Cerberos Dezember 9, 2011 Es ist einfach nur der Hammer! Nachdem die Herren Driver und Bengsch mit dem Wertpapierhandelshaus Driver und Bengsch eine astreine Insolvenz mit horrenden Verlusten für die von Ihnen "Betreuten" erwirtschaftet haben, verdient man sich nun hintenrum wieder Geld über den neuesten Streich namens Viktoria Emissionshaus & Immobilien. Aus http://www.haz.de/Nachrichten/Wirtschaft/Deutschland-Welt/Anwalt-will-mit-Klagen-gegen-Maschmeyer-Kasse-machen: Doch damit nicht genug: Der Hamburger Anwalt saß bis vor Kurzem im Aufsichtsrat der bei Verbraucherschützern wegen zweifelhafter Geschäfte nicht unbekannten Finanzfirma Driver & Bengsch sowie ihrer inzwischen insolventen Tochter Accessio Wertpapierhandelshaus AG, beide Itzehoe. Das Wirken des geschäftstüchtigen Anwalts ist auch dem renommierten Institut IFF Institut für Finanzdienstleistungen in Hamburg aufgefallen. Das Institut zitiert aus einem Brief von Thiel an frühere AWD-Kunden, denen eine Klage ans Herz gelegt wird. Zum Schluss wird in dem Schreiben eine Koordinierung eines Telefontermins über die besagte IKV empfohlen. Sollten mögliche Klienten eine Klage wegen der Kosten scheuen, gibt es auch eine Lösung. Eine Benner Holding aus Ippesheim bietet die komplette Übernahme der von Thiel & Collegen in Rechnung gestellten Gebühren sowie der Gerichtskosten an gegen eine Beteiligung von 30 Prozent an eventuellen Rückzahlungen aus erfolgreichen Verfahren. Weitere zehn Prozent gehen an die Viktoria Emissionshaus & Immobilien wiederum eine Tochter der Driver & Bengsch Holding mit Sitz in Itzehoe. So hat wahrscheinlich jeder seine Stärken, entweder als moralisch einwandfreier Mitbürger, oder eben dem genauen Gegenteil ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cerberos Dezember 9, 2011 Ich finde das bereits beinahe genial. Erst holt man sich einen mit allen Wassern gewaschenen Anwalt der einem vorne hilft sich rechtlich mit allen Tricks und Spielereien abzusichern, um die "kleinen Vermögen" (" =wenig Gegenwehr") abzuschöpfen. Nach dem sicheren Zusammenbruch kassiert man nochmal mit Hilfe des selben Anwalts an den verzweifelten Versuchen der schon einmal geprellten. Das ist einfach nur genial! Wie heißt es so schön - Unkraut vergeht halt nicht. Genial - im wirtschaftlichen Sinn - ist ja eigentlich auch der Taschendieb, der sich nicht erwischen läßt. Vielleicht fehlt den meisten Menschen einfach nur ein bestimmtes Gen, oder sie haben eines zuviel, dass bei der beschriebenen Klasse einfach nicht vorhanden ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cerberos November 10, 2012 Das Netzwerk um/von den Herren Driver, Bengsch, Aspen, und Verbuendeten wird scheinbar wieder aktiver ... So heisst es hier reisserisch driver bengsch ag gelingt befreiungsschlag - neues geschaeftsmodell startet durch - kurzfristig rueckkehr zur profitabilitaet. Driver & Bengsch AG gelingt Befreiungsschlag - Neues Geschaeftsmodell startet durch - kurzfristig Rueckkehr zur Profitabilitaet.pdf Wirklich wunderbar was es da zu lesen gibt: "von den ersten 3 Investoren 450.000 EUR zur Verfuegung gestellt, bzw. fest zugesagt worden" .... super Marketingsprache ohne Gehalt! "der Durchbruch auf dem Weg zu nachhaltiger Profitabilitaet". Genau, wer sich von so einem Marketinggewaesch einfangen laesst koennte das sogar auch glauben. "Immenses Entwicklungspotential" - ja wer das wiederum glaubt, dem kann nicht geholfen werden. Die "Leistungen" des Netzwerks braucht ja kein Mensch, vielleicht das Call Center und das Marektinggefasel kann man noch verwerten, sonst kann ich nichts Brauchbares erkennen. Prozesskostenfinanzierer bei Beratungsfehlern - also will man mit den Leuten die man ver....scht hat nun nochmal Kohle machen, "bereits ab 20.000 EUR Streitwert". Wie wunderbar diese Summe doch zur D&B/Accessio Masche passt. "Das Potential des Marktes" - ja genau, die kleinen Vermoegen wie es damals hiess, sind ja die mit dem kleinen Hirn, die man besonders einfach ueber den Tisch ziehen kann. Immobilienmakler Call Center versteht irgendjemand diese Gesellschaftsstruktur? Wenn nein, dann ist er richtig mit seiner Ansicht - reines rechtlices Absichern zweifelhafter Aktivitaeten, die kein Mensch braucht (ausser denen die sich wieder was ergaunern wollen). Versicherungsmakler - mit "rund" 6000 Bestandskunden, Mann o Mann, die Bestandskunden haben Nerven .... Obige Meldung ging ueber diverse News Kanaele (Webdienste) - mit Marketing kennen sich die Typen ja aus. Die Anheizerei geht weiter auf anderen Kanaelen, z.B. auf Sharedeals. Ob da jemand seine eigenen Aktien loswerden moechte und den Markt "anheizt"? Kann gut sein, Bengsch ist ja als Vorstand ausgeschieden, mag sein, dass er nun schoen abladen kann ... dumm nur, dass seine Anteile mal ordentlich Geld wert waren und nun nur mehr Pennies sind. Nachdem ja nun der "Befreiungsschlag" eindrucksvoll mit 30 tausend EURO gelungen ist, wird das (Klo)papier bald wieder auf mehreren EUROs angelangt sein, oder? Selten so gelacht ... Dass die beiden (Driver, Bengsch) und Konsorten (z.B Heiko von Aspern und eine ganze Handvoll anderer Edelmaenner, deren Namen immer wieder auftaucht) jemals noch serioese Geschaefte machen werden ist wohl etwas weit hergeholt. Einerseits sind sie meiner Ansicht dazu gar nicht faehig, andererseits ist wohl "die Branche" ihnen gegenueber ziemlich reserviert, nachdem nun DAB fuer ihre Schweinereien haftet WiWo: Hoffnung für geschädigte Accessio-Anleger. Dass es in Wahrheit nicht nach Befreiungsschlag aussieht, sondern eher um deren Kopf und Kragen geht liest man auf den Seiten der Rechtsanwaelte die die Scharen der Abgezockten vertreten, z.B. Groeper Koeppke, DAB haftet .... "beinahe schon kriminell" Neues zur ACCESSIO AG: Vorstände im Focus - dort kommt das Wort "Betrug" vor !!!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edwin April 5, 2013 BGH-Urteil XI ZR 431/11 : DAB haftet nicht für Falschberatung von Driver Bengsch "Ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung besteht nicht. Denn zwischen einem Kapitalanleger und einer Direktbank, die ausdrücklich allein sogenannte Execution-only-Dienstleistungen als Discount-Brokerin anbietet, kommt im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften grundsätzlich kein stillschweigend geschlossener Anlageberatungsvertrag zustande. Eine Zurechnung etwaiger Beratungsfehler eines vom Kapitalanleger mit seiner Beratung beauftragten selbständigen Wertpapierdienstleistungsunternehmens über § 278 BGB* scheidet in der Regel aus, weil die Beratung nicht zum Pflichtenkreis einer solchen Direktbank gehört. ... Gleichwohl kann eine haftungsbewehrte Warnpflicht als Nebenpflicht (§ 241 Abs. 2 BGB**) der Execution-only-Dienstleistung bestehen, wenn die kundenfernere Direktbank die tatsächliche Fehlberatung des Kunden bei dem in Auftrag gegebenen Wertpapiergeschäft entweder positiv kennt oder wenn diese Fehlberatung aufgrund massiver Verdachtsmomente objektiv evident ist. " Da die Vorinstanz die Verletzung der Nebenpflicht nicht ausreichend geprüft hat, wurde das Verfahren an die Berufungsgericht zurückverwiesen. Somit besteht noch eine kleine Chance für die Driver Bengsch Geschädigten sich ggf bei der DAB schadlos zu halten, wenn beweisbar die DAB von den Geschäftsgebahren von D&B gewusst hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag