Dächsin Januar 15, 2012 Abgesehen von einer relativ kleinen Lebensversicherung beschränkte sich meine Altersvorsorge bisher auf die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk und selbständiges Ansparen (Tagesgeld, Sparbriefe, Fonds, Immobilie). Jetzt habe ich endlich mal die Muße gehabt, mich nach weiteren Möglichkeiten umzuschauen (pünktlich nach Absenkung des Garantiezinses...). Mein AG bietet die Möglichkeit der BAV über Gehaltsumwandlung durch Abschluss einer Rentenversicherung mit einer Pensionskasse. Zwei Pensionskassen stehen zur Auswahl; Angebote von beiden sind angefordert, liegen aber noch nicht vollständig vor. Jetzt frage ich mich, ob das für mich vom grundsätzlichen Gedanken her Sinn macht. Ein paar grundlegende Informationen: Alter, Familienstand, Kinder, geplanter Renteneintritt: - 41 / ledig / keine Kinder - Renteneintritt: gesetzlich (genauer: Satzung des Versorgungswerks): 66 Jahre 10 Monate (= 1.2.2037); geplant: möglichst früher - es geht nur um meine eigene Altersvorsorge, nicht um Hinterbliebenenschutz, BU-Vers. oder ähnliches Berufliche Situation / Sozialversicherung / verfügbarer Betrag / Steuersatz: - Angestellte Freiberuflerin - Pflichtmitgliedschaft in berufsständischem Versorgungswerk >> keine GRV, damit auch Riester nicht möglich - PKV - von der gesetzlichen Sozialversicherung bleibt nur die AL-Versicherung - Verfügbarer Betrag für Anlage / Altersvorsorge: ca. EUR 1.500 / Monat (also deutlich mehr, als ich für die BAV aufwenden würde, d. h. sonstiges Ansparen würde etwas reduziert, aber daneben fortgesetzt) - Durchschnittlicher Steuersatz: ca. 35%; Grenzsteuersatz: 42% Vermögenssituation: - abbezahlte Immobilie - (mehr als) ausreichende TG-Rücklage sowie Anlage in Sparbriefen und Fonds - kleine Kapitallebensversicherung (EUR 40.000 in 2035) Nach meinem Verständnis hätte die Gehaltsumwandlung folgenden steuerlichen Vorteil: (i) Steuerminderungseffekt in Höhe der Differenz zwischen aktuellem Grenzsteuersatz = 42% und Steuersatz (Grenzsteuersatz?) bei Rentenbeginn (sehr wahrscheinlich deutlich geringer). (ii) Steuerstundungseffekt Auswirkungen bei der Sozialversicherung: (i) aktuell: keine Reduzierung der Beiträge; es entsteht auch keine Versicherungspflicht in der GKV. (ii) bei Rentenbezug: Keine, sofern ich dann noch privat krankenversichert bin. Sollte ich jedoch (wider Erwarten) in der GKV versicherungspflichtig werden, wären auf die Rente Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen (ebenso wie auf die Bezüge vom Versorgungswerk). Das Konzept hat aus meiner Sicht den Vorteil, dass es relativ klar und einfach ist. Der Beitrag wird einfach vom AG aus dem Brutto gezahlt, die daraus resultierende Rente wird versteuert. Punkt. Nicht x% hier und y% da, kein Aufwand bei der Steuererklärung, Bei einem der beiden zur Verfügung stehenden Anbieter entstehen keine Abschlusskosten (wodurch sich ggf. auch eine relativ kurze Vertragslaufzeit lohnt) und ich bin innerhalb des gesetzlichen Rahmens hinsichtlich der Beiträge flexibel. Grundsätzlich bin ich ja etwas skeptisch, wenn sich etwas nur über die Steuervorteile rechnet. Die Steuervorteile scheinen mir hier aber relativ eindeutig zu sein, oder? Was ich nicht einschätzen kann ist, wie sich das Ganze rechnen würde, wenn ich (wider erwarten) während der Rente in der GKV versicherungspflichtig sein sollte. Auf Erträge aus Fonds oder Festzinsanlagen würden ja keine GKV-Beiträge anfallen, oder? Als letztes stellt sich mir noch die Frage, ob es für mich als Frau Sinn machen würde, auf die neuen Unisex-Tarife zu warten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
uvai Juni 29, 2012 Es scheint eine sogenannte Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) die passende Wahl für Deine Altersvorsorge zu sein. Wenn Du nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung bist, kannst Du bei der bAV auch keine Beiträge sparen. Allerdings ist bei der Basisrente zu beachten, dass enge Grenzen im Bezug auf Kapitalwahlrecht bei Rentenbeginn gesetzt sind. Es gibt auch Tarife mit Beitragsrückgewähr bei Tod - die allerdings nur an die Hinterblieben (Ehepartner oder Kinder) als Rente gezahlt werden. Im Prinzip läuft es wie die gesetzliche Rentenversicherung. sorry - habe ganz vergessen: Für eine Frau lohnt es sich, auf die Unisex-Tarife zu warten. Manche Gesellschaften bieten eine automatische Umstellung an, damit man noch dieses Jahr abschließen kann und trotzdem von Unisex profitiert... Auf Erträge aus Fonds und Festzinsanlagen fallen keine Sozialbeiträge an - diverse Parteien haben aber so etwas im Wahlprogramm stehen (Bürgerversicherung). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag