Zinsen Dezember 15, 2011 · bearbeitet Dezember 15, 2011 von Zinsen Ein allgemeiner Thread: Es wäre doch ganz nett, für den Falle eines Falles einen Sammelthread zu haben, der die einzelnen Insolvenzfälle sammelt und somit einen Eindruck gibt, worauf man sich bei einer Insolvenz einzustellen hat bzw. wie sich die detaillierten Anleihebedingungen auswirken. Mein Verständnis (kann gerne berichtigt werden) ist bisher: 1. Pfandbriefgläubiger 2. Banken und institutionelle Kreditgeber, die sich Sonderrechte einräumen ließen. 3. Steueramt 4. besicherte Anleihengläubiger 5. unbesicherte Anleihengläubiger 6. unbesicherte Zulieferer 7. Arbeitnehmer 8. Eigentümer (Hybrid und evt. Aktienkapital) Ist in dieser Liste etwas falsch? Disclaimer: Ich stelle mich gerade seelisch auf den Ausfall meines 400,- Euroengagements bei australian cold turkey ein. Aber ein allgemeiner Thread könnte ja nicht schaden. Hat jemand Erfahrungen in Insolvenzfällen? Ein paar Artikel aus dem BGB wären sicherlich auch hilfreich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Dezember 15, 2011 Ein paar Artikel aus dem BGB wären sicherlich auch hilfreich. Bist du sicher? Hast du schon mal im BGB nach "Insolvenz" gesucht? Was hältst du von der Insolvenzordnung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zinsen Dezember 15, 2011 Immerhin schon mal ein Anfang, auch wenn du, in der dir eigenen Art, Fragen als Idiotentum abtust. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Dezember 15, 2011 Immerhin schon mal ein Anfang, auch wenn du, in der dir eigenen Art, Fragen als Idiotentum abtust. Naja, ein einfacher Blick in die Wikipedia wäre ja nun zuzumuten und hätte Dir schon gezeigt, dass da überwiegend auf die InsO und nicht das BGB geschaut wird ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Dezember 15, 2011 Der Ausdruck "Idiotentum" ist von dir; ich drücke mich i.d.R. gewählter aus. Du hast mit "Insolvenz" und "BGB" zwei Buzzwords hingeworfen, zugleich aber durch den begleitenden Text dokumentiert, dass du nicht einmal in die Wikipedia geschaut hast oder Google bemüht hast. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zinsen Dezember 15, 2011 · bearbeitet Dezember 15, 2011 von Zinsen Ok. Ich war zu faul zu suchen , aber immerhin hat man in diesem Thread schon einmal zwei sehr hilfreiche Links. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Dezember 15, 2011 Deine obige Liste - falls sie die Rangfolge der Gläubiger darstellen soll - passt so übrigens nicht. Besicherte Gläubiger haben nur bzgl ihrer Sicherheiten Vorrechte (Aus-/Absonderung und gesonderte/vorrangige Befriedigung daraus), im übrigen sind es normale Insolvenzgläubiger. Vorrechte von Sozialkasse / Finanzamt gibts in D derzeit nicht mehr. Rangfolge der unbesicherten Ansprüche schau mal für den Anfang in §39 InsO. Trenne zwischen Insolvenz- und Masseverbindlichkeiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
teffi Dezember 15, 2011 Ich würde auch besicherte Anleihen (z.B. Pfandbriefe) vom Gefühl her gar nicht in die Liste einordnen, weil ja die verpfändeten Werte auch kein Teil der Insolvenzmasse sind. Aber vielleicht kommts da wie so oft auf die Konstruktion an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk Dezember 16, 2011 · bearbeitet Dezember 16, 2011 von klausk Es wäre doch ganz nett, für den Falle eines Falles einen Sammelthread zu haben, der die einzelnen Insolvenzfälle sammelt und somit einen Eindruck gibt, worauf man sich bei einer Insolvenz einzustellen hat bzw. wie sich die detaillierten Anleihebedingungen auswirken. Sammelthreads zu diesem oder jenem Thema wären tatsächlich eine Bereicherung. Ist es nicht so, dass viele gute Informationen in vielen Einzelbeiträgen und über viele Threads verstreut und damit kaum auffindbar sind. Ich weiss zwar nicht, wie das bewerkstelligt werden soll, aber schön wärs schon, finde ich. Und wie reagiert das Forum? Mit Krittelei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Dezember 16, 2011 Und wie reagiert das Forum? Mit Krittelei. ?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
A0KAAA Dezember 17, 2011 Es wäre doch ganz nett, für den Falle eines Falles einen Sammelthread zu haben, der die einzelnen Insolvenzfälle sammelt und somit einen Eindruck gibt, worauf man sich bei einer Insolvenz einzustellen hat bzw. wie sich die detaillierten Anleihebedingungen auswirken. Also wenn Du vernünftige Antworten haben willst, dann wäre es klug, möglichst präzise zu beschreiben, was Du eigentlich wissen willst: Geht es um Informationen zum deutschen Insolvenzrecht oder geht es um einen ganz bestimmten ausländischen Emittenten? Falls es um Australian Mining geht, dann ist es in der Tat idiotisch, den Namen des Emittenten absichtlich falsch zu schreiben und den ganzen Thread damit in eine völlig falsche Richtung zu lenken. Wenn ich mich nicht täusche ist das ein luxemburgisches Unternehmen, dessen Anleihen englischem(?) Recht unterliegen, damit wäre dann die ganze Diskussion BGB/Insolvenzordnung völlig irrelevant. Wenn Dich also Australian Mining interessiert, dann solltest Du Dir den Australian Mining-Thread durchlesen, die haben bekanntlich schon Ende 2009/Anfang 2010 eine Anleihe nicht zurückzahlen können und einen Tausch in eine andere Anleihe bzw. eine Verlängerung der Laufzeit der alten Anleihe angeboten und das ganze -glaube ich- ohne Insolvenz über die Bühne gebracht. Das könnte (Konjunktiv!) dieses Mal ähnlich laufen. Falls es zur Insolvenz kommt, dann wäre wohl nur ein Vergleich mit anderen Insolvenzen luxemburgischer Unternehmen sinnvoll, ein Sammeln aller möglicher Insolvenzen weltweit würde völlig unübersichtlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag