Zum Inhalt springen
Denis92

Altersvorsorge als Azubi

Firma "TECIS" - Finger weg ?  

71 Stimmen

Du hast keine Berechtigung, an dieser Umfrage teilzunehmen oder die Umfrageergebnisse zu sehen. Bitte melde dich an oder registriere dich, um an dieser Umfrage teilzunehmen.

Empfohlene Beiträge

jm2c
· bearbeitet von crazytv

Ich finde es für mich eben jetzt am besten da, wie du schon sagtest, ich nicht das Risiko in den 3 Jahren (auch wenn es nicht sehr hoch ist) eingehen möchte, und meine Beiträge jetzt niedriger sind als wenn ich den Vertrag erst in 3 Jahren abschließe.

Wie ich zu einer BU Versicherung stehe, ist bekannt. Deswegen krieg ich Pickel im Gesicht, wenn ich was von "am besten" lese. Ich weiß nicht, was dir erzählt wurde, meines Wissens kann man eine BU gar nicht so ohne Weiteres, und schon gar nicht ohne erneute Gesundheitsprüfung, auf eine höhere Rentenleistung erhöhen. Denn dann könnte ja jeder auf die clevere Idee kommen, mit einem "kleinen" Netto sich mal eben über eine BU ein höheres EK zu verschaffen. Zahlt paar Jahre da ein und machst danach BU-Rentner. Bisschen "Burn-out" geht ja immer, frei nach Johann König:



 

Eine BU kann nur absichern, was "real" auch vorher verdient wurde, da hat Stezo absolut recht - Zitat:

 

Hier geht es aber darum, dass Dir Deine Versicherung vermutlich - so war es damals zumindest bei mir - eine im Schadensfall wirklich ausreichende Rentenhöhe versagt hat. Die Begründung lautete damals bei mir, die Rentenhöhe dürfe nicht über einem bestimmten Prozentsatz des Nettogehaltes liegen. Ein Witz, wenn man schon vom Netto kaum leben kann. Wenn man bedenkt, dass man als Berufsunfähiger sehr wahrscheinlich höhere Kosten im Monat hat, als als gesunder Mensch, wird es absurd.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gerald1502

Wie ich zu einer BU Versicherung stehe, ist bekannt. Deswegen krieg ich Pickel im Gesicht, wenn ich was von "am besten" lese. Ich weiß nicht, was dir erzählt wurde, meines Wissens kann man eine BU gar nicht so ohne Weiteres, und schon gar nicht ohne erneute Gesundheitsprüfung, auf eine höhere Rentenleistung erhöhen. Denn dann könnte ja jeder auf die clevere Idee kommen, mit einem "kleinen" Netto sich mal eben über eine BU ein höheres EK zu verschaffen. Zahlt paar Jahre da ein und machst danach BU-Rentner. Bisschen "Burn-out" geht ja immer, frei nach Johann König:

Hallo crazytv,

 

ich glaube hier verwechselst Du grundlegendes. Man kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung mittels Nachversicherungsoption, bei besonderen Anlässen, ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.

 

Anlässe können folgende sein:

 

Abschluss der Ausbildung

Hochzeit

Geburt eines Kindes

Gehaltssteigerung von XX Prozent

 

Am besten in den Bedingungen nachlesen, was für Anlässe gegeben sein müssen, um die Berufsunfähigkeitsrente zu erhöhen.

 

Natürlich ist es für Denis jetzt besser, als wenn er diese später abschließt, da er keinen Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat, da er noch keine 5 Jahre pflichtversichert ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jm2c

Danke, Gerald1502 - wieder was gelernt. Aber das mit dem Netto stimmt doch oder auch nicht? Wenn es da keine Einschränkungen geben würde, könnte ich ja glatt auf 'ne Idee kommen :blushing:...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gerald1502

Danke, Gerald1502 - wieder was gelernt. Aber das mit dem Netto stimmt doch oder auch nicht? Wenn es da keine Einschränkungen geben würde, könnte ich ja glatt auf 'ne Idee kommen :blushing:...

Er ist Azubi und hat keinerlei gesetzlichen Anspruch auf eine gesetzliche Rente.

Versicherer versichern Azubis in der Regel von 1000 bis 1200 ohne igendwelche Bedingungen, da sie die Berufsunfähigkeitsrentenhöhe auf eine bestimmte Summe begrenzt haben.

 

Nach der Ausbildung steigt doch in aller Regel das Gehalt. Das gleiche ist bei Studenten der Fall.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jm2c

Alles klar, das beantwortet indirekt meine Frage, ich schreib jetzt mal lieber nix mehr zu. Denn es wäre ja dann nach der Ausbildung zu einfach, die BU Versicherer sind sicher nicht von vorgestern und haben da ihre Regelungen :huh:. Da ist es ja schon fast schade, dass ick damals keine abgeschlossen habe :-, jetzt nur noch mit Risikoaufsaufschlag möglich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gerald1502

Alles klar, das beantwortet indirekt meine Frage, ich schreib jetzt mal lieber nix mehr zu. Denn es wäre ja dann nach der Ausbildung zu einfach, die BU Versicherer sind sicher nicht von vorgestern und haben da ihre Regelungen :huh:. Da ist es ja schon fast schade, dass ick damals keine abgeschlossen habe :-, jetzt nur noch mit Risikoaufsaufschlag möglich.

Mit Eintritt in mein Berufsleben, also mit dem 16. Lebensjahr habe ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, aber mit einer klassischen Rentenversicherung gekoppelt, abgeschlossen. Damals noch 1000DM Berufsunfähigkeitsrente, obwohl ich weniger Ausbildungsvergütung bekommen habe.

Bin mehr als froh, dass ich mich damals dazu entschlossen habe, diese so früh wie möglich abzuschließen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Hallo, schon wieder ich....

 

Danke, Gerald1502 - wieder was gelernt. Aber das mit dem Netto stimmt doch oder auch nicht? Wenn es da keine Einschränkungen geben würde, könnte ich ja glatt auf 'ne Idee kommen :blushing:...

 

Den Gedanken haben viele....

 

Deshalb prüft der Versicherer bei Antragstellung, ob die zu versichernde BU-Rente in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen, aktuellen Einkommen steht

( oft 70% vom Brutto oder 80% vom netto....es gibt aber auch Ausnahmen, wie z.B. "Jungakademiker, Jungärzte", da darfs deutlich mehr sein)

 

Wenn der Versicherer den Antrag mit der Summe X angenommen hat, wird im Ernstfall (=BU wird anerkannt) auch die Summe X gezahlt - ohne Wenn und Aber!

 

Die BU ist eine sog. SUMMENVERSICHERUNG, d.h. ähnlich wie z.B. bei einer Risikolebensversicherung wird im Ernstfall die versicherte Summe gezahlt, es fragt keiner mehr nach dem tatsächlichen Bedarf:

Es gibt dann nicht weniger, aber eben auch nicht mehr. Anders z.B. Haftpflicht (=Schadensversicherung) , hier wird "nur" der tatsächlich entstandene/nachgewiesene Schaden erstattet.

Von dieser Summenversicherungsregel gibt es nur ganz, ganz wenige, sehr spezielle Ausnahmen.

 

Nahezu alle Versicherer bieten automatisch eingeschlossen die Möglichkeit, bei Vorliegen bestimmter Ereignisse (wie oben schon mal aufgezählt: Hochzeit, Scheidung, Hauskauf etc), die ursrpünglich

gewählte Summe zu erhöhen, OHNE erneute Gesundheitsprüfung. Achtung: Da gibts viel Augenwischerei im Markt!

Es kommt nicht nur auf die Anzahl der Optionen an, sondern z.B. auch auf die Frage innerhalb von welchem Zeitraum darf ich erhöhen, welche Gestaltungsmöglichkeiten hab ich, wieviel darf ich erhöhen?

Bei allen Versicherern sind diese Erhöhungsoptionen in der Summe limitiert (z.B. auf max. 100% der ursprünglichen Summe).

 

Manche Versicherer bieten zusätzlich eine Erhöhungsoption ohne Gesundheitsprüfung innerhalb gewisser Grenzen (auch zeitlich) OHNE dass ein besonderes Ereignis vorliegen muss.

 

@Gerald1502:

Frage (..ich krieg das jetzt mit dem Zitieren nicht besser hin..):

Das heißt also im Umkehrschluss, dass nur anhand unterschiedlicher Kalkulationen des Versicherers, die Beiträge unterschiedlich sind und dann, obwohl es Anfangs einen optischen Vorteil bei den Kombiprodukt gibt, dieser später nicht mehr vorhanden ist?

 

Antwort:

Im Prinzip Ja - durch die technisch einjährige Kalkulation wird die BU in den ersten Jahren deutlich günstiger, um dann später deutlich teurer zu werden. (ist aber jetzt bitte keine Begründung dafür, warum Gesellschaft A teurer als Gesellschaft B ist biggrin.gif )

es ist auch genau genommen, nicht der Vorteil des Kombiproduktes, sondern resultiert aus dem anfänglichen Vorteil der technisch einjährigen Kalkulation.

 

Alle Klarheiten beseitigt??

 

Viele Grüße

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jm2c

Hallo Peter Wolnitza, das war sehr aufschlussreich, danke - auch wenn ich mir jetzt wegen Risikoaufsaufschlag keine BU mehr gönne ^_^.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
lacerator1984

Hallo, schon wieder ich....

 

Danke, Gerald1502 - wieder was gelernt. Aber das mit dem Netto stimmt doch oder auch nicht? Wenn es da keine Einschränkungen geben würde, könnte ich ja glatt auf 'ne Idee kommen :blushing:...

 

Den Gedanken haben viele....

 

Deshalb prüft der Versicherer bei Antragstellung, ob die zu versichernde BU-Rente in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen, aktuellen Einkommen steht

( oft 70% vom Brutto oder 80% vom netto....es gibt aber auch Ausnahmen, wie z.B. "Jungakademiker, Jungärzte", da darfs deutlich mehr sein)

 

Wenn der Versicherer den Antrag mit der Summe X angenommen hat, wird im Ernstfall (=BU wird anerkannt) auch die Summe X gezahlt - ohne Wenn und Aber!

 

Die BU ist eine sog. SUMMENVERSICHERUNG, d.h. ähnlich wie z.B. bei einer Risikolebensversicherung wird im Ernstfall die versicherte Summe gezahlt, es fragt keiner mehr nach dem tatsächlichen Bedarf:

Es gibt dann nicht weniger, aber eben auch nicht mehr. Anders z.B. Haftpflicht (=Schadensversicherung) , hier wird "nur" der tatsächlich entstandene/nachgewiesene Schaden erstattet.

Von dieser Summenversicherungsregel gibt es nur ganz, ganz wenige, sehr spezielle Ausnahmen.

 

Nahezu alle Versicherer bieten automatisch eingeschlossen die Möglichkeit, bei Vorliegen bestimmter Ereignisse (wie oben schon mal aufgezählt: Hochzeit, Scheidung, Hauskauf etc), die ursrpünglich

gewählte Summe zu erhöhen, OHNE erneute Gesundheitsprüfung. Achtung: Da gibts viel Augenwischerei im Markt!

Es kommt nicht nur auf die Anzahl der Optionen an, sondern z.B. auch auf die Frage innerhalb von welchem Zeitraum darf ich erhöhen, welche Gestaltungsmöglichkeiten hab ich, wieviel darf ich erhöhen?

Bei allen Versicherern sind diese Erhöhungsoptionen in der Summe limitiert (z.B. auf max. 100% der ursprünglichen Summe).

 

Manche Versicherer bieten zusätzlich eine Erhöhungsoption ohne Gesundheitsprüfung innerhalb gewisser Grenzen (auch zeitlich) OHNE dass ein besonderes Ereignis vorliegen muss.

 

@Gerald1502:

Frage (..ich krieg das jetzt mit dem Zitieren nicht besser hin..):

Das heißt also im Umkehrschluss, dass nur anhand unterschiedlicher Kalkulationen des Versicherers, die Beiträge unterschiedlich sind und dann, obwohl es Anfangs einen optischen Vorteil bei den Kombiprodukt gibt, dieser später nicht mehr vorhanden ist?

 

Antwort:

Im Prinzip Ja - durch die technisch einjährige Kalkulation wird die BU in den ersten Jahren deutlich günstiger, um dann später deutlich teurer zu werden. (ist aber jetzt bitte keine Begründung dafür, warum Gesellschaft A teurer als Gesellschaft B ist biggrin.gif )

es ist auch genau genommen, nicht der Vorteil des Kombiproduktes, sondern resultiert aus dem anfänglichen Vorteil der technisch einjährigen Kalkulation.

 

Alle Klarheiten beseitigt??

 

Viele Grüße

 

Könnten Sie mir sagen, wo man das mit der einjährigen Kalkulation findet? In den Versicherungsbedinungen sehe ich davon nichts, oder irre ich mich da?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gerald1502

Im Prinzip Ja - durch die technisch einjährige Kalkulation wird die BU in den ersten Jahren deutlich günstiger, um dann später deutlich teurer zu werden. (ist aber jetzt bitte keine Begründung dafür, warum Gesellschaft A teurer als Gesellschaft B ist biggrin.gif )

es ist auch genau genommen, nicht der Vorteil des Kombiproduktes, sondern resultiert aus dem anfänglichen Vorteil der technisch einjährigen Kalkulation.

Danke für die Aufklärung. Denke nicht nur uns, sondern auch Denis ist damit schon einiges bei seiner Entscheidungswahl geholfen.

 

Kann es auch sein, dass man eventuell bewusst so kalkuliert, dass es am Anfang, vom Beitrag her optisch günstiger ist, damit man beim Vertragsabschluss sich für das Kombiprodukt entscheidet oder ist das jetzt eher zu pauschal gesagt?

 

Zwecks Zitierfunktion gibt es hier eine Erklärung dazu. ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
lacerator1984

Im Prinzip Ja - durch die technisch einjährige Kalkulation wird die BU in den ersten Jahren deutlich günstiger, um dann später deutlich teurer zu werden. (ist aber jetzt bitte keine Begründung dafür, warum Gesellschaft A teurer als Gesellschaft B ist biggrin.gif )

es ist auch genau genommen, nicht der Vorteil des Kombiproduktes, sondern resultiert aus dem anfänglichen Vorteil der technisch einjährigen Kalkulation.

Danke für die Aufklärung. Denke nicht nur uns, sondern auch Denis ist damit schon einiges bei seiner Entscheidungswahl geholfen.

 

Kann es auch sein, dass man eventuell bewusst so kalkuliert, dass es am Anfang, vom Beitrag her optisch günstiger ist, damit man beim Vertragsabschluss sich für das Kombiprodukt entscheidet oder ist das jetzt eher zu pauschal gesagt?

 

Zwecks Zitierfunktion gibt es hier eine Erklärung dazu. ;)

 

Hatte auch so ein Angebot vorliegen und es unterschied sich vom Preis her für den BU-Teil nicht groß von einer selbständigen BU bei einem anderen Anbieter, waren 2 so weit ich mich erinnere. Vielleicht ist das die Erklärung, dass ich das auch nicht in den Versicherungsbedingungen mit dem natürlichen Beitrag finden konnte. Ist übrigens auch ein AL -Fonds-Konzept...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Granini

 

 

Deshalb prüft der Versicherer bei Antragstellung, ob die zu versichernde BU-Rente in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen, aktuellen Einkommen steht

( oft 70% vom Brutto oder 80% vom netto....es gibt aber auch Ausnahmen, wie z.B. "Jungakademiker, Jungärzte", da darfs deutlich mehr sein)

 

Wenn der Versicherer den Antrag mit der Summe X angenommen hat, wird im Ernstfall (=BU wird anerkannt) auch die Summe X gezahlt - ohne Wenn und Aber!

 

Die BU ist eine sog. SUMMENVERSICHERUNG, d.h. ähnlich wie z.B. bei einer Risikolebensversicherung wird im Ernstfall die versicherte Summe gezahlt, es fragt keiner mehr nach dem tatsächlichen Bedarf:

Es gibt dann nicht weniger, aber eben auch nicht mehr. Anders z.B. Haftpflicht (=Schadensversicherung) , hier wird "nur" der tatsächlich entstandene/nachgewiesene Schaden erstattet.

Von dieser Summenversicherungsregel gibt es nur ganz, ganz wenige, sehr spezielle Ausnahmen.

 

Moment. Also erstens prüfen Versicherungen das doch gar nicht nach (man gibt doch nicht seine Lohnabrechnung bei Antragstellung ab?)

Das heißt, man könnte sich wohl schon höher versichern, bekommt dann aber nicht alles ausbezahlt, so wurde mir das mal erklärt.

 

Und zum Zweiten: widerspricht doch irgendwie auch dem Bereicherungsverbot, wenn ich bei Abschluss BU 100k im Jahr verdiene, eine BU über 3000 im Monat abschließe, dann später einen Job ausübe wo ich nur noch 1200 Brutto verdiene und dann trotzdem im Falle einer BU 3000 einstreiche?

Oder ich habe das Bereicherungsverbot einfach falsch verstanden! ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jm2c
Und zum Zweiten: widerspricht doch irgendwie auch dem Bereicherungsverbot, wenn ich bei Abschluss BU 100k im Jahr verdiene, eine BU über 3000 im Monat abschließe, dann später einen Job ausübe wo ich nur noch 1200 Brutto verdiene und dann trotzdem im Falle einer BU 3000 einstreiche?

Oder ich habe das Bereicherungsverbot einfach falsch verstanden! ;)

Das mag ich an dir Granini, du triffst den Nagel mal wieder genau auf den Kopf. Das ist, was ich meine! So "blöd" kann kein BU Versicherer sein. Und sind sie auch nicht, wenn sie nicht "alles ausbezahlen", obwohl höher versichert B).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gerald1502

Hatte auch so ein Angebot vorliegen und es unterschied sich vom Preis her für den BU-Teil nicht groß von einer selbständigen BU bei einem anderen Anbieter, waren 2 so weit ich mich erinnere. Vielleicht ist das die Erklärung, dass ich das auch nicht in den Versicherungsbedingungen mit dem natürlichen Beitrag finden konnte. Ist übrigens auch ein AL -Fonds-Konzept...

Wäre eine Erklärung dafür, aber genau kann ich es Dir leider auch nicht sagen.

 

Moment. Also erstens prüfen Versicherungen das doch gar nicht nach (man gibt doch nicht seine Lohnabrechnung bei Antragstellung ab?)

Das heißt, man könnte sich wohl schon höher versichern, bekommt dann aber nicht alles ausbezahlt, so wurde mir das mal erklärt.

 

Und zum Zweiten: widerspricht doch irgendwie auch dem Bereicherungsverbot, wenn ich bei Abschluss BU 100k im Jahr verdiene, eine BU über 3000 im Monat abschließe, dann später einen Job ausübe wo ich nur noch 1200 Brutto verdiene und dann trotzdem im Falle einer BU 3000 einstreiche?

Oder ich habe das Bereicherungsverbot einfach falsch verstanden! ;)

Hallo Granini,

 

wir reden doch hier in dem Fall über einen Azubi, der sich gegen Berufsunfähigkeit versichern will. Denke, darauf war die Antwort von Herrn Wolnitza bezogen.

 

Versicherer prüfen schon ab einer gewissen Versicherungshöhe mittels Gehaltsnachweis nach, wieviel der zukünftige Versicherungsnehmer verdient. Bei der Allianz z.B. kenne ich das, dass ab ungefähr 1200 oder 1300 ein Gehaltsnachweis erbracht werden muss. Die Allianz hat auch in den Bedingungen stehen, dass die Berufsunfähigkeitsrente bei Vertragsabschluss nicht höher als 70% vom Netto sein soll. Auch bei anderen Versicherern steht das in den Bedingungen. Durch die eingebaute Dynamik in den Verträgen erhöht sich auch die zu versicherte Berufsunfähigkeitsrente, sodass man möglicherweise über die 70% kommt, die aber nur bei Vertragsabschluss zählt. So lese ich das zumindest.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
swingkid

Hallo Granini,

 

das hast Du falsch verstanden. Zumindest die Sache mit dem Bereicherungsverbot. Das kennt das VVG nur für die Schadenversicherung, also z.B. Hausratversicherung. Bei der BU handelt es sich aber um eine Summenversicherung. Und Versicherer können einen Gehaltsnachweis verlangen, ebenso wie angegeben werden muss, ob und in welcher Höhe andere Absicherungen bestehen.

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Konfuzius

Hallo Herr Wolnitza.

 

Vielen Dank für ihre ausführliche Darstellung der BU als SUMMENVERSICHERUNG! (Hierbei wird meines erachtens immer wieder genügend Blödsinn verbreitet, unter anderem auch bei IHK Prüfungen....)

 

Einen Punkt möchte ich allerdings noch hinzufügen, der bei Ausübung der Erhöhungsoptionen oftmals greift:

 

Im Falle einer zu ziehenden Nachversicherungsoption greifen einige Versicherer auf eine neue Wirtschaftlichkeitsprüfung zurück:

-Ergo, der Versicherte muss dann sehr wohl nachweisen, bzw angeben, dass er auch nach Ziehung der Höherversicherungsoption noch innerhalb der Richtlinien der Gesellschaft liegt. (zB 70%v.Brutto/80%v.Netto)

 

Des Weiteren (zB an granini) fragen Geselllschaften schon bei Antragstellung ab einer gewissen Versicherungshöhe nach dem aktuellen Einkommen. Wenn hierzu weitere Fragen aufkommen, lassen sie sich auch Einkommensnachweise vorlegen um bei Antragsannahme eine Versicherungssumme innerhalb der Annahmerichtlinien gewährleisten zu können.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Hallo,

 

sind ja einige Punkte zusammen gekommen - ich versuch mich mal an ein paar Antworten:

 

Bereicherungsverbot - oft zitiert, leider meist völlig missverstanden - spielt bei einer Summenversicherung defintiv keine Rolle! Die Auszahlungssumme im Leistungsfall richtet sich alleine nach der versicherten Summe,

nicht nach dem tatsächlich entstandenen Schaden Bestes Beispiel: 500.000.- Todesfallsumme versichert - Prämie pünktlich gezahlt - vom Recht auf Ableben Gebrauch gemacht: Ergo 500.000.- werden ausgezahlt. Punkt.

 

Auf die BU übertragen:

Jahresbrutto 120.000.- Euro, Antrag gestellt auf 48.000.- Euro BU-Rente. Versicherer fordert Gehaltsnachweis, nimmt dann Antrag an.

Irgendwann macht der Kunde sich selbstständig / wird arbeitslos / wechselt in anderen Job mit geringerem Gehalt (ist alles bei einem Versicherer mit wirklich guten AVB NICHT anzeigepflichtig!)

Ein paar Monate später wird er BU, dann erhält er seine vollen versicherten 4.000.-mtl. Rente - ohne Wenn und ohne Aber!

Bei einer Antragstellung unterhalb gewisser Grenzen (i.d.R. 18.000.- Jahresrente) verlangt der Versicherer keinen Gehaltsnachweis, sondern nur eine Erklärung, dass die versicherte Summe in einem angemessenen

Verhältnis zum Einkommen steht. Gibt der Kunde diese Erklärung zutreffend ab, ist alles i.o., im Ernstfall Zahlung der versicherten Summe wie oben.

Gibt er diese Erklärung dagegen fälschlicherweise ab, dann hat er im Ernstfalle ein Problem.

In der Realität kommen solche Dinge seltener vor, als man denkt: Immerhin ist ja auch die Prämie entsprechend zu entrichten...whistling.gif

 

Eine ziemlich seltene Ausnahme von der o.g. Aussage ist folgender Sachverhalt:

Bei Antragstellung hat die Relation zwar gepasst, drei Jahre später aber nicht mehr und ausgerechnet jetzt nimmt unser Kunde eine Dynamik (=Erhöhung von Beitrag und Leistung) an.

Hier kann es im Ernstfalle bei manchen Gesellschaften zu Problemen bzgl. der angenommen Dynamik kommen!

Die Leistung aus dem "Grundvertrag" ist dagegen absolut unstrittig - s.o.

 

Warum steht nirgendwo in den Bedingungen, dass eine BU technisch einjährig kalkuliert ist?

Warum sollte es das? Bei einer "normalen" BU steht auch nichts über die Kalkulationsgrundlagen in den AVB. Dass bei einer technisch Einjährigen BU der Beitragsanteil für die BU nach einer gewissen Laufzeit sogar den

tatsächlich zu zahlenden Gesamtbeitrag übersteigt, sieht man nur bei genauerer Analyse der "Zahlenfriedhöfe", in denen die Beitragsentwicklung von Hauptversicherung und Zusatzversicherung dargestellt werden.

 

Warum ist bei manchen Angeboten der Unterschied zwischen den verschieden kalkulierten BU Tarifen eher gering?

Die Wahrscheinlichkeit BU zu werden, steigt mit den Jahren an, also wird ja auch die Prämie dafür jedes Jahr teurer, nähert sich immer mehr dem Niveau der "normalen" BU an, übersteigt das dann sogar.

 

Hab da mal ein Bildchen zu angehängt - evtl. wirds deutlicher, was ich meine. post-21290-0-33175100-1326831111_thumb.jpg

Bei einer BU mit techn. einjähriger Kalkulation ändert sich der Beitrag jedes Jahr entsprechend dem Verlauf der roten Linie.

 

Hoffe, es sind noch ein paar Klarheiten beseitigt worden..tongue.gif

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Granini
· bearbeitet von Granini

Das mag ich an dir Granini, du triffst den Nagel mal wieder genau auf den Kopf. Das ist, was ich meine! So "blöd" kann kein BU Versicherer sein. Und sind sie auch nicht, wenn sie nicht "alles ausbezahlen", obwohl höher versichert B).

 

Du machst mich ja ganz verlegen! :blushing:

 

;)

 

 

Okay, ich habe also wohl meinen Fehler gefunden: bei BU als Summenversicherung gibt es keine rechtliche Grundlage gegen eine Überversicherung. Das machen die Versicherungen also freiwillig, aber nur bei Antrag.

Wenn später eine Überversicherung eintritt, ist das rechtlich kein Problem.

 

Danke für die Aufklärung!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Konfuzius

Okay, ich habe also wohl meinen Fehler gefunden: bei BU als Summenversicherung gibt es keine rechtliche Grundlage gegen eine Überversicherung. Das machen die Versicherungen also freiwillig, aber nur bei Antrag.

Wenn später eine Überversicherung eintritt, ist das rechtlich kein Problem.

 

Danke für die Aufklärung!

 

Also, so wie es ausgeführt wurde, und ich es persönlich ähnlich sehe, ist die BU eine Summenverischerung ähnlich der RLV.

 

Der Versicherer hat zu Beginn (Antragsaufnahme) gewisse Voraussetzungen an die finanzielle Situation des Kunden. Solange dieser die Richtlinien oder "Freigrenzen" einhält, wird eine BU anstandslos policiert.

Ab einem gewissen Einkommen/gewünschter Absicherung wird dann von Versichererseite aus geprüft, ob die gewünschte Absicherung im Verhältnis zum aktuell tatsächlichen Einkommen steht.

Falls dies nicht der Fall sein sollte(Annahmerichtlinien) kürzt der Versicherer seine Leistung auf die höchstmöglich versicherbare Leistung und macht dies entsprechend kenntlich.

Wenn der Versicherer allerdings bei bestimmten Berufsgruppen davon ausgeht, dass in Zukunft auf Grund der Ausbildung mehr verdient werden könnte, und eine echte BU (auf den angestrebten Abschluss) vereinbart wurde, ist der Versicherer auch in der Leistungspflicht....

 

Wie es allerdings mit Dynamikerhöhungen/Nachversicherungsgarantien aussieht, steht in einem anderen Licht (im Zeitpunkt der Erhöhung wirtschaftliche Angemessenheit????).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ragnarök

Das halte ich für sehr vernünftig.

Die Höhe von 1.000 jedoch nicht. Das ist viel zu wenig. 1.500 mit entsprechender Dynamik sollten es schon sein.

In sofern und in Anbetracht der Beitragshöhe in Relation zu Deinem Einkommen empfiehlt es sich in meinen Augen mit dem Abschluss bis nach der Ausbildung zu warten. Denn eine Rentenhöhe von 1.500 dürftest Du momentan überhaupt nicht bekommen können.

 

Ich halte es generell für vernünftig, nicht schon in der Ausbildung mit Versicherungen und Geldanlage anzufangen. Das Ganze mit der Einschränkung auf Risikovorsorge, sofern man schon komplett auf eigenen Füßen steht.

Mein Rat an Dich.

 

In dieser Hinsicht bin ich leider anderer Meinung als du Stezo. Ich sehe es als sehr sinnvoll an, so früh wie möglich eine BU-Versicherung abzuschließen. Zudem kann ich die 30 EUR Beitrag im Monat auch gut verkraften.

 

Zur Höhe der BU-Rente, mit 1.500 EUR wäre ich überversichert. Außerdem habe ich nach meiner Ausbildung die Möglichkeit die monatliche Rente - OHNE erneute Gesundheitsprüfung - zu erhöhen.

Hallo Denis!

 

Ohne auf das einzugehen, was hier schon geschrieben wurde, kann ich dir nur raten:

Kündige alles, was du bisher abgeschlossen hast.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist Unsinn meiner Meinung nach. Wenn der Fall der Fälle passiert, gibt es in D-land immer noch die Sozialhilfe. Bei schlimmen Fällen musst du Jahre erst mal Klagen um an dein Geld zu kommen(In der Zeit mit einer kleinen Lebenskrise!). Du kannst im Antrag etwas vergessen haben anzugeben... dann gibt so oder so kein Geld. Ca. 30 bis 40% deiner Einzahlungen gehen durch Steuern und Gebühren drauf. Der Rest muss erstmal die Sozialhilfe übersteigen und erst dann machst du einen Gewinn" mit deiner Investition. Sowas braucht kein Mensch...

Meiner Meinung nach braucht ein junger Mensch in deinem Alter überhaupt keine Rücklagen für die Rentenzeit zu bilden, da man erst mal seine ganzen Konsumwünsche stillen will, die ne ganze Menge Geld kosten. Genieße dein Leben jetzt und gib dein Geld aus. Wenn du 30+ bist, mindestens 10k auf deinem Konto hast, kannst du ja nochmal hier im Forum reinschauen...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gerald1502
· bearbeitet von Gerald1502

Ohne auf das einzugehen, was hier schon geschrieben wurde, kann ich dir nur raten:

Kündige alles, was du bisher abgeschlossen hast.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist Unsinn meiner Meinung nach. Wenn der Fall der Fälle passiert, gibt es in D-land immer noch die Sozialhilfe. Bei schlimmen Fällen musst du Jahre erst mal Klagen um an dein Geld zu kommen(In der Zeit mit einer kleinen Lebenskrise!). Du kannst im Antrag etwas vergessen haben anzugeben... dann gibt so oder so kein Geld. Ca. 30 bis 40% deiner Einzahlungen gehen durch Steuern und Gebühren drauf. Der Rest muss erstmal die Sozialhilfe übersteigen und erst dann machst du einen „Gewinn" mit deiner Investition. Sowas braucht kein Mensch...

Meiner Meinung nach braucht ein junger Mensch in deinem Alter überhaupt keine Rücklagen für die Rentenzeit zu bilden, da man erst mal seine ganzen Konsumwünsche stillen will, die ne ganze Menge Geld kosten. Genieße dein Leben jetzt und gib dein Geld aus. Wenn du 30+ bist, mindestens 10k auf deinem Konto hast, kannst du ja nochmal hier im Forum reinschauen...

Hallo Ragnarök,

 

er hat hier beschrieben, was er gemacht hat. https://www.wertpapier-forum.de/topic/37599-altersvorsorge-als-azubi/?do=findComment&comment=731592

Nachfolgend ein weiteres Update von ihm. https://www.wertpapier-forum.de/topic/37599-altersvorsorge-als-azubi/?do=findComment&comment=732829

 

Ich finde Deine Aussage fahrlässig und nicht auf die Situation hier bezogen. Das mit den Klagen verallgemeinerst Du sehr drastisch und erzählst aber nicht, wieviele Versicherer im Leistungsfall doch unkompliziert zahlen. Lieber die schlechten Dinge nennen, als auch mal die guten. Wenn Du gerne auf Sozialhilfeniveau leben möchtest, ist das ja Deine Entscheidung, aber ich glaube nicht, dass es Denis Ziel ist, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein.

 

Der große Vorteil den er hat ist doch der, dass er jetzt mit seinen jungen Jahren einiges richtig machen kann, als uninformiert einige Verträge auf Anraten verkaufsorientierter Verkäufer abzuschließen. Wieviele Berufstätige bekommen keine Berufsunfähigkeitsversicherung, nur weil sie Vorerkrankungen etc. haben. Wenn dann meist mit Risikoaufschlägen oder Ausschlüssen.

 

Ich bitte Dich daher, die pauschale Aussage "Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist Unsinn meiner Meinung nach." mal zu überdenken und zu schauen, ob es nicht doch besser ist, eine zu haben, wenn man die Möglichkeit in jungen Jahren hat, einiges beim Beantworten der Gesundheitsfragen, BU-Höhe, Laufzeit, etc. pp. richtig zu machen.

 

Ich habe ja schon erwähnt, dass ich mit Eintritt ins Berufsleben eine abgeschlossen habe und ich bin aus der Verjährungsfrist raus, da diese seit 2000 besteht. Man stelle sich vor, ich hätte diese 2009 wirklich gekündigt, da mir dazu geraten wurde und eine neue bei einem bekannten Strukturvertrieb abgeschlossen, müsste ich mir heute bestimmt solche Gedanken machen, ob auch wirklich alles richtig angegeben wurde. Von daher bin ich sehr froh, dass alles beim Alten geblieben ist. Jemanden zu einer Kündigung raten ist sehr leicht, auch hier im Forum, aber über mögliche Konsequenzen will dann keiner was wissen.

 

Viele Grüße

Gerald

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jm2c
· bearbeitet von crazytv

Hallo Denis!

 

Ohne auf das einzugehen, was hier schon geschrieben wurde, kann ich dir nur raten:

Kündige alles, was du bisher abgeschlossen hast.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist Unsinn meiner Meinung nach. ...

Meiner Meinung nach braucht ein junger Mensch in deinem Alter überhaupt keine Rücklagen für die Rentenzeit zu bilden, da man erst mal seine ganzen Konsumwünsche stillen will, die ne ganze Menge Geld kosten. Genieße dein Leben jetzt und gib dein Geld aus. Wenn du 30+ bist, mindestens 10k auf deinem Konto hast, kannst du ja nochmal hier im Forum reinschauen...

Hallo Ragnarök! So pauschal würde ich das nie schreiben. Menschen sind unterschiedlich, viele haben ein Sicherheitsbedürfnis, wollen auf BU nicht verzichten. Das respektiere ich, obwohl ich ja zur "geliebten" BU-Versicherung grundsätzlich auch eine Rechtsschutzversicherung mit ausreichender Deckungssumme empfehle :lol:. Was die "Konsumwünsche" angeht, stimme ich dir zu. Ich lebe lieber auch heute, weil morgen kann schon alles vorbei sein. Die Policen, die ich für AV habe, habe meine Ellis für mich abgeschlossen, Versicherungen sind mir ansonsten sowas von egal. Es gibt aber Elementar-Versicherungen, Haftpflicht und so, die sind ein Muss.

 

Du machst mich ja ganz verlegen! :blushing:

 

;)

 

 

Okay, ich habe also wohl meinen Fehler gefunden: bei BU als Summenversicherung gibt es keine rechtliche Grundlage gegen eine Überversicherung. Das machen die Versicherungen also freiwillig, aber nur bei Antrag.

Wenn später eine Überversicherung eintritt, ist das rechtlich kein Problem.

 

Danke für die Aufklärung!

Wobei ich "kein Problem" dann noch nicht verstanden habe. Oder insgesamt die BU-Versicherung anscheinend nicht. Denn bleibe ich mal bei: Wenn eine Überversicherung "kein Problem" ist, könnte sich so jeder eine "hohe" BU-Rente verschaffen. Okay, Prämien muss er natürlich zahlen können. Angenommen jemand bekommt mit 40 eine BU-Rente zugesprochen. Was heißt denn das? Zahlt der Versicherer dann von 40 bis 67 oder bis man in die Kiste hopst? Das kann, so der liebe Herr Gott will, ja noch gepflegt 50 Jahre dauern. Wäre ja kein guter Deal für die Versicherung :-. Oder zahlt der BU Versicherer nur bis die BU Versicherungssumme erschöpft ist? edit. Fragen über Fragen... :huh:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Peter Wolnitza

Hallo,

Wobei ich "kein Problem" dann noch nicht verstanden habe. Oder insgesamt die BU-Versicherung anscheinend nicht. Denn bleibe ich mal bei: Wenn eine Überversicherung "kein Problem" ist, könnte sich so jeder eine "hohe" BU-Rente verschaffen. Okay, Prämien muss er natürlich zahlen können. Angenommen jemand bekommt mit 40 eine BU-Rente zugesprochen. Was heißt denn das? Zahlt der Versicherer dann von 40 bis 67 oder bis man in die Kiste hopst? Das kann, so der liebe Herr Gott will, ja noch gepflegt 50 Jahre dauern. Wäre ja kein guter Deal für die Versicherung :-. Oder zahlt der BU Versicherer nur bis die BU Versicherungssumme erschöpft ist? edit. Fragen über Fragen... :huh:

 

...versuchen wirs mal mit Antworten über Antworten...rolleyes.gif

 

Im Prinzip ist Dein Konstrukt so - innerhalb enger Grenzen - tatsächlich möglich, weil der Versicherer bis zu gewissen Summen Bei Antragstellung auf einer Überprüfung der tatsächlichen Verhältnisse verzichtet.

Man geht einfach davon aus, dass z.B. eine Versicherungssumme von 18.000.- Euro pro Jahr (das ist bei vielen Versicherern die genannte Grenze) in normaler Relation zum tatsächlichen Einkommen steht.

Je höher die Summe wird, die man versichern möchte, umso mehr fragt der Versicherer nach - z.B.

- bestehen anderweitige Versicherungen

- wie hoch ist das Einkommen der letzten Jahre etc..etc..

Der Versicherer prüft damit das sog. "Subjektive Risiko" - das umso grösser wird, je mehr sich die versicherte Summe dem tatsächlichen Einkommen annähert, oder es sogar übersteigt.

Aufgrund der Fragen im Antrag und der Möglichkeit, bei Bedarf auch zu überprüfen, ob die Angaben des Antragstellers stimmen - kommt der Versicherer im Ernstfall aus der Nummer nicht mehr raus:

Er muss (und wird) die vereinbarte Summe auszahlen!

 

Er wird die versicherte Summe solange auszahlen, wie vertraglich vereinbart, d.h. i.d.R. bis 60 - 67.

Es gibt eine Handvoll Versicherer, die unter gewissen Umständen auch darüber hinaus Rentenleistung erbringen (also lebenslang) - allerdings ist da aus meiner Sicht keiner dabei, der auch nur halbwegs vernünftige

Vertragsbedingungen anbietet - zudem lassen die sich das angebliche "Mehr-Risiko" richtig gut versilbern.

 

Im Normalfalle endet also die Rentenzahlung mit dem vereinbarten Ablauf des Vertrages und geht dann über in eine (hoffentlich ausreichend vorhandene) Altersrente - oder eben, man hat sich eines dieser arg bescholtenen

Kombi-Produkte geleistet...

 

@konfuzius :Zu der Frage mit Dynamik und Angemessenheit:

Ja, der ein oder andere Versicherer behält sich vor, im Ernstfall zu prüfen, ob der Kunde in der Vergangenheit seine dynamischen Erhöhungen zu Recht angenommen hat, d.h. immer unter Beachtung der vom Versicherer

vorgegeben Relationen zum Einkommen. Probleme tauchen hier aber erst ab recht hohen BU Summen auf und im Rahmen recht eng gefasster Kriterien - spielt in aller Regel nur eine Rolle bei Selbstständigen, die

unter recht hohem, schwankendem Einkommen leiden biggrin.gif

 

Viele Grüße

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jm2c

Danke für die aufklärenden Worte, Peter Wolnitza - und damit wieder zurück zu Denis92 Problemchen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
jm2c
· bearbeitet von crazytv

Hi Ingo, ich versteh absolut was du meinst. Aber mal Hand aufs Herz: Alles, was nicht irgendwo dokumentiert ist, wird man wohl auch nicht freiwillig da angeben. Würde man jede Kleinigkeit da reinschreiben, würden wohl die Wenigsten einen Vertrag bekommen.

 

Ich meine, dass ich mal Tütchen durchgezogen hab, wen juckt's? Ist ja nirgends "erfasst". Würde ich auf so Versicherung Wert legen, hätte ich halt schon eher mal drum bemühen müssen, bevor es den Risikoaufschlag gibt! Das war mir aber nie wichtig. Insofern - so what? Dennis macht in dem Sinne alles richtig :thumbsup: . An meiner Lebensführung heute, kann es zumindest nicht liegen: Ich rauche nicht, trinke fast nie Alkohol, esse kaum Fleisch und bin bei 1,82m mit 62 Kilo wohl eher ein Fliegengewicht. Das hat aber mit meiner Arbeit zu tun. Ich habe viele Krankheiten gesehen, die ich jetzt wegen "ungesunder Lebensweise" nicht unbedingt haben will...

 

Denn wesentlichen Satz, Peter - zitiere ich aber noch mal raus:

... kommt der Versicherer im Ernstfall aus der Nummer nicht mehr raus:

Er muss (und wird) die vereinbarte Summe auszahlen!

Heißt im Umkehrschluss aber auch: Nicht weniger aber in keinem Fall auch nicht mehr! Ist der BU Zeitraum entsprechend lang, gibt's "gestreckt" weniger. Nur wenn Einer so Burn-out Idee hat ^_^.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...