Horizon77 Februar 13, 2012 Hallo, ich habe vor 15 Jahren relativ naiv einen Moneymaxx-Fondssparvertrag abgeschlossen, den ich nun kündigen möchte. Dazu eine Frage: ich kann den Vertrag nur bis zum 15. eines Monats kündigen, anschliessend werden meine Anteile zwischen dem 06. und 09. des Folgemonats verkauft. Ich habe nachgefragt, ob ich ein Limit angeben kann, unter dem nicht verkauft werden soll oder ähnliches, dies wurde jedoch als nicht möglich angegeben. Meine Frage: Ist es rechtens, dass ich ab Kündigung 21 oder mehr Tage warten muss, bis meine Anteile verkauft werden und ich keinerlei EInfluss auf eventuelle Kursschwankungen habe? Sprich, wenn ich Pech habe und ab dem 15. sackt der Kurs nach unten, muss ich das einfach hinnehmen? Vielen Dank für Eure Antworten! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Padua Februar 13, 2012 Hallo Horizon77, hast du schon mal in Deinen Vertrag geschaut? Dort sollten diese Regularien stehen. Evtl. erübrigt sich dann Deine Frage. Solltest Du dort nichts entsprechendes findest, solltest Du bei der Gesellschaft nach der Handlungsgrundlage fragen. Gruß Padua Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Februar 13, 2012 Wenn mich nicht alles täuscht, tippe ich drauf , das du eher eine Fondspolice besparst, dann kann das mit deinen Angaben so stimmen, da meist bei alten Fondspolicen nur 1 x mtl. gehandelt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Horizon77 Februar 13, 2012 Hallo Horizon77, hast du schon mal in Deinen Vertrag geschaut? Dort sollten diese Regularien stehen. Evtl. erübrigt sich dann Deine Frage. Solltest Du dort nichts entsprechendes findest, solltest Du bei der Gesellschaft nach der Handlungsgrundlage fragen. Gruß Padua Hallo, ja darin steht es wohl...ich frage mich nur, ob ein solcher Zusatz überhaupt erlaubt ist... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Padua Februar 13, 2012 Hallo Horizon77, hast du schon mal in Deinen Vertrag geschaut? Dort sollten diese Regularien stehen. Evtl. erübrigt sich dann Deine Frage. Solltest Du dort nichts entsprechendes findest, solltest Du bei der Gesellschaft nach der Handlungsgrundlage fragen. Gruß Padua Hallo, ja darin steht es wohl...ich frage mich nur, ob ein solcher Zusatz überhaupt erlaubt ist... Na ja, da hat es schon schlimmere Verträge gegeben. Mit einem ganz normalen Depot wärst Du natürlich viel freier. Aber das ist ja nun mal nicht so. Selbst bei einem normalen Depot kann man übrigens nicht so ohne weiteres ein Limit setzen. Z.B. kann man bei ebase ein Limit setzen, das bei Erreichen eine Verkaufsorder auslöst. Das hat dann aber nur zur Folge, dass zum nächsten Handelstag über die KAG verkauft wird und das kann u.U. nicht mehr zu dem Limit passen. Richtige Limits kann man eigentlich nur bei Käufen/Verkäufen über die Börse setzen. Solltest Du aber mit den Bedingungen bei Moneymaxx unzufrieden sein, kannst Du natürlich die Rechtmäßigkeit dieser Vertragsklausel anzweifeln. Wenn ich bedenke, dass Du den Vertrag schon 15 Jahre laufen hast, dann finde ich den zeitlichen Ablauf der Kündigungsabwicklung eigentlich noch in Ordnung. Im Maximalfall würde ich mich mit Moneymaxx auseinandersetzen. Den Gang zum Rechtsanwalt würde ich allerdings als überzogen ansehen. Gruß Padua Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag