egon223 Januar 24, 2012 · bearbeitet Januar 24, 2012 von egon223 Moin. Es kann sein, dass diese Frage hier schon einmal gestellt wurde, hab auch schon gesucht, allerdings ist mir noch eine Sache Unklar. Ich habe einen Bausparvertrag der seit 12/2010 Zuteilungsreif ist. Er wurde im Jahr 2003 abgeschlossen Es wurde über 7 Jahre einbezahlt. Ich war beim Abschluss keine 25 Jahre alt. Habe 5 Jahre die Wohnungsbauprämie erhalten. Nun möchte ich das Geld wie so oft nicht zum Wohnungskauf / Wohnungsbau verwenden. Da ich wie bereits geschrieben, eine Zeitlang die Wohnungsbauprämie erhalten habe, bin ich mir nicht sicher, ob ich das Geld auch andersweitig verwenden darf. Danke für eure Hilfe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 24, 2012 · bearbeitet Januar 24, 2012 von otto03 Moin. Es kann sein, dass diese Frage hier schon einmal gestellt wurde, hab auch schon gesucht, allerdings ist mir noch eine Sache Unklar. Ich habe einen Bausparvertrag der seit 12/2010 Zuteilungsreif ist. Er wurde im Jahr 2003 abgeschlossen Es wurde über 7 Jahre einbezahlt. Ich war beim Abschluss keine 25 Jahre alt. Habe 5 Jahre die Wohnungsbauprämie erhalten. Nun möchte ich das Geld wie so oft nicht zum Wohnungskauf / Wohnungsbau verwenden. Da ich wie bereits geschrieben, eine Zeitlang die Wohnungsbauprämie erhalten habe, bin ich mir nicht sicher, ob ich das Geld auch andersweitig verwenden darf. Danke für eure Hilfe Quelle Wiki Unschädlich ist eine Verfügung ohne Verwendung zum Wohnungsbau, wenn der Bausparer bei Vertragsabschluss noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hatte und frühestens sieben Jahre nach Vertragsabschluss über die Bausparsumme verfügt. Jeder Bausparer kann nur einmal über einen vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossenen Bausparvertrag ohne wohnungswirtschaftliche Verwendung prämienunschädlich verfügen. Quelle Finanztip Einzige Ausnahme: Für Bausparer im Alter von bis zu 25 Jahren gilt diese Einschränkung nicht. Sie müssen die Wohnungsbauprämie nicht zurückzahlen, auch wenn das gesparte Geld nach der Bindungsfrist von 7 Jahren nicht in eine Immobilie fließt. Wer bei Abschluss seines Bausparvertrages also das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann nach 7 Jahren frei über den gesamten Guthabenbetrag verfügen. Diese Ausnahmeregelung kann jeder Bausparer aber nur einmal in Anspruch nehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf Januar 24, 2012 · bearbeitet Januar 24, 2012 von Knarf Er wurde im Jahr 2003 abgeschlossen Da der Vertrag vor 2009 abgeschlossen wurde, darfst du mit dem Geld sowieso machen was du willst. B) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
egon223 Januar 24, 2012 Danke für eure Antworten, war mir halt nicht sicher, wegen den Fördergeldern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag