kaka88 Dezember 21, 2011 Über welchen Anlagebetrag sprechen wir eigentlich? Inflation > Gleich Preissteigerung > Das Geld ist weniger wert = Warum sollte ich auf den Inflationsanstieg warten oder mir gar Hoffnung darauf machen? Fakt ist, wir haben derzeit ein ZINSTIEF. Evtl. wird es wieder zu einer ZINSSTEIGERUNG kommen. Ursprünglich war die Rede von einem Tagesgeldkonto, ein Festgeldkonto wäre aber passender (höhere Zinsen als Tagesgeld, brauch das Geld nicht) Evtl. wäre ein Festgeld mit einer Laufzeit von 1 (3,0%) bzw. 2 Jahre (3,5%) erstmal "ausreichen" mit der Hoffnung, dass die Zinsen kurzfristig (2013/2014) steigen . Generell noch eine Frage zu solchen Anlagekonten: Wenn ich als Azubi staatlich finanziell etwas im Haushalt unterstützt werde (vom ARGE), jeden Monat 100,- auf eins dieser Konten einzahle und nach sagen wir nach 5 Jahren 6000 + 270 Zinsen erhalte, würden jene Instutitionen nicht sagen dass ich diese Ersparnisse (vielleicht spare ich für etwas bestimmtes?) besitze und deshalb nicht mehr auf finanzielle Unterstützung angewiesen bin (obwohl ich das noch sein werde)? Kann es dazu kommen dass das ARGE die Unterstützung senkt oder gar abbricht? Ich meine es wäre unlogisch wenn die sowas tun würden, weil ja dann kein Mensch der staatlich finanziell unterstützt wird, Ersparnisse haben darf bzw. kein Geld mehr auf seinem Konto liegen lassen würde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RichyRich Dezember 21, 2011 Zur ARGE kann ich nichts sagen... Aber ließ Dich doch mal ins Thema "Sparbriefleiter" ein... Erwähnung durch den Sparfux Erwähnung in der KISS-Vermögensstruktuierung durch Sparfux externer Ratgeber zu einer Sparbriefleiter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff Dezember 22, 2011 [Generell noch eine Frage zu solchen Anlagekonten: Wenn ich als Azubi staatlich finanziell etwas im Haushalt unterstützt werde (vom ARGE), jeden Monat 100,- auf eins dieser Konten einzahle und nach sagen wir nach 5 Jahren 6000 + 270 Zinsen erhalte, würden jene Instutitionen nicht sagen dass ich diese Ersparnisse (vielleicht spare ich für etwas bestimmtes?) besitze und deshalb nicht mehr auf finanzielle Unterstützung angewiesen bin (obwohl ich das noch sein werde)? Kann es dazu kommen dass das ARGE die Unterstützung senkt oder gar abbricht? Ich meine es wäre unlogisch wenn die sowas tun würden, weil ja dann kein Mensch der staatlich finanziell unterstützt wird, Ersparnisse haben darf bzw. kein Geld mehr auf seinem Konto liegen lassen würde. Vermögens-Grundfreibetrag Jedem volljährigen Hilfebedürftigen und seinem Partner steht jeweils ein Grundfreibetrag von 150 je vollendetem Lebensjahr zu; mindestens 3.100 und maximal 9.750 . Jedem minderjährigen hilfebedürftigem Kind steht ein Grundfreibetrag von 3.100 zu. Jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen erhält zusätzlich einen Freibetrag von pauschal 750 . Der Freibetrag ist für notwendige Anschaffungen vorgesehen. Quelle: <A href="http://www.arbeitsagentur.de/nn_549792/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Alg-II-Freibetraege.html">http://www.arbeitsagentur.de/nn_549792/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Alg-II-Freibetraege.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kaka88 Dezember 23, 2011 [Generell noch eine Frage zu solchen Anlagekonten: Wenn ich als Azubi staatlich finanziell etwas im Haushalt unterstützt werde (vom ARGE), jeden Monat 100,- auf eins dieser Konten einzahle und nach sagen wir nach 5 Jahren 6000 + 270 Zinsen erhalte, würden jene Instutitionen nicht sagen dass ich diese Ersparnisse (vielleicht spare ich für etwas bestimmtes?) besitze und deshalb nicht mehr auf finanzielle Unterstützung angewiesen bin (obwohl ich das noch sein werde)? Kann es dazu kommen dass das ARGE die Unterstützung senkt oder gar abbricht? Ich meine es wäre unlogisch wenn die sowas tun würden, weil ja dann kein Mensch der staatlich finanziell unterstützt wird, Ersparnisse haben darf bzw. kein Geld mehr auf seinem Konto liegen lassen würde. Vermögens-Grundfreibetrag Jedem volljährigen Hilfebedürftigen und seinem Partner steht jeweils ein Grundfreibetrag von 150 je vollendetem Lebensjahr zu; mindestens 3.100 und maximal 9.750 . Jedem minderjährigen hilfebedürftigem Kind steht ein Grundfreibetrag von 3.100 zu. Jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen erhält zusätzlich einen Freibetrag von pauschal 750 . Der Freibetrag ist für notwendige Anschaffungen vorgesehen. Quelle: <A href="http://www.arbeitsagentur.de/nn_549792/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Alg-II-Freibetraege.html">http://www.arbeitsagentur.de/nn_549792/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Alg-II-Freibetraege.html Super das habe ich gesucht . Bin jetzt aufjedenfall entschlossener als vorher und werde die nächsten Tage ein Feldgeldkonto bei BOS eröffnen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
postguru Dezember 25, 2011 [Generell noch eine Frage zu solchen Anlagekonten: Wenn ich als Azubi staatlich finanziell etwas im Haushalt unterstützt werde (vom ARGE), jeden Monat 100,- auf eins dieser Konten einzahle und nach sagen wir nach 5 Jahren 6000 + 270 Zinsen erhalte, würden jene Instutitionen nicht sagen dass ich diese Ersparnisse (vielleicht spare ich für etwas bestimmtes?) besitze und deshalb nicht mehr auf finanzielle Unterstützung angewiesen bin (obwohl ich das noch sein werde)? Kann es dazu kommen dass das ARGE die Unterstützung senkt oder gar abbricht? Ich meine es wäre unlogisch wenn die sowas tun würden, weil ja dann kein Mensch der staatlich finanziell unterstützt wird, Ersparnisse haben darf bzw. kein Geld mehr auf seinem Konto liegen lassen würde. Vermögens-Grundfreibetrag Jedem volljährigen Hilfebedürftigen und seinem Partner steht jeweils ein Grundfreibetrag von 150 je vollendetem Lebensjahr zu; mindestens 3.100 und maximal 9.750 . Jedem minderjährigen hilfebedürftigem Kind steht ein Grundfreibetrag von 3.100 zu. Jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen erhält zusätzlich einen Freibetrag von pauschal 750 . Der Freibetrag ist für notwendige Anschaffungen vorgesehen. Quelle: <A href="http://www.arbeitsagentur.de/nn_549792/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Alg-II-Freibetraege.html">http://www.arbeitsagentur.de/nn_549792/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Alg-II-Freibetraege.html Bedenke dabei aber auch, dass die Zinsen, die gezahlt werden nichts mit dem Vermögensfreibetrag nach § 12 SGB II zu tun haben, sondern nach § 11 SGB II als Einkommen gewertet werden. Du hast zwar Freibeträge auf ein Einkommen, nur wenn diese Freibeträge schon durch andere Einkommen "Ausbildungsvergütung" ausgeschöpft sind, werden die Zinsen in vollem Umfang im Monat des Zuflusses auf das ALG II angerechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kaka88 Dezember 25, 2011 Vermögens-Grundfreibetrag Jedem volljährigen Hilfebedürftigen und seinem Partner steht jeweils ein Grundfreibetrag von 150 je vollendetem Lebensjahr zu; mindestens 3.100 und maximal 9.750 . Jedem minderjährigen hilfebedürftigem Kind steht ein Grundfreibetrag von 3.100 zu. Jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen erhält zusätzlich einen Freibetrag von pauschal 750 . Der Freibetrag ist für notwendige Anschaffungen vorgesehen. Quelle: <A href="http://www.arbeitsagentur.de/nn_549792/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Alg-II-Freibetraege.html">http://www.arbeitsagentur.de/nn_549792/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Alg-II-Freibetraege.html Bedenke dabei aber auch, dass die Zinsen, die gezahlt werden nichts mit dem Vermögensfreibetrag nach § 12 SGB II zu tun haben, sondern nach § 11 SGB II als Einkommen gewertet werden. Du hast zwar Freibeträge auf ein Einkommen, nur wenn diese Freibeträge schon durch andere Einkommen "Ausbildungsvergütung" ausgeschöpft sind, werden die Zinsen in vollem Umfang im Monat des Zuflusses auf das ALG II angerechnet. 1. Das heißt dass die 3,50% (Festgeld auf 2 Jahre) auf das ALG II angerechnet werden und ich deshalb nichts davon sehen werde, oder wie kann ich das verstehen? 2. Ich weiß jetzt überhaupt nicht mehr ob sich das für mich lohnt solch Konto einzurichten. Könnte ich theoretisch die zuständige Person beim ARGE fragen ob die Zinsen ohne Auswirkungen auf die Unterstützung ausgezahlt werden, oder sollte ich vorsichtiger sein wenn ich beim ARGE solche Themen anspreche? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
postguru Dezember 26, 2011 · bearbeitet Dezember 26, 2011 von postguru Bedenke dabei aber auch, dass die Zinsen, die gezahlt werden nichts mit dem Vermögensfreibetrag nach § 12 SGB II zu tun haben, sondern nach § 11 SGB II als Einkommen gewertet werden. Du hast zwar Freibeträge auf ein Einkommen, nur wenn diese Freibeträge schon durch andere Einkommen "Ausbildungsvergütung" ausgeschöpft sind, werden die Zinsen in vollem Umfang im Monat des Zuflusses auf das ALG II angerechnet. 1. Das heißt dass die 3,50% (Festgeld auf 2 Jahre) auf das ALG II angerechnet werden und ich deshalb nichts davon sehen werde, oder wie kann ich das verstehen? Zu 1, ja, wenn deine Freibeträge bereits vollständig ausgenutzt sind. Du schreibst ja, dass du als Auszubildender Unterstützung erhälst. Damit dürftest du bereits die höheren Freibeträge nach § 11b Abs. 2 SGB II auf das Erwerbseinkommen erhalten. Da § 11 SGB II zu Einkommen folgendes angibt: "Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen." und in § 11a SGB II: Zinseinnahmen nicht aufgeführt werden. 2. Ich weiß jetzt überhaupt nicht mehr ob sich das für mich lohnt solch Konto einzurichten. Könnte ich theoretisch die zuständige Person beim ARGE fragen ob die Zinsen ohne Auswirkungen auf die Unterstützung ausgezahlt werden, oder sollte ich vorsichtiger sein wenn ich beim ARGE solche Themen anspreche? Zu 2. Du solltest nicht den Fehler begehen und solche Angaben unter den Tisch fallen lassen. Du wirst mindestens alle 6 Monate gefragt, ob du Einkommen aus Zinserträgen hast. Werden hier wissentlich oder unwissentlich falsche Angaben gemacht, kann es dir passieren, dass der Bewilligungsbescheid nach § 45 SGB X teilweise zurückgenommen wird und Leistungen von dir zurückgefordert werden. Weiterhin steht in allen Bescheiden im Kleingedruckten etwas von der Anzeigepflicht von Änderungen in den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen. Bei einer Rückforderung von Leistungen bleibt es dann meist nicht. Das Nichtanzeigen stellt mindestens eine Ordnungswidrigkeit nach § 63 SGB II dar, die unter Umständen mit einer Verwarnung, Bußgeld oder mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft (je nach Höhe des Schadens) endet. Dann darfst du nicht nur die erhaltenen Zinsen erstatten, sondern auch noch on the Top etwas dazulegen. Lohnt sich das? Nach § 52 SGB II erfolgt 4 x im Jahr ein automatisierter Datenabgleich unter anderem zu folgenden Daten: Nr. 3 ob und welche Daten nach § 45d Absatz 1 und § 45e des Einkommensteuergesetzes an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt worden sind, Da die BOS eine deutsche Bank ist, bei der normalerweise ein Freistellungsauftrag hinterlegt wird, werden von der Bank Daten übermittelt und letztendlich vom Jobcenter ausgewertet. Das Thema Angaben zum Einkommen hat in der Grundsicherung für Arbeitssuchende nichts mit Vorsicht zu tun. Welche Leistungen erhälst du denn vom Jobcenter (oder wie du es nennst ARGE)? Erhälst du überhaupt Leistungen nach dem SGB II da du als Auszubildender erst einmal von den Leistungen (mit Ausnahme § 27) ausgeschlossen bist § 7 Abs. 5 SGB II. Werden hier nur die nicht gedeckten Unterkunftskosten nach § 27 SGB II aufgestockt oder bist du über deine Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft dabei (würde mich wundern). handelt es sich vielleicht um eine Berufsausbildungsbeihilfe § 59 SGB III? Dann gelten andere Spielregeln. Was man nicht alles so aus den Begriffen Auszubildender ARGE und Zinsen herauslesen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kaka88 Dezember 26, 2011 · bearbeitet Dezember 26, 2011 von kaka88 Zu 2. Du solltest nicht den Fehler begehen und solche Angaben unter den Tisch fallen lassen. Du wirst mindestens alle 6 Monate gefragt, ob du Einkommen aus Zinserträgen hast. Werden hier wissentlich oder unwissentlich falsche Angaben gemacht, kann es dir passieren, dass der Bewilligungsbescheid nach § 45 SGB X teilweise zurückgenommen wird und Leistungen von dir zurückgefordert werden. Weiterhin steht in allen Bescheiden im Kleingedruckten etwas von der Anzeigepflicht von Änderungen in den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen. Bei einer Rückforderung von Leistungen bleibt es dann meist nicht. Das Nichtanzeigen stellt mindestens eine Ordnungswidrigkeit nach § 63 SGB II dar, die unter Umständen mit einer Verwarnung, Bußgeld oder mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft (je nach Höhe des Schadens) endet. Dann darfst du nicht nur die erhaltenen Zinsen erstatten, sondern auch noch on the Top etwas dazulegen. Lohnt sich das? Danke das ist mir klar und ich werde selbstverständlich diese Änderungen angeben, wäre ja blöd wenn nicht . Welche Leistungen erhälst du denn vom Jobcenter (oder wie du es nennst ARGE)?Erhälst du überhaupt Leistungen nach dem SGB II da du als Auszubildender erst einmal von den Leistungen (mit Ausnahme § 27) ausgeschlossen bist § 7 Abs. 5 SGB II. Werden hier nur die nicht gedeckten Unterkunftskosten nach § 27 SGB II aufgestockt oder bist du über deine Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft dabei (würde mich wundern). handelt es sich vielleicht um eine Berufsausbildungsbeihilfe § 59 SGB III? Ich bekomme - nicht wie vorher angenommen - keine direkten Leistungen vom ARGE. Meine Eltern, bei denen ich noch lebe, bekommen für mich Leistungen. Eine Berufsausbildungsbeihilfe bekomme ich ebenfalls nicht. Ich gehe jetzt davon aus dass die Angabe der Zinserträge ausreicht und ich mir keine weiteren Gedanken machen muss, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
postguru Dezember 27, 2011 lass uns einen neuen Thread aufmachen. Wie steuere ich mein Einkommen beim Bezug von SGB II Leistungen Vielleicht könnten die MODs die letzten Beiträge dort reinkopieren und hier löschen. Ich könnte mir vorstellen, die Zinserträge so darzustellen, dass es zu keiner oder nur geringen Anrechnung kommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Dezember 27, 2011 · bearbeitet Dezember 27, 2011 von Akaman lass uns einen neuen Thread aufmachen. Wie steuere ich mein Einkommen beim Bezug von SGB II Leistungen Vielleicht könnten die MODs die letzten Beiträge dort reinkopieren und hier löschen. Ich könnte mir vorstellen, die Zinserträge so darzustellen, dass es zu keiner oder nur geringen Anrechnung kommt. SGB 2: § 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende (1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. (2) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass 1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird, 2. die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird, 3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegengewirkt wird, 4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden, 5. behindertenspezifische Nachteile überwunden werden, 6. Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden. (3) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen 1. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und 2. zur Sicherung des Lebensunterhalts. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
postguru Dezember 27, 2011 lass uns einen neuen Thread aufmachen. Wie steuere ich mein Einkommen beim Bezug von SGB II Leistungen Vielleicht könnten die MODs die letzten Beiträge dort reinkopieren und hier löschen. Ich könnte mir vorstellen, die Zinserträge so darzustellen, dass es zu keiner oder nur geringen Anrechnung kommt. SGB 2: § 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende (1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. (2) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass 1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird, 2. die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird, 3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegengewirkt wird, 4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden, 5. behindertenspezifische Nachteile überwunden werden, 6. Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden. (3) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen 1. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und 2. zur Sicherung des Lebensunterhalts. Was hat der fett markierte Textteil jetzt mit Zinserträgen zu tun???? Zinserträge sind müheloses Einkommen und können durchaus im Zufluss so gesteuert werden, dass sie auf Zeiten nach dem Bezug von Grundsicherungsleistungen fallen. By the Way, du würdest dich wundern, wer alles eine 40 Stunden Woche plus bezahlter Überstunden hat und trotzdem ALG II erhält. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Dezember 27, 2011 · bearbeitet Dezember 27, 2011 von Akaman Was hat der fett markierte Textteil jetzt mit Zinserträgen zu tun???? Zinserträge sind müheloses Einkommen Und müheloses Einkommen wird nicht angerechnet, sondern nur mühevolles? § 9 Hilfebedürftigkeit (1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht 1. durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit, 2. aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. (2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Bei minderjährigen unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen beschaffen können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils zu berücksichtigen. Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig. (3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut. (4) Hilfebedürftig ist auch derjenige, dem der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für den dies eine besondere Härte bedeuten würde; in diesem Falle sind die Leistungen als Darlehen zu erbringen. (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. By the Way, du würdest dich wundern, wer alles eine 40 Stunden Woche plus bezahlter Überstunden hat und trotzdem ALG II erhält. Da bin ich aber gespannt. Doch nicht etwa schon wieder der Wulf? Ach nee, der bekommt ja keine Überstunden bezahlt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
postguru Dezember 27, 2011 Der Sinn meines Angebotes war es, zu erläutern wie man Zinserträge in Zeiten verlagern kann, in denen kein Bezug von Sozialleistungen mehr vorliegt. Zu deinem Einwand mit dem mühelosen Einkommen. Auch Dies wird mit geringeren Freibeträgen angerechnet. Im Gegensatz zum "mühevollen"Erwerbseinkommen kann ich aber in gewissen Grenzen den Zufluss steuern. Etwas was in diesem Forum in anderen Bereichen ebenfalls lebhaft diskutiert wird und bis an die Grenzen des Machbaren ausgenutzt wird, um Steuern zu sparen oder Freibeträge auf Folgejahre zu verschieben. Stichwort z.B. "Eine Anleihe für den Sparfux" Oder etwa die Diskussion Zinserträge oder realisierte Kursgewinne ins Rentenalter zu verschieben, weil der Steuersatz ein Geringerer ist. Warum sollte dies für eine Person in der Grundsicherung nicht möglich sein? Es handelt sich in allen Fällen um Steuergelder. Wenn es eine Gestaltungsmöglichkeit innerhalb der Gesetzesgrundlage gibt, warum nicht? Dies führt aber wirklich weit ab von der Bank of Scotland Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag