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agrypon

Wann wird Zinsertrag mehrjähriger Festgelder versteuert?

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agrypon

Mal eine ganz simple Frage: Wann wird der Zinsertrag bei mehrjährigen Festgeldanlagen fällig? Sicherlich erst am Ende der Laufzeit und auch erst dann sollte er in einem Freistellungsauftrag berücksichtigt werden, oder? Zwischendurch gibt es aber auch Zinsgutschriften, die für die Jahre dazwischen jedoch keine Rolle spielen, richtig?

 

Danke!

agrypon

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webber

Mal eine ganz simple Frage: Wann wird der Zinsertrag bei mehrjährigen Festgeldanlagen fällig? Sicherlich erst am Ende der Laufzeit und auch erst dann sollte er in einem Freistellungsauftrag berücksichtigt werden, oder? Zwischendurch gibt es aber auch Zinsgutschriften, die für die Jahre dazwischen jedoch keine Rolle spielen, richtig?

 

Danke!

agrypon

 

wieso sollte der Staat in der Zwischenzeit auf Geld verzichten?? Du bekommst Geld ausgezahlt, also wird es direkt versteuert, abgeltend.

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neysee

Mal eine ganz simple Frage: Wann wird der Zinsertrag bei mehrjährigen Festgeldanlagen fällig? Sicherlich erst am Ende der Laufzeit und auch erst dann sollte er in einem Freistellungsauftrag berücksichtigt werden, oder? Zwischendurch gibt es aber auch Zinsgutschriften, die für die Jahre dazwischen jedoch keine Rolle spielen, richtig?

 

Falsch.

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harryguenter

Mal eine ganz simple Frage: Wann wird der Zinsertrag bei mehrjährigen Festgeldanlagen fällig? Sicherlich erst am Ende der Laufzeit und auch erst dann sollte er in einem Freistellungsauftrag berücksichtigt werden, oder? Zwischendurch gibt es aber auch Zinsgutschriften, die für die Jahre dazwischen jedoch keine Rolle spielen, richtig?

Man sieht an den Antworten, dass die Frage mitunter gar nicht so simpel ist.

Allgemein sollte man vielleicht sagen: Die Abgeltungssteuer wird immer dann fällig (und der Freistellungsauftrag entsprechend belastet) wenn

- eine Ausschüttung erfolgt,

- Ausschüttungsgleiche Erträge gutgeschrieben werden (z.B. bei thesaurierenden Wertpapieren - meist thsaurierenden Fonds)

- ein steuerlich relevanter Gewinn (Kursgewinn) verbucht wird.

 

Anmerkungen:

- Verluste sind als negative Gewinne genauso einzurechnen

- ausländische Banken führen ggfs. nichts ab, was Dich nicht von der Pflicht zur Erklärung im Rahmen einer Steuererklärung entbindet.

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teffi

Also ich behaupte mal, dass es dabei um die Form der Festgelder geht. Ich hatte schon Sparbriefe, bei denen alles am Ende ausgezahlt wird, und andere, bei denen es jedes Jahr der Fall war. Ist es naiv zu glauben, dass nur letzteres Jährlich versteuert wird?

 

Wie ist das denn z.B. bei Bundesschatzbriefen?

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Moneycruncher

Also ich behaupte mal, dass es dabei um die Form der Festgelder geht. Ich hatte schon Sparbriefe, bei denen alles am Ende ausgezahlt wird, und andere, bei denen es jedes Jahr der Fall war. Ist es naiv zu glauben, dass nur letzteres Jährlich versteuert wird?

 

Wie ist das denn z.B. bei Bundesschatzbriefen?

 

Die Besteuerung erfolgt unmittelbar bei einer Zinszahlung. Bei Sparbriefen mit jährlicher Zinszahlung fällt also jährlich die Abgeltungssteuer an, bei Sparbriefen mit kumulierter Zinszahlung erst am Laufzeitende. Finde ich eigentlich nicht sooo schwer...

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domkapitular

Aus dem BMF-Schreiben vom 22.12.2009 :

 

"Zinsen fließen als regelmäßig wiederkehrende Einnahmen dem Steuerpflichtigen nach § 11 Absatz 1 Satz 2 EStG in dem Jahr zu, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Die wirtschaftliche Zugehörigkeit bestimmt sich nach dem Jahr, in dem sie zahlbar, d. h. fällig sind, unabhängig davon, für welchen Zeitraum die Zinsen gezahlt werden oder wann die Gutschrift tatsächlich vorgenommen wird. Auch bei auf- und abgezinsten Kapitalforderungen ist für den Zufluss nicht der Zeitraum maßgebend, für den die Zinsen gezahlt werden, sondern der Zeitpunkt der Fälligkeit."

 

Wobei es so einfach auch nicht ist : Wir haben verschiedene Sparbriefe, die alle jährlich Zinsen ausschütten und versteuern. Bei der Postbank erhöhen die Zinsen allerdings die Valuta und werden wohl erst bei Gesamtfälligkeit versteuert.

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WOVA1
· bearbeitet von WOVA1

Also ich behaupte mal, dass es dabei um die Form der Festgelder geht. Ich hatte schon Sparbriefe, bei denen alles am Ende ausgezahlt wird, und andere, bei denen es jedes Jahr der Fall war. Ist es naiv zu glauben, dass nur letzteres Jährlich versteuert wird?

 

Wie ist das denn z.B. bei Bundesschatzbriefen?

 

Korrekt, es kommt auf den Zeitpunkt der Zinszahlung an.

 

Varianten:

 

- Zinsen werden viertel-, halb- oder jährlich ausbezahlt -> Abgeltungssteuer fällt viertel-, halb- oder jährlich an.

 

- Zinsen werden dem Festgeldkonto / Sparbrief gut geschrieben und mitverzinst - Abgeltungssteuer fällt jeweils bei der Gutschrift an ( der Gutschriftsbetrag sind dann die Zinsen minus die Steuer).

 

- Zinsen werden erst am Ende der Laufzeit gezahlt (kenn ich aber kein Beispiel ausser den Bundesschätzen Typ B ) oder Sparbriefe werden abgezinst verkauft ( man zahlt also am Anfang nur xxx EUR ein, bekommt aber 1000 EUR zurück (machen einige Bausparkassen analog den Finanzierungsschätzen des Bundes) -> Abgeltungssteuer fällt am Ende der Laufzeit an.

 

Natürlich alles unter Berücksichtigung eines ev. vorhandenen Freistellungsauftrages. Wobei der bei der dritten Variante dann leicht überschritten wird.

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neysee

Also ich behaupte mal, dass es dabei um die Form der Festgelder geht. Ich hatte schon Sparbriefe, bei denen alles am Ende ausgezahlt wird, und andere, bei denen es jedes Jahr der Fall war. Ist es naiv zu glauben, dass nur letzteres Jährlich versteuert wird?

 

Nö, aber im Ursprungsposting hieß es ausdrücklich "Zwischendurch gibt es aber auch Zinsgutschriften", also handelt es sich da anscheinend um ein Festgeld, wo eine jährliche Zinsgutschrift erfolgt, und dann sind es zu versteuernde Kapitalerträge, selbst wenn die nicht auf ein Verrechnungskonto ausgezahlt sondern wieder dem Festgeldkonto gutgeschrieben werden, man also vor Fälligkeit des Festgelds gar nicht drankommt.

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teffi

Gut, ich hatte es auch immer so verstanden, dass der Zinszahlungszeitpunkt ausschlaggebend ist. Macht ja auch Sinn.

 

- Zinsen werden viertel-, halb- oder jährlich ausbezahlt -> Abgeltungssteuer fällt viertel-, halb- oder jährlich an.

 

- Zinsen werden dem Festgeldkonto / Sparbrief gut geschrieben und mitverzinst - Abgeltungssteuer fällt jeweils bei der Gutschrift an ( der Gutschriftsbetrag sind dann die Zinsen minus die Steuer).

 

- Zinsen werden erst am Ende der Laufzeit gezahlt (kenn ich aber kein Beispiel ausser den Bundesschätzen Typ B ) oder Sparbriefe werden abgezinst verkauft ( man zahlt also am Anfang nur xxx EUR ein, bekommt aber 1000 EUR zurück (machen einige Bausparkassen analog den Finanzierungsschätzen des Bundes) -> Abgeltungssteuer fällt am Ende der Laufzeit an.

 

Jetzt bin ich etwas verwirrt, weil ich meine (komme gerade an die Unterlagen nicht dran), ab und zu mal "Kontostände" zu meinem Schatzbrief B zu bekommen, und die erhöhen sich jährlich (entspräche dann Deiner zweiten Variante).

 

Ich hatte früher mal ein ähnliches Konstrukt (Zinsgutschrift erst nach mehreren Jahren bei einem Volksbank-Sparbrief.

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon

(geloescht)

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Dächsin

 

- Zinsen werden erst am Ende der Laufzeit gezahlt (kenn ich aber kein Beispiel ausser den Bundesschätzen Typ B ) oder Sparbriefe werden abgezinst verkauft ( man zahlt also am Anfang nur xxx EUR ein, bekommt aber 1000 EUR zurück (machen einige Bausparkassen analog den Finanzierungsschätzen des Bundes) -> Abgeltungssteuer fällt am Ende der Laufzeit an.

 

Bei den mehrjährigen Sparbriefen der Santander Consumer Bank / Santander Direkt Bank kann man zwischen jährlicher und endfälliger Verzinsung (Ansammlung der Zinsen und Zahlung am Ende mit dem Nominalbetrag) wählen. Im zweiten Fall erfolgen nach den Aussagen auf der Website die Zahlung und die Versteuerung der Zinsen für die gesamte Laufzeit in einer Summe bei Endfälligkeit. D. h. solche Produkte gibt es durchaus.

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jm2c

Aus dem BMF-Schreiben vom 22.12.2009 :

 

"Zinsen fließen als regelmäßig wiederkehrende Einnahmen dem Steuerpflichtigen nach § 11 Absatz 1 Satz 2 EStG in dem Jahr zu, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Die wirtschaftliche Zugehörigkeit bestimmt sich nach dem Jahr, in dem sie zahlbar, d. h. fällig sind, unabhängig davon, für welchen Zeitraum die Zinsen gezahlt werden oder wann die Gutschrift tatsächlich vorgenommen wird. Auch bei auf- und abgezinsten Kapitalforderungen ist für den Zufluss nicht der Zeitraum maßgebend, für den die Zinsen gezahlt werden, sondern der Zeitpunkt der Fälligkeit."

Hat die Anordnung noch Gültigkeit, ist es also nicht relevant, wann die Zinsen tatsächlich ausbezahlt werden, sondern wenn sie fällig sind. Das richtet sich dann wohl nach dem Vertrag, liebe Mitleser.

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agrypon

Ich sehe jetzt ein bisschen besser durch, auch Dank Eurer Antworten. Es ist tasächlich ganz unterschiedlich je nach Anbieter und Vertrag. Eine ganz gute Übersicht wie es sich bei den einzelnen Festgeldern verhält, erhält man bei modern banking. Dort steht was von "steuerliche Zinsausschüttung". Man kann also durchaus Zinsessins erzielen ohne zwischendurch besteuert zu werden (z.B. bei den Santander Sparbriefen).

 

agrypon

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billy-the-kid

"Zinsen fließen als regelmäßig wiederkehrende Einnahmen dem Steuerpflichtigen nach § 11 Absatz 1 Satz 2 EStG in dem Jahr zu, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Die wirtschaftliche Zugehörigkeit bestimmt sich nach dem Jahr, in dem sie zahlbar, d. h. fällig sind, unabhängig davon, für welchen Zeitraum die Zinsen gezahlt werden oder wann die Gutschrift tatsächlich vorgenommen wird. Auch bei auf- und abgezinsten Kapitalforderungen ist für den Zufluss nicht der Zeitraum maßgebend, für den die Zinsen gezahlt werden, sondern der Zeitpunkt der Fälligkeit."

 

Das nennt sich m.W. das "Zuflussprinzip". Zinsen sind zu dem Zeitpunkt zu versteuern, an dem über sie verfügt werden kann bzw. könnte. Bestes Beispiel: Bundesschatzbriefe Typ A: jährlicher Zufluss, jährlich zu versteuern, Typ B Zufluss am Ende der Laufzeit, also am Ende zu versteuern.

 

Wenn ein thesaurierender Fonds zugeflossene Zinsen nicht ausschüttet, sondern thesauriert, ändert das nichts daran, dass er grundsätzlich die Zinsen ausschütten könnte. Daher ist dann auch bereits zu versteuern.

 

Grüße,

billy-the-kid

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