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Mic

Hallo,

 

folgende Aufgabenstellung, bei der ich momentan komplett auf dem Schlauch stehe:

Eheleute, seit 8 Jahren verheiratet, er 52 Jahre und selbstständig, sie 53 Jahre und Prokuristin eines Unternehmens.

 

Bruttogehalt Ehefrau: 60.000

Leibrente aus pri. RV Ehemann: 3600 (Ertragsanteil)

Ausschüttungen aus Fondsanlagen nach Steuerabzug: 2500

Gewinn aus Selbstständigkeit Ehemann: 60000

abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen: 10400

andere Sonderausgaben: 122

 

Zunächst Ermittlung des zu verst. Einkommen für 2011:

 

Ehefrau: 60.000 - 920 =59080

Ehemann: 60000 + 3600 - 102 =63498

Zusammen: 122578 - 10400 - 122 = 112.056 , soweit richtig????

 

Nun ist meine Frage, wie man auf das zu versteuernde Einkommen der Eheleute die entfallenen Steuern ermittelt? Prämisse: Eheleute mit 9 % kirchensteuerpflichtig.

 

Vielen Dank im Voraus!

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dynamind

Ich verstehe nicht ganz was du fragst - aber diesen Steuerrechner finde ich recht praktisch für eine unverbindliche Schätzung:

http://www.n-heydorn.de/steuer.html

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

wozu willst du denn die Steuer selbst ausrechnen? Oder ist das eine Schulaufgabe?

 

Vergessen hast du jedenfalls schon mal die Sonderausgaben (insbesondere die Vorsorgeaufwendungen und die in dem betreffenden Jahr gezahlten Kirchensteuern).

EDIT: Entweder es wurde geändert, oder ich hatte es übersehen, Sonderausgaben stehen (nun) doch dabei.

 

Dazu könnten noch außergewöhnliche Belastungen kommen (etwa selbstgetragene Krankheitskosten), dabei gilt es aber die zumutbare Eigenbelastung zu beachten.

 

Wenn du dann das steuerpflichtige Einkommen ermittelt hast, nimmst du dir eine Einkommensteuertabelle (ACHTUNG: keine Lohnsteuertabelle) und suchst den entsprechenden Wert heraus, fertig. Oder hiermit arbeiten: https://www.abgabenrechner.de/ekst/

Man kann das auch mit einer Formel ausrechnen (falls gewünscht, könnte ich die raussuchen), aber das macht praktisch niemand, dazu gibt es ja genug (Online)-Rechner.

 

MfG Stefan

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Mic
· bearbeitet von Jay_Sean

Hallo,

 

wozu willst du denn die Steuer selbst ausrechnen? Oder ist das eine Schulaufgabe?

 

Vergessen hast du jedenfalls schon mal die Sonderausgaben (insbesondere die Vorsorgeaufwendungen und die in dem betreffenden Jahr gezahlten Kirchensteuern).

EDIT: Entweder es wurde geändert, oder ich hatte es übersehen, Sonderausgaben stehen (nun) doch dabei.

 

Dazu könnten noch außergewöhnliche Belastungen kommen (etwa selbstgetragene Krankheitskosten), dabei gilt es aber die zumutbare Eigenbelastung zu beachten.

 

Wenn du dann das steuerpflichtige Einkommen ermittelt hast, nimmst du dir eine Einkommensteuertabelle (ACHTUNG: keine Lohnsteuertabelle) und suchst den entsprechenden Wert heraus, fertig. Oder hiermit arbeiten: https://www.abgabenrechner.de/ekst/

Man kann das auch mit einer Formel ausrechnen (falls gewünscht, könnte ich die raussuchen), aber das macht praktisch niemand, dazu gibt es ja genug (Online)-Rechner.

 

MfG Stefan

 

Danke für deine Antwort.

 

Sorry, das ich mich erst jetzt wieder melde. Das Ganze ist eine Prüfungsaufgabe. Leider habe ich nur das Ergebnis, aber nicht den zugehörigen Rechenweg. Lt. Lösung sind die auf das zu versteuernde Einkommen entfallenen Steuern 35.172,11 €.

 

Hat jmd eine Idee, wie ich auf das Ergebnis komme?

 

P.s. das zu versteuernde Einkommen habe ich schonmal richtig ausgerechnet lt. Lösung.

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reckoner

Hallo,

 

ich hatte dir doch schon einen Link genannt.

 

Dort gibst du dann diese 112.056 Euro ein, noch verheiratet auswählen, und auf Berechnen klicken.

 

Im Ergebnis erhälst du:

 

Einkommensteuer 30.718,00 Euro

Solidaritätszuschlag 1.689,49 Euro

 

Nun muss noch die Kirchensteuer ermittelt werden, das sind genau 9% der Einkommensteuer, also 30718 Euro * 9% = 2764,62 Euro.

 

Alles addiert ergibt dann genau die 35.172,11 Euro aus der Lösung.

 

MfG Stefan

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Mic

Hallo,

 

ich hatte dir doch schon einen Link genannt.

 

Dort gibst du dann diese 112.056 Euro ein, noch verheiratet auswählen, und auf Berechnen klicken.

 

Im Ergebnis erhälst du:

 

Einkommensteuer 30.718,00 Euro

Solidaritätszuschlag 1.689,49 Euro

 

Nun muss noch die Kirchensteuer ermittelt werden, das sind genau 9% der Einkommensteuer, also 30718 Euro * 9% = 2764,62 Euro.

 

Alles addiert ergibt dann genau die 35.172,11 Euro aus der Lösung.

 

MfG Stefan

 

Und wie komme ich ohne de Rechner auf das Ergebnis?

 

m.E. müsste man 42 % von 112056 , also 47.063,52 an Einkommenssteuer zahlen??

 

oder muss der Grundfreibetrag auch noch abgezogen werden? Aber selbst dann komme ich auf ein anderes Ergebnis als 30.718 .

 

Danke schonmal für deine bisherige Hilfe!

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vanity
· bearbeitet von vanity

So lautet die Rechnevorschrift: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__52.html

 

„(1) 1Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. 2Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen

1. bis 8 004 Euro (Grundfreibetrag): 0;

2. von 8 005 Euro bis 13 469 Euro: (912,17 • y + 1 400) • y;

3. von 13 470 Euro bis 52 881 Euro: (228,74 • z + 2 397) • z + 1 038;

4. von 52 882 Euro bis 250 730 Euro: 0,42 • x – 8 172;

5. von 250 731 Euro an: 0,45 • x – 15 694.

3„y“ ist ein Zehntausendstel des 8 004 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 4„z“ ist ein Zehntausendstel des 13 469 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 5„x“ ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. 6Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden. “

 

Da Splittingtarif gilt EkSt gesamt = 2 * EkSt-Tarif (vzE / 2)

 

Also EkSt gesamt = 2 * EkSt-Tarif (56028). Damit liegen wir in Gruppe 4 (ab 52882):

 

EkSt gesamt = 2 * (0,42 * 56028 - 8172) = 2 * 15359 = 30718

 

Ganz anschaulich erläutert hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuertarif#Deutschland

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Mic

So lautet die Rechnevorschrift: http://www.gesetze-i.../estg/__52.html

 

(1) 1Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. 2Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen

1. bis 8 004 Euro (Grundfreibetrag): 0;

2. von 8 005 Euro bis 13 469 Euro: (912,17 y + 1 400) y;

3. von 13 470 Euro bis 52 881 Euro: (228,74 z + 2 397) z + 1 038;

4. von 52 882 Euro bis 250 730 Euro: 0,42 x 8 172;

5. von 250 731 Euro an: 0,45 x 15 694.

3y ist ein Zehntausendstel des 8 004 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 4z ist ein Zehntausendstel des 13 469 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 5x ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. 6Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.

 

Da Splittingtarif gilt EkSt gesamt = 2 * EkSt-Tarif (vzE / 2)

 

Also EkSt gesamt = 2 * EkSt-Tarif (56028). Damit liegen wir in Gruppe 4 (ab 52882):

 

EkSt gesamt = 2 * (0,42 * 56028 - 8172) = 2 * 15359 = 30718

 

Ganz anschaulich erläutert hier: http://de.wikipedia....rif#Deutschland

 

Danke für eure Mühe!

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Mic

Ich habe noch eine weitere Frage im Rahmen meiner Prüfungsvorbereitung:

 

Fall: Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung in 2007 und Auszahlung (keine Verrentung) nach 20 Jahren und im Alter von 63.

 

Damit ist ja das Halbeinkünfteverfahren maßgebend, d.h. 1/2 aus Versicherungsauszahlung und eingezahlten Beiträgen ist steuerpflichtig.

 

Nun meine Frage, wird dieser Differenzbetrag mit dem pers. Steuersatz oder mit der Abgeltungssteuer versteuert?

 

Lt. meiner Recherche ist es der pers. Steuersatz, aber ist dies immer so?

 

 

 

Vielen Dank!

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