skatspieler Januar 18, 2012 Liebes Wertpapier-Forum, ich lese schon seit längerem mit, der Einsteig waren die Musterdepots, habe schon viel gelernt und einige Fehlentscheidungen vermieden. Danke euch erstmal! Jetzt bin ich aber an einem Punkt angelangt, an dem ich alleine nicht weiterkomme, mit dem sich vllt. schon andere User auseinander gesetzt haben und wo die Meinungen/Ansichten/Wissensstände von Kollegen sich stark unterscheiden. Die Forensuche half mir auch nicht weiter. Zuerst einmal die verkürzten Pflichtangaben, da aus meiner Sicht nicht alle Daten benötigt werden sollten. Solltet ihr anderer Meinung sein, kann ich sie noch ergänzen. 2. Basisangaben zur persönlichen Situation 2.1 Alter / Familienstand / Kinder / geplanter Renteneintritt - 25 / ledig / keine Kinder / geplanter Renteneintritt vllt. mit 67 also 2053 2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig - Wissenschaftlicher Mitarbeiter / 75% TVl-13 (West), ~30.000 / relevant? 2.3 mtl. reserviertes Kapital für Altersvorsorge insgesamt - relevant? 2.4 Risikotyp / Risikobereitschaft / Umgang mit Verlusten - Seit Ende 2008 an der Börse aktiv (Aktien), kann mit Verlusten umgehen und lerne immer noch dazu (vermutlich lernt man bzgl. Börse nie aus). 2.5 bisherige Risikovorsorge - Haftpflichtversicherung: relevant? - Risiko: relevant? - BU: relevant? - Unfallversicherung bei: relevant? 2.6 Umfang der Absicherung (Einzelperson) - siehe 2.5 2.7 bisherige Erfahrung mit Altersvorsorgeanlagen - keine Erfahrung mit Rürup, Riester, Vermögenswirksame Leistungen/Bausparen, aber gute Erfahrungen/Wissen zu Aktien, Fonds und den fondsgebundenen Versicherungskonstrukten - viel Lesen im wertpapier-forum ;-) 3. Das 3-Säulenmodell und bisherige Ansprüche 3.1 Gesetzliche Rente - unbekannt, gerade erst ins Berufsleben eingestiegen 3.2 kapitalbasierende, staatlich geförderte Rente wie Riester, Rürup, Eichel - nein 3.3 Arbeitgeberfinanzierte Rente (bAV), AVWL-Zahlung möglich ? - weiß ich nicht 3.4 private Vorsorge aus Eigenmitteln (Lebensversicherungen, Fonds, ETFs usw. bei Fondspolicen bitte die WKN / ISIN des Fonds angeben) - Kapitallebensversicherung: relevant? - fondsgebundene RV: relevant? - ETF Sparpläne / Depotbestand: relevant? - Aktiendepot / Depotbestand: relevant? - TG aktuell: relevant? 3.5 Zusammenfassung / Umrechnung in monatliches Rentenäquivalent - unbekannt 3.6 benötigte Rente und erwartete Rentenlücke nach bisheriger Kalkulation - unbekannt 4. Sonstige Vermögenssituation (Wünsche und Ziele) 4.1 aktuelle Sparleistungen - relevant? 4.2 Schulden - keine 4.3 absehbare Investitionen (Urlaub, Auto, Wohnung) - relevant? 5. Bestehende Verträge oder Angebote - relevant? Mein Anliegen: Ich bin seit 12/2011 Wissenschaftlicher Mitarbeiter, TVL-13 (West) und für 2 Jahre befristet angestellt (Option aus 2 weitere Jahre, d.h. gesamt 4 Jahre). Aufgrund der Befristung kann ich anscheinend nach meinem bisherigen Verständnis entscheiden, ob ich mich von der Pflichtversicherung VLBklassik befreien lasse und stattdessen der Arbeitgeber in die VBLextra einzahlt. Dafür habe ich einmalig zwei Monate Zeit ab Vertragsbeginn, d.h. ich muss mich bis zum 31.01.2012 (also Ende dieses Monats) entschieden haben. Ansonsten bleibe ich automatisch in der VBLklassik. Also noch knapp 2 Wochen Zeit für mich. Dank Weihnachten und Einarbeitung musste das Thema erstmal etwas warten... Link zur Info: VBL Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit wissenschaftlicher Tätigkeit werden