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Denis92

Altersvorsorge als Azubi

Firma "TECIS" - Finger weg ?  

71 Stimmen

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jm2c
Ich habe ja schon erwähnt, dass ich mit Eintritt ins Berufsleben eine abgeschlossen habe und ich bin aus der Verjährungsfrist raus, da diese seit 2000 besteht. Man stelle sich vor, ich hätte diese 2009 wirklich gekündigt, da mir dazu geraten wurde und eine neue bei einem bekannten Strukturvertrieb abgeschlossen, müsste ich mir heute bestimmt solche Gedanken machen, ob auch wirklich alles richtig angegeben wurde. Von daher bin ich sehr froh, dass alles beim Alten geblieben ist. Jemanden zu einer Kündigung raten ist sehr leicht, auch hier im Forum, aber über mögliche Konsequenzen will dann keiner was wissen.

Spannend, damit wäre "Vorvertragliche Anzeigepflicht" auch ein Thema, deine Verjährung (10 Jahre Frist) hat mich drauf gebracht, in diesem Forum lernt man echt nie aus!

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Gerald1502
· bearbeitet von Gerald1502

Mit Hilfe von AnNaWF konnte ich folgendes zum Thema Verjährungsfrist erfahren. Vielen Dank dafür.

 

Durch die Übergangsregelung des Art 226 § 6 EGBGB hat die 10 Jahresfrist mit dem 01.01.2002 anstelle der 30jährigen Frist zu laufen begonnen, was hier zu finden ist. http://dejure.org/gesetze/EGBGB/229.html

 

§ 6 Überleitungsvorschrift zum Verjährungsrecht nach dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001

 

(1) Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Verjährung in der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung finden auf die an diesem Tag bestehenden und noch nicht verjährten Ansprüche Anwendung. Der Beginn, die Hemmung, die Ablaufhemmung und der Neubeginn der Verjährung bestimmen sich jedoch für den Zeitraum vor dem 1. Januar 2002 nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung. Wenn nach Ablauf des 31. Dezember 2001 ein Umstand eintritt, bei dessen Vorliegen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der vor dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung eine vor dem 1. Januar 2002 eintretende Unterbrechung der Verjährung als nicht erfolgt oder als erfolgt gilt, so ist auch insoweit das Bürgerliche Gesetzbuch in der vor dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung anzuwenden.

 

(2) Soweit die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung anstelle der Unterbrechung der Verjährung deren Hemmung vorsehen, so gilt eine Unterbrechung der Verjährung, die nach den anzuwendenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der vor dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung vor dem 1. Januar 2002 eintritt und mit Ablauf des 31. Dezember 2001 noch nicht beendigt ist, als mit dem Ablauf des 31. Dezember 2001 beendigt, und die neue Verjährung ist mit Beginn des 1. Januar 2002 gehemmt.

 

(3) Ist die Verjährungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung länger als nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung, so ist die Verjährung mit dem Ablauf der im Bürgerlichen Gesetzbuch in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung bestimmten Frist vollendet.

 

(4) Ist die Verjährungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung kürzer als nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung, so wird die kürzere Frist von dem 1. Januar 2002 an berechnet. Läuft jedoch die im Bürgerlichen Gesetzbuch in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung bestimmte längere Frist früher als die im Bürgerlichen Gesetzbuch in der seit diesem Tag geltenden Fassung bestimmten Frist ab, so ist die Verjährung mit dem Ablauf der im Bürgerlichen Gesetzbuch in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung bestimmten Frist vollendet.

 

(5) Die vorstehenden Absätze sind entsprechend auf Fristen anzuwenden, die für die Geltendmachung, den Erwerb oder den Verlust eines Rechts maßgebend sind.

 

(6) Die vorstehenden Absätze gelten für die Fristen nach dem Handelsgesetzbuch und dem Umwandlungsgesetz entsprechend.

 

Absatz 4 besagt es klar, dass ab dem 1.Janur 2002 anstatt der 30 jährigen Verjährungsfrist, die 10 jährige Verjährungsfrist in Kraft tritt. Die Versicherer hätten also bis zum 31.12.2011 Zeit gehabt, den Vertrag anzufechten, aber diese Frist ist bereits bei meinen Vertrag verstrichen.

 

Abschließend sei gesagt, da die Verjährungsfrist 10 Jahre beträgt, denke ich, man kann das jetzt abhaken, da es geklärt wurde. Ob man jetzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen soll oder nicht, kann man in einen anderen Thread besprechen, da diese Grundsatzdiskussion hier nicht rein passt und zu sehr OT wird.

 

Die Diskussion, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist oder nicht, kann hier fortgeführt werden. https://www.wertpapier-forum.de/topic/8425-berufsunfaehigkeitsversicherung-sinnvoll/?do=findComment&comment=734330

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Ragnarök
· bearbeitet von Ragnarök

Also hier mal ein kleines Update:

Ich habe mich jetzt dazu entschieden eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen und jeden Monat Geld auf ein Tagsgeldkonto bei der ING Diba bei einem Zinssatz von 2,5% (garantiert für 6 Monate) einzuzahlen.

Da es mir sehr wichtig eine sehr gute BU zu finden und die meisten "unabhängigen" Versicherungsvertreter nur auf ihre Provision aussind und es ziemlich schwer ist an einen wirklich guten zu gelangen, habe ich mich dazu entschieden selbst eine Versicherung zu suchen. Dafür habe mich mir zuerst mal den Test der Stiftung Warentest als "groben" Überblick gekauft. Danach habe ich geschaut welche Versicherungen von Morgen&Morgen und Franke&Bornberg Bestnoten erhalten haben. Anschließend habe ich mich auch ein wenig an den Prozessquoten orientiert, wobei man sich ja nicht unbedingt an diesen orientieren kann.

Natürlich habe ich auch eure Vorschläge für eine BU-Versicherung überprüft, jedoch stehen für mich jetzt eigentlich nur noch der Volkswohl Bund und die Alte Leipziger zur Auswahl.

Als Endalter habe ich mich für 65 Jahre entschieden bei einer monatlichen Rente von 1.000 EUR.

(Letztendlich werde ich den Vertrag natürlich bei einem Vertreter von der Versicherung für die ich mich dann entscheide, auchmachen. Werde ihn also nicht eigenhändig ausfüllen) ;-)

...

Vielleicht ist es besser, mal von den allgemeinen Aussagen zum konkreten Fall zu kommen:

Denis hast du bei der Antragsstellung, die in diesen links erwähnten Hinweise beachtet?

edit:

https://www.wertpapier-forum.de/topic/30843-gesundheitsdaten-bu-versicherung/

https://www.wertpapier-forum.de/topic/37063-welche-bu-ist-die-richtige/

 

Irgendwie interessiert es mich schon noch, wie Denis die Gesundheitsfragen beantwortet hat.

Vielleicht kann er mal darlegen, ob er so gründlich war, wie es in den oben genannten links beschrieben wurde. Was kostet denn sein Berufsunfähigkeitsversicherung jetzt?

Gruß

Ingo

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Denis92

Hallo,

also ich habe mich noch nicht endgültig entschieden.

Alles was ich bei der Firma Tecis abgeschlossen habe, habe ich schon widerrufen.

Bin jetzt nur noch am überlegen ob ich zum Volkswohl Bund oder zur Alten Leipziger gehen soll.

Kennt von euch jemand erhebliche Nachteile bei einer von diesen beiden Versicherungen oder kann ich mich jetzt für den günstigeren Anbieter entscheiden ?

 

Gruß Denis

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AnNaWF

Hallo,

also ich habe mich noch nicht endgültig entschieden.

Alles was ich bei der Firma Tecis abgeschlossen habe, habe ich schon widerrufen.

Bin jetzt nur noch am überlegen ob ich zum Volkswohl Bund oder zur Alten Leipziger gehen soll.

Kennt von euch jemand erhebliche Nachteile bei einer von diesen beiden Versicherungen oder kann ich mich jetzt für den günstigeren Anbieter entscheiden ?

 

Gruß Denis

 

Dazu müsste man etwas mehr über Dich wissen um das beantworten zu können... ich muss nun erstmal lostigern, aber ich poste später mal ne Latte von Fragen.

Generell ist die AL nicht verkehrt...

 

Bis später...

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Hallo,

also ich habe mich noch nicht endgültig entschieden.

Alles was ich bei der Firma Tecis abgeschlossen habe, habe ich schon widerrufen.

Bin jetzt nur noch am überlegen ob ich zum Volkswohl Bund oder zur Alten Leipziger gehen soll.

Kennt von euch jemand erhebliche Nachteile bei einer von diesen beiden Versicherungen oder kann ich mich jetzt für den günstigeren Anbieter entscheiden ?

 

Gruß Denis

 

Hallo,

 

kann sein, dass ich Dir die Antwort schon in einem anderen Forum gegeben habe..unsure.gif

 

also machen wir es mit der "Gutenberg-Tastatur" (strg-c / strg-v):

 

aus meiner Sicht eine klare, sehr klare Angelegenheit. Um es mal fussballerisch auszudrücken: Während der eine Versicherer mit seinen Bedingungen in der Champions-Leagaue spielt, ist der andere aus meiner Sicht allenfalls Regionalliga.

Legen Sie die beiden Bedingungswerke (diese 10 Seiten Kleingedrucktes) nebeneinander und vergleichen Passus für Passus. Dann finden Sie z.B. beim Volkswohlbund (nur ein paar Stichworte):

  • keinen klar formulierten Verzicht auf die Abstrakte Verweisung
  • keine klare Formulierung bzgl. hinnehmbaren Einkommensverlust bei Selbstständigen im Falle einer konkreten Verweisung
  • schlechte Formulierung: "mehr als altersentsprechender Kräfteverfall"
  • abstrakte Verweisungsmöglichkeit bei "dauerhaftem Ausscheiden"
  • Möglichkeit zum befristeten Anerkenntnis
  • keine Mitversicherung vorsätzlicher Verkehrsdelikte
  • keine Mitversicherung von BU als Folge bei Einsatz/Freisetzung von ABC Stoffen
  • kein Verzicht auf Recht zur Prämienanpassung nach §163 VVG

Somit sollte zwischen den beiden Gesellschaften die Wahl nun wirklich nicht schwer fallenicon_wink.gif - falls doch: lassen Sie sich von Ihrem Makler die Bedeutung der einzelnen Punkte ausführlich erläutern, vor allem auch im Hinblick darauf, wenn sich Ihre Lebensumstände mal ändern sollten!

Viel Erfolg und viele Grüße

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Denis92

Vielen Dank!

 

Sobald ich mich endgültig entschieden habe, werde ich euch informieren.

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