alex2003a Januar 31, 2012 Bekomme Angebot für die Aktientausch. Die Aktien standen z. Bsp. aus Jahr 2010 und sind z. Zeit mit Verlusten im Depot. Bei der Tausch in neue Aktien, wie wird dann die Transaktion steuerlich behandelt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 31, 2012 Bekomme Angebot für die Aktientausch. Die Aktien standen z. Bsp. aus Jahr 2010 und sind z. Zeit mit Verlusten im Depot. Bei der Tausch in neue Aktien, wie wird dann die Transaktion steuerlich behandelt? Quelle: Steuernetz Aktientausch ab 2010 auch bei Inlandsbeteiligungen steuerneutral Was bisher nur für Auslandsbeteiligungen galt, gilt nach dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 nun auch für Aktionäre inländischer Kapitalgesellschaften: Bei einem Tausch von Anteilen an Unternehmen aufgrund einer gesellschaftsrechtlichen Maßnahme (Fusion, Aufspaltung usw.) treten die erhaltenen Aktien des neuen Unternehmens an die Stelle der hingegebenen Aktien des alten Unternehmens (§ 20 Abs. 4a Satz 1 EStG 2010). Es liegt somit kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vor, sodass kein abgeltungssteuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entstehen kann. Damit wird vermieden, dass die Banken Abgeltungssteuer einbehalten müssen, obwohl es beim Tausch zu keinem Zahlungsvorgang gekommen ist. Die Besteuerung wird dann bei Veräußerung der neuen Anteile nachgeholt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag