Stoxx Dezember 7, 2011 · bearbeitet Dezember 7, 2011 von Stoxx Hallo zusammen, ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit dem 'Sinn' und 'Zweck' meiner UniProfiRente / 4P. und hoffe ihr könnt mir einige hilfreiche Tips und Denkanstöße geben. Als erstes einige Daten und Zahlen meines Vertrages: Ansparphase: 05.01.2007 - 30.06.2045 Einzahlungen / Sparraten: 33,- € / 2-monatlich (198,- € / Jahr) Grundzulagen: 154,- € / Jahr (keine Kinderzulagen) Kosten: Depotgebühren von 9,90 € / Jahr + 1,33% TER für Uni Global / 0,68% für Uni EuroRenta (Einbehaltene Ausgabeaufschläge im Jahr 2010: 22,10 €) Die Idee war oder ist, mit möglichst geringen, eigenen Sparraten trotzdem zu profitieren, da der Sparer 154,- € Grundzulagen / Jahr erhält. Zudem tun mir die 33,- € / 2-monatl. nicht weh. Meine Fragen: 1) Lohnt die weitere Besparung meiner Riester Rente, wenn man Kosten (TER und AA), abzuziehende Steuern, Depotgebühren, etc. berücksichtigt (ggf. gibt es hierzu ein Programm, in welches man die vorhandenen Daten einträgt)? Zum Vergleich: Ich zahle 198,- € / Jahr selbst ein und bekomme 154,- € / Jahr an Zulagen. 2) Vor allem die Steuer-Frage finde ich wichtig. Habe hier im Forum etwas von einer Doppelbesteuerung gelesen. Müssen neben den 25% Abgeltungssteuern weitere Steuern gezahlt werden? 3) Viell. gibts ja hier einen (Wirtschafts-)Mathematiker, der das ggf. unter Berücksichtigung von Kosten und Steuern einmal durchrechnen kann. 4) Zum Schluss: Überwiegen die Vorteile den Nachteile speziell bei meinem Vertrag? Über Antworten, Anregungen und Ergänzungen bin ich, wie immer, dankbar! Gruß, Stoxx Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Dezember 7, 2011 · bearbeitet Dezember 7, 2011 von Adun 2) Vor allem die Steuer-Frage finde ich wichtig. Habe hier im Forum etwas von einer Doppelbesteuerung gelesen. Müssen neben den 25% Abgeltungssteuern weitere Steuern gezahlt werden? Die Abgeltungssteuer gilt bei Riester nicht. Du musst Auszahlungen voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuern, das kann auch mehr als 25% sein (und Solidaritätszuschlag plus ggfs. Kirchensteuer kommen natürlich auch noch dazu). Doppelbesteuerung entsteht dadurch, dass zusätzlich zu dieser Vollbesteuerung bei international anlegenden fondsbasierten Produkten (Sparplan oder Versicherung) auch noch jährlich ausländische Quellensteuern anfallen. Diese Steuern wären größtenteils anrechenbar, wenn man den Fonds außerhalb des Riesterprodukts haben würde. Bei der UniProfiRente betrugen diese Steuern 15% der normalerweise abgeltungssteuerfreien Erträge. D.h. jährlich werden die Erträge mit 15% besteuert und später nochmal die gesamten Auszahlungen mit dem persönlichen Steuersatz. Siehe dazu http://www.vz-nrw.de/UNIQ132326742002742/yabb?num=1320421627/4 Um es ganz deutlich zu machen: Gegeben eine fiktive Person mit 15% persönlichem Steuersatz. Diese Person bezahlt bei einer Direktanlage in den UniGlobal jährlich ca. 15% Steuern auf Erträge (bzw. einen Tick mehr, weil die Quellensteuern nicht voll anrechenbar sind). Bei Auszahlung sind nur die Kursgewinne mit 15% steuerpflichtig. Hat die Person den gleichen Fonds im Rahmen der UniProfiRente, zahlt sie ebenfalls ca. 15% auf die Erträge. Bei Auszahlung ist nochmals der gesamte Auszahlungsbetrag mit 15% steuerpflichtig. Natürlich wurde hier jetzt nicht einbezogen, dass die Riester-Zulagen/Steuervorteile natürlich auch noch einen gewissen positiven Effekt haben können. Aber das ist ja unabhängig von dieser Doppelbesteuerungsfrage und es ist sicher nicht im Sinne des Erfinders, dass die Zulagen den Verlust durch Doppelbesteuerung ausgleichen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stoxx Dezember 7, 2011 Ok, verstanden. Danke dir erstmal. Macht mein RR-Vertrag in deinen Augen, wenn man Punkt 1) - 4) berücksichtigt, Sinn? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Dezember 7, 2011 · bearbeitet Dezember 7, 2011 von Adun Ok, verstanden. Danke dir erstmal. Macht mein RR-Vertrag in deinen Augen, wenn man Punkt 1) - 4) berücksichtigt, Sinn? Das lässt sich leider schwer beurteilen. Wenn man von 198+154 EUR rückrechnet, dann kommt man auf ein Einkommen von ca. 9000 EUR. Da wäre Dein Steuersatz extrem niedrig. Andererseits ist die Förderung prozentual sehr hoch. Die Frage ist, wie die Perspektive aussieht. Wenn das Dein Leben lang so weitergeht, wäre Grundsicherung im Alter absehbar. Riester würde dann nach dem aktuellen Stand der Dinge voll angerechnet. Dazu kommt der genannte Aspekt: Bei Direktanlage wäre die ausländische Steuer zum Großteil anrechenbar. Es kommt dabei darauf an, wieviele Kapitalerträge sonst so anfallen und ob der Freistellungsauftrag und Härteausgleichsbetrag ausgenutzt sind, damit die Anrechenbarkeit überhaupt einen Effekt hätte. Dann könnte man ggfs. folgende Asset-Location-Erwägung durchführen: Im Direktanlageteil des Vermögens Sparanlagen im Wert des Riestervertrags in Aktien-ETFs umschichten, so dass die ausländische Quellensteuer anrechenbar wird und die Kosten gesenkt werden, und bei Riester in einen Banksparplan umschichten, wo keine solche Quellensteuer anfällt. Aber wie gesagt: Das ist leider nichts, wozu eine klare Aussage möglich wäre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag