Ursus Januar 21, 2012 Ein paar grundsätzliche Infos zu mir aus dem Fond-Unterforum: https://www.wertpapier-forum.de/topic/34328-planung-neues-depot-ursus/ Ich plane gerade den Wechsel in die PKV. Die Findungsphase bei mir dauert nun schon ein halbes Jahr (nicht durchgehend, aber immer mal wieder informiert und recherchiert, mit 2 guten Freunden, die Versicherungsmakler sind gesprochen). Die von mir derzeitig favorisierte Tarif-Kombi ist folgende von der Barmenia: VHV 2A Kompakttarif für Ärzte mit Kostenerstattung für ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlung im 2-Bett-Zimmer sowie Chefarztbehandlung. Tarif ohne Selbstbeteiligung. VZN Ergänzungstarif für Erstattung der Aufwendungen von Naturheilverfahren. VKN 100 Kurkostentarif mit Leistung für Natuheilverfahren. TM 42 Krankentagegeld-Tarif für Ärzte und Zahnärzte mit Leistungsbeginn ab dem 43. Tag 100 ab dem 43. Tag PVN Pflege-Pflichtversicherung (unlimitiert) Auch wenn das prinzipiell eine blöde Frage ist, gibt es Meinungen zu der Kombi? Oder wäre ein Selbstbehalt auf jeden Fall besser? Des Weiteren würde mich Eure Meinung zum Hilfsmittelkatalog interessieren. Ist das nicht etwas dürftig? VHV 2A - Erstattet werden 100% der Aufwendungen für Bruchbänder, orthopädische Schuhe bis zu einem Rechnungsbetrag von 260 Euro pro Jahr, Einlagen, Gummistrümpfe, Hörgeräte bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.040 Euro pro Jahr, elektronische Kehlköpfe, Bein-, Arm- und Brustprothesen, Geh- und Stützapparate, Kunstaugen, Krankenfahrstühle bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.040 Euro und lebenserhaltende Hilfsmittel. Da das hier aus einem anderen Thread rausgelöst ist, kopiere ich die erste Antwort auch mal hierher: Oder wäre ein Selbstbehalt auf jeden Fall besser? Da muss man Stift, Zettel und Gehirnschmalz bemühen. Als Angestellter beteiligt sich der Arbeitgeber nicht an den Kosten des Selbstbehaltes. Ist die hälftige Einsparung des Beitrages durch Wahl eines SB höher als der effektive Beitrag bei voller Ausnutzung des selbigen? Des Weiteren würde mich Eure Meinung zum Hilfsmittelkatalog interessieren. Ist das nicht etwas dürftig? Das kommt doch darauf an, auf was als Versicherter Wert gelegt wird. Das wissen wir nicht. Aber die lebenserhaltenden Hilfsmittel sind schon einmal klar formuliert, da gibt es Schlimmeres. Und Besseres. So einfach lässt sich die Frage "gut oder schlecht" nicht klären. Wichtig ist, dass Du Dir bewusst wirst, welche Leistungen Du einkaufst und auf welche Du im Ernstfall verzichtest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zuzan Januar 22, 2012 hi, mir wäre der hilfsmittelkatalog eindeutig zu sparsam aufgebaut - anscheinend bist du arzt oder apotheker? dann kennst du dich ja vielleicht ein bisschen mit hilfsmittel- (und auch heilmittel-!)preisen aus; hast du schon mal 'nen rolli für 1040,- gesehen? meinst du, dass du im falle des falles nur einen rolli benötigst? orthopädische schuhe bekommst du auch nicht für ca. 200,- ... und die erstattungskosten sind in diesem katalog ja zudem festgeschrieben? was möchtest du denn mit den naturheilverfahren bezwecken? grob übersetzt: esoterikkrams wie homöopathie? gruß, zuzan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Horst Schlämmer Januar 23, 2012 hi, mir wäre der hilfsmittelkatalog eindeutig zu sparsam aufgebaut - anscheinend bist du arzt oder apotheker? dann kennst du dich ja vielleicht ein bisschen mit hilfsmittel- (und auch heilmittel-!)preisen aus; hast du schon mal 'nen rolli für 1040,- gesehen? meinst du, dass du im falle des falles nur einen rolli benötigst? orthopädische schuhe bekommst du auch nicht für ca. 200,- ... und die erstattungskosten sind in diesem katalog ja zudem festgeschrieben? was möchtest du denn mit den naturheilverfahren bezwecken? grob übersetzt: esoterikkrams wie homöopathie? gruß, zuzan ich verstehe nicht, wie man die wahl der krankenkasse am hilfsmittelkatalog festmachen kann. eine versicherung schliesst man ab, um wesentliche lebensrisiken abzudecken und nicht, um sich damit einen rollstuhl finanzieren zu lassen. und wenn ich zum rollstuhl im fall der fälle etwas dazuzahlen muss, wenn ich unbedingt das a-modell und nicht das b-modell will. dann kann ich daür auch mal etwas selber zahlen. man kann sich nicht für jeden furz versichern. das ist nicht der eigentliche sinn von versicherungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Januar 24, 2012 orthopädische schuhe bekommst du auch nicht für ca. 200,- ... und die erstattungskosten sind in diesem katalog ja zudem festgeschrieben? Das ist aber nicht ernsthaft ein Argument für oder gegen diesen tarif?! Wenn ich nicht in der Lage sind,die Mehrkosten aufzubringen,sollte ich allein vom Grundsatz schon nicht eine Sekunde lang darüber nachdenken, mich von der Solidargemeinschaft in die Selbstzahlerrolle zu begeben. ich verstehe nicht, wie man die wahl der krankenkasse am hilfsmittelkatalog festmachen kann. eine versicherung schliesst man ab, um wesentliche lebensrisiken abzudecken und nicht, um sich damit einen rollstuhl finanzieren zu lassen. Bitte? Genau darum geht es doch. Der Hilfsmittelkatalog umfasst ja nicht nur so elementar wichtige Dinge wie orthopädische Schuhe. Hier geht es vor Allem auch um lebenserhaltende Massnahmen. Es wäre ja wohl mehr als fahrlässig,da nicht drauf zu achten, eine möglichst umfangreiche und sauber formulierte Bedingung in Seinem Vertrag zu haben. genauso, wie ich es unverantwortlich finde, den Hilfsmittelkatalog als B- oder C-Kriterium darzustellen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Horst Schlämmer Januar 24, 2012 [Hier geht es vor Allem auch um lebenserhaltende Massnahmen. Es wäre ja wohl mehr als fahrlässig,da nicht drauf zu achten, eine möglichst umfangreiche und sauber formulierte Bedingung in Seinem Vertrag zu haben. so ein blödsinn. in welchem tarif werden lebenserhaltene Maßnahmen nicht abgedeckt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Januar 24, 2012 · bearbeitet Januar 24, 2012 von swingkid Dir ist aber schon klar,dass es hier um die Wahl einer privaten Krankenversicherung geht. Da Du hier von Kassen sprichst, scheint mir das eher nicht der fall zu sein. Und da ist es nun einmal so, dass nicht alle die gleichen Leistungen anbieten und versichern. Und ich habe als VN nun einmal nur einen Rechtsanspruch auf das, was mein Vertrat hergibt. Selbstzahler und damit selbstverantwortlich. so ein blödsinn. in welchem tarif werden lebenserhaltene Maßnahmen nicht abgedeckt? Da habe ich für Dich. Schau Dir beispielsweise einmal den Grundschutztarif dr BBKK an und vergleiche den einmal mit Premium Agil. Wenn doch alle "lebenserhaltende Hilfsmittel" versichern und bezahlen, warum gibt es dann keine einheitliche Formulierung? Wer hier Blödsinn erzählt, ist klar. Ich bin der andere. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Januar 24, 2012 Wie siehts denn im Vergleich mit dem MAS Bonus der Halleschen aus? Der ist auch speziell für Mediziner (wodurch ich mir für den Versicherten günstiger verlaufende BAP erhoffen würde - scheint aber trotzdem 7-10% pro Jahr erhöht zu werden, zumindest für Neukunden), und hat einen besseren Hilfsmittelkatalog auf den ersten Blick. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Januar 24, 2012 [Hier geht es vor Allem auch um lebenserhaltende Massnahmen. Es wäre ja wohl mehr als fahrlässig,da nicht drauf zu achten, eine möglichst umfangreiche und sauber formulierte Bedingung in Seinem Vertrag zu haben. so ein blödsinn. in welchem tarif werden lebenserhaltene Maßnahmen nicht abgedeckt? Hallo, es geht nicht um lebenserhaltende Massnahmen - es geht um lebenserhaltende Hilfsmittel. Und da ist nun mal, ganz simpel ein Rechtsanspruch auf Erstattung nur dann gegeben, wenn es in den AVB aufgezählt ist. Das ist eben das Systemrisiko private KV: Du bist für den Umfang Deines Versicherungsschutzes selbst verantwortlich, evtl. Deckungslücken hast Du selbst zu tragen. Vor diesem Hintergrund birgt die klassische Konstellation: uniformierter Kunde trifft auf uninformierten Vermittler eine Menge Zündstoff. Viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Laser12 Januar 24, 2012 Moin, Oder wäre ein Selbstbehalt auf jeden Fall besser? vielen Leuten ist nicht bewusst, dass die meisten privaten Krankenkassen eine indirekte Selbstbeteiligung in ihrem Rückvergütungssystem eingebaut haben. Nehmen wir mal diese Krankenversicherung 250,- ambulanter Tarif, Erstattung maximal 3 Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit, je leistungsfreies Jahr 1 zusätzlicher Monat 100,- stationärer Tarif, keine Erstattung 50,- Zahntarif, Erstattung maximal 3 Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit, je leistungsfreies Jahr 1 zusätzlicher Monat ----- 400,- 40,- gesetzlicher Zuschlag (wird nicht erstattet) ------ 440,- zu zahlender Monatsbeitrag In dieser Konstellation ist eine indirekte Selbstbeteiligung von 1.800,- enthalten, die den meisten nicht bewusst ist. Nimmt man in einem Jahr ambulanten und Zahntarif in Anspruch rechnet sich das z.B. so: ........................................Jahreserstattungen ..........Monatsbeitrag 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr Gesamt ohne Leistung.............300 900 900 900 900 3600 einmalige Leistung......300 ....0 300 600 900 1800 Dadurch dass man einmal eine Leistung in Anspruch genommen hat, dauert es einige Zeit, bis man wieder die volle Erstattungshöhe bekommt. Das ist praktisch wie bei einer Rückstufung in der Autoversicherung, nur fällt es nicht so auf. Wie sich das bei der jeweiligen Versicherung verhält, sollte man genau prüfen und berechnen. Sonst sind die 1.800,- schnell mal eben weg, obwohl man nur 100,- für eine Erkältung und eine Zahnkontrolle eingereicht hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Horst Schlämmer Januar 25, 2012 · bearbeitet Januar 25, 2012 von Horst Schlämmer Hallo, es geht nicht um lebenserhaltende Massnahmen - es geht um lebenserhaltende Hilfsmittel. Und da ist nun mal, ganz simpel ein Rechtsanspruch auf Erstattung nur dann gegeben, wenn es in den AVB aufgezählt ist. Das ist eben das Systemrisiko private KV: Du bist für den Umfang Deines Versicherungsschutzes selbst verantwortlich, evtl. Deckungslücken hast Du selbst zu tragen. Vor diesem Hintergrund birgt die klassische Konstellation: uniformierter Kunde trifft auf uninformierten Vermittler eine Menge Zündstoff. Viele Grüße bitte ein konkretes Beispiel eines PKV-tarifes, bei dem lebenserhaltene Hilfsmittel nicht abgedeckt sind, die man z.b. in der GKV bekommen würde. Um welches Hilfsmittel handelt es sich hier? Und warum ist genau dieses Hilfsmittel lebenserhaltend im Gegensatz zu einem anderen Hilfsmittel, das erstattet wird? Wie hoch sind die Kosten die man selber tragen muss, damit einen die böse PKV nicht sterben lässt? Gibt es Statistiken über Sterbefälle, denen lebenerhaltende Hilfmittel versagt wurden? das sind doch nur die üblichen argumente von verkäufern, die einen hochglanzverchromten tarif verkaufen wollen und den teufel an die wand malen. und wenn man nach konkreten beispelen und fällen fragt, dann kommt nur heisse luft oder ein nebulöses beispiel von einem bekannten von einem bekannten, das man nicht nachprüfen kann.<br>und die gleichen leute behaupten dann auch, dass eine chefarztbehandlung lebenserhaltend wäre, wobei der titel gar nichts über die qualität des arztes aussagt (und schon gar nicht über die aktualität seines wissenstandes) , und die behandlung durch den chefarzt (der sich z.T. gar nicht mehr auf dem stand der technik befindet) manchmal eher ein risiko darstellt.<br> Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Januar 25, 2012 · bearbeitet Januar 25, 2012 von Peter Wolnitza Hallo, es geht nicht um lebenserhaltende Massnahmen - es geht um lebenserhaltende Hilfsmittel. Und da ist nun mal, ganz simpel ein Rechtsanspruch auf Erstattung nur dann gegeben, wenn es in den AVB aufgezählt ist. Das ist eben das Systemrisiko private KV: Du bist für den Umfang Deines Versicherungsschutzes selbst verantwortlich, evtl. Deckungslücken hast Du selbst zu tragen. Vor diesem Hintergrund birgt die klassische Konstellation: uniformierter Kunde trifft auf uninformierten Vermittler eine Menge Zündstoff. Viele Grüße bitte ein konkretes Beispiel eines PKV-tarifes, bei dem lebenserhaltene Hilfsmittel nicht abgedeckt sind, die man z.b. in der GKV bekommen würde. Um welches Hilfsmittel handelt es sich hier? Und warum ist genau dieses Hilfsmittel lebenserhaltend im Gegensatz zu einem anderen Hilfsmittel, das erstattet wird? Wie hoch sind die Kosten die man selber tragen muss, damit einen die böse PKV nicht sterben lässt? Gibt es Statistiken über Sterbefälle, denen lebenerhaltende Hilfmittel versagt wurden? das sind doch nur die üblichen argumente von verkäufern, die einen hochglanzverchromten tarif verkaufen wollen und den teufel an die wand malen. und wenn man nach konkreten beispelen und fällen fragt, dann kommt nur heisse luft oder ein nebulöses beispiel von einem bekannten von einem bekannten, das man nicht nachprüfen kann.<br>und die gleichen leute behaupten dann auch, dass eine chefarztbehandlung lebenserhaltend wäre, wobei der titel gar nichts über die qualität des arztes aussagt (und schon gar nicht über die aktualität seines wissenstandes) , und die behandlung durch den chefarzt (der sich z.T. gar nicht mehr auf dem stand der technik befindet) manchmal eher ein risiko darstellt.<br> Hallo, fangen wir mit dem Einfachen an: Welche Hilfsmittel versichert sind, ergibt sich aus dem Tarifumfang - nochmal zum Mitschreiben: auf das, was da NICHT aufgezählt ist, besteht keinerlei Rechtsanspruch! Auch sofern die vorherige Leistungszusage des Versicherers im Tarif vorgesehen ist, besteht zunächst kein Leistungsanspruch, da der Versicherer nicht verpflichtet ist, diese Zusage zu erteilen. Jetzt mal ein paar Beispiel (auf die Schnelle) und ein paar Erläuterungen zum Thema Hilfsmittelkatalog: Unter künstlicher Ernährung versteht man die Ernährung eines Patienten, der nichts essen kann, darf oder will, unter Einsatz von medizinischen Hilfsmitteln. Indikationen der künstlichen Ernährung sind z.B. tumorbedingte Abmagerung (Kachexie), Entzündungen des Darmtraktes nach Chemo- und/oder Bestrahlungstherapie oder Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes wie Morbus Crohn, Kurzdarmsyndrom, Erkrankungen der Bauchspeicheldrüse etc. Geräte zur künstlichen Ernährung sind wichtig für die Zufuhr der Nährmittel. Das erfolgt z.B. über Ernährungspumpen oder Sonden = lebenserhaltendes Hilfsmittel Bitte beachten Sie dabei noch zusätzlich, ob auch die Präparate oder Mittel zur künstlichen Ernährung überhaupt mitversichert sind. Bei der Dialysebehandlung handelt es sich um die „Blutwäsche". Diese wird bei Niereninsuffizienz notwendig. Die Dialysebehandlung als solches kann auch beim Arzt durchgeführt werden. Mit einem Heimdialysegerät kann die Behandlung dann auch in den eigenen vier Wänden stattfinden = lebenserhaltendes Hilfsmittel Atemüberwachungsmonitore werden zu Hause z. B. bei Kleinkindern, die gefährdet sind am plötzlichen Kindstod zu sterben, eingesetzt = lebenserhaltendes Hilfsmittel Sauerstoffkonzentratoren, -geräte, Beatmungsgeräte, Flüssigsauerstoff, Flaschenversorgung Diese Gerätschaften kommen da zum Einsatz, wo eine eigenständige Sauerstoffversorgung aufgrund mangelnder Fähigkeit der Lunge nicht möglich ist = lebenserhaltendes Hilfsmittel Davon abzugrenzen ist das Schlafapnoegerät Mit Hilfe dieses Gerätes werden während der Schlafzeit die Atemwege durch einen Überdruck offen gehalten und somit Atemstillstand und Schnarchen verhindert = lebenserhaltendes Hilfsmittel Der Begriff Stoma bezeichnet einen künstlichen Körperausgang (z. B. künstlicher Darm- oder Blasenausgang). Zur Versorgung eines solchen künstlichen Körperausgangs werden verschiedene Bedarfsartikel benötigt. Hierfür fallen also kontinuierliche Kosten an. Einige Versicherer führen Stoma-Versorgungsartikel auch bei „sanitären Bedarfsartikeln" auf, ist aber auch ein lebenserhaltendes Hilfsmittel. Tarife mit einer offenen Formulierung beschränken sich nicht auf eine Aufzählung der versicherten Hilfsmittel. Somit sind auch durch medizinischen Fortschritt neu hinzu kommende Hilfsmittel versichert. Einige Tarife sehen vor, dass die Kosten für Hilfsmittel nur erstattet werden, wenn das Hilfsmittel gemietet oder über den Versicherer bezogen wird. Das führt in der Regel zu keiner Einschränkung in der Qualität des Hilfsmittels und dient dazu, die Beiträge stabil zu halten. Folgende Einschränkungen können für Leistungen bestehen: Limitierung auf Häufigkeit der Erstattung, wie z.B. nur alle 2 Jahre Prozentuale Limitierungen (Eigenbeteiligung, eventuell begrenzt) Preisliche Limitierungen (z.B. Erstattung ist auf einen Höchstbetrag begrenzt) Limitierung auf Art der Ausführung, wie z.B. einfache Ausführung Ich hoffe, diese Beispiele (die Liste ließe sich deutlich verlängern) sind "un-nebulös" genug, um aufzuzeigen, dass bei der Auswahl eines PKV Tarifes der Hilfsmittelkatalog eine wichtige Rolle spielen sollte. Ist ja aus meiner Sicht völlig ok, wenn jemand sagt: Diese Risiken trage ich selbst, ich bilde Rücklagen - nur wissen sollte er es, und hier geht eben das Dilemma los: Auf die Schnelle fallen mir so (gefühlt) 70-100 Tarife ein, bei denen eben keine pauschale Formulierung "lebenserhaltende Hilfsmittel" in den Bedingungen verankert ist. Insgesamt kann man davon ausgehen, dass bei 90% aller PKV Tarife des Marktes der Hilfsmittelkatalog schlechter ist als GKV Niveau. Zu den Preisen der einzelnen Hilfsmittel: mal eben schnell gogglen, zeigt z.B., dass so ein Schlafapnoegerät mit Zubehör mal locker bei 2.000.- Euro liegt - ok, gibts bei OBI evtl. einen Tick billiger... Künstliche Ernährung: 600-1000 Euro monatlich etc. etc.... Chefarztbehandlung hat mit Lebenserhaltendem Hilfsmittel nichts zu tun, aber auch hier gilt: Rechtsanspruch nur, wenn in den AVB aufgezählt. Ob eine Chefarztbehandlung besser oder schlechter ist, kann/will ich nicht beurteilen: Mir wäre als Kunde einfach nur wichtig, dass ICH entscheide und nicht der Versicherer. - frage mich gerade, wo Ihre spezielle Kompetenz dazu herkommt, so ein pauschale Aussage in den Raum zu werfen, wo Sie doch gerade eine Zeile weiter oben (aus meiner Sicht zu Recht!) gegen solche platten Aussagen wettern PKV ist ein viel zu wichtiges Thema, eine viel zu gravierende Entscheidung, um das von Plattitüden abhängig zu machen (damit meine ich ausdrücklich beide Seiten!) - sinnvoller ist es, sich anhand der Fakten ein Bild zu machen, welchen Umfang der gewünschte Versicherungsschutz hat / haben soll. Das hat auch nix mit "verchromten" Tarifen zu tun: Die Branche hat ganz einfach in den letzten Jahren auf die "Geiz ist geil"- Mentalität des deutschen "Heimwerkers und Schnäppchenjägers" reagiert - hat die Tarife entsprechend gestaltet und künstlich billig gerechnet - Ergebnis zum Teil schon sichtbar, da werden noch ein paar Bomben explodieren. EDIT: ganz vergessen - die lebenserhaltenden HiMis sind nur ein kleiner Teilbereich des Gesamtthemas Hilfsmittel: Da gibts noch den spannenden Bereich Körperersatzstücke, Orthopädische Hilfsmittel, Hilfsmittel für die Mobilität, Sprechhilfen, Hörhilfen etc..etc... auch ein Blindenhund ist z.B. ein Hilfsmittel. Die AVB einzelner Tarife haben da ganz nette Überaschungen auf Lager - auch von vermeintlich grossen und bekannten Anbietern! Viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Horst Schlämmer Januar 25, 2012 Insgesamt kann man davon ausgehen, dass bei 90% aller PKV Tarife des Marktes der Hilfsmittelkatalog schlechter ist als GKV Niveau. das kann schon alleine aus dem grund nicht sein, weil es einen basistarif gibt, der in seinen leistungen denen der gkv entspricht. also hat man noch immer die möglichkeit, in den basistarif zu wechseln, fall einen die kosten der lebenerhaltenen maßnahmen in den ruin treiben und der chefarzt einem die künstliche beamtmung versagt, weil man im falschen tarif versichert ist. woher kommen diese erkenntniss? wenn das so ist, warum findet man darüber keine untersuchungen im internet? seriöse quellen? Stiftung warentest? verbraucherzentrale? ein link zu einer untersuchung (voneiner glaubwürdigen quelle) sagt mehr als 100 worte eines verkäufers. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Januar 25, 2012 Insgesamt kann man davon ausgehen, dass bei 90% aller PKV Tarife des Marktes der Hilfsmittelkatalog schlechter ist als GKV Niveau. das kann schon alleine aus dem grund nicht sein, weil es einen basistarif gibt, der in seinen leistungen denen der gkv entspricht. also hat man noch immer die möglichkeit, in den basistarif zu wechseln, fall einen die kosten der lebenerhaltenen maßnahmen in den ruin treiben und der chefarzt einem die künstliche beamtmung versagt, weil man im falschen tarif versichert ist. woher kommen diese erkenntniss? wenn das so ist, warum findet man darüber keine untersuchungen im internet? seriöse quellen? Stiftung warentest? verbraucherzentrale? ein link zu einer untersuchung (voneiner glaubwürdigen quelle) sagt mehr als 100 worte eines verkäufers. Hallo, na denn probieren wirs nochmal: - Ihr Argument mit dem Basistarif ist im Prinzip sogar richtig: Der ist in etlichen Punkten (z.B. Hilfsmittelkatalog, ambulante REHA, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe) besser gestellt, als so mancher vermeintliche TOP-Tarif der diversen PKV Unternehmen. - Bei der Gelegenheit aber bitte auch einen Blick auf den Preis werfen: Der Basistarif ist bereits ab Alter 30 deutlich teurer als so mancher "Voll-Tarif" - trotzdem immer noch nicht kostendeckend für die PKV Unternehmen - und das trotz ansonsten abgespeckter Leistung - daraus lassen sich durchaus Schlussfolgerungen ziehen, was der verbesserte Hilfsmittelkatalog wert ist - Erkenntnisse zum Hilfsmittelumfang der GKV : Rehadat - Hilfsmittelkatalog der GKV - stellt sich wohl ein wenig umfangreicher dar, als das, was manche PKV Versicherer da in ihren Bedingungen stehen haben. Da braucht es keine Untersuchung für. Lesen und verstehen reicht aus. - es geht nicht um das Beatmungsgerät im Krankenhaus, das habe ich so auch nicht gesagt - Hilfsmittel spielen sich fast immer im ambulanten Bereich zu Hause ab Last but not Least: Nur weil ein Tarif (hier der Basistarif) einen GKV analogen Hilfsmittelkatalog hat, kann man doch nicht ernsthaft draus folgern, dass alle anderen Tarife das auch haben, oder besser sein müssen? Dieser Logik vermag ich nicht zu folgen. Ein Bespiel für einen Hilfsmittelkatalog haben wir ja oben im Thread stehen - und das ist noch nicht einmal der schlechteste - vergleichen Sie den einfach mal mit der Liste aus dem o.g. Link. Viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Horst Schlämmer Januar 25, 2012 Hilfsmittel spielen sich fast immer im ambulanten Bereich zu Hause ab aha. dann haben wir den nächsten widerspruch. ambulant und "nicht lebenserhaltend" widerspricht sich ebenfalls. wenn jemand in die häusliche pflege entlassen wird, dann kann sein zustand nicht lebensbedrohend sein. wenn es also so viele privatversicherte gibt, die ambulant durch unterversorgung mit hilfgeräten in tötliche situationen geraten,warum hat davon ausser versicherungsverkäufern noch niemand gehört? warum wird in den medien nicht darüber berichtet, dass unterversorge privatpatient sterben wie die fliegen,weil ihnen kein beatmungsgerät bezahlt wird? warum kennen wir solche geschichten nur aus den mündern der leute, die vom verkauf teurer versicherungstarife profitieren? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Januar 25, 2012 · bearbeitet Januar 25, 2012 von Sparbuechse Wieso müssen eigentlich alle PKV-Threads immer wieder in die gleiche Grundsatzdiskussion ohne konkrete Tarifdiskussion enden? Machen wir doch einfach mal einen "PKV-Laberthread" auf, dann haben wirs wenigstens gebündelt. Ich wette, der Thread-Ersteller hat sich schon längst verabschiedet... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zuzan Januar 26, 2012 hi, @ Horst Schlämmer: Dir scheint nicht bewusst zu sein, dass die heutige Hilfsmittel- und nebenbei auch Heilmittelversorgung die ambulante Versorgung entscheidend prägt und somit ganz nebenbei eine möglichst lange Mobilität ermöglicht. Die Lebensqualität wird nicht durch eine Chefarztbehandlung entscheidend beeinflusst, sondern durch die Versorgung im Alltag. Peter hat hierzu bereits eine sehr gute Beispielliste produziert, wobei hieraus doch klar hervor geht, worauf man bei der Wahl einer PKV achten sollte. Du fragst, warum so gut wie niemand darauf hinweist? Dabei handelt es sich ganz einfach um Unwissenheit um heutige Versorgungs- und Behandlungsmöglichkeiten. Und ja, der Basistarif der PKV ist hinsichtlich Hilfsmittel zumindest derzeitig besser positioniert als eingeschränkte bzw. geschlossene Hilfsmittelkataloge sowie Heilmitteltarife nach GOÄ . Allerdings scheinen zukünftige Privatpatienten besonders scharf darauf zu sein,beim Arzt als PKV'ler zu erscheinen (komischerweise gibt es da diese Attitüde "jetzt wird ja alles bezahlt" mit späterem hartem Aufschlagen in der Realität) - die wenigsten sind sich bewusst, dass der Arzt oftmals nur die Rezepte für die medizinisch notwendigen Therapien/Hilfsmittel ausstellt. Und diese Dinge entscheiden letztendlich, wie lange Selbständigkeit und Mobilität im häuslichen Umfeld möglich sein werden. Aber: jeder setzt seine Prioritäten selbst, und wenn man eben auf Chefarztbehandlung den Schwerpunkt setzt und die Folgekosten nach Verlassen des Krankenhauses nicht berücksichtigt, ist dies jedem seine Sache. Ursus ist das sicherlich ohnehin bekannt bzw. kann er sich ja bei sich im Krankenhaus informieren (Rechnungsabteilung kann zu PKV sicherlich einiges sagen) ... oder einfach mal mit jemandem aus der Onko sprechen! Über Springerlink oder auch leitlinien.de könnte man sich für einige Krankheitsbilder ja mal die Behandlungsempfehlungen ansehen - und diese mit dem Leistungskatalog des angestrebten Tarifs vergleichen. Peter hat da ja schon gute Ansatzpunkte geliefert .... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ursus Januar 26, 2012 Sorry, dass ich bisher nicht mitdiskutiert habe oder auf Anregungen eingegangen bin. War bisher eine verdammt blöde, arbeitsintensive Woche und das wird sich auch bis Mitte nächste Woche nicht ändern. Ich werde aber noch auf alles (bzw. mir wichtige Punkte) eingehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Januar 26, 2012 EDIT: ganz vergessen - die lebenserhaltenden HiMis sind nur ein kleiner Teilbereich des Gesamtthemas Hilfsmittel: Da gibts noch den spannenden Bereich Körperersatzstücke, Orthopädische Hilfsmittel, Hilfsmittel für die Mobilität, Sprechhilfen, Hörhilfen etc..etc... auch ein Blindenhund ist z.B. ein Hilfsmittel. Die AVB einzelner Tarife haben da ganz nette Überaschungen auf Lager - auch von vermeintlich grossen und bekannten Anbietern! Könnte man hier mal etwas konkreter werden? Welche Tarife von welchen Versicherungsunternehmen stehen denn hier beispielsweise vergleichsweise gut da? Dank im Voraus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Januar 27, 2012 EDIT: ganz vergessen - die lebenserhaltenden HiMis sind nur ein kleiner Teilbereich des Gesamtthemas Hilfsmittel: Da gibts noch den spannenden Bereich Körperersatzstücke, Orthopädische Hilfsmittel, Hilfsmittel für die Mobilität, Sprechhilfen, Hörhilfen etc..etc... auch ein Blindenhund ist z.B. ein Hilfsmittel. Die AVB einzelner Tarife haben da ganz nette Überaschungen auf Lager - auch von vermeintlich grossen und bekannten Anbietern! Könnte man hier mal etwas konkreter werden? Welche Tarife von welchen Versicherungsunternehmen stehen denn hier beispielsweise vergleichsweise gut da? Dank im Voraus. Hallo, Die Hilfsmittelkataloge der einzelnen Gesellschaften sind recht unterschiedlich gestrickt - am einfachsten ist es, wenn der Versicherer pauschal (alle) Hilfsmittel versichert. Nennt man dann einen "offenen" Hilfsmittelkatalog, d.h. alle Hilfsmittel, die es heute gibt und in Zukunft geben wird, sind eben mitversichert. Gibts nicht allzuoft - spontan fallen mir da ein (gilt jetzt immer nur für einzelne Tarife!!!) : Mannheimer, R+V, Alte Oldenburger Auch ein offener HiMi-Katalog kann aber durch sonstige Reglementierung eingegrenzt sein:Häufigkeit der Erstattung, Höhe der jeweiligen angemessenen Kosten, Bezugsquelle etc. Beispiel für so einen offenen Hilfsmittelkatalog: 6. Hilfsmittel Hierunterfallen technische Mittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen. Erstattet werden auch Aufwendungen für das Ausleihen von Hilfsmitteln (bis max. zur Kostenhöhe des Anschaffungspreises) und zur Reparatur oder Wartung der Hilfsmittel, jedoch keine Batterien für Hörgeräte. Die nächste (etwas schlechtere Stufe) wäre dann z.B, dass der Versicherer bestimmte Hilfsmittel auflistet, die als versichert gelten und andere Bereiche mit einer sog. "offenen" Formulierung arbeitet z.B. (alle) Körperersatzstücke oder (alle) lebenserhaltenden Hilfsmittel. Wieder eine Stufe drunter ist dann ein Hilfsmittelkatalog anzusetzen, der halt - mehr oder weniger umfangreich - auflistet, was im Einzelnen versichert ist. Wie clever und "tricky" die Gesellschaften dabei zum Teil vorgehen, kann man mal am folgenden Beispiel sehen: 3.3 Als Hilfsmittel gelten, soweit im Tarif nicht anders geregelt: a) Bandagen,Brillengläser, Brillenfassungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 51,13EUR (ab 15. Lebensjahr frühestens zwei Jahre nach Bezug der letzten Brille), Bruchbänder, Einlagen zur Fußkorrektur, Gehstützen, Hörgeräte,Kompressionsstrümpfe, Kontaktlinsen, Korrekturschienen, Kunstglieder,Liege- und Sitzschalen, orthopädische Rumpf-, Arm- undBeinstützapparate, orthopädische Maßschuhe, und zwar der Teil derAufwendungen, der 71,58 EUR (bis zum 15. Lebensjahr 43,46 EUR)übersteigt, orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), b)Krankenfahrstühle, Beatmungsgeräte, Sauerstoffgeräte, Absauggeräte,Pulsoximeter, Inhalationsgeräte, Geräte zur Schlafapnoebehandlung,Überwachungsmonitore für Säuglinge, Infusionspumpen, Ernährungspumpen,elektronische Lesehilfen, Blindenstock, Blindenleitgerät undBlindenführhund (einschließlich Orientierungs-und Mobilitätstraining),wenn und soweit der Versicherer vor dem Bezug eine schriftliche Leistungszusage gegeben hat. Nach Möglichkeit werden diese Hilfsmittelvom Versicherer vorrangig leihweise zum Gebrauch überlassen. Nicht mehr benötigte Hilfsmittel gemäß b ) sind auf Verlangen an den Versicherer herauszugeben. Aufwendungen für die Reparatur vonHilfsmitteln, ausgenommen an Sohlen und Absätzen von orthopädischenMaßschuhen, sind im Rahmen der vorstehenden Regelungen erstattungsfähig. Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für alle anderen Hilfsmittel, medizinische Apparate und sanitäre Bedarfsartikel (zum Beispiel Heizkissen, Massagegeräte) sowie für Gebrauch und Pflege von Hilfsmitteln. Unterstreichungen sind von mir. Schönes Beispiel: Viel sagen, viel aufzählen, dann alles mit einem Satz wieder aushebeln... Aber immerhin sind sie wenigstens so fair zu sagen, dass alles andere NICHT mitversichert ist... Zwei Anmerkungen: - der Hilfsmittelkatalog ist ein Baustein - nicht mehr! Es gibt noch jede Menge andere, spannende Baustellen im Tarifwerk der privaten KVs (Arzthonorare, Transportkosten, Auslandsgeltung, Heilmittel, Psychotherapie etc...etc...) somit sagt ein guter/sehr guter Hilfsmittelkatalog nichts über die Gesamtqualität eines Versicherungstarifes aus - Aussagen lassen sich nicht pauschalieren! Andere Tarife der gleichen Gesellschaften können stark abweichen! Insofern ist es auch schwierig, hier einzelne Gesellschaften zu nennen (auch die oben genannten haben "schlechtere" Tarife!). Alle Klarheiten beseitigt? - jetzt muss ich raus - Schnee schippen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Philchen Januar 27, 2012 Moin Peter, Auch wenn du dir viel Mühe gegeben hast, keiner der genannten Gesellschaften hat auch nur einen Tarif mit einem wirklich offenen HiMikat. Sowas gibt's zum Beispiel bei der Allianz. Die von dir gepostete Beispielformulierung ist auch nur bedingt offen und schließt HiMi aus, die in einem guten geschlossen Katalog erstattungsfähig sind. Die Unterstreichung der vorherigen Leistungszusage löst ohne nähere Erklärung oder tieferes Fachwissen die falschen Vorstellungen aus. Das was du suggerierst ist nicht gemeint. Gruß Philipp Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ursus Januar 30, 2012 · bearbeitet Januar 30, 2012 von Ursus was möchtest du denn mit den naturheilverfahren bezwecken? grob übersetzt: esoterikkrams wie homöopathie? Der Zusatzbaustein kostet nicht sehr viel (abzgl. Arbeiteranteil ca. 5,50 Euro), eröffnet einem aber den Weg z.B. zur Akupunktur (edit: wobei ich gerade sehe, dass Akupunktur schon im Haupttarif enthalten ist...schlechtes Beispiel von mir....). Ob ich so einen Zusatztarif nachher wirklich reinnehme, weiß ich noch nicht. Bin prinzipiell Schulmediziner durch und durch, aber auch offen für alles andere. Und im Zweifel ist es entscheidend, ob es wirkt. Egal ob als Placebo-Effekt, durch Studien nicht erfassbare Wirkungen etc. Wie gesagt, bin noch in der Findungsphase und nichts ist in Stein gemeißelt. ich verstehe nicht, wie man die wahl der krankenkasse am hilfsmittelkatalog festmachen kann. eine versicherung schliesst man ab, um wesentliche lebensrisiken abzudecken und nicht, um sich damit einen rollstuhl finanzieren zu lassen. und wenn ich zum rollstuhl im fall der fälle etwas dazuzahlen muss, wenn ich unbedingt das a-modell und nicht das b-modell will. dann kann ich daür auch mal etwas selber zahlen. man kann sich nicht für jeden furz versichern. das ist nicht der eigentliche sinn von versicherungen. Der Katalog ist nicht der einzige oder allein entscheidende Punkt. Da ich aber voraussichtlich eine Entscheidung für das ganze Leben treffe, möchte ich den Punkt zumindest abschätzen können. Ob dann am Ende ein paar orthopädische Einlagen mehr oder weniger bezahlt werden, ist nicht der Punkt. Aber große Unterschiede in den einzelnen PKV-Tarifen bzw. im Vergleich zur GKV möchte ich vorher rausarbeiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ursus Januar 30, 2012 Wie siehts denn im Vergleich mit dem MAS Bonus der Halleschen aus? Der ist auch speziell für Mediziner (wodurch ich mir für den Versicherten günstiger verlaufende BAP erhoffen würde - scheint aber trotzdem 7-10% pro Jahr erhöht zu werden, zumindest für Neukunden), und hat einen besseren Hilfsmittelkatalog auf den ersten Blick. Der ist bei mir auch in der Verlosung und den schaue ich mir auch genauer an. - Erkenntnisse zum Hilfsmittelumfang der GKV : Rehadat - Hilfsmittelkatalog der GKV - stellt sich wohl ein wenig umfangreicher dar, als das, was manche PKV Versicherer da in ihren Bedingungen stehen haben. Da braucht es keine Untersuchung für. Lesen und verstehen reicht aus. Danke für die "Lektüre"! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Januar 30, 2012 Schau Dir vor allem mal den Hilfsmittelkatalog der Barmenia und das Thema ambulante Transporte an. Im Hilfsmittelkatalog tauchen Apnoegeräte, Blindenhund, Nährmittelpumpen, Medikamentenpumpen, Stoma-Versorgung, Inhalationsgeräte nicht auf, ambulante Transporte zu z. B. Dialyse und Strahlenbehandlungen ist auch nicht drin. Auf der anderen Seite hier mal reale Beitragserhöhungen: Ein befreundeter Arzt ist dort seit 7 Jahren versichert, die Beiträge sind dort jährlich nur um knapp über 3% (gemittelt über den gesamten Versicherungszeitram) im 0 SB-Tarif gestiegen. Aber obs das (im Sinne von hauptsächlich dem Hilfsmittelkatalog) wirklich wert ist? Bin gespannt, was Du noch rausfindest, laß uns auf jeden Fall hier weiter austauschen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Icale März 14, 2012 Wie siehts denn im Vergleich mit dem MAS Bonus der Halleschen aus? Der ist auch speziell für Mediziner (wodurch ich mir für den Versicherten günstiger verlaufende BAP erhoffen würde - scheint aber trotzdem 7-10% pro Jahr erhöht zu werden, zumindest für Neukunden), und hat einen besseren Hilfsmittelkatalog auf den ersten Blick. Der ist bei mir auch in der Verlosung und den schaue ich mir auch genauer an. - Erkenntnisse zum Hilfsmittelumfang der GKV : Rehadat - Hilfsmittelkatalog der GKV - stellt sich wohl ein wenig umfangreicher dar, als das, was manche PKV Versicherer da in ihren Bedingungen stehen haben. Da braucht es keine Untersuchung für. Lesen und verstehen reicht aus. Danke für die "Lektüre"! Super vielen Dank auch von mir :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ursus Dezember 3, 2012 So, auch wenn der Thread etwas älter ist. Ich habe mich nun entschieden, in die PKV zu wechseln. Der Barmenia-Tarif ist der oben genannte (1. Posting), allerdings ohne VZN (Naturheilverfahren). Die Entscheidung für den Tarif stand schon länger fest. Ich habe nur einige Monate mit mir gerungen, ob ich wirklich wechseln soll. Die Entscheidung ist jetzt gefallen.....in der Hoffnung, dass ich mich in 20-30 Jahren nicht tierisch ärgere. Schaun'mer mal....... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag