Goldmaster Dezember 29, 2011 Hallo an euch, das Thema ist ziemlich OT, hoffe aber, dass mir jemand da weiterhelfen kann. Wird Gold innerhalb von einem Jahr wieder verkauft, so muss der Gewinn versteuert werden. Allerdings gilt hierbei eine Freigrenze (kein Freibetrag!) von 600. Bezieht sich diese Freigrenze auf das Kalenderjahr oder auf das Haltejahr? Beispiel: Jemand kauft am 01.07.2011 Gold und verkauft die Hälfte am 01.12.2011 mit 500 Gewinn. Er verkauft die 2. Hälfte am 02.01.2012 mit nochmals 500 Gewinn. Muss er nun die 1000 Gewinn versteuern oder liegt er mit 2x 500 innerhalb der Freigrenze und muss keine Steuern bezahlen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Dezember 29, 2011 · bearbeitet Dezember 29, 2011 von Ramstein Hallo an euch, das Thema ist ziemlich OT, hoffe aber, dass mir jemand da weiterhelfen kann. Wird Gold innerhalb von einem Jahr wieder verkauft, so muss der Gewinn versteuert werden. Allerdings gilt hierbei eine Freigrenze (kein Freibetrag!) von 600€. Bezieht sich diese Freigrenze auf das Kalenderjahr oder auf das Haltejahr? Wie alle steuerlichen Regelungen bezieht es sich natürlich auf das Haltejahr. Wo kämen wir hin, wenn wir Steuererklärungen jeweils für die Kalenderjahr abgeben müsste .... Findet man doch auch so raus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Dezember 29, 2011 Hallo an euch, das Thema ist ziemlich OT, hoffe aber, dass mir jemand da weiterhelfen kann. Wird Gold innerhalb von einem Jahr wieder verkauft, so muss der Gewinn versteuert werden. Allerdings gilt hierbei eine Freigrenze (kein Freibetrag!) von 600. Bezieht sich diese Freigrenze auf das Kalenderjahr oder auf das Haltejahr? Beispiel: Jemand kauft am 01.07.2011 Gold und verkauft die Hälfte am 01.12.2011 mit 500 Gewinn. Er verkauft die 2. Hälfte am 02.01.2012 mit nochmals 500 Gewinn. Muss er nun die 1000 Gewinn versteuern oder liegt er mit 2x 500 innerhalb der Freigrenze und muss keine Steuern bezahlen? Evtl. meinst Du das hier: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben gem. § 23 EStG steuerfrei, wenn der erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahre weniger als 600 betragen hat (= Freigrenze von faktisch 599 ). Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Freigrenze Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Dezember 30, 2011 Hallo Ramstein, Wie alle steuerlichen Regelungen bezieht es sich natürlich auf das Haltejahr. Wo kämen wir hin, wenn wir Steuererklärungen jeweils für die Kalenderjahr abgeben müsste .... Vielleicht solltest du deine ironischen Kommentare etwas mehr kenntlich machen. Ich hatte es jedenfalls beim ersten anschauen nicht erkannt.Natürlich dann aus dem Textinhalt, aber ich kenne mich schließlich auch bestens aus. Ob das aber jeder steuerliche Laie, der hier zufällig reinschneit (etwa über dein geliebtes google:-), auch begreift, möchte ich doch etwas bezweifeln. @Goldmaster: Beispiel: Jemand kauft am 01.07.2011 Gold und verkauft die Hälfte am 01.12.2011 mit 500 Gewinn. Er verkauft die 2. Hälfte am 02.01.2012 mit nochmals 500 Gewinn. Muss er nun die 1000 Gewinn versteuern oder liegt er mit 2x 500 innerhalb der Freigrenze und muss keine Steuern bezahlen?Letzteres natürlich. MfG Stefan PS: Es gibt keine dummen Fragen, nur ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldmaster Dezember 30, 2011 @reckoner: Danke für Deine Antwort! @Ramstein: natürlich bemühe ich bei solchen Fragen zuerst einmal das geliebte Google. Daher weiß ich auch von der Freigrenze über 600. Aus den gefundenen Quellen ging jedoch nicht hervor, welche der beiden Varianten nun zieht. Und deswegen habe ich die Frage hier gestellt. Und dafür sind doch eigentlich auch Foren da, oder? Und dass Steuergesetze nicht immer logisch oder einleuchtend sind ist wohl keine Überraschung... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag