Phobos Dezember 18, 2011 Hiho! Da ich momentan versuche mich etwas besser im Vertragsjungle meiner besseren Hälfte zurechtzufinden, wollte ich hier ein paar Fragen loswerden. (mit Google fand ich bisher auf spezifische Fragen eher unbefriedigende Antworten sorry ) Baustelle 1 - Wohn-Riester "Fuchs WohnRente" von Schwäbisch Hall Der Vertrag beläuft sich über 40000 mit einem Mindestsparguthaben von 35% und wird momentan mit 60 monatlich bespart. Für die volle Förderzulage fehlt somit noch eine ganze Ecke bei einem Jahresbrutto von um die 32000. Frage1: Brutto ist ja auch wieder ein dehnbarer Begriff - 4% vom steuerpflichtigen Brutto? Oder muss ich die Zulagen (z.B. für Nachtdienst, Schichtdienst, ...) mitberücksichtigen? -> entsprechend würde ich ihr gern eine Empfehlung weitergeben um den Sparbeitrag anzupassen (wodurch dass Ding vlt. auch noch in diesem Jahrhundert zuteilungsreif wird ) Frage 2: Ganz abwägig - was passiert wenn man das Bausparguthaben nicht in Anspruch nimmt? Ich finde überall Angaben für was wir ihn (zulagenförderlich) verwenden können - aber was passiert wenn man darauf verzichtet? -> insbesondere interessant, da sie noch einen zweiten BSV über 20000 besitzt, den man dann u.U. für "später" (Renovierungen, ...) "aufheben" könnte (wird momentan auch nur mit 40 VWL bespart) Frage 3: Ihr wurde beim Abschluss eine Risikolebensversicherung (über 10000) mit untergejubelt - warum weiß sie selber nicht mehr so genau - könnt ihr mir erklären warum wir das Ding nicht sofort kündigen sollten? -> mit Überschussbeteiligung beläuft sich der Betrag auf ca. 15 jährlich (mit Steigerung von grobgeschätzt 3%) -> meiner Meinung nach wäre es aber sinnvoll eine "richtige" LV in naher Zukunft einzuplanen, wenn Heirat/Kinder/Hausbau wirklich aktuelle Themen sind Hierauf bin ich bei meiner Recherche heute vormittag nicht fündig geworden, weshalb ich über Meinungen/Ratschläge sehr dankbar wäre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 18, 2011 · bearbeitet Dezember 18, 2011 von polydeikes 1) Man muss die Zulagen nicht zwangsweise voll ausschöpfen, die reale Quote in Bezug auf die Förderung bleibt gleich: siehe https://www.wertpapier-forum.de/topic/35416-riester-rente-tipps-und-tricks/?do=findComment&comment=678122 2) Wenn du es nicht in Anspruch nimmst, sind grundsätzlich 2 Varianten denkbar. 2.1 Verlängerung der Geschichte / Neuabschluss eines Bausparers 2.2 Übertrag des angesparten Guthabens auf einen anderen Riester Vertrag 3) Braucht kein Mensch. Deine Denkweise einer richtigen Vorsorge bei wirklichem Bedarf ist vollkommen richtig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Phobos Dezember 18, 2011 Danke, das hilft mir insofern schon mal weiter, als dass wir die RLV dann noch vorm Jahresende kündigen können. Bzgl. der Beiträge dachte ich an eine Erhöhung auf zumindest 100 monatlich, jetzt nicht nur der Zulagen wegen, sondern, dass der BSV auch wirklich in einem Planungshorizont von bis zu 10 Jahren zuteilungsreif wird (was dann eh noch recht knapp wird, auch wenn Zulagen für Kinder dazukämen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 18, 2011 Dazu kann ich nichts sagen, da ich ja die individuellen Vermögensverhältnisse nicht kenne. Im Normalfall ist das Geld im Riester Bausparer ja erstmal weg. Man sollte also entweder zielgerichtet auf dessen Funktion (Immobilienerwerb) sparen oder erst einmal nur das reinpacken, was man entbehren kann. Ob Sie / Ihr euch die 100 mtl. leiste könnt, das kann ich ja nicht erahnen. Es gibt aber noch eine 2. Variante. Man kann Bausparverträge grundsätzlich splitten. Dadurch ließe sich im Falle eines Falles eine Zuteilung bei entsprechender Laufzeit zumindest beschleunigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Phobos Dezember 18, 2011 Klar, Danke. Um die kompletten Vermögensverhältnisse darzulegen müsste ich jetzt doch etwas weiter ausholen. Zusammengefasst kann ich nur sagen, dass sie mit der DVAG (bevor wir uns kennenlernten) ziemlich aufs Kreuz gelegt wurde und generell sehr skeptisch ggü. jeglichen Versicherungen/Finanzprodukten ist. So dauerte es schon eine Weile sie von den Vorteilen vom Onlinebanking zu überzeugen und wir jetzt langsam den nächsten Schritt mit einem Tagesgeldkonto nehmen können. Jedenfalls packt sie momentan ca. 300-400 monatlich aufs (grottig verzinste) Sparbuch, so dass man für den WohnRiester durchaus etwas mehr abzwacken könnte. Und ja der Immobilienerwerb (bzw. Hausbau) steht doch schon relativ fest in unserer zukünftigen Lebensplanung. Wir (beide 28 Jahre) dachten da wie gesagt an nen Zeithorizont von einem ca. einem Jahrzehnt - ich denke Mitte dreißig könnte sich meine berufliche Laufbahn (studiere momentan berufsbegleitend) dann auch soweit verfestigt haben, dass man über einen festen Wohnsitz für die restliche Lebenshälfte nachdenken kann. Ergo - auf den Abschluss hatte ich damals (leider) noch keinen Einfluss - da sie/wir aber jetzt diesen Vertrag (am Bein) haben, würde ich ihn doch gerne so sinnvoll wie möglichst nutzen, mit dem aktuellen Sparbetrag habe ich aber eher das Gefühl es ist nichts Halbes und nichts Ganzes. Deshalb dacht ich wie gesagt zumindest an eine moderate Steigerung - man kann die Beiträge doch bei Bedarf wieder bis aufs Mindestmaß senken, oder liege ich da falsch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 18, 2011 Grundsätzlich kannst du die Beiträge anpassen, wie es dir beliebt. Ein Blick in die Produktbedingungen zeigt, ob dieses kostenlos und evtl. nur zu bestimmten Intervallen möglich ist. (da gibts es keine übergeordnete Regelung) Nach deiner kurzen Beschreibungen dürfte einer Erhöhung der Eigenbeiträge wenig im Wege stehen. --- Klar abgetrennt hier noch mal nur meine persönliche Meinung: Wenn man Riester zum finanzieren einer Immobilie nutzen möchte, dann besser für die Tilgung als für das Ansparen. Man kann bspw. durch einen Bausparkombikredit direkt finanzieren, vorausgesetzt man verfügt über etwas Eigenkapital. Je nach Anbieter sind zwischen 72 % - 100 % Beleihungswert möglich. Im Umkehrschluss benötigt man für brauchbare Konditionen wenigstens 15-20 % Eigenkapital, je nach Objekt und Nebenkosten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Phobos Dezember 18, 2011 Einen ähnlichen Rat gab mir mein Chef neulich auch bzgl. der Tilgung. =) Der Riester sollte natürlich nur einen Baustein darstellen, 30% an Eigenkapital wollten wir bis dahin zumindest noch ansparen (wozu man dann evtl. noch unseren beiden anderen BSV rechnen könnte, worin jeweils die VWL fließen). ------------- Inzwischen bin ich über einen weiteren Punkt in ihren Unterlagen gestolpert - Stichwort: DVAG Anscheinend ließ sie damals (März 2009) den ganzen Quark der Aachen-Münchener beitragsfrei stellen bzw. kündigen - was übrig war (ca. 600) floss in eine UniProfiRente/4P. (also einen Riester Fondssparplan wenn ich das richtig sehe) Soweit ich das erkennen kann wurden in den Vertrag keine weiteren Beiträge entrichtet, lediglich die Zulagen von 2008/2009 beantragt, so dass das Depot beim aktuellen Kurs bei ca. 900 liegt. Das wirft natürlich die Frage auf warum man die ganze Geschichte nicht mit dem Wohn-Riester gekoppelt hat, da der ungefähr zur gleichen Zeit abgeschlossen wurde. Wäre eine Übertragung grundsätzlich möglich? Nach dem Kurseinbruch im August wäre sonst jetzt eine gute Gelegenheit den Betrag zu übertragen - sofern dies überhaupt möglich ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 18, 2011 · bearbeitet Dezember 18, 2011 von polydeikes Im Prinzip kündigt sie den alten Vertrag mit dem Hinweis, dass Guthaben möge zu Gunsten des neuen Vertrags / Bausparers (Vertragsnummer) beim Anbieter (Anbieternummer) übertragen werden. Damit hat sich die Geschichte dann praktisch erledigt. 10. die dem Vertragspartner bis zum Beginn der Auszahlungsphase einen Anspruch gewährt, a) den Vertrag ruhen zu lassen, B) den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres zu kündigen, um das gebildete Kapital auf einen anderen auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag mit einer Vertragsgestaltung nach diesem Absatz desselben oder eines anderen Anbieters übertragen zu lassen, oder c) mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres eine Auszahlung des gebildeten Kapitals für eine Verwendung im Sinne des § 92a des Einkommensteuergesetzes zu verlangen; AltZertG §1 Satz 4 Nummer 10 Buchstabe b Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Konfuzius Dezember 18, 2011 Hiho! Da ich momentan versuche mich etwas besser im Vertragsjungle meiner besseren Hälfte zurechtzufinden, wollte ich hier ein paar Fragen loswerden. (mit Google fand ich bisher auf spezifische Fragen eher unbefriedigende Antworten sorry ) Baustelle 1 - Wohn-Riester "Fuchs WohnRente" von Schwäbisch Hall Wieso soll das ganze eigtl weiter in die unterdurchschnittliche FuchSWohnrente fließen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Phobos Dezember 18, 2011 Gute Frage! Für Vorschläge bin natürlich immer offen - da sie aber schon einiges an "Beratungsgesprächen", Neuverträgen, und Kündigungen etc. hinter sich hat, möchte ich den Aufwand begrenzen und v.a. nicht zwingend wieder neue Kosten produzieren. Fürs erste wäre ich deshalb schon mal froh wenn ich (als wirklicher Laie) überhaupt grob dahinter komme, was bisher alles gelaufen ist und wie ich die überflüssigen Sachen (wie z.B. die RLV des des BSV) wegbekomme, so dass ich ihr zumindest diese Kosten ersparen kann. Danke @polydeikes, zwecks Übertragung werden wir uns bei Gelegenheit mit der Bank in Verbindung setzen - bin schon gespannt was die Profis dort wieder für tolle Ideen vorbringen, was man mit dem Geld sonst noch tolles anstellen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Dezember 18, 2011 Mit denen musst du nicht sprechen. Einfach wie beschrieben, Kündigung des Vertrags zwecks Übertrag auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrags. Passage aus dem AltZertG ist oben verlinkt. Ist dein / ihr Recht und Bedarf keiner Zustimmung des alten Anbieters / Beraters etc. ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag