Zum Inhalt springen
bluex

Bausparvertrag abschließen um Wohnungsbauprämie zu erhalten?

Empfohlene Beiträge

bluex

Hallo,

 

ich bin 27 Jahre alt und hatte in der Vergangenheit einen Bausparvertrag bespart. Der Bausparvertrag diente in der Vergangenheit als Renditeanlage, da ich Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie hatte. Zudem galt für den Bausparvertrag ein Guthabenzinssatz in Höhe von 4%. Dieser Bausparvertrag ist nun aber überspart, d. h. die Bausparsumme wurde erreicht. Zahlungen auf den Bausparvertrag werden nicht mehr angenommen.

 

Ich habe mich noch nicht festgelegt, wann und ob ich Wohneigentum erwerben möchte bzw. ein Haus bauen möchte.

 

Mein Bruttoarbeitseinkommen beträgt in den nächsten Jahren ca. 33.200 Euro, so dass ich wohl nach Abzug meiner Sonderausgaben und Werbungskosten auf ein Nettoeinkommen unter 25.600 Euro kommen werden und somit Anspruch auf Wohnungsbauprämie hätte. Mir ist bekannt, dass die Wohnungsbauprämie nur zu Wohnzwecken verwendet werden darf. Was genau sind Wohnzwecke? Sind die Voraussetzungen schon erfüllt, wenn ich mir Möbel für meine Wohnung kaufe oder muss ich mit dem Geld Eigenheim kaufen oder renovieren?

 

Mein Arbeitgeber gibt einen Zuschuss von 6,65 Euro, wenn ich in vermögenswirksamen Leistungen anlege. Ich beabsichtige daher 43 Euro pro Monat zu sparen, so dass ich die Wohnungsbauprämie voll erhalte.

Welche Laufzeit empfehlt ihr und welchen Tarif bei welcher Bausparkasse empfehlt ihr?

 

Ich habe gelesen, dass bei 10-jähriger Laufzeit bei der Deutschen Ring Bausparkasse die Abschlussgebühr zurückerstattet wird. Werden allerdings auf die kompletten 10 Jahre die Bonuszinsen bezahlt?

Lohnt sich eures Erachtens der Abschluss eines Bausparvertrages um die Wohnungsbauprämie zu kassieren?

 

 

Besten Dank für eure Tipps, Hinweise und Anregungen!

 

 

Viele Grüße

bluex

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SkyWalker
· bearbeitet von SkyWalker

Hallo Bluex,

 

am Bessten sind meiner Meinung nach die Tarife der Alten Leipziger Klick! und der Debeka Klick! Bei der Debeka hast du du eine Hohe Guthabenverzinsung wärend der Ansparphase, egal ob du das Darlehen nimmst oder nicht nicht (Darlehen ist dafür von den Kondis nicht sonderlich attraktiv). Bei der AL hast du wenn du auf das Darlehen verzichtest eine noch attraktivere Guthabneverzinsung. Ich habe das Augenmerk verstärkt auf die Guthabenverzinsung gelegt da du bei einer Monatlichen einzahlung von 43€ auf keine Summe kommst die dir für Wohnwirtschaftliche Zwecke groß nützlich ist. Die Sache mit Förderung hatb sich in deinem Fall aufgrund deines Gehalts ja eh erübrigt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
RichyRich
· bearbeitet von RichyRich

Ich habe mich noch nicht festgelegt, wann und ob ich Wohneigentum erwerben möchte bzw. ein Haus bauen möchte.

 

Dann ist die Schaffung von Eigenkapital erstmal alles. Hierzu eignet sich eine andere Kapitalanlage sicherlich mehr als ein Bauparvertrag. ;)

 

Mein Bruttoarbeitseinkommen beträgt in den nächsten Jahren ca. 33.200 Euro, so dass ich wohl nach Abzug meiner Sonderausgaben und Werbungskosten auf ein Nettoeinkommen unter 25.600 Euro kommen werden und somit Anspruch auf Wohnungsbauprämie hätte.

 

Bis Du Dir sicher, dass Netto gemeint ist? - Das Gegenteil ist der Fall:

§ 2a Einkommensgrenze

Die Einkommensgrenze beträgt 25.600 Euro, bei Ehegatten (§ 3 Abs. 3) 51.200 Euro. Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen (§ 2 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes) des Sparjahrs (§ 4 Abs. 1). Bei Ehegatten ist das zu versteuernde Einkommen maßgebend, das sich bei einer Zusammenveranlagung nach § 26b des Einkommensteuergesetzes ergeben hat oder, falls eine Veranlagung nicht durchgeführt worden ist, ergeben würde*

http://www.gesetze-i.../wopg/__2a.html

Ermitllung der Einkommensgrenze z. B. hier: n-heydorn.de

 

Mir ist bekannt, dass die Wohnungsbauprämie nur zu Wohnzwecken verwendet werden darf. Was genau sind Wohnzwecke? Sind die Voraussetzungen schon erfüllt, wenn ich mir Möbel für meine Wohnung kaufe oder muss ich mit dem Geld Eigenheim kaufen oder renovieren?

 

Nein, nur mit Möbel und anderen Luxus kaufen ist es nicht getan:

 

(2) Für die Prämienbegünstigung der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Aufwendungen ist Voraussetzung, dass 1.bei Auszahlung der Bausparsumme oder bei Beleihung der Ansprüche aus dem Vertrag der Bausparer die empfangenen Beträge unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau verwendet oder2.im Fall der Abtretung der Erwerber die Bausparsumme oder die auf Grund einer Beleihung empfangenen Beträge unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau für die abtretende Person oder deren Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung verwendet.

Als Wohnungsbau im Sinne der Nummern 1 und 2 gelten auch bauliche Maßnahmen des Mieters zur Modernisierung seiner Wohnung. Dies gilt ebenfalls für den ersten Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 und den Erwerb von Rechten zur dauernden Selbstnutzung von Wohnraum in Alten-, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen oder -anlagen. Die Unschädlichkeit setzt weiter voraus, daß die empfangenen Beträge nicht zum Wohnungsbau im Ausland eingesetzt werden, sofern nichts anderes bestimmt ist.

 

http://www.gesetze-i...e/wopg/__2.html

 

Mein Arbeitgeber gibt einen Zuschuss von 6,65 Euro, wenn ich in vermögenswirksamen Leistungen anlege. Ich beabsichtige daher 43 Euro pro Monat zu sparen, so dass ich die Wohnungsbauprämie voll erhalte.

Welche Laufzeit empfehlt ihr und welchen Tarif bei welcher Bausparkasse empfehlt ihr?

Da Du keine staatlichen Leistungen dazu erhältst, wäre mein Tipp aber nicht meine Empfehlung ein VL-Fondssparplan.

 

Ich habe gelesen, dass bei 10-jähriger Laufzeit bei der Deutschen Ring Bausparkasse die Abschlussgebühr zurückerstattet wird. Werden allerdings auf die kompletten 10 Jahre die Bonuszinsen bezahlt?

Kann ich grade nichts zu sagen, aber wahrscheinlich wird es tatsächlich einen Bausparer geben, der durch höhere Guthabenzinsen die AG wieder wett machen würde... (Nur mein Gedanke - ungeprüft)

 

Lohnt sich eures Erachtens der Abschluss eines Bausparvertrages um die Wohnungsbauprämie zu kassieren?

Meinen obigen Ausführungen zur Folge, für Dich leider nein.

 

Besten Dank für eure Tipps, Hinweise und Anregungen!

 

Gerngeschehen. - Lass uns aber auch wissen, wie Du Dich entschieden hast, viele Themen versenken einfach, ohne dass sich der TO zurückmeldet.

 

Grüße vom

reichen Richard

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
neysee

am Bessten sind meiner Meinung nach die Tarife der Alten Leipziger Klick! und der Debeka Klick! Bei der Debeka hast du du eine Hohe Guthabenverzinsung wärend der Ansparphase, egal ob du das Darlehen nimmst oder nicht nicht (Darlehen ist dafür von den Kondis nicht sonderlich attraktiv). Bei der AL hast du wenn du auf das Darlehen verzichtest eine noch attraktivere Guthabneverzinsung. Ich habe das Augenmerk verstärkt auf die Guthabenverzinsung gelegt da du bei einer Monatlichen einzahlung von 43 auf keine Summe kommst die dir für Wohnwirtschaftliche Zwecke groß nützlich ist.

 

Derzeit habe ich noch einen Baupsparvertrag der AL, da sich die Konditionen bei denen aber extrem verschlechtert haben, bezweifle ich, dass es einen neuen geben wird.

Heutzutage gibt es weder nach 7 Jahren bei Darlehensverzicht die Abschlussprämie wieder, und dann gilt die Höherverzinsung bei Darlehensverzicht nur noch zeitlich begrenzt. Anscheindend wollen sie keine Kunden mehr, die das als Sparprodukt sehen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bluex

Vielen Dank für eure Antworten!

 

Ich habe zwischenzeitlich nachgelesen.

Bei einer Laufzeit von 10 Jahren und Darlehensverzicht erhält man tatsächlich bei der Deutschen Ring Bauspar die Abschlussgebühr zurück.

 

@RichyRich

Die Bezeichnungen "Nettoeinkommen" und "Bruttoeinkommen" sind von mir leider etwas unglücklich gewählt.

Anspruch auf Wohnungsbauprämie hat man, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht mehr wie 25.600 Euro beträgt.

Das zu versteuernte Einkommen ist dein Bruttoeinkommen abzgl. Werbungskosten, Sonderausgaben etc. - nur dieses Einkommen wird ja versteuert.

Demnach habe ich Anspruch auf Wohnungsbauprämie.

 

Das einzige, dass mich doch etwas zurückhält ist, dass ich die Wohnungsbauprämie zu wohnwirtschaftlichen Zwecken nutzen muss, die ja sehr streng definiert sind. Nutze ich die Wohnungsbauprämie nicht zu wohnwirtschaftlichen Zwecken, muss ich die Prämie wieder zurückzahlen und der Bausparvertrag hätte sich nicht gelohnt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
35sebastian

Vielen Dank für eure Antworten!

 

Ich habe zwischenzeitlich nachgelesen.

Bei einer Laufzeit von 10 Jahren und Darlehensverzicht erhält man tatsächlich bei der Deutschen Ring Bauspar die Abschlussgebühr zurück.

 

@RichyRich

Die Bezeichnungen "Nettoeinkommen" und "Bruttoeinkommen" sind von mir leider etwas unglücklich gewählt.

Anspruch auf Wohnungsbauprämie hat man, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht mehr wie 25.600 Euro beträgt.

Das zu versteuernte Einkommen ist dein Bruttoeinkommen abzgl. Werbungskosten, Sonderausgaben etc. - nur dieses Einkommen wird ja versteuert.

Demnach habe ich Anspruch auf Wohnungsbauprämie.

 

Das einzige, dass mich doch etwas zurückhält ist, dass ich die Wohnungsbauprämie zu wohnwirtschaftlichen Zwecken nutzen muss, die ja sehr streng definiert sind. Nutze ich die Wohnungsbauprämie nicht zu wohnwirtschaftlichen Zwecken, muss ich die Prämie wieder zurückzahlen und der Bausparvertrag hätte sich nicht gelohnt.

 

Gut, dass du selbst recherchiert hast!

Die Bedingungen für Barsparverträge haben sich mit der Zeit immer mehr verschlechtert, so dass sich solche Verträge nicht oder bedingt lohnen.

In der Vergangenheit konnte man einen BSP als lukrative, mittelfristige Geldanlage nutzen.

Diese Möglichkeit fällt nun weg.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
RichyRich

 

@RichyRich

Die Bezeichnungen "Nettoeinkommen" und "Bruttoeinkommen" sind von mir leider etwas unglücklich gewählt.

Anspruch auf Wohnungsbauprämie hat man, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht mehr wie 25.600 Euro beträgt.

Das zu versteuernte Einkommen ist dein Bruttoeinkommen abzgl. Werbungskosten, Sonderausgaben etc. - nur dieses Einkommen wird ja versteuert.

Demnach habe ich Anspruch auf Wohnungsbauprämie.

 

Nein, hast Du nicht, oder Du hast so hohe Werbungskosten und Sonderausgaben, als das Du tatsächlich unter 25.600,- kommst. Oder hast Du etwa doch Kinder,

oder bist verheiratet?

 

Daher hatte ich extra einen Rechner für Dich verlinkt, wo Du im Schnellverfahren Dein zu versteuerndes Einkommen ermitteln kannst.

Ich gehe davon aus, wenn Du schreibst, "Mein Bruttoarbeitseinkommen beträgt in den nächsten Jahren ca. 33.200 Euro", dann hast Du darüber

noch keinen Einkommensteuererklärung abgegeben noch einen Steuerbescheid erhalten.

Noch mal deutlicher: Dein zu versteuerndes Einkommen beträgt in 2011 etwa 27681,-

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bluex
· bearbeitet von bluex

 

@RichyRich

Die Bezeichnungen "Nettoeinkommen" und "Bruttoeinkommen" sind von mir leider etwas unglücklich gewählt.

Anspruch auf Wohnungsbauprämie hat man, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht mehr wie 25.600 Euro beträgt.

Das zu versteuernte Einkommen ist dein Bruttoeinkommen abzgl. Werbungskosten, Sonderausgaben etc. - nur dieses Einkommen wird ja versteuert.

Demnach habe ich Anspruch auf Wohnungsbauprämie.

 

Nein, hast Du nicht, oder Du hast so hohe Werbungskosten und Sonderausgaben, als das Du tatsächlich unter 25.600,- kommst. Oder hast Du etwa doch Kinder,

oder bist verheiratet?

 

Daher hatte ich extra einen Rechner für Dich verlinkt, wo Du im Schnellverfahren Dein zu versteuerndes Einkommen ermitteln kannst.

Ich gehe davon aus, wenn Du schreibst, "Mein Bruttoarbeitseinkommen beträgt in den nächsten Jahren ca. 33.200 Euro", dann hast Du darüber

noch keinen Einkommensteuererklärung abgegeben noch einen Steuerbescheid erhalten.

Noch mal deutlicher: Dein zu versteuerndes Einkommen beträgt in 2011 etwa 27681,- €

 

Nein, ich bin weder verheiratet noch habe ich Kinder.

 

Aufgrund meiner hoher Werbungskosten beträgt mein zu versteuerntes Einkommen weniger als 25.600 Euro - wie ich bereits oben geschrieben habe.

Ich weiß auch nicht, ob ich nun ein Bausparer abschließen soll oder nicht - die Wohnungsbauprämie bekomme ich nach meinen Einschätzungen nur noch ein oder zwei Jahre. Danach wird mein Einkommen hoffentlich steigen und ich habe keinen Anspruch mehr auf Wohnungsbauprämie.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bluex

Es ist schließlich der "PSD VL-Sparplan" der PSD-Bank Nürnberg geworden: http://www.psd-nuernberg.de/Sparen-Anlegen/Sparen/VL-Sparen/c339.html

Hier beträgt die effektive Rendite 4,14% nach sechs Jahren und einem Jahr Ruhezeit. Das hört sich echt gut an!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...