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checker12

Frage zur Haftpflicht und Rechtschutzversicherung

Empfohlene Beiträge

checker12

Hallo liebe WP-Forum Mitglieder,

 

folgende Frage habe ich, die ich hier nicht weiter recherchiert habe.

 

Wenn ich Schadenersatzansprüche abwehren möchte, ist hierfür eine Haftpflichtversicherung ein Pflichtbestandteil? Angenommen mir legt jemand einen Schaden an seiner Jacke zur Last, die ich durch eine Zigarette versucht haben soll. Dabei bin ich Nichtraucher. Der Kläger hat hierfür keine Zeugen, sagt aber aus, dass ich diesen Schaden verursacht haben soll. Wenn ich hierzu meine bestehende Rechtschutzversicherung in Anspruch nehme, wird diese den Fall nicht für mich klären, da in erster Linie die Haftpflicht den Schaden reguliert!? Wie ist hier die Verständnisfrage insgesamt?

 

Vielen Dank für alle Antworten.

 

Mit freundlichen Grüßen

checker12

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Hallo liebe WP-Forum Mitglieder,

 

folgende Frage habe ich, die ich hier nicht weiter recherchiert habe.

 

Wenn ich Schadenersatzansprüche abwehren möchte, ist hierfür eine Haftpflichtversicherung ein Pflichtbestandteil? Angenommen mir legt jemand einen Schaden an seiner Jacke zur Last, die ich durch eine Zigarette versucht haben soll. Dabei bin ich Nichtraucher. Der Kläger hat hierfür keine Zeugen, sagt aber aus, dass ich diesen Schaden verursacht haben soll. Wenn ich hierzu meine bestehende Rechtschutzversicherung in Anspruch nehme, wird diese den Fall nicht für mich klären, da in erster Linie die Haftpflicht den Schaden reguliert!? Wie ist hier die Verständnisfrage insgesamt?

 

Vielen Dank für alle Antworten.

 

Mit freundlichen Grüßen

checker12

 

Das ist nur noch bedingt eine Versicherungsfrage und geht bereits in eine juristische Fragestellung über.

"Kostenfreie" verbindliche Rechtsberatung ist in Deutschland nach der Berufsordnung für RA untersagt (daran ändert im Übrigen auch das Rechtsdienstleistungsgesetz nichts).

 

§ 49 b der Berufsordnung der RA:

"Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt.“

 

Insb. ist es nicht Volljuristen untersagt überhaupt Rechtsberatungen durchzuführen; dies wird mit Geldstrafen um die 5000 EUR geahndet (siehe Art. 1 § 8 Rechtsberatungsgesetz (RBerG))

 

Dh wenn es nun darauf hinausläuft dass A behauptet einen Schaden verursacht zu haben, B dies aber bestreitet ist im ersten Schritt (keine Zeugen, welch ein Spaß) zu klären ob B den Schaden bei A verursacht haben kann und hat.

DIes ist dann ein Fall für das Zivilgericht und es wird nach Feststellung des Schadenswertes um eine Klage auf Schadensersatz gehen.

Genaue Regelungen finden sich in § 823ff BGB.

 

Gehen wir davon aus dass B den Schaden verursacht hat, dies auch zugibt und einwillgt A den Schaden zu ersetzen kann B sich an seine PHV wenden die genau für solche Fälle da ist :)

Anders wäre der Fall wenn B den Schaden nicht fahrlässig, vorsätzlich o.ä. verursacht hat oder B iA deliktunfähig ist... so einfach ist das alles nicht immer wie es aussieht.

 

Rein hypothetisch. :-

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checker12

Ich wollte hier keine Rechtsberatung. Der Fall war nur ein Beispiel. Mir geht es vielmehr nur darum, ob die Rechtschutzversicherung nicht zahlen würde, wenn ich keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe. Das Beispiel war von mir aus der Luft gegriffen um ein Bild zu verdeutlichen. Hat hier eventuell jemand Einblick in wieweit die Rechtschutz greift, falls keine Haftpflicht vorliegt? Ein Versicherungsvertreter wollte mir heute verständlich machen, dass in einem solchen Fall meine Rechtschutzversicherung nicht greifen würde, da ich keine Haftpflichtversicherung besitze. Dies kann ich so nicht wirklich glauben.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Ich wollte hier keine Rechtsberatung. Der Fall war nur ein Beispiel. Mir geht es vielmehr nur darum, ob die Rechtschutzversicherung nicht zahlen würde, wenn ich keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe. Das Beispiel war von mir aus der Luft gegriffen um ein Bild zu verdeutlichen. Hat hier eventuell jemand Einblick in wieweit die Rechtschutz greift, falls keine Haftpflicht vorliegt? Ein Versicherungsvertreter wollte mir heute verständlich machen, dass in einem solchen Fall meine Rechtschutzversicherung nicht greifen würde, da ich keine Haftpflichtversicherung besitze. Dies kann ich so nicht wirklich glauben.

 

Nachtigall, ich hör dir trapsen :)

 

Anyway, hast Du eine RSV mit telefonischer Rechtsberatung wie angeboten von der Rechtschutzunion oder der Auxilia?

Dann ruf doch mal da an... oder einfach bei der Schadensmeldung und frag wies mit einer Kostendeckung aussieht...

 

Falls nicht, welche hast Du?

Schau doch mal in die Bedingungen oder stell diese hier mal ein... womit begründet Dein Berater dass denn?

Wenn dem so ist muss es ja irgendwo geschrieben stehen :)

 

Mit den Infos die wir hier haben können wir aktuell nur raten...

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Ramstein

Ich wiederhole es auch für dich noch einmal: Wikipedia lesen und verstehen erledigt viele Fragen.

 

Dort hättest du gefunden, dass Rechtsschutzversicherungen häufig die Abwehr von Schadensersatzansprüchen ausschließen. Häufig, aber nicht immer. Da würde dann die Privathaftpflichtversicherung helfen.

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AnNaWF
· bearbeitet von AnNaWF

Ich wiederhole es auch für dich noch einmal: Wikipedia lesen und verstehen erledigt viele Fragen.

 

Dort hättest du gefunden, dass Rechtsschutzversicherungen häufig die Abwehr von Schadensersatzansprüchen ausschließen. Häufig, aber nicht immer. Da würde dann die Privathaftpflichtversicherung helfen.

 

Und wies hier konkret ist bekommt man durch einen Blick in die Bedingungen oder nen Anruf meist raus :)

Keine PHV zu haben ist aber auch "heiß" :)

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