Knarf Februar 2, 2012 Hallo, ich habe drei Riester-Verträge. 1) Fondssparplan, automatisch monatlich 100 Euro Einzahlung, Dauerzulagenantrag gestellt, bei Steuererklärung angegeben 2) Banksparplan, manuell jährlich 746 Euro Einzahlung, Dauerzulagenantrag gestellt, bei Steuererklärung angegeben 3) Banksparplan, automatisch monatlich 90 Euro Einzahlung, keinen Zulagenantrag gestellt, nicht bei Steuererklärung angegeben - also keine Förderung bisher Nun hab ich leider bei Vertrag 2) vergessen, den Betrag für 2011 einzuzahlen. Daher würden mir für 2011 etwa 50 Euro an Zulagen und 220 Euro Steuerrückzahlung verloren gehen. :'( Nun habe ich überlegt die Verträge 1) und 3) für 2011 anzugeben. Würde das funktionieren? Ich hab irgendwo gelesen, dass max. 2 Riester-Verträge gefördert werden. Ab dem nächsten Jahr sollen dann wieder Vertrag 1) und 2) steuerlich und per Zulagen gefördert werden. Die Zulagenstelle und sicher auch das FA würden dann aber ja sicher die Daten von allen Verträgen bekommen. Wie entscheiden dann die Behörden in welchen Vertrag die Zulagen fließen und welcher Vertrag steuerlich gefördert wird? Kann ich das irgendwie beeinflussen? Oder wonach verteilt sich das? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Februar 2, 2012 · bearbeitet Februar 2, 2012 von swingkid Hey Knarf, die Aufteilung der Zulage erfolgt nach der Höhe der jeweiligen Zahlungen. Wenn also mehr als 2 Verträge bespart werden, gehen die Zulagen in die beiden Verträge mit den höchsten Einzahlungen. Ich möchte meinen, dass der Sonderausgabenabzug auch nur für die Verträge erfolgt, für die er beantragt wird. Dadaurch wird dann ja auch die nachgelagerte Besteuerung ausgelöst. Im Prinzip kannst Du also beides steuern, würde ich sagen.. Ach so: Wenn der Abzug für alle 3 Verträge beantragt wird, müsste der eigentlich genause behandelt werden wie die verteilung der Zulagen, anteilig im Verhältnis zur Höhe der jeweils in den Vertrag eingezahlten Beiträge.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Februar 2, 2012 Ich denke, die Förderung 2011 für A und C zu beantragen, nächstes wieder für A und B, ist kein Problem. Wichtig ist sicherzustellen, dass in allen Verträgen über geförderte und ungeförderte Beträge klar getrennt Buch geführt wird, damit Du hinterher nicht auf ungeförderte Anteile Steuern bezahlen musst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf Februar 3, 2012 Danke für die Infos. Wichtig ist sicherzustellen, dass in allen Verträgen über geförderte und ungeförderte Beträge klar getrennt Buch geführt wird, damit Du hinterher nicht auf ungeförderte Anteile Steuern bezahlen musst. Ja, wird alles fein säuberlich notiert. B) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf Februar 20, 2015 Hallo, ich grabe den Thread mal wieder aus, da es wieder Zeit für die Steuererklärung ist. :- Also mein Vorhaben von damals hat für die Zulagen für die Riester-Verträge funktioniert. Nur bei der Steuerbegünstigung klappt das noch nicht so wie ich das gern hätte. Ich fasse nochmal kurz zusammen. 3 Riester-Verträge: In alle Verträge zahle ich jährlich ein. Der Dauerzulagenantrag ist für 1) und 2) gestellt. Die Steuererstattung teilt das Finanzamt prozentual nach Einzahlungen auf die drei Verträge auf. Das möchte ich gern ändern. Bei der Steuererstattung sollen nur Vertrag 1) und 2) berücksichtigt werden. Geht das theoretisch? Wenn ja, was muss ich tun um das zu erreichen? In der Steuererklärung gebe ich die einzelnen Verträge ja nicht mehr an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll Februar 20, 2015 Angenommene Einzahlungen: Vertrag 1) 800 € Vertrag 2) 800 € Vertrag 3) 346 € Summe 1.946 € + Zulage = 2.100 € Mein Kenntnisstand: Die volle Steuerermäßigung (auf 2.100 € Sonderausgabenabzug) nur auf Vertrag 1) und 2) zu erhalten, geht nicht. Wenn du Vertrag 3) nicht in der Steuererklärung angibst, erhältst du darauf keinen Sonderausgabenabzug. D.h. anstatt 2.100 € geltend zu machen, gibst du nur 1.754 € (= 2.100 - 346) an. Somit reduziert sich aber auch deine Steuerermäßigung. Aus 3) wird ein ungeförderter Vertrag... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Februar 20, 2015 Richtig boll.Nur die tatsächlich geltend gemachten Vorsorgebeträge werden berücksichtigt.Eine Aufteilung der Beträge aus Vertrag 3 auf die Verträge 1 und 2,um dennoch den vollen Sonderausgabenabzug zu gewährleisten funktioniert nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf Februar 22, 2015 Aus 3) wird ein ungeförderter Vertrag... Ja, das möchte ich ja. Ich sollte vielleicht noch ein paar Zahlen liefern, die das ganze deutlicher macht. Also: In Vertrag 1) zahle ich im Jahr 1200 Euro ein, in Vertrag 2) im Jahr 746 und in Vertrag 3) 1000 Euro pro Jahr. Vertrag 1) und 2) reicht also für den vollen Sonderausgabenabzug. Allerdings wird der Sonderausgabenabzug momentan prozentual entsprechend den gesamten Einzahlung auf alle 3 Verträge aufgeteilt. Konkret: Ich bekomme 700 Euro Steuererstattung für die Riester Verträge. Die teilen sich so auf: ca. 40% davon für Vertrag 1), 25% für 2) und 35% für 3). Ich hätte jetzt aber gern 62% für Vertrag 1) und 38% für 2). Wie mache ich das - falls es überhaupt geht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ben_z Februar 23, 2015 Mein Kenntnisstand: Die volle Steuerermäßigung (auf 2.100 € Sonderausgabenabzug) nur auf Vertrag 1) und 2) zu erhalten, geht nicht. Ich möchte diesen Beitrag auch mal direkt für eine passende Frage nutzen: Kann ich bei zwei Verträgen die volle Zulage auf nur einen Vertrag erhalten, wenn die Summe beider Verträge über 1946 EUR ist? War bisher davon ausgegangen, dass es geht, aber bin jetzt unsicher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag