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Fleisch

neue Insolvenzordnung ab 01.03.2012

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Fleisch

Hallo zusammen,

 

ich möchte in diesem Thema das bislang (völlig) unbekannte Feld der Insolvenzordnung mit euch beackern. Aufgrund der aktualisierten Fassung, welche zum 01.03.2012 in Kraft tritt, ergeben sich hieraus möglicherweise interessante oder aber katastrophale Folgen für die Gläubiger eines Unternehmens, welches Insolvenz anmelden muss. Diese sind mir jedoch nicht klar und betrifft nach bisheriger Schnellrecherche ausschließlich die Bundesrepublik Deutschland.

Da ich mich im Insolvenzrecht bislang überhaupt nicht auskenne, wäre ich für Unterstützung dankbar.

 

Zunächst würde ich gerne auf die unterschiedlichen Arten der Insolvenzen eingehen. Soweit mir bekannt unterscheidet man zwischen drei Gründen für ein Insolvenz:

 

1. akute Zahlungsunfähigkeit

2. drohende Zahlungsunfähigkeit (mangelnde Liquidität) oder

3. Überschuldung

 

wobei bei Punkt drei zwischen bilanzieller und tatsächlicher Überschuldung unterschieden werden muss !!! Letztere ist maßgeblich für das Insolvenzrecht, bei bilanzieller Überschuldung werden stille Reserven nicht betrachtet.

 

Daraus ergeben sich unterschiedliche Formen der Insolvenz eines Unternehmens.

 

1. Planinsolvenz- Insolvenzantrag mit gleichzeitiger Vorlage eines Insolvenzplanes zur Fortführung des Unternehmens

Erhalt der Rechtsform, Trennung von unrentablen Geschäftsbereichen vielfach mit Sonderkündigungsrechten unter dem Schutz des Insolvenzverwalters. Geschäftsführung bleibt meist im Amt und wird bei dem Geschäften vom Insolvenzverwalter beraten.

 

die weiteren Formen würde ich gerne nach und nach hier zusammenfassen, wenn sich aus der Diskussion etwas passendes ergibt.

 

Insofern würde ich mich über ein wenig Erhellung freuen

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Atros
· bearbeitet von Atros

Seit dem 27.10.2011 hat der Bundestag ein neues Insolvenzrecht beschlossen welches nach Passieren des Bundesrates Anfang 2012 wirksam werden soll.

Demnach gehört zu den wichtigsten Regelungen das künftig

 

die Stärkung der Gläubiger bei der Insolvenzverwalterauswahl

 

sowie die Straffung des Insolvenzplanverfahren eine vorrangige Rolle spielen.

 

Ebenfalls wird eine Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung forciert.

 

Befürwortet der Gläubigerausschuss die Eigenverantwortung ist das das Gericht daran gebunden.

 

Neu ist auch das Forderungen von Gläubigern auch in Gesellschaftsanteile umgewandelt werden können.

IRG

Folgende Änderungen sind vorgesehen:

  1. Verwalterauswahl: Er darf von Gläubigern oder Schuldner vorgeschlagen sein. Die Unabhängigkeit des Verwalters ist nicht mehr an strenge Regeln gebunden.
  2. Gläubigereinfluss: Ab Insolvenzantrag kann das Gericht schon einen vorläufigen Gläubigerausschuss bestellen. Ein Arbeitnehmervertreter gehört immer mit eingebunden.
  3. Insolvenzplan: Die Möglichkeiten, außerhalb der gängigen Insolvenzordnung, einer der Situation angebrachten Problemlösung werden verbessert. Anteilseigner können eingebunden werden. Die Fristen werden beschleunigt und Rechtsmittel sollen den Vorgang nicht unnötigerweise mehr verzögern.
  4. Eigenverwaltung: Die Zulassung der Eigenverwaltung wird unter Aufsicht eines Sachwalters erleichtert.

IRG

 

Der wichtigste Punkt dürfte a.m.S. wohl die Verwalterauswahl sein.

Gegenüber Insolvenzverwaltern bestehen zahlreiche Vorbehalte und Vorurteile. Manchmal zu Recht,oft aber zu Unrecht.

In der Vergangenheit wurde die Masse der Firmen-Insolvenzen von wenigen Insolvenzverwaltern abgewickelt. Wobei natürlich die Frage gestellt werden musste,ob ein Insolvenzverwalter der 400 Insolvenzfälle (Firmen) betreut, genügend Zeit hat um die bestmögliche Lösung herbeizuführen. (Von der nötigen kaufmännischen Kompetenz mal abgesehen.)

 

Beim vorläufigen Gläubigerausschuss (abgesehen von der Auswahl des Verwalters), den Änderungen beim Insolvenzplan und der Eigenverwaltung bin ich mir nicht sicher,ob die Änderung so bedeutend sein wird. Das wird die Zeit zeigen müssen.

 

Zum Thema noch ein älterer Artikel:

Liberalisierung der Auswahl bei Insolvenzverwaltern

 

(Ich gehe mal davon aus,daß der TO nicht die Änderungen im Bereich der "Privatinsolvenzen" gemeint hat.)

Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen.pdf

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Ramstein

Insofern würde ich mich über ein wenig Erhellung freuen

Das ist ein weites Feld. Kannst du es etwas eingrenzen oder konkretisieren? Warum packst du es in das Anleihen-Forum? Redest du also über Rechte als Gläubiger/Anleihenbesitzer? Oder willst du eine erfolgreiche Planinsolvenz durchziehen? Privatinsolvenz?

 

Ein ganz wesentlicher Punkt ist sicher das Fiskusprivileg. Zuerst greifen Insolvenzverwalter, Belegschaft und Sozialkassen den Löwenanteil der Mittel ab. Wenn dann noch der Fiskus kommt, bleiben für die normalen Gläubiger i.d.R. maximal Peanuts.

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Fleisch

es geht mir um die Auswirkungen für die Gläubiger. Bei Schlecker habe ich gelesen, sei man dazu in der Lage Verträge vorzeitig kündigen zu können. Außerdem bestünde die Möglichkeit, dass Gläubiger noch stärker das Recht bekämen ihre Forderungen in EK des Unternehmens zu wandeln

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WOVA1

es geht mir um die Auswirkungen für die Gläubiger. Bei Schlecker habe ich gelesen, sei man dazu in der Lage Verträge vorzeitig kündigen zu können.

 

Ja, aber dieser Punkt ist meines Wissens auch bisher so - dürfte auch einer der Hintergründe der Schlecker-Insolvenz sein.

 

Insolvenz ist so ziemlich der einzige Grund, wie man aus langlaufenden Gewerbe-Mietverträgen herauskommt.

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value4never

Um das vorab zu sagen: ich kenne das neue Recht nicht, das ist nochmal ein seperates Thema. Von der Rechtsseite ist es (bisher) eigentlich unerheblich warum das Verfahren eingeleitet wurde. Es gibt also nicht verschiedene Formen der Insolvenz! Das ist ziemlich wichtig, denn in den USA gibt es Chapter 7 und 11, die in der Tat eine deutliche Unterscheidung machen. Ich glaube eine solche Struktur wurde nicht umgesetzt, wäre aber sehr wünschenswert gewesen. Das Insolvenzverfahren ist zur Umstrukturierung nur bedingt geeignet, ist also für ein Unternehmen, welches im Betrieb bleiben will unter allen Umständen zu vermeiden. Die Zahl der Unternehmen die lebend aus dem Prozess rauskommen dürfte sehr gering sein. Wäre mal interessant die Quoten zu vergleichen mit den USA oder anderen Ländern.

 

es geht mir um die Auswirkungen für die Gläubiger. Bei Schlecker habe ich gelesen, sei man dazu in der Lage Verträge vorzeitig kündigen zu können. Außerdem bestünde die Möglichkeit, dass Gläubiger noch stärker das Recht bekämen ihre Forderungen in EK des Unternehmens zu wandeln

 

Hmm, also der Insolvenz-Verwalter kann alles mögliche tun, was die Geschäftsführung vorher nicht konnte. Er muss ja Kompromisse machen - das ist letztlich das Wesen der Insolvenz: eine Restrukturierung der Verbindlichkeiten, so dass eine Verteilung möglichst gerecht ausfällt. Momentan sieht man bei der Griechenland Geschichte, was das Problem ist bei einem unstrukturierten Prozess.

 

ich möchte in diesem Thema das bislang (völlig) unbekannte Feld der Insolvenzordnung mit euch beackern. Aufgrund der aktualisierten Fassung, welche zum 01.03.2012 in Kraft tritt, ergeben sich hieraus möglicherweise interessante oder aber katastrophale Folgen für die Gläubiger eines Unternehmens, welches Insolvenz anmelden muss. Diese sind mir jedoch nicht klar und betrifft nach bisheriger Schnellrecherche ausschließlich die Bundesrepublik Deutschland.

 

Das Thema ist interessant, insbesondere auch weil es für einen Investoren die ein oder andere Opportunität geben kann (Distressed Investing). Was Du mit katastrophalen Folgen für die Gläubiger meinst, verstehe ich nicht. Klar, betrifft die Gesetzesänderung nur Deutschland. Es gibt zwar bestreben dieses EU-weit zu homogenisieren, aber das steht glaube ich erst am Anfang. Für die USA würde ich das Buch von Whitman empfehlen (Distress Investing, Wiley Verlag). Gleiches gibt es für Deutschland glaube ich nicht.

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Ramstein

Da oben Schlecker genannt wurde: Schlecker ist zum Glück nach altem Recht pleite (FTD vom 24.01.2012)

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value4never

Mal eine Frage zur Insolvenz. Muss der IV nicht sicher stellen, dass alle Marktteilnehmer mögliche Informationen gleichermaßen bekommen? Ich habe gerade den Fall, dass der IV Infos nur scheibchenweise verteilt, was eine Art Insider Trading ist.

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