typischerweise nur für kurze Zeiträume eingestellt. Häufig besteht damit in der VBL-Pflichtversicherung keine Möglichkeit' date=' die für einen Rentenbezug erforderliche Wartezeit von 60 Monaten zu erfüllen. Darum können sich die Beschäftigten von der Pflichtversicherung bei der VBL befreien lassen. In diesen Fällen haben die Arbeitgeber stattdessen eine zusätzliche Altersvorsorge in der VBLextra zu begründen. Vorteil: Aus dieser Versicherung können Rentenleistungen auch ohne Erfüllung einer Wartezeit in Anspruch genommen werden. Unsere VBLspezial stellt für Sie die wichtigsten Informationen zu der Sonderregelung nach § 2 Abs. 2 ATV zusammen.[/quote'] Laut Online-Rechner macht es monatlich ca. 50 Unterschied aus. Meine bisherigen Erkenntnisse: VBLklassik: Arbeitnehmeranteil muss gezahlt werden mehr Rente wenn man die 5 Jahre Anwartschaft erfüllt Berücksichtigung/Anrechnung von Kinderzeiten etc. VBLextra: Arbeitnehmeranteil muss nicht gezahlt werden weniger Rente, aber ab erster Einzahlung keine Berücksichtigung/Anrechnung von Kinderzeiten etc. Stand jetzt tendiere ich eher zur Befreiung, d.h. der Arbeitgeber zahlt in die VBLextra ein. Grund: Wer weiß, ob es in guten 40 Jahren das heutige System noch gibt. Meine Fragen an euch: Wer ist/war in einer ähnlichen Situation, wofür habt ihr euch entschieden und warum? Was sind entscheidende Vor- und Nachteile der beiden Varianten, die ich noch nicht sehe/verstanden habe? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
abbreviation Januar 18, 2012 Hab mich damals auch für VBLextra entschieden (habe 3/07 angefangen). Viele wussten überhaupt nichts von der Wahlmöglichkeit. Und fühlen sich jetzt etwas verarscht, dass der zügige Abschluss der Dissertation jetzt nicht nur Vorteile hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MarV-i-N Januar 18, 2012 VBLklassik: Arbeitnehmeranteil muss gezahlt werden mehr Rente wenn man die 5 Jahre Anwartschaft erfüllt Berücksichtigung/Anrechnung von Kinderzeiten etc. VBLextra: Arbeitnehmeranteil muss nicht gezahlt werden weniger Rente, aber ab erster Einzahlung keine Berücksichtigung/Anrechnung von Kinderzeiten etc. Stand jetzt tendiere ich eher zur Befreiung, d.h. der Arbeitgeber zahlt in die VBLextra ein. Grund: Wer weiß, ob es in guten 40 Jahren das heutige System noch gibt. Meine Fragen an euch: Wer ist/war in einer ähnlichen Situation, wofür habt ihr euch entschieden und warum? Was sind entscheidende Vor- und Nachteile der beiden Varianten, die ich noch nicht sehe/verstanden habe? Ich stand Ende 2010 vor der gleichen Frage und eigentlich war es gar keine so schwierige Entscheidung. Wie du schon geschrieben hast, musst du mindestens 5 Jahre in die VBLklassik einzahlen, damit du überhaupt ein Anrecht auf Rentenzahlungen hast. Wenn du also nicht vor hast nach deiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter weiter im öffentlichen Dienst zu bleiben, wirst du diese 5 Jahre ja eher nicht voll bekommen. Allerdings meine ich mich zu erinnern, dass du deine Beiträge in diesem Fall ausgezahlt bekommst (ohne Gewähr). Wenn du die Inflation aber mit einbeziehst, bringt dir das nur Verlust. Da fand ich es für mich sinnvoller, dass Geld direkt zu nehmen und selbst anzulegen. Schau dich vielleicht lieber mal nach anderen Möglichkeiten der Altersvorsorge um. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ThomasH Januar 18, 2012 Laut Online-Rechner macht es monatlich ca. 50 Unterschied aus. Meine bisherigen Erkenntnisse: VBLklassik: Arbeitnehmeranteil muss gezahlt werden mehr Rente wenn man die 5 Jahre Anwartschaft erfüllt Berücksichtigung/Anrechnung von Kinderzeiten etc. VBLextra: Arbeitnehmeranteil muss nicht gezahlt werden weniger Rente, aber ab erster Einzahlung keine Berücksichtigung/Anrechnung von Kinderzeiten etc. Stand jetzt tendiere ich eher zur Befreiung, d.h. der Arbeitgeber zahlt in die VBLextra ein. Grund: Wer weiß, ob es in guten 40 Jahren das heutige System noch gibt. Meine Fragen an euch: Wer ist/war in einer ähnlichen Situation, wofür habt ihr euch entschieden und warum? Was sind entscheidende Vor- und Nachteile der beiden Varianten, die ich noch nicht sehe/verstanden habe? Ich habe mich 2005 auch für die VBLextra entschieden, da mein Vertrag auf 2 Jahre befristet war und auch die Emeritierung meines Prof. innerhalb der "nächsten" 5 Jahre anstand. Dennoch musst du für dich entscheiden, ob du Aussichten auf die Mindestanwartschaft hast. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RodriguezFatz Januar 19, 2012 Ich habe mich damals gegen den Eigenbeitrag entschieden, bin aber jetzt bei einer Firma, die über Drittmittel ein Viertel meiner Stelle bei der Uni laufen lässt. Jetzt könnte ich mir natürlich selbst in den A.... treten da ich nun locker über die 5 Jahre und somit in den Genuss der Ansprüche komme. Wenn du ausschließt (hab ich ja damals auch), dass du so lange bei der Uni bist, zahl die Eigenbeiträge auf keinen Fall, das ist finanziell nachteilig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
skatspieler Januar 20, 2012 Vielen Dank euch erstmal für eure Antworten! Ich habe mir die Frage auch schon gestellt, ob ich die 5 Jahre nicht doch voll bekomme. Auf 4 Jahre komme ich Stand heute voraussichtlich. Muss das 5. Jahr direkt im Anschluss folgen oder kann das auch zukünftig, z.B. nach 7 Jahren "Auszeit" von der Uni sein? Andererseits möchte ich auch nicht, sollte Uni/Öffentlicher Dienst auf Dauer nicht mein Ding sein, noch 1 Jahre ranhängen müssen, nur um einen Rentenanspruch daraus zu haben. Die zweite Frage, die ich noch habe: Wie groß ist der spätere Rentenunterschied tatsächlich? Ich habe bisher nur einen Rechner für die VBLklassik gefunden, aber keinen für die VBLextra. Gibt es irgendwo einen für die VBLextra? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RodriguezFatz Januar 20, 2012 Vielen Dank euch erstmal für eure Antworten! Ich habe mir die Frage auch schon gestellt, ob ich die 5 Jahre nicht doch voll bekomme. Auf 4 Jahre komme ich Stand heute voraussichtlich. Muss das 5. Jahr direkt im Anschluss folgen oder kann das auch zukünftig, z.B. nach 7 Jahren "Auszeit" von der Uni sein? Andererseits möchte ich auch nicht, sollte Uni/Öffentlicher Dienst auf Dauer nicht mein Ding sein, noch 1 Jahre ranhängen müssen, nur um einen Rentenanspruch daraus zu haben. Die zweite Frage, die ich noch habe: Wie groß ist der spätere Rentenunterschied tatsächlich? Ich habe bisher nur einen Rechner für die VBLklassik gefunden, aber keinen für die VBLextra. Gibt es irgendwo einen für die VBLextra? Hmm, also ich habe glaub ich aus den vier Jahren Arbeitgeberanteilen (volle Stelle TVL13) eine Rente von 80. Ich nehm jetzt einfach mal an, dass ich mit eigenen Beiträgen wohl etwa das doppelte hätte, oder? Das finde ich schon ziemlich enorm. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
calandor Januar 21, 2012 Die zweite Frage, die ich noch habe: Wie groß ist der spätere Rentenunterschied tatsächlich? Ich habe bisher nur einen Rechner für die VBLklassik gefunden, aber keinen für die VBLextra. Gibt es irgendwo einen für die VBLextra? Ja hier - war einige Zeit wegen Umstellung offline: Link Flyer für Wissenschaftler: Link Satzung: Link § 34 Wartezeit (1) 1Betriebsrenten werden erst nach Erfüllung der Wartezeit von 60 Kalendermonaten gewährt. 2Dabei wird jeder Kalendermonat berücksichtigt, für den bis zum Beginn der Betriebsrente (§ 33 Satz 4) mindestens für einen Tag Aufwendungen für die Pflichtversicherung nach § 63 Abs. 1 Buchst. a und c erbracht wurden. Die 5 Jahre müssen m.M.n. nicht am Stück sein. Aber wenn die nicht voll werden gibt es gar nichts! Deswegen die Möglichkeit die Beiträge des AG in die VBLextra einzahlen zu lassen, weil man da halt ab dem ersten Monat Ansprüche erwirbt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RodriguezFatz Januar 23, 2012 Die 5 Jahre müssen m.M.n. nicht am Stück sein. Aber wenn die nicht voll werden gibt es gar nichts! Deswegen die Möglichkeit die Beiträge des AG in die VBLextra einzahlen zu lassen, weil man da halt ab dem ersten Monat Ansprüche erwirbt. Wenn die 5 Jahre nicht voll werden, gibt es allerdings die eigenen Beiträge zurück. Nur, weil sich durch die Rente irgendeine Steuergrenze verschiebt, macht man dann ein wenig Verlust im Vergleich wenn man nichts selbst gezahlt hätte. Soo groß ist das Risiko dann also auch nicht, finde ich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
skatspieler Januar 30, 2012 Besten Dank für eure Antworten. Ich habe mich gerade für die VBLextra entschieden und beschlossen, dass ich die gesparten Eigenbeiträge lieber selber investiere. Der Zeitraum von 42 Jahren ist mir einfach zu lang. Ob ich nun die 5 Jahre voll bekomme oder nicht, ob es mit der Promotion klappt, ob ich danach im öffentlichen Dienst arbeiten werde - wird sich dann alles zeigen... Ich muss mich jetzt nur noch informieren, ob Arbeitszeiten als wissenschaftliche Hilfskraft auch schon angerechnet werden bzw. ob ich während dieser Zeit schon eingezahlt habe. Dann würde meines Wissens nach meine Wahlmöglichkeit sowieso entfallen und ich in der VBLklassik pflichtversichert werden. Wisst ihr da genaueres zu? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Januar 30, 2012 · bearbeitet Januar 30, 2012 von Granini Du meinst Arbeiten als Student? Nö, zählt nicht. Hättest du wohl auch gemerkt, wenn du in der VBL gewesen wärst, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
skatspieler Januar 30, 2012 · bearbeitet Januar 30, 2012 von skatspieler Du meinst Arbeiten als Student? Nö, zählt nicht. Hättest du wohl auch gemerkt, wenn du in der VBL gewesen wärst, oder? Gute Frage, damals habe ich auf solche Sachen noch nicht geachtet und habe immer nur geschaut, ob der Überweisungsbetrag stimmt. :- Es ist natürlich super, wenn es so ist, wie du geschrieben hast - weil dann kann ich die VBLextra wählen. Um meine Frage nach HiWi-Zeiten zu konkretisieren: Ich meine irgendwo aufgeschnappt zu haben, dass wenn schon einmal Beiträge in die VBL eingezahltwwurden (und wenn es nur die Arbeitgeberanteile sind), das ein Wechsel dann nicht mehr möglich ist. Aber macht eigentlich Sinn, dass bei geringfügiger Beschäftigung nicht in die VBL eingezahlt wurde, da sie nicht Sozialversicherungspflichtig ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Januar 31, 2012 Warst du denn tatsächlich als Minijobber eingestellt? Das ist eher unüblich. Vielmehr warst du wahrscheinlich Werkstudent, das ist zwar soz.vers. pflichtig, aber man gilt eben als Student nicht als Angestellter -> keine VBL Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
skatspieler Januar 31, 2012 · bearbeitet Januar 31, 2012 von skatspieler Genau kann ich es dir jetzt leider nicht sagen, habe die Unterlagen nicht zur Hand. Meine Vergütung war auf jeden Fall unter monatlich 400 € (6 Monate). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
incts Januar 31, 2012 Schau einer an: VBLspezial Als WHK hat man gem. TV-L keinen Anspruch auf Zusatzversorgung (VBL). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DonChristo Februar 14, 2012 · bearbeitet Februar 14, 2012 von DonChristo Hi, ich habe das gleiche Problem: TV-L 13, volle Stelle, welche Zusatzversicherung soll ich wählen? Zuerst ist mir aufgefallen: Warum variiert mein Nettogehalt je nachdem ob ich VBL nehme oder nicht um mehr als den VBL-Betrag? Auch die Steuer verändert sich: mit VBL - entspricht das VBL klassik? ohne VBL - entspricht das VBL extra? wie ergibt sich die Differenz aus 89,40 Euro monatlich? Zweite Frage: Mir ist nicht klar, wie ich den Leistungsunterschied zwischen VBL klassik und VBL extra errechne. Angenommen ich bin exakt 60 Monate im öffentlichen Dienst angestellt und dann nie wieder, wieviel zahle ich in die VBL klassik ein? (in die VBL extra zahle ich ja gar nichts ein, oder?) Wieviel bekomme ich bei Renteneintritt mit 67 Jahren raus? Im VBL klassik Rechner geht er immer von einem Anstellungsverhältnis bis Renteneintritt aus und im VBL extra Rechner sehe ich gar nicht welchen Einzahlungszeitraum er annimmt. Zwar gibt er mir im klassik-Fall eine Rente von rund 850 Euro monatlich an und im extra-Falle eine rente von rund 50-90 Euro (je nach Fall) aber das kann doch nicht unter gleichen Randbedingungen entstehen... Edit: was ist von den VBL extra "staatliche Förderungen" zu halten? Wann lohnt die Entgeldumwandlung, wann Riester? Gelten die gleichen hier dargelegten Riester-Fakten auch für VBL extra oder gibt es Besonderheiten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RodriguezFatz Februar 17, 2012 Zuerst ist mir aufgefallen: Warum variiert mein Nettogehalt je nachdem ob ich VBL nehme oder nicht um mehr als den VBL-Betrag? Auch die Steuer verändert sich: mit VBL - entspricht das VBL klassik? ohne VBL - entspricht das VBL extra? wie ergibt sich die Differenz aus 89,40 Euro monatlich? Hi, Ich hatte das mal verstanden, kanns aber nicht mehr richtig erklären: Das hat irgendwas damit zu tun, dass dir ein bestimmter Betrag (ich glaube der Arbeitgeberanteil von VBL) in einem Fall (also wenn du VBL nimmst) auf dein Bruttolohn angerechnet wird - im anderen (also wenn du kein VBL machst) nicht. Dadurch erhöht sich aber in ersten Fall dein Steuersatz, so dass du prozentual mehr Steuern zahlen musst. Deshalb ist die Differenz nicht nur der Eigenbeitrag, sonder auch um die erhöhte Steuer größer. Mit VBL extra und klassik hat das glaub ich nichts zu tun. Ich hoffe, du kannst dir mit dieser "Erklärung" irgendwie einen Reim drauf machen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RodriguezFatz Februar 17, 2012 Edit: was ist von den VBL extra "staatliche Förderungen" zu halten? Wann lohnt die Entgeldumwandlung, wann Riester? Gelten die gleichen hier dargelegten Riester-Fakten auch für VBL extra oder gibt es Besonderheiten? Schlag mich nicht, wenn ich mich täusche, aber Riester und betriebliche Altersvorsorge sind doch komplett unabhängige Prozesse. Die staatliche Förderung der betrieblichen AV kommt in Form von Steuerbegüngstigungen, die haben aber meines Wissens nach nichts mit denen der Riesterrente zu tun. In jedem Fall solltest du, wenn du aussicht auf die "5 Jahre" hast, die LBV Rente machen!!! Die schieben dir nen Haufen Kohle hinterher und du bekommst die Steuervergünstigungen. Von der Rente her bekommst du für das was du einzahlst deutlich mehr als vom Staat zu erwarten ist. Greif zu! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DonChristo Februar 23, 2012 danke für die Antworten. Hat mir schon wieder ein Stück weiter geholfen. Ich habe der VBL jetzt mal eine E-Mail mit obigen Fragen geschrieben aber warte noch auf Antwort. Wenn ich diese habe werde ich es euch wissen lassen (soweit die sich überhaupt melden) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kerz Februar 23, 2012 danke für die Antworten. Hat mir schon wieder ein Stück weiter geholfen. Ich habe der VBL jetzt mal eine E-Mail mit obigen Fragen geschrieben aber warte noch auf Antwort. Wenn ich diese habe werde ich es euch wissen lassen (soweit die sich überhaupt melden) Ja die gute alte VBL. Mit der hatte ich auch so meinen Ärger. Ich bin damals in der "Pflicht" geblieben weil ich vorhatte anschliessend weiter im öffentelichen Dienst zu arbeiten. Im Anschluss an die Diss war mein Arbeitgeber nicht mehr das Land Baden-Würtemberg sondern der Bund. Soweit so gut. Allerdings weigert sich die VBL bis heute die 4 Jahre aus der Promotionszeit anzuerkennen , d.h. obwohl ich insgesammt 6 Jahre Beiträge bezahlt habe, habe ich angeblich bis heute keinen Anspruch.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Konfuzius Februar 23, 2012 Edit: was ist von den VBL extra "staatliche Förderungen" zu halten? Wann lohnt die Entgeldumwandlung, wann Riester? Gelten die gleichen hier dargelegten Riester-Fakten auch für VBL extra oder gibt es Besonderheiten? Schlag mich nicht, wenn ich mich täusche, aber Riester und betriebliche Altersvorsorge sind doch komplett unabhängige Prozesse. Die staatliche Förderung der betrieblichen AV kommt in Form von Steuerbegüngstigungen, die haben aber meines Wissens nach nichts mit denen der Riesterrente zu tun. In jedem Fall solltest du, wenn du aussicht auf die "5 Jahre" hast, die LBV Rente machen!!! Die schieben dir nen Haufen Kohle hinterher und du bekommst die Steuervergünstigungen. Von der Rente her bekommst du für das was du einzahlst deutlich mehr als vom Staat zu erwarten ist. Greif zu! Vorsicht Vorsicht hier.... Leider ist es möglich Riester in eine bAV einzubauen (ungünstigste Konstellation überhaupt...) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RodriguezFatz Februar 29, 2012 Schlag mich nicht, wenn ich mich täusche, aber Riester und betriebliche Altersvorsorge sind doch komplett unabhängige Prozesse. Die staatliche Förderung der betrieblichen AV kommt in Form von Steuerbegüngstigungen, die haben aber meines Wissens nach nichts mit denen der Riesterrente zu tun. In jedem Fall solltest du, wenn du aussicht auf die "5 Jahre" hast, die LBV Rente machen!!! Die schieben dir nen Haufen Kohle hinterher und du bekommst die Steuervergünstigungen. Von der Rente her bekommst du für das was du einzahlst deutlich mehr als vom Staat zu erwarten ist. Greif zu! Vorsicht Vorsicht hier.... Leider ist es möglich Riester in eine bAV einzubauen (ungünstigste Konstellation überhaupt...) Ok, ich war etwas unpräzise, ich meinte natürlich die klassischen Riester bzw. bAv Produkte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag