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Granini

Rückkaufswert aus BU Versicherung - Abgeltungssteuer?

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Granini
· bearbeitet von Granini

Da wir ja gerade im Riester-Thread rausgefunden haben, wie eine aufgelöste Riester-Rente zu besteuern ist,

wollte ich mal fragen,wie das mit dem Rückkaufswert einer BU-Versicherung aussieht.

Abgeltungssteuer?

Irgendwelche Steuervorteile ab 60?

Oder einfach "ganz normal" zu versteuern?

Oder gar steuerfrei? ;)

 

Danke!

 

P.S. Ich wusste gar nicht, dass es bei BU's auch einen Rückkaufswert gibt! Verstehe ich auch gar nicht, ist doch eine reine Risikoversicherung! Gibt es noch andere Versicherungen (außer KLV) die einen Rückkaufswert haben?

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meistercarlos

P.S. Ich wusste gar nicht, dass es bei BU's auch einen Rückkaufswert gibt! Verstehe ich auch gar nicht, ist doch eine reine Risikoversicherung! Gibt es noch andere Versicherungen (außer KLV) die einen Rückkaufswert haben?

 

Hoff das passt dazu... eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr hat auch einen Rückkaufswert...

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swingkid
Hoff das passt dazu... eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr hat auch einen Rückkaufswert...

Granini

Das liegt daran, dass es sich hierbei ebenfalls um eine Kapitallebensversicherung handelt. Nur halt mit einer angehängten Unfallversicherung. Das Ganze hübsch verpackt, dem Kind einen neuen Namen gegeben. Und fertig ist ein Produkt, dass die Welt aus meiner Sicht nicht braucht.

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swingkid

Abgeltungssteuer wäre mir neu, steuerfrei sind die Rentenzahlungen aber auch nicht, sobald die Rente den Steuerfreibetrag übersteigt. Dann greift die Besteuerung mit dem Ertragsanteil. Je länger die voraussichtliche Rentenbezugszeit, umso höher ist der Ertragsanteil, analog der Besteuerung einer privaten RV. § 55 EstDV. Rückkaufswerte sind mir zumindest auch bei Risiko-LV`s geläufig, allerdings erst ab einer längeren Laufzeit und vernachlässigbar.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

P.S. Ich wusste gar nicht, dass es bei BU's auch einen Rückkaufswert gibt! Verstehe ich auch gar nicht, ist doch eine reine Risikoversicherung! Gibt es noch andere Versicherungen (außer KLV) die einen Rückkaufswert haben?

 

Hallo, @Granini

 

das hängt mit der Kalkulation des Versicherers zusammen:

- Die Wahrscheinlichkeit BU zu werden, steigt mit zunehmendem Lebensalter. (Im Koordinatensystem eine nach hinten progressiv ansteigende Kurve) - IW

- Der Versicherer kalkuliert aber über die gesamte Laufzeit mit einem konstanten (Brutto)Beitrag (eine waagrechte, gerade Linie) - B

Hab dazu schnell mal ein paar Striche zu Papier gebracht ..sorry, hatte in KUnst immer 4-5 blushing.gif

 

Deswegen vereinnahmt der Versicherer eigentlich in der Anfangsphase eines BU-Vertrages (auch bei einer reinen S-BU) zuviel Beitrag, legt die Kohle an, um dann, wenn sich die Linien geschnitten haben,

die entstehende Unterdeckung auszugleichen.

Daher entsteht bei einer S-BU im Lauf der ersten beiden Drittel der Laufzeit (ganz grob erklärt) ein Rückkaufswert, der sich zum Ende der geplanten Laufzeit hin wieder auf 0 abbaut.

 

Nur am Rande: Es gibt auch Tarife, die so kalkuliert sind, dass der Beitrag im Prinzip an diese progressive Kurve (IW) angepasst wird (= technisch einjährig kalkuliert, hier steigt der Beitrag von Jahr zu Jahr, ausgehend von sehr niedrigem Anfang)

 

Edit:

Rückkaufswerte aus RISIKO - Versicherungen sind übrigens steuerfrei.

BU-Renten aus der dritten Schicht (=vereinfacht: nicht an Riester oder Rürup- Rente gekoppelt) werden mit dem Ertragsanteil für Zeitrenten besteuert - spannendes Thema!

 

 

 

Alle Klarheiten beseitigