Horst Schlämmer Februar 14, 2012 Beispiel: Man ist in einem Tarif mit 400 SB versichert und bekommt 60% des Zahnersatzes erstattet. Die Rechnung für den Zahnersatz beträgt 1000 Euro. Wie wird jetzt abgerechnet? Bzw. was muss der Versicherte zahlen? A. 400 SB + 40% von (1000-400=600) = 640 ? oder B. die Versicherung zieht die SB von ihrem Anteil = 1000*0,6=600 ab. Also zahlt nur 600-400 = 200 . Der Versicherte also den Rest in Höhe von 800 ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slt63 Februar 14, 2012 Das sagt Dir die Schadenabteilung Deines Versicherers telefonisch in max. 2 Minuten (kürzer, als einen Faden zu erstellen. ), denn die kennen Deine/n Tarif/e; alles andere ist -ohne genaue Kenntnis dessen- Kaffeesatzleserei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Februar 14, 2012 Geh mal davon aus das es wie folgt aussieht: 1000 Rechnung - PKV würde ohne SB 60% erstatten , also 600 jetzt wird deine SB je nach Stufe (gibt vermutlich nicht nur 400) abgezogen Also bekommst du vom Versicherer 200 -------- - aufgrund der nicht gemachten Tarifangabe ohne Gewähr - Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slt63 Februar 14, 2012 · bearbeitet Februar 14, 2012 von slt63 Bei deinen dürftigen Angaben ist der Versicherer der Einzige, der eine valide Aussage machen kann. Daß Du offensichtlich nicht selber darauf kommst, den V. zu Fragen, ist dein Problem. Im Übrigen steht das auch in deinen Unterlagen. Zu faul zum Lesen, oder einfach nicht in der Lage zu verstehen, was dort steht? Angesichts Deines dümmlichen Kommentares läuft es wohl eher auf Letzteres heraus. solche oberlehrer wie du sollten sich vielleicht mal überlegen, warum sie sich überhaupt in einem forum herumtreiben? nach deiner meinung könnte maqn dieses forum ja auch schliessen, da sich ja wohl jede frage hier auch durch irgendeinen mitarbeiter eines finanz- oder versicherungsunternehmen beantworten liesse oder irgendwo schon einmal aufgeschrieben wurde. aber solche oberlehrer wie du,die andere darüber belhren müssen, wären dann ja auch "arbeitslos". Die Antwort auf deine Frage steht in deinen Versicherungsbedingungen! Auch wenn bei Ceekay nach Methode B abgerechnet wird. kann es bei dir ganz anders sein; das hängt von deinem Versicherungstarif ab. Der ist aber nur dir bekannt. Deine dümmlichen Kommentare kannst du dir sparen. P.S.: Es gibt auch Tarife, die nach A abrechnen. Da aber niemand deinen Tarif kennt, hilft das auch nicht weiter. ...und was bringt Dir das jetzt? Dass du weißt, daß manche so und manche anders abrechnen.... so wie ich es oben bereits geschrieben hatte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Konfuzius Februar 15, 2012 Ich muss slt zustimmen! Der schnellste und einfachste Weg ist die Hotline deines Versicherers oder ein Blick in die Verischerungsbedingungen. da steht nämlich drin über welche Bereiche sich die SB ÜBERHAUPT erstreckt! zB: ambulant,zahn,stationär oder ambulant,zahn oder auch nur ambulant Du brauchst deswegen auch nciht ausfallend oder aggressiv zu werden. Deine gebenen Informationen sind relativ dünn, daher kann dir hier niemand eine 100%valide Antwort auf deinen PKV Tarif geben. Die Regel ist aber, dass von sämtlichen eingereichten Rechnungen die Erstattungshöhen ermittelt werden und du diese dann abzüglich deiner vereinbarten SB ausgezahlt bekommst. Bitte beachte auch, ob sich eine Inanspruchnahme deiner Versicherung auf Grund von Beitragsrückgewähr-Modellen bei Schadenfreiheit überhaupt rechnet! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Februar 15, 2012 · bearbeitet Februar 15, 2012 von swingkid solche oberlehrer wie du sollten sich vielleicht mal überlegen, warum sie sich überhaupt in einem forum herumtreiben? Nicht schlecht. Wir erinnern uns: Du bist im EL 400 der AXA. Dort steht im ersten Satz der Versicherungsbedingungen: Die Leistungen des Versicherers für ambulante Heilbehandlung (Abschnitt A. 2.) vermindern sich für eine versicherte Person pro Versicherungsjahr um einen Selbstbehalt von 400. Die Hervorhebung sollte klarmachen,dass sich die SB also nur auf den ambulanten Teil des Tarifes erstreckt. Also: 1000 Rechnungsbetrag, davon 60%,ergo erstattet der Versicherer 600! hier noch eine Einschränkung: Reichst Du vorher keinen Kostenplan ein, in dem die Massnahme begründet wird, werden nur 50% erstattet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Februar 17, 2012 jetzt werde ich also, auf die rechnung für die zahnersatzmassnahme waten,bevor ich andere rechnungen einreiche. Nur nochmal zum Verständnis,vielleicht verstehe ich da auch etwas falösch: Du kannst die Rechnung doch ruhig einreichen, ein SB wird eh nicht fällig. Der gilt nur für Rechnungen, die den ambulanten Teil des Tarifes betreffen. Für den dentalen Bereich wäre halt ein Kostenplan sinnvoll, da sonst nur hälftig erstattet wird. Oder habe ich da jetzt etwas falsch verstanden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Horst Schlämmer Februar 17, 2012 · bearbeitet Februar 17, 2012 von Horst Schlämmer jetzt werde ich also, auf die rechnung für die zahnersatzmassnahme waten,bevor ich andere rechnungen einreiche. Nur nochmal zum Verständnis,vielleicht verstehe ich da auch etwas falösch: Du kannst die Rechnung doch ruhig einreichen, ein SB wird eh nicht fällig. Der gilt nur für Rechnungen, die den ambulanten Teil des Tarifes betreffen. Für den dentalen Bereich wäre halt ein Kostenplan sinnvoll, da sonst nur hälftig erstattet wird. Oder habe ich da jetzt etwas falsch verstanden? der kostenplan ist schon raus. habe noch keine antwort. das ist schon klar, dass ich immer einen kostenplan einreiche, alleine schon wegen des höchbetragkataloges bei laborleistungen.. dass die sb nicht für zahnmassnahmen gilt, glaube ich nicht. danach habe ich vor dem wechsel genau gefragt. dabei erhielt ich die antwort, dass der sb für alles gilt. aber es kann natürlich nicht schaden, dagegen dann einmal einspruch zu erheben. den zusatz "ambulant" hatte ich auch gelesen und gefragt, ob ich dann bei einem stationären aufenthaltkeine sb zahlen müsse. das wurde verneint: also auch bei stationären aufenthalt muss man 400 € selbstbeteiligung zahlen. das ist mein derzeitiger kenntnisstand. sogar für prophylaktische massnahmen gilt der selbstbehalt. aber die formulierung ist durchaus missverständlich. mal sehen wie sie abrechnen,und dann werde ich eventuell einspruch einlegen.die sachbearbeiter wissen ja auch nicht immer alles und machen fehler :-), ausser man macht es wie slt und weckt schlafende hunde, indem man ihnen vorher dumme fragen stellt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slt63 Februar 17, 2012 Manchmal zeigt sich auch, dass dem Fragesteller die Phantasie fehlt, um zu erfassen, was hinter der (eigenen) Frage steckt. möglicherweise hilft dir für deine eigene phantasie (falls reste vorhanden sind) der ((im gegensatz zu deinen) produktive beitrag von swingkid auf die sprünge. jetzt werde ich also, auf die rechnung für die zahnersatzmassnahme waten,bevor ich andere rechnungen einreiche. ich erwarte jetzt nicht, dass du den unterschied verstehst und erwarte von dir auch nicht, dass du verstehst, dass man nach soetwas nicht den versicherer zuerst fragt. aber oberlehrer sind ja sowieso nicht belehrbar .-) Du merkst es einfach nicht! Ich habe dir vorgeschlagen, den Versicherer anzurufen und/oder Deine Bedingungen durchzulesen. Exakt das wäre die Lösung gewesen (hätte allerdings zwei Minuten Aufwand erfordert) Glaubst Du im Ernst, der Versicherer gibt Dir (beabsichtigt) eine falsche Auskunft; bei dieser Pipifax-ZE-Nr? Nie und nimmer. Und selbst, wenn du dich nicht traust, beim Versicherer (deinem Vertragspartner) nachzufragen (womit ich selber ausgesprochen gute Erfahrungen gemacht habe), wären ja immer noch die Bedingungen da: und deutlicher kann man das ja kaum in den Bedingungen formulieren, wie uns swingkid eindrucksvoll demonstriert hat; da hättest selbst du die Chance gehabt, es zu verstehen. Dass sich jetzt ein "Dummer" (sorry swingkid ) gefunden hat, der dich in deiner Faulheit auch noch unterstützt (was möglich war, weil er zufällig deinen Versicherungstarif wusste, den zu nennen du ja selber beharrlich verweigert hast), ist einerseits schade, andererseits hat es geholfen, deine dümmlichen Kommentare ad absurdum zu führen. Insofern vielen Dank an swingkid von mir. Dein Kommentar zu Deiner geplanten Vorgehensweise zeigt allerdings, daß Du es (die Bedingungen) offensichtlich immer noch nicht verstanden hast.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slt63 Februar 17, 2012 Du suchst hier Hilfe, anschließend beschimpfst Du diejenigen, die versuchen Dir zu helfen? Merkwürdig slt will nicht helfen. du solltest seine beiträge lesen. es kommt nichts konstruktives von ihm. er treibt sich hier nur herum, um den oberlehrer zu spielen, und threads zu hinterfragen, anstatt antworten zu geben. anscheinend hat er nichts besseres zu tun, Die Versicherungsbedingungen sind die Basis deines Vertrages. Insofern sind die Bedingungen die "Weisheit" in dieser Sache. Auf die Bedingungen habe ich verwiesen. Es gibt nun 3 Möglichkeiten: 1. Du rufst beim versicherer an und lässt sie dir erklären. (Mein erster Vorschlag) 2. Du liest die bedingungen selber (Mein 2ter Vorschlag) 3. Du findest einen anderen "Dummen", der sie dir vorliest oder gar hier reinkopiert. (das hat swingkid gemacht). Die Bedingungen sind das einzig Relevante für deinen Vertrag. Alles andere ist kokolores. Angesichts der Tatsache, daß du bislang noch nicht einmal deinen Tarif genannt hast, und zudem deine im Eröffnungspost genannten Abrechnungsalternativen anscheinend beide nicht zutreffen, solltest du dich mit deinen Beschimpfungen etwas zurückhalten. Ich hoffe, dieser satz ist nicht zu kompliziert für dich. Wenn doch: vielleicht können die dir helfen: http://www.alphabetisierung.de/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Februar 18, 2012 · bearbeitet Februar 18, 2012 von Thomas vertragsbedingungen sind hier nicht gefragt! verträge sind nicht alles. Doch Horst,das sind Sie. Natürlich kann und sollte man Sie im Zweifel hinterfragen.Das ändert aber nichts daran,dass die AXA vertraglich verpflichtet ist,zugesagte Leistungen auch zu erbringen.Und dazu gehört es in Deinem Fall auch,die vollen 60% im dentalen Bereich zu erstatten. Die AXA kann Beiträge anpassen,Sie kann Selbstbehalte erhöhen (was im Endeffekt im Leistungsfall auf das Gleiche hinausläuft) und Sie kann selbstverständlich auch Kulanzleistungen einstellen,zu denen Sie nicht verpflichtet ist und auch noch nie war.Das kann dann so wirken, als ob "meine PKV nicht mehr das bezahlt,was Sie sonst immer bezahlt hat".Emotional richtig,sachlich falsch.Oder es werden weniger BRE ausgeschüttet... Aber niemals werden vertraglich festgeschriebene Leistungen gestrichen.Wenn die Dame am Telefon von einem SB im dentalen Bereich redet (und Du wirklich den EL 400 hast),dann liegt Sie hier schlichtweg falsch und soll Dir einfach mal den Passus nennen,auf den Sie sich beruft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thomas Februar 18, 2012 Ich habe in diesem zweiseitigen Thema jetzt ganze 14 Beiträge entfernt, die nicht zum Thema gehörten und einfach nur Kindergarten waren. Bitte an alle Beteiligte: Einfach nicht noch weiter Nachsticheln, auch wenn manche Fragestellenden sehr bequem sind. Am besten einfach nicht antworten. Und @Horst ... Diese niveaulosen Äußerungen müssen nun wirklich nicht sein. Das bringt das Forum wieder nur in eine Diskussion, weshalb solche abdriftenden Themen sein müssen. Und wir wollen das nicht. Daher die eindringliche Bitte sich zusammenzureißen und das Geschriebene nochmals zu überdenken. Hier meint es keiner schlecht miteinander, wenn sich alle an die Regeln halten. Es darf ON-Topic weitergehen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag