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Frankman77

Frage und Empfehlung zu 2 Fonds

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Frankman77

Danke für die Info.

Hast recht! Ich brauch leider so manchmal ein Anstoß.. Hab im Preisverzeichnis nachgeschaut... 1 pro Monat Verwahrungsgebühr :thumbsup:.

 

Gruß

Frank

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Frankman77
· bearbeitet von Frankman77

Ich habe nun noch eine Frage zum Sparfreibetrag:

 

ich habe die Anteile des sparplanfonds komplett verkauft (nur der bereits überwiesende Januaranteil kommt erst in 6 Wochen- dann wird das Depot komplettgeschlossen).

Im Depotauszug mit dem Verkauf der bisherigen Anteile steht:

Verrechnungstopf Sonstige: 259,71€.

 

Ich habe dort einen Freibetrag von 400€ damals eintragen lassen.

 

Ganz unten steht:

Ihr verbleibender Freistellungsauftrag: 400€

 

Meine Frage:

bedeutet "Verechnungstopf Sonstige" der aufgrund des Freibetrages nicht zu versteuernden Anteil?

Mich wundert dann nur, dass bei "verbleibender Freist." noch immer 400€ steht :unsure:.

Das ist übrigens auch Ende 2011 so gewesen, obwohl 2,68€ bei "Verrechnungstop Sonstige" eingetragen war.

 

Der Grund für die Frage:

Ich möchte in ca. 2-3 Wochen meine ersten Investitionen im neuen Depot bei DIBA tätigen und dort entsprechend den jährlichen Freibetrag eintragen lassen. Muss ich nun fürdieses Jahr den verbleibenden Rest eintragen lasse, und ab nächsten Jahr die gesamten 400€??

 

 

Kann mir das jemand beantworten?

 

Gruß

Frank

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Fondsanleger1966

Vor der Inanspruchnahme des Freistellungsauftrags prüft die Bank zunächst, ob andere verrechenbare "Guthaben" vorhanden sind, z.B. beim Fondskauf gezahlte Zwischengewinne oder realisierte Verluste aus Wertpapiergeschäften. Dafür gibt es den "Verrechnungstopf Aktien" für Verluste aus Geschäften mit einzelnen Aktien und den "Verrechnungstopf Sonstige" für Verluste aus Geschäften mit anderen Wertpapieren (auch Fonds). Ob die Zwischengewinne immer noch in einem eigenen Topf geführt werden oder in einem der anderen Töpfe integriert sind, weiß ich im Moment nicht.

 

Vermutlich hast Du mit den Sparraten ab 2009, die unter das neue Steuerrecht fallen, insgesamt einen Verlust gemacht, so dass diese in den "Verrechnungstopf Sonstige" gewandert sind. Nach Auflösung des Depots wird die Bank Dir diesen bescheinigen. Du kannst diese Bescheinigung später in einer Einkommensteuererklärung einsetzen, um Zinsen und Kursgewinne aus Geschäften mit Wertpapieren (außer einzelnen Aktien) zu verrechnen und Dir gezahlte Abgeltungsteuer zurückzuholen.

 

Einen nicht genutzten Freistellungsauftrag müsstest Du für den Freistellungsauftrag bei der neuen Bank nutzen können.

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Frankman77
· bearbeitet von Frankman77

Hier der Auszug nach dem Verkauf:

 

post-21626-0-52368700-1328207411_thumb.jpg

 

Ich habe im Inet zwar gefunden, wie sich dieser Verrechnungstopf zusammensetzt, aber Nachrechnen konnte ich das irgendwie nicht.

 

 

Gruß

Frank

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west263

nimm dein Bild wieder raus und schwarze deine persönl.Daten.Deine Kontonummer bei der Haspa geht niemanden was an.

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Frankman77
· bearbeitet von Frankman77

@ Fondsanleger:

Danke... habe gerade geschrieben als Du Deinen Post gemacht hast :rolleyes:.

 

Ok, also kann ich den Freibetrag komplett bei der neuen Bank demnächst eintragen lassen...

Verlust habe ich gemacht seit ich den 2009 angelegt hatte, das stimmt! Die eingezahlten beträge liegen über der Summe,die ich nun bekommen habe.

 

So wie ich das verstanden habe, ist der Verrechnungstopf nur für die Dteuererklärung wichtig... also für meinen Steuerberater?

 

@ West: Vielen Dank!! :thumbsup:

 

 

Gruß und Danke!!

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966

So wie ich das verstanden habe, ist der Verrechnungstopf nur für die Dteuererklärung wichtig... also für meinen Steuerberater?

Der Verrechnungstopf nicht. Der ist für die Berechnung einer eventuellen Abgeltungsteuer durch die Verwahrstelle wichtig. Die Verlustbescheiningung, die Du durch die Kündigung und die Leerung des Verrechnungstopfs erhältst, ist für eine der künftigen Steuererklärungen hilfreich, weil Du mit Ihr Abgeltungsteuer zurückholen kannst.

 

Hast Du schon einen Steuerberater? Ist der in Sachen Besteuerung von Kapitalerträgen fit? Dann solltest Du den ggf. mal mit Deinem Anlageplan konfrontieren. Denn der würde dann ja vermutlich die entsprechenden Formulare für Dich ausfüllen. Nicht dass Du vom Stuhl fälltst, wenn Du sein Honorar dafür erfährst. ;-)

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Frankman77
· bearbeitet von Frankman77

Hi Fondsanleger,

unser Bekannter macht das immer. Er wird natürlich auch bezahlt, aber halt andere Konditionen, da es ein Freund meines Vaters war. Leider ist der gerade imUrlaub, sonst würde ich ihn ja mal anrufen und fragen.

 

Ich möchte es trotzdem selber verstehen,dehalb nochmal die Frage:

1.) Kann ich Deiner Meinung nach den Freistellungsauftrag komplett und sofort (400€) bei meinem neuen Depot eintragen lassen.

 

Der Verrechnungstopf ist also noch einzusätzlicher "Puffer" wegen den eingefahrenen Verlusten. Da ich nun das Depot schließe,kann ich diese Verluste mit der Verlustbescheinigung beim FA geltend mache (--> Geld zurück).

 

Wird der Topf nicht geleert, dann wird der Topf ins nächste Jahr übernommen, was ja positiv ist, weil erst nach aufbrauchen des Topfes der Freibetrag angefasst wird, richtig?

Da ich nun kündige und den Topf nicht ins neue Depot übernehme, kann ich mit der Verlustbesch. mir Geld wiederholen, richtig?

 

 

Ich kann die Berechnung der Summe im Verrechnungstopf jedoch nicht nachvollziehen bzw. zurückrechnen.

Bedeutet eine Summe im Verrechnungstopf immer,dass Verluste erzielt wurden?

 

 

 

Gruß

Frank

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Fondsanleger1966

Ich möchte es trotzdem selber verstehen,dehalb nochmal die Frage:

1.) Kann ich Deiner Meinung nach den Freistellungsauftrag komplett und sofort (400) bei meinem neuen Depot eintragen lassen.

 

Der Verrechnungstopf ist also noch einzusätzlicher "Puffer" wegen den eingefahrenen Verlusten. Da ich nun das Depot schließe,kann ich diese Verluste mit der Verlustbescheinigung beim FA geltend mache (--> Geld zurück).

 

Wird der Topf nicht geleert, dann wird der Topf ins nächste Jahr übernommen, was ja positiv ist, weil erst nach aufbrauchen des Topfes der Freibetrag angefasst wird, richtig?

Da ich nun kündige und den Topf nicht ins neue Depot übernehme, kann ich mit der Verlustbesch. mir Geld wiederholen, richtig?

Klingt für mich alles korrekt. Aber ich bin kein Steuerberater. Du solltest das mit Deinem Steuerberater klären, wenn er aus dem Urtlaub zurückkommt. Oder es äußert sich vielleicht jemand aus dem Forum dazu, der weitergehende Kenntnisse darüber hat.

 

Ich kann die Berechnung der Summe im Verrechnungstopf jedoch nicht nachvollziehen bzw. zurückrechnen.

Bedeutet eine Summe im Verrechnungstopf immer,dass Verluste erzielt wurden?

Möglicherweise fließen auch die gezahlten Zwischengewinne da mit ein. Steuerberater fragen. ;-) Quellensteuern haben jedenfalls einen eigenen Topf.

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Frankman77
· bearbeitet von Frankman77

Hi Fondsanleger,

 

Danke erstmal für Deine Antwort. Ich habe noch bis spät in die Nacht versucht schlauer zu werden, und habe davon geträumt :angry:.

 

Heute morgen habe ich dann nochmal bei Hnasainvest angerufen und nachgefragt.

 

Der Berater sagte mir folgendes:

Die Summe beimVerrechnungstopf ist eine "+" Summe, also stellen sie keine Verluste da. Nachrechnen ist nicht möglich, da sie auf Fondsebene berechnet wurde (Zwischengewinne, usw. auch drinne).

Er sagte, dass man, falls ich dieses Jahr noch irgendwo anders Gewinne einfahren sollte, ich eine Gegenrechnung anstellen kann.Dazu muss ich die jew. Kurse an dem ich Anteile gekauft habe mit dem Kurs am Verkaufstag gegenrechnen.

Also z.B. Kauf am 6.4.2010 , Kurs : 111,57. Kurs am Verkaufstag (jetzt im Januar): 93,45. Da würde dann ein -18,12 herauskommen...

 

EDIT: korrigiert dank Tipp vom Fondsanleger!

Aber genau habe ich das leider auch nicht verstanden (du weißt ja, ich brauch etwas länger :blushing:). Ich werde auf jedenfall noch mal unseren Bekannten fragen. Es ist jetzt auch nicht soo dringend denke ich.

 

Ich kann auch immer schlecht Abstand gewinnen, wenn ich etwas nicht verstanden habe und setze mich da sehr unter Druck.. das kenne ich schon

 

Den Freibetrag kann ich in jedem Fall komplett auf meinem neuen Depot einschreiben lassen, sagte er.

 

Gruß

Frank

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966

Du musst die Spalte mit der Kursdifferenz mit den jeweilig gekauften Anteilen multiplizieren und dann erst summieren.

 

Träume über Fondsabrechnungen wären für mich ein Anzeichen, vielleicht etwas mehr Abstand und Ausgleich zu suchen.

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Frankman77
· bearbeitet von Frankman77
Träume über Fondsabrechnungen wären für mich ein Anzeichen, vielleicht etwas mehr Abstand und Ausgleich zu suchen.

Ja, hast recht...derzeit ist dieses Thema eine Art Ablenkungsstrategie wegen einem anderen (eher traurigen) Thema... aber das sollte ich wohl echt mal ein paar Tage tun... habe ja einen Hund :thumbsup:

 

Hab die Beträge wie Du geschrieben hast multipliziert und addiert... Nun ist die "Verlustsumme" 159,85€ (Im vorherigen Post habe ich die Grafik ausgetauscht) Diese kann ich dann also, bei anfallenden Gewinnen in diesem Jahr beim FA geltend machen.

 

Gruß

Frank

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966

Hab die Beträge wie Du geschrieben hast multipliziert und addiert... Nun ist die "Verlustsumme" 159,85 (Im vorherigen Post habe ich die Grafik ausgetauscht) Diese kann ich dann also, bei anfallenden Gewinnen in diesem Jahr beim FA geltend machen.

Nein. Es gilt natürlich der von der Verwahrstelle bescheinigte Betrag. Die Differenz könnte sich z.B. durch gezahlte Zwischengewinne und die Thesaurierugen erklären. Ich würde das jetzt aber ruhen lasse, um a) mal eine Pause zu machen und z.B. die Natur zu genießen oder ins Kino zu gehen und dann b ) bei den wirklich wichtigen Fragen weiter zu machen.

 

P.S. um die Systematik zu verdeutlichen:

 

Beispiel -> 1.7.2010 Kauf von 1 Fondsanteil zu 100 Euro. Am 31.12.2010 Thesaurierung des Ertrags von 1 Euro. Am 1.2.2011 Verkauf zu 95 Euro.

 

a ) Verlust = 95 - (100+1) = -6 Euro und nicht -5 Euro!

 

b ) a) Annahme: Beim Kauf am 1.7.2010 wurden 0,5 Euro Zwischengewinn mitbezahlt (dieser repräsentiert einen Teil der seit der letzten Thesaurierung aufgelaufenen steuerpflichtigen Kapitalerträge im Fonds).

 

Da dieser vor dem Kauf des Fonds angefallen ist, wird er dem Kunden in einem Topf gutgeschrieben. Früher war das der Stückzinstopf, heute könnte ist das der Verrechnungstopf Sonstiges sein.

 

b ) weitere Annahme: Zwischengewinn am 1.2.2011 = 0 Euro.

 

c ) Verlust = 95 Euro {Verkaufserlös} - (100 Euro {Erstinvestition} - 0,5 Euro {gezahlter Zwischengewinn} + 1,0 Euro {Thesaurierungsbetrag}) = - 5,50 Euro und nicht 5 Euro, wie man denken könnte

 

d) Insgesamt wandern also 6 Euro in den "Verrechnungstopf Sonstiges". Wobei die 0,5 Euro aus den gezahlten Zwischengewinnen am 31.12.2010 mit der Thesaurierung verrechnet werden, so dass der Freistellungsauftrag am 31.12.2010 nur mit 0,5 Euro belastet wird. Am 15.2.2011 sind daher noch 5,50 Euro im Topf.

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