boll März 23, 2012 · bearbeitet März 23, 2012 von boll gesetzliche Renten (...) Steuersatz: Aktuell berechne ich die jährliche gesetzliche Rente und lasse mir den Steuersatz ausrechnen. ??? stimmt das ??? Beitrag zur GKV: Beträgt zurzeit 8,20% von der Rentenhöhe (vor Steuern???). Beitrag zur Pflegeversicherung: Beträgt zurzeit 1,95% von der Rentenhöhe (vor Steuern???) Deine gesetzl. Rente wird voll steuerpflichtig sein (100%). Beitrag GKV = "allgemeiner Beitragssatz + 0,9%", BfA übernimmt afaik 50% vom allg. Satz. Edit: Pflegevers.beiträge musst du selbst voll tragen. Riester-Renten Rentenhöhe vor Steuern: Die zu erwartende Rentenhöhe wird mir jährlich mitgeteilt. Steuersatz: Aktuell berechne ich den Steuersatz der Riester-Rente wie bei der gesetzlichen Rente. ??? stimmt das ??? Rentenhöhe vor Sozialabgaben: Rentehöhe vor Steuern abzüglich der Einkommenssteuer Beitrag zur GKV: Beträgt zurzeit 8,20% von der Rentenhöhe (vor Steuern???). Beitrag zur Pflegeversicherung: Beträgt zurzeit 1,95% von der Rentenhöhe (vor Steuern???) Riester-Renten sind in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig und erhöhen demnach das zu versteuernde Einkommen. Der Grenzsteuersatz erhöht sich natürlich auch. Privat finanzierte Riester-Renten werden aber (noch ?) von KV/PV-Beiträgen verschont. Eträge aus Entnahmeplan Etragshöhe vor Steuern: Ertragshöhe kann noch nicht bestimmt werden, da ich erst noch die Steuersätze für GRV bzw. Riester-Rente richtig bestimmen muss. Bei den Ausgaben fehlen mir noch die Kosten für die Krankenversicherung. Abgeltungssteuer? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ctsun März 23, 2012 "Riester-Renten sind in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig und erhöhen demnach das zu versteuernde Einkommen. Der Grenzsteuersatz erhöht sich natürlich auch. Privat finanzierte Riester-Renten werden aber (noch ?) von KV/PV-Beiträgen verschont." dies ist auch wieder von verschiedenen punkten abhängig. aktuell ist er noch von kv beiträgen verschont. wenn er allerdings über JAEG verdient und GKV Versichert ist, hat er das übel, dass er auch KV beiträge darauf zahlen muss. sollte man bedenken, wenn man davon ausgeht, irgendwann gut zu verdienen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hugolee März 23, 2012 gesetzliche Renten (...) Steuersatz: Aktuell berechne ich die jährliche gesetzliche Rente und lasse mir den Steuersatz ausrechnen. ??? stimmt das ??? Beitrag zur GKV: Beträgt zurzeit 8,20% von der Rentenhöhe (vor Steuern???). Beitrag zur Pflegeversicherung: Beträgt zurzeit 1,95% von der Rentenhöhe (vor Steuern???) Deine gesetzl. Rente wird voll steuerpflichtig sein (100%). Beitrag GKV = "allgemeiner Beitragssatz + 0,9%", BfA übernimmt afaik 50% vom allg. Satz. Edit: Pflegevers.beiträge musst du selbst voll tragen. Riester-Renten Rentenhöhe vor Steuern: Die zu erwartende Rentenhöhe wird mir jährlich mitgeteilt. Steuersatz: Aktuell berechne ich den Steuersatz der Riester-Rente wie bei der gesetzlichen Rente. ??? stimmt das ??? Rentenhöhe vor Sozialabgaben: Rentehöhe vor Steuern abzüglich der Einkommenssteuer Beitrag zur GKV: Beträgt zurzeit 8,20% von der Rentenhöhe (vor Steuern???). Beitrag zur Pflegeversicherung: Beträgt zurzeit 1,95% von der Rentenhöhe (vor Steuern???) Riester-Renten sind in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig und erhöhen demnach das zu versteuernde Einkommen. Der Grenzsteuersatz erhöht sich natürlich auch. Privat finanzierte Riester-Renten werden aber (noch ?) von KV/PV-Beiträgen verschont. Eträge aus Entnahmeplan Etragshöhe vor Steuern: Ertragshöhe kann noch nicht bestimmt werden, da ich erst noch die Steuersätze für GRV bzw. Riester-Rente richtig bestimmen muss. Bei den Ausgaben fehlen mir noch die Kosten für die Krankenversicherung. Abgeltungssteuer? Hallo boll, Du schreibst, dass die gesetzliche Rente und auch die Riester-Rente zu 100% Steuerpflichtig ist. Das ist richtig, aber es geht mir darum zu ermitteln wie hoch der Steuersatz ist für die gesetzliche und Riester-Rente ist Die Beiträge für GKV sind 8,20% der Rentenhöhe, die Beiträge zur Pflegeversicherung sind 1,95% der Rentenhöhe. Beispiel zur Veranschaulichung: - gesetzliche Rente (Mann und Frau): 4000 - Riester-Rente (Mann und Frau): 1500 => Gesamte Einnahmen 5500 pro Monat => 66.000 pro Jahr Bestimmung des Steuersatzes: 21,08% (www.abgaberechner.de) Berechnen der Steuern: 5500 x 21,08% = 1159,40 => Rentenhöhe vor Sozialabgaben: 5500 - 1159,40 = 4340,60 Bestimmung der Sozialabgaben: Abgaben für GKV: 5500 x 8,20% = 451,00 Abgaben für Pflegevers.: 4000 x 1,95% = 78,00 => Sozialabgaben: 451,00 + 78;00 = 529,00 Bestimmung der Rente nach Steuern: Berechnung: Rente vor Sozialabgaben - Sozialabgaben => Rente nach Steuern: 4340,60 - 529,00 = 3811,60 Ist diese Art der Berechnung richtig? Ich hab keinerlei "Freibeträge" berücksichtigt DANKE für Eure Rückmeldungen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Konfuzius März 24, 2012 · bearbeitet März 24, 2012 von Konfuzius "Riester-Renten sind in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig und erhöhen demnach das zu versteuernde Einkommen. Der Grenzsteuersatz erhöht sich natürlich auch. Privat finanzierte Riester-Renten werden aber (noch ?) von KV/PV-Beiträgen verschont." dies ist auch wieder von verschiedenen punkten abhängig. aktuell ist er noch von kv beiträgen verschont. wenn er allerdings über JAEG verdient und GKV Versichert ist, hat er das übel, dass er auch KV beiträge darauf zahlen muss. sollte man bedenken, wenn man davon ausgeht, irgendwann gut zu verdienen. Wieso sollten für Versicherte in der KVdR Riesterrenten mit KV-Beiträgen belastet werden? Das musst du mir bitte einmal genau erklären und mit Rechtsquellen belegen! @hugolee: Was spricht dagegen einfach den richtigen Algorhitmusaus dem EStG zu verwenden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ceekay74 März 24, 2012 @hugolee: Was spricht dagegen einfach den richtigen Algorhitmusaus dem EStG zu verwenden? Wenn ich die Rechnung richtig verstanden habe, berechnest Du von der zukünftigen inflationierten Rente die Steuern nach dem heutigen Tarif? Müsstest Du nicht zumindest den Effekt von zukünftigen Erhöhungen des Grundfreibetrages berücksichtigen? Auf die Schnelle gefunden: "Entwicklung-Grundfreibetrag-Splittingtarif-1999-bis-2010" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ctsun März 24, 2012 "Riester-Renten sind in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig und erhöhen demnach das zu versteuernde Einkommen. Der Grenzsteuersatz erhöht sich natürlich auch. Privat finanzierte Riester-Renten werden aber (noch ?) von KV/PV-Beiträgen verschont." dies ist auch wieder von verschiedenen punkten abhängig. aktuell ist er noch von kv beiträgen verschont. wenn er allerdings über JAEG verdient und GKV Versichert ist, hat er das übel, dass er auch KV beiträge darauf zahlen muss. sollte man bedenken, wenn man davon ausgeht, irgendwann gut zu verdienen. Wieso sollten für Versicherte in der KVdR Riesterrenten mit KV-Beiträgen belastet werden? Das musst du mir bitte einmal genau erklären und mit Rechtsquellen belegen! es geht jetzt nicht um die pflichtversicherten in der KVdR, sondern rein um die freiwiliig versicherten. Ob das in dem aktuellen Fall irgendwann in Frage kommt, kann ich natürlich nicht beurteilen. Falls er allerdings irgendwann dauerhaft über der JAEG liegt, ist er ja nicht mehr pflichtversichertes Mitglied der KVdR und nur unter diesem Gesichtspunkt muss man auch auf die Riester Rente KV Beiträge zahlen, falls er weiterhin in der GKV bleibt. Ist nachzulesen, auf fast jeder Seite einer Krankenkasse. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Konfuzius März 24, 2012 · bearbeitet März 24, 2012 von Konfuzius Wieso sollten für Versicherte in der KVdR Riesterrenten mit KV-Beiträgen belastet werden? Das musst du mir bitte einmal genau erklären und mit Rechtsquellen belegen! es geht jetzt nicht um die pflichtversicherten in der KVdR, sondern rein um die freiwiliig versicherten. Ob das in dem aktuellen Fall irgendwann in Frage kommt, kann ich natürlich nicht beurteilen. Falls er allerdings irgendwann dauerhaft über der JAEG liegt, ist er ja nicht mehr pflichtversichertes Mitglied der KVdR und nur unter diesem Gesichtspunkt muss man auch auf die Riester Rente KV Beiträge zahlen, falls er weiterhin in der GKV bleibt. Ist nachzulesen, auf fast jeder Seite einer Krankenkasse. Du gehst also davon aus, dass er und/oder seine Frau im Alter über der JAEG liegen? Ansonsten ist es doch total egal, wenn er (und/oder seine Frau) während des Erwerbslebens dauerhaft über der JAEG liegt, solange er die 9/10 Regelung nicht verletzt....(Ob es allerdings in 30-40 Jahren noch eine vergünstigte KVDR gibt, weiß man ja heute auch nicht.... Sind eigtl auf die Dauer viel zu viele UNgenauigkeiten und Variablen^^) Ansonsten müsste er im Alter ja (nahezu) SÄMTLICHE Einkünfte mit dem KV Beitrag belegen.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid März 24, 2012 · bearbeitet März 24, 2012 von swingkid Eine Quelle: § 238a, SGB V: Bei freiwillig versicherten Rentnern werden der Beitragsbemessung nacheinander der Zahlbetrag der Rente, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, das Arbeitseinkommen und die sonstigen Einnahmen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds bestimmen (§ 240 Abs. 1), bis zur Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt. Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der KVdR ist eine Beantragung der Rentenzahlung der GRV, ein Anspruch auf selbige sowie die Erfüllung einer Vorversicherungszeit. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragsstellung mindestens 9/10 der 2.Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (Pflicht oder freiwillig) oder eine Familienversicherung in der GKV bestanden hat. Es gibt auch Sonder- und Altregelungen, siehe beigefügtes PDF. R0815.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Konfuzius März 24, 2012 Eine Quelle: § 238a, SGB V: Bei freiwillig versicherten Rentnern werden der Beitragsbemessung nacheinander der Zahlbetrag der Rente, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, das Arbeitseinkommen und die sonstigen Einnahmen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds bestimmen (§ 240 Abs. 1), bis zur Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt. Natürlich, bei freiwillig versicherten Rentnern stimme ich absoulut überein, aber welcher dauerhaft Angstellte (falls das zutrifft) kommt denn bitte nicht in die KVdR? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid März 24, 2012 Natürlich Konfuzius, dass ist eine seeehr theoretische Annahme.Die ich trotzdem mit einer Quelle belegen wollte.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Konfuzius März 24, 2012 · bearbeitet März 24, 2012 von Konfuzius Natürlich Konfuzius, dass ist eine seeehr theoretische Annahme.Die ich trotzdem mit einer Quelle belegen wollte.. Hm ok, ich habe ja nach Rechtsquellen gefragt und musste damit rechnen, dass diese Quelle genannt wird^^ Kannst du zur Verbesserung der Übersicht vllt noch die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der KVdR in deinen Beitrag (durch die gute alte Edith) aufnehmen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Computerkid April 8, 2012 @hugolee: Was spricht dagegen einfach den richtigen Algorhitmusaus dem EStG zu verwenden? Wenn ich die Rechnung richtig verstanden habe, berechnest Du von der zukünftigen inflationierten Rente die Steuern nach dem heutigen Tarif? Müsstest Du nicht zumindest den Effekt von zukünftigen Erhöhungen des Grundfreibetrages berücksichtigen? Auf die Schnelle gefunden: "Entwicklung-Grundfreibetrag-Splittingtarif-1999-bis-2010" Ich schlage mich mit demselben Problem herum wie hugolee, bin aber schon viel näher an der Rente (in 6 Jahren) und benutze daher auch den Algorithmus aus EStG. Mich würde interessieren, ob ich die Erhöhung des Grundfreibetrages richtig berücksichtige. ohne Anpassung: ' Tarifformel 2011 Function Tarif2011(zve As Double, steuerjahr As Integer) As Double ' zve = zu versteuerndes Einkommen Dim x As Double Dim y As Double Dim z As Double Const eck1 As Double = 8004 ' = Grundfreibetrag Const eck2 As Double = 13469 Const eck3 As Double = 52881 Const eck4 As Double = 250730 x = Int(zve) If x <= eck1 Then y = 0 ElseIf x <= eck2 Then z = (x - eck1) / 10000 y = (912.17 * z + 1400) * z ElseIf x <= eck3 Then z = (x - eck2) / 10000 y = (228.74 * z + 2397) * z + 1038 ElseIf x <= eck4 Then y = 0.42 * x - 8172 Else y = 0.45 * x - 15694 End If Tarif2011 = Int(y) End Function und mit Anpassung: Function TarifSpez(zve As Double, steuerjahr As Integer) As Double ' zve = zu versteuerndes Einkommen Dim x As Double Dim y As Double Dim z As Double Dim gfb As Double Dim a As Double Dim b As Double Const eck1 As Double = 8004 ' = Grundfreibetrag Const eck2 As Double = 13469 Const eck3 As Double = 52881 Const eck4 As Double = 250730 gfb = grundFreiBetrag * (1 + grundFreiErhöhung) ^ (steuerjahr - 2011) a = gfb + (eck2 - eck1) b = gfb + (eck3 - eck1) x = Int(zve) If x <= gfb Then y = 0 ElseIf x <= a Then z = (x - gfb) / 10000 y = (912.17 * z + 1400) * z ElseIf x <= b Then z = (x - a) / 10000 y = (228.74 * z + 2397) * z + 1038 ElseIf x <= eck4 Then y = 0.42 * x - 8172 Else y = 0.45 * x - 15694 End If TarifSpez = Int(y) End Function Ich habe testweise auch die für 2013 und 2014 geplanten Tarifformeln aus http://www.lohn-info...euerzahlen.html implementiert, aber die Erhöhung des GFB hat einen viel größeren Effekt, daher hätte ich gerne eure Kommentare. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag