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Anthony

Ab wann muss ich eine Steuererklärung abgeben

Empfohlene Beiträge

Anthony

Hallo,

 

bin noch Student und werde im nächsten Jahr außer Aktiengewinnen/Zinsen/Dividenden keine Einnahmen erzielen. Mein Depot will ich bei Lynx eröffnen,wo die Abgeltungssteuer nicht automatisch geführt wird.

Bisher musste ich natürlich nie eine Steuererklärung abgeben, weil ich keine Steuern zahlen musste. Was ist aber, wenn ich Aktiengewinne bzw. Dividenden erhalte, die über dem Freibetrag von 801 Euro liegen? Muss ich dann eine Steuererklärung abgeben oder kann ich darauf auch verzichten?

 

Derzeit liegt der Grundfreibetrag bei 8.001 Euro. Heißt das, dass ich ich bis zu einem Gewinn bis zu 8.001 Euro keine Steuererklärung abgeben muss?

 

Bin mir noch unsicher, vor allem, da es sich bei Lynx um einen ausländischen Broker handelt.

 

Danke schonmal für die Antworten.

 

Grüße

Anthony

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Anleger Klein

Deine Einkünfte sind dann voraussichtlich unter 8001 (+ nochmals 801 wenn ausschließlich Kapitalerträge) - eine Nichtveranlagungsbescheinigung könnte das Mittel der Wahl sein.

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

Hallo,

 

bin noch Student und werde im nächsten Jahr außer Aktiengewinnen/Zinsen/Dividenden keine Einnahmen erzielen. Mein Depot will ich bei Lynx eröffnen,wo die Abgeltungssteuer nicht automatisch geführt wird.

Bisher musste ich natürlich nie eine Steuererklärung abgeben, weil ich keine Steuern zahlen musste. Was ist aber, wenn ich Aktiengewinne bzw. Dividenden erhalte, die über dem Freibetrag von 801 Euro liegen? Muss ich dann eine Steuererklärung abgeben oder kann ich darauf auch verzichten?

 

Derzeit liegt der Grundfreibetrag bei 8.001 Euro. Heißt das, dass ich ich bis zu einem Gewinn bis zu 8.001 Euro keine Steuererklärung abgeben muss?

 

Bin mir noch unsicher, vor allem, da es sich bei Lynx um einen ausländischen Broker handelt.

 

Danke schonmal für die Antworten.

 

Grüße

Anthony

Die müssen doch EU-Steuer abführen bei Zisnerträgen und eine Kontrollmitteilung senden?

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reckoner

Hallo Anthony,

 

wer Einkünfte unter dem Grundfreibetrag hat (übrigens aktuell 8004 Euro), der muss keine Steuererklärung abgeben (§ 56 EStDV).

 

Der Hinweis mit der Nichtveranlagungsbescheinigung ist hier Unsinn, denn diese bringt in UK rein gar nichts; warum auch, es werden ja grundsätzlich gar keine Steuern abgeführt.

 

MfG Stefan

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Anthony
· bearbeitet von Anthony

Danke schonmal für die Antworten :thumbsup:

 

Bringt mir diese Nichtveranlagungsbescheinigung überhaupt etwas? Bei einem deutschen Broker, der die Abgeltungssteuer automatisch abführt, wäre das wohl sinnvoll, damit er genau dies nicht tut. Aber da Lynx sowieo keinerlei Steuern abführt, werden die mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung auch nichts anfangen können, da ja sowieso nichts abgeführt wird.

 

@Bondwurzel: Was meinst du mit der "EU-Steuer"? Laut Info-Unterlagen von Lynx führen die keinerlei Steuern ab. Man bekommt lediglich am Ende des Jahres eine Steuerabrechnung, die man dann gebenfalls in seiner Steuererklärung eintragen muss. Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss, wenn ich unter den besagten 8.004 (+801 Freibetrag) bleibe.

 

EDIT: @reckoner: Jetzt erst gelesen: Danke.

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Anthony

In dem Paragraphen , den reckoner genannt hat, steht das eigentlich drin. In Wikipedia ist auch nochmal eine Übersicht:

 

Steuerpflichtige ohne Arbeitslohn sind in den folgenden Fällen abgabepflichtig:

 

  • Einkünfte liegen über dem Grundfreibetrag (2010: 8.004 bzw. 16.008 für Ehegatten).
  • Der Ehegatte ist Arbeitnehmer und erfüllt eine der oben genannten Voraussetzungen.
  • Es ist ein Verlustvortrag vorhanden.

 

Da bei mir vorraussichtlich alle 3 genannten Punkte nicht zutreffen, muss ich keine Steuererklärung abgeben. Vielen Dank an alle die geholfen haben.

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sparfux
Aus gegebenem Anlass habe ich mich auch gerade mit dem Thema EU-Quellensteuer beschäftigt: Für Großbritannien sollte sie nicht anfallen, da dort Kontrollmitteilungen an das deutsche Finanzamt versendet werden.

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harryguenter

Heißt das, dass ich ich bis zu einem Gewinn bis zu 8.004 Euro keine Steuererklärung abgeben muss?

Das heisst zunächst mal, dass dieses Einkommen nicht besteuert wird. Ggfs. mußt Du das aber mit einer Steuererklärung nachweisen um gezahlte Steuern zurückzuholen. Ausländische bankkonten sind für das Finanzamt ein guter Grund eine Steuererklärung einzufordern.

ich persönlich würde eine deutsche Bank in Kombonation mit der Nichtveranlagungsbescheinigung wählen.

 

wichtiger Hinweis:

Die Grenze für die eigene Krankenversicherungspflicht liegt niedriger! Ich glaube so bei ca. 5000 EUR

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Taxadvisor

Hallo Anthony,

 

wer Einkünfte unter dem Grundfreibetrag hat (übrigens aktuell 8004 Euro), der muss keine Steuererklärung abgeben (§ 56 EStDV).

 

Der Hinweis mit der Nichtveranlagungsbescheinigung ist hier Unsinn, denn diese bringt in UK rein gar nichts; warum auch, es werden ja grundsätzlich gar keine Steuern abgeführt.

 

MfG Stefan

 

Aufgrund der Meldepflicht halte ich den Hinweis mit der NV-Bescheinigung nicht für Unsinn.... Damit dokumentiert man gegenüber dem deutschen Fiskus, dass man keine Einkünfte oberhalb des GFB hat, so dass man sich peinliche Nachfragen erspart.

 

Gruß

Taxadvisor

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Anthony

wichtiger Hinweis:

Die Grenze für die eigene Krankenversicherungspflicht liegt niedriger! Ich glaube so bei ca. 5000 EUR

 

Das ist in der Tat ein wichtiger Hinweis. Man darf als Student pro Monat nicht mehr als 400 verdienen, auf's Jahr also 4800. Andernfalls werden Beiträge zur Krankenversicherung und auch zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung fällig.

 

Jetzt stellt ich mir die Frage, ob das für Kapitalerträge auch gilt? Bisher bin ich ja bei meinem Vater (Beamter) mitversichert.

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Taxadvisor

Aus gegebenem Anlass habe ich mich auch gerade mit dem Thema EU-Quellensteuer beschäftigt: Für Großbritannien sollte sie nicht anfallen, da dort Kontrollmitteilungen an das deutsche Finanzamt versendet werden.

 

EU-Quellensteuer: Belgien, Österreich, Luxemnurg, Schweiz, Liechtenstein, für alle die nicht zur Meldung optieren. Alle anderen Länder melden.

 

Gruß

Taxadvisor

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

EU-Quellensteuer: Belgien, Österreich, Luxemnurg, Schweiz, Liechtenstein, für alle die nicht zur Meldung optieren. Alle anderen Länder melden.

Wobei das mit dem Optieren auch nicht immer geht (siehe mein Link). Belgien sendet wohl mittlerweile (oder in Bälde) auch Kontrollmitteilungen.

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Taxadvisor

wichtiger Hinweis:

Die Grenze für die eigene Krankenversicherungspflicht liegt niedriger! Ich glaube so bei ca. 5000 EUR

 

Das ist in der Tat ein wichtiger Hinweis. Man darf als Student pro Monat nicht mehr als 400 verdienen, auf's Jahr also 4800. Andernfalls werden Beiträge zur Krankenversicherung und auch zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung fällig.

 

Jetzt stellt ich mir die Frage, ob das für Kapitalerträge auch gilt? Bisher bin ich ja bei meinem Vater (Beamter) mitversichert.

 

Arbeitslosen- und Rentenversicherung fällt nicht an, allenfalls KV, da gibt es ja aber auch Studententarife.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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Anthony

So jetzt mal als Rückmeldung:

 

Werde jetzt doch kein Depot bei Lynx eröffnen. Das hat vor allem den Grund, dass Lynx hauptsächlich bei ausländischen Wertpapieren interessant ist. Da ich dort aber die Kapitalertragssteuer in dem jeweiligen Land auf jeden Fall zahlen muss, ist es für mich steuerlich interessanter vorerst nur deutsche Titel im Depot zu haben bzw. höchstens noch aus Ländern ohne Kapitalertragssteuer wie z.B. GB.

 

Langer Rede kurzer Sinn: Hab beim Finanzamt eine Nichveranlagungs-Bescheinigung beantragt und werde bei Flatex mein Depot eröffnen. Dort kann ich dann auch deutsche (Unternehmens-)Anleihen kaufen, was bei Lynx wohl nicht möglich ist. Ich denke, dass ist der einfachste Weg.

 

Und natürlich danke an alle für die Hilfe :thumbsup:

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