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Frankman77

Abgeltungssteuersatz reduzieren?

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Frankman77

Hallo liebe Leute,

 

ich habe in einem Buch gelesen, dass man eine Absenkung des Abgeltungssteuersatzes beantragen kann, wenn der eigene Steuersatz aufgrund des eigenen Einkommens geringer ist.Ist das richtig? Ich habe nämlich derzeit kein Einkommen, aber ein Depot mit meinen Brüdern geerbt,dass aus 100% Anleihen besteht,die nach und nach ausgezahlt werden.

 

Mich interssiert, neben ganz vielen anderen Dingen wie z.B.die Anlage der ausgezahlten Summen vor allen (in diesem Thread...) zu welchem Zinssatz die ausgezahlten Beträge , also den Nominalbetrag + die Zinsen der noch laufenden Anleihen verzinst werden?? Noch ist alles mit dem Nachlassgericht im Gange und das Depot läuft noch auf den Erblasser.

 

Kann jemand dazu was sagen?

 

Gruß

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xolgo

ich habe in einem Buch gelesen, dass man eine Absenkung des Abgeltungssteuersatzes beantragen kann, wenn der eigene Steuersatz aufgrund des eigenen Einkommens geringer ist.Ist das richtig?

 

Es gibt eine Günstigerprüfung. Es wird dann der für Dich günstigere Steuersatz angewandt - entweder der Abgeltungssteuersatz oder Dein persönlicher Steuersatz.

 

Mich interssiert, neben ganz vielen anderen Dingen wie z.B.die Anlage der ausgezahlten Summen vor allen (in diesem Thread...) zu welchem Zinssatz die ausgezahlten Beträge , also den Nominalbetrag + die Zinsen der noch laufenden Anleihen verzinst werden??

 

Kommt wohl stark darauf an, wohin sie ausgezahlt werden. Girokonto, Tagesgeldkonto, ...

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Ramstein

Hallo liebe Leute,

 

ich habe in einem Buch gelesen, dass man eine Absenkung des Abgeltungssteuersatzes beantragen kann, wenn der eigene Steuersatz aufgrund des eigenen Einkommens geringer ist.Ist das richtig? Ich habe nämlich derzeit kein Einkommen, aber ein Depot mit meinen Brüdern geerbt,dass aus 100% Anleihen besteht,die nach und nach ausgezahlt werden.

Das Zauberwort heisst Nichtveranlagungsbescheinigung.

 

Das Depot würde ich aber so schnell wie möglich aufteilen, um aus der Erbengemeinschaft rauszukommen.

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Frankman77

Moin zusammen,

 

Danke erstmal für die Antworten.

 

Es gibt eine Günstigerprüfung. Es wird dann der für Dich günstigere Steuersatz angewandt - entweder der Abgeltungssteuersatz oder Dein persönlicher Steuersatz.

Entschuldige die Frage, aber wie hoch ist denn der Steuersatz für einen ledigen ohne Arbeit (zur Zeit)? Ich werde sowieso noch einen Termin mit meinem Steuerberater machen... Dauert aber noch ca. 2 Wochen um mich insgesamt mal zu informieren.

 

 

Kommt wohl stark darauf an, wohin sie ausgezahlt werden. Girokonto, Tagesgeldkonto, ...

So genau habe ich mir das noch nicht überlegt, aber ich habe vor mittel- bis langfristig anzulegen und eine die größte Summe aus dem jährlichen Cash-Flow immer wieder neu anzulegen... Einen Teil für die laufenden Ausgaben werde ich wohl auf dem Giro haben. Das Depot wurde sehr konservativ mit wenig Risiko und dem Schwerpunkt der Werterhaltung geführt (steht so in den Beratungsprotokollen der Bank). Vor der Erbschaft wurden die fälligen Beträge auf ein Giro geleitet und dann wurde alles wieder neu investiert.

 

Das Depot würde ich aber so schnell wie möglich aufteilen, um aus der Erbengemeinschaft rauszukommen.

Das haben wir auch vor, wenn das Nachlassgericht mit den steursachen und so fertig ist (Wir müssen leider sehr viel Erbschaftssteuer zahlen, da der Erblasser leider versäumt hat, das vor seinem Tode zu regeln - aber das ist ein anderes Thema..).

1.Frage) Was ist der genaue Vorteil, so schnell wie möglich aus der Erbengemeinschaft rauszukommen? Wir haben das auch vor, aber da meine Brüder in anderen Städten wohnen haben wir uns da noch keine konkreten Gedanken gemacht.

 

2. Frage) Da sich das Depot aus fast 100% Anleihen (Schuldverschreibungen) zusammensetzt, dachte ich es wäre nicht so einfach, das ganze zu dritteln, oder ist das möglich? Ich dachte man müsste dann die Anleihen frühzeitig verkaufen und so mit Verlusten rechnen... Habe mich da jedoch nicht nicht genau mit befasst. MeinGedanke war, den jährlich anfallenden Cash-Flow aus Rückzahlungen und Zinsen jedes Jahr zu dritteln, und das meiste in das eigene Depot zu investieren.

 

 

Gruß

Frank

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xolgo

Es gibt eine Günstigerprüfung. Es wird dann der für Dich günstigere Steuersatz angewandt - entweder der Abgeltungssteuersatz oder Dein persönlicher Steuersatz.

Entschuldige die Frage, aber wie hoch ist denn der Steuersatz für einen ledigen ohne Arbeit (zur Zeit)? Ich werde sowieso noch einen Termin mit meinem Steuerberater machen... Dauert aber noch ca. 2 Wochen um mich insgesamt mal zu informieren.

 

Wenn Du nichts verdienst, musst Du auch keine Steuern bezahlen - das ist recht simpel.

Die Günstigerprüfung prüft aber als Alternative zur Abgeltungssteuer, ob es günstiger wäre, Deine Kapitaleinkünfte ganz normal der Einkommenssteuer zu unterwerfen. Und dann hast Du eben ein Einkommen.

Wie hoch die Einkommenssteuer dann sein wird, hängt eben davon ab, wie hoch die Kapitaleinkünfte sind. Die Berechnung der Einkommenssteuer ist aufgrund des progressiven Steuersatzes nicht ganz so einfach. Es gibt aber "Brutto-Netto-Rechner" im Internet, die Dir das abnehmen.

Aber die ganze Günstigerprüfung wird Dir vom Finanzamt abgenommen, wenn Du das entsprechende Kreuz auf der Steuererklärung machst.

 

Kommt wohl stark darauf an, wohin sie ausgezahlt werden. Girokonto, Tagesgeldkonto, ...

So genau habe ich mir das noch nicht überlegt, aber ich habe vor mittel- bis langfristig anzulegen und eine die größte Summe aus dem jährlichen Cash-Flow immer wieder neu anzulegen... Einen Teil für die laufenden Ausgaben werde ich wohl auf dem Giro haben. Das Depot wurde sehr konservativ mit wenig Risiko und dem Schwerpunkt der Werterhaltung geführt (steht so in den Beratungsprotokollen der Bank). Vor der Erbschaft wurden die fälligen Beträge auf ein Giro geleitet und dann wurde alles wieder neu investiert.

 

Du brauchst uns nicht zu erzählen, was Du mit dem Geld genau vor hast. Das war ja nur die Antwort auf die Frage, wie es verzinst wird. Und die hängt eben davon ab, wo das Geld gerade ist :thumbsup:

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Frankman77
· bearbeitet von Frankman77

Danke erstmal.

 

Die Günstigerprüfung prüft aber als Alternative zur Abgeltungssteuer, ob es günstiger wäre, Deine Kapitaleinkünfte ganz normal der Einkommenssteuer zu unterwerfen.

 

Ich habe im letzten Jahr mein Studium beendet und kein Einkommen gehabt... Meine Kapitaleinkünfte haben ausschließlich aus "Taschengeld" bestanden. Müsste ich das dann als Berechnungsgrundlage nehmen?

 

Sorry, aber ich befasse mich erst seit ca. 2 Wochen mit dem Ganzen Kram... Hätte ich schon mal früher tun sollen :unsure:

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xolgo

Die Günstigerprüfung prüft aber als Alternative zur Abgeltungssteuer, ob es günstiger wäre, Deine Kapitaleinkünfte ganz normal der Einkommenssteuer zu unterwerfen.

 

Ich habe im letzten Jahr mein Studium beendet und kein Einkommen gehabt... Meine Kapitaleinkünfte haben ausschließlich aus "Taschengeld" bestanden. Müsste ich das dann als Berechnungsgrundlage nehmen?

 

Kapitaleinkünfte sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Gemeint sind Zinsen, Dividenden, usw. http://de.wikipedia.org/wiki/Eink%C3%BCnfte_aus_Kapitalverm%C3%B6gen_%28Deutschland%29 Taschengeld Deiner Eltern zählt nicht dazu.

Und eben diese Kapitaleinkünfte können entweder pauschal besteuert werden (Abgeltungssteuer) oder eben bei der Einkommenssteuer berücksichtigt werden. http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_%28Deutschland%29

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