt wie folgt: zwischen Zulagenstelle und Rentenversicherungsträger findet ein Datenabgleich statt. Wenn das Kind beim Rentenversicherungsträger unbekannt ist (weil o. g. V 800 Antrag auf Anerkennung der 3 Jahre für Kindererziehung noch nichtg gestellt wurde) meldet dieser der Zulagenstelle, dass kein Kind bekannt ist.

Logische Folge für die Zulagenstelle: die 185 müssen wieder ausgbucht werden.

 

Wenn es am Kind liegt, musst Du folgendes Verfahren durchführen (Punkt 2 muss über den Anbieter laufen, ist im Gesetz so vorgesehen...)

1. V800 Antrag beim Rentenversicherungsträger (Anerkennung der Kindererziehungszeiten)

2. Wenn Du den (positiven) Bescheid vom Rentenversicherungsträger bekommen hast meldest Du Dich bei Deinem Anbieter und lässt in Widerspruchsverfahren durchführen.

3. Die Zulagenstelle prüft ermeut. Da das Kind nun bekannt ist, wird das Geld wieder eingebucht

 

 

MfG

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SumSum
· bearbeitet von SumSum

@Threadersteller: verrätst du uns nun, woran es lag oder müssen wir weiter raten? ;)

 

Danke an Jochen Thumm.

 

Ich warte noch auf einen Rückruf von Günzburg.

 

Aber wie es aussieht liegt es daran, dass die Erziehungszeiten für das zweite Kind noch nicht der Rentenversicherung gemeldet worden sind.

Die 185.- waren die Kinderzulage, die 2008 gewährt worden ist.

Da nur Erziehungszeiten bis Ende 2007 der Rentenversicherung gemeldet worden waren und die ZFA wohl zunächst überweist und erst später die Daten prüft, wurde erst jetzt die Zulage für 2008 zurückgeholt.

Was mich dabei aber noch irritiert ist die Tatsache, dass für das erste Kind die Zulage nicht zurückgebucht worden ist.

Keine Ahnung woran das nun wieder liegt.

 

Für alle, die die Erziehungszeiten der Rentenversicherung noch nicht gemeldet haben: Es gibt ein Formular "V800" (einfach mal googeln)

Wie man sieht wird auch noch Jahre später Geld zurückgefordert.

 

Nach genauer Klärung der Sachlage melde ich mich.

 

Gruß

 

Ich hoffe, dass mit der Meldung der Erziehungszeiten zumindest die Unstimmigkeiten bei meiner Frau wieder ok sind.

 

Warum mir keine Zulagen gebucht worden sind, weiß ich leider noch nicht zu 100%.

Meine Sachbearbeiterin meinte, dass die ZFA manchmal etwas hinterherhängt.

 

Gibt es denn weitere Fälle im Forum, wo die Zulage erst im nächsten Jahr gezahlt worden ist?

 

 

 

Bei den 185 Euro handelt es sich von der Summe her um eine Kinderzulage. Das Problem liegt wie folgt: zwischen Zulagenstelle und Rentenversicherungsträger findet ein Datenabgleich statt. Wenn das Kind beim Rentenversicherungsträger unbekannt ist (weil o. g. V 800 Antrag auf Anerkennung der 3 Jahre für Kindererziehung noch nichtg gestellt wurde) meldet dieser der Zulagenstelle, dass kein Kind bekannt ist.

Logische Folge für die Zulagenstelle: die 185 müssen wieder ausgbucht werden.

 

Wenn es am Kind liegt, musst Du folgendes Verfahren durchführen (Punkt 2 muss über den Anbieter laufen, ist im Gesetz so vorgesehen...)

1. V800 Antrag beim Rentenversicherungsträger (Anerkennung der Kindererziehungszeiten)

2. Wenn Du den (positiven) Bescheid vom Rentenversicherungsträger bekommen hast meldest Du Dich bei Deinem Anbieter und lässt ein Widerspruchsverfahren durchführen.

3. Die Zulagenstelle prüft ermeut. Da das Kind nun bekannt ist, wird das Geld wieder eingebucht

 

______________

 

Bei der Gelegenheit überüft mal direkt beide Rentenkonten. Da sind oft massig Fehler drin (bei mir hat damals einfach ein Jahr "gefehlt"...)

 

___________________

 

Zum Einbuchen 1 Jahr später. Kann mit der Überprüfung zusammenhängen. Der Vertrag wird ggf. bis zur Klärung "auf Eis" gelegt. Kann auch sein, dass was mit dem Datenabgleich nicht in Ordnung ist.

Einfach mal dort anrufen und fragen, die MA bei der Zulagenstelle sind hilfreich.

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edwin

Das ist schon echt merkwürdig, was haben Kindererziehungszeiten mit Riester zu tun.

 

Das Gesetz §85EStG bezieht sich bei der Kinderzulage auf den Bezug von Kindergeld.

Gibt es Kindergeld gibt es also auch die Kinderzulage, mit Kindererziehungszeiten hat das gar nichts zu tun.

 

Hat man die entsprechenden Angaben im Zulagenantrag gemacht, sollte die Zulagenstelle eigentlich kein Problem haben bei der Familienkasse oder Finanzamt nachzufragen.

Anscheinend kommen die mit ihrer eigenen Technik nicht klar.

Was manchmal auch eine Fehlerquelle sein kann, ist dass die 60Euro Mindestbeitrag nicht geleistet wurden.

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Rohlöff

Es scheinen die gemeldeten Zeiten zu sein.

Wurde mir auch so von einer Dame der ZFA bestätigt.

Es wurden deutlich mehr als 60 eingezahlt.

Es geht auch noch darum ob man mittelbar oder unmittelbar zulagenberechtigt ist.

Da wir angegeben haben, das meine Frau unmittelbar berechtigt ist, müssen die Zeiten wohl angegeben werden.

Noch bin ich nicht ganz mit dem Thema durch -> aber die Richtung scheint schon mal zu stimmen.

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SumSum

Es scheinen die gemeldeten Zeiten zu sein.

Wurde mir auch so von einer Dame der ZFA bestätigt.

Es wurden deutlich mehr als 60 eingezahlt.

Es geht auch noch darum ob man mittelbar oder unmittelbar zulagenberechtigt ist.

Da wir angegeben haben, das meine Frau unmittelbar berechtigt ist, müssen die Zeiten wohl angegeben werden.

Noch bin ich nicht ganz mit dem Thema durch -> aber die Richtung scheint schon mal zu stimmen.

 

 

Ich habe die Nummer schon durch :-)

 

Eigentlich ganz einfach.

Du gibst den Bogen "Kinderzulage" beim Anbieter ab.

Der beantragt bei der Zulagenstelle die Auszahlung der Kinderzulage.

Wird dann eingebucht.

 

Die Zulagenstelle nun prüft die Vertäge turnusmäßig durch, ob alles seine Richtigkeit hat.

Dazu gibt es einen Datenabgleich mit dem Rentenversicherungsträger. Der kennt schließlich Dein maßgebliches Bruttoeinkommen

> Primär wird geprüft, ob Dein Eigenanteil hoch genug ist

> Daneben wird aber auch geprüft, ob die Kinderzulage "zurecht" bezaht wurde.

 

Kennt der Rentenversicherungsträger nun das Kind "nicht", weil es über den V800 Antrag nicht gemeldet wurde geht an die Zulagenstelle halt eine Meldung "kein Kind bekannt" (o. ä.) zurück.

 

Zulagenstelle sieht nun "oh die kennen da kein Kind, wir haben aber Kinderzualge bezahlt...", Geht nicht.

 

Konsequenz: die Zulage wird aus dem Vertrag wieder ausgebucht.

 

Eine ganz einfache Sache eigentlich ...

 

____________________

 

Im Internet findest Du massig Hinweise auf diese "Stolperfalle"

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Rohlöff

Bleibt aber noch die Frage warum ich keine Zulage bekommen habe!?

Evtl. durch die "Probleme" mit dem Vertrag meiner Frau? Oder ist die ZFA wirklich nur etwas langsam und es ist Zufall?

Ich werde es noch erfahren.

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SumSum

Bleibt aber noch die Frage warum ich keine Zulage bekommen habe!?

Evtl. durch die "Probleme" mit dem Vertrag meiner Frau? Oder ist die ZFA wirklich nur etwas langsam und es ist Zufall?

Ich werde es noch erfahren.

 

 

Naheliegend sind aber 3 Möglichkeiten

1. Der Anbieter hat gepennt und den Antrag nicht weitergreicht (auch dort arbeiten nur Menschen.... eine Datenübermittlung kann auch mal schiefgehen....usw...)

2. Es hängt mit der Prüfung Eurer Verträge zusammen

3. Arbeitsproblem der Zullagenstelle

 

Keine Ahnung, ist halt Kaffeesatzleserei.

 

 

Ganz einfacher Tip:

Ruf einfach mal dort an. Die MA dort sind nach meinen Erfahrungen kompetent, nett und hilfreich. Die helfen wirklich.

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spm2011

Erhalte ich die Kinderzulage auch auf meinen Vertrag, wenn die Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten meiner Freundin/Frau zugeordnet werden? Oder müssen die Zeiten zwingend mir zugeordnet werden?

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Gerald1502

Erhalte ich die Kinderzulage auch auf meinen Vertrag, wenn die Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten meiner Freundin/Frau zugeordnet werden? Oder müssen die Zeiten zwingend mir zugeordnet werden?

Hallo und willkommen im Forum,

 

derjenige, der das Kindergeld erhält, in Deinem Fall wohl die Frau, der erhält auch die Kinderzulage.

Bei meiner Situation haben wir es so gemacht, da wir 2 Kinder haben, dass ich die Kinderzulage für das zweite Kind auf meinen Vertrag erhalte.

 

Musste aber dafür ein Schreiben an den Versicherer schicken, dass ich auch die Zulage erhalte. Meine Frau musste dafür auch unterschreiben.

Ansonsten morgen einfach mal bei Deinem Anbieter anrufen und nachfragen und ggf. deren Antwort hier für uns als Feedback nennen. ;)

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spm2011

Kindergeld erhalte ich,

Kindererziehungszeiten wurden (automatisch) meiner Frau zugeordnet,

Riesterkindergeldzulage soll auf meinen Vertrag.

 

Mein Anbieter habe ich bereits gefragt Er teilte mir mit, dass ich diesen V8xx-Antrag der Deutschen Rentenversicherung ausfüllen soll. Sonst gibt's keine Zulage. Ich möchte jedoch nicht die Kindererziehungszeiten mir zuordnen, da meine Frau die für Ihre Rente erhalten soll.

 

 

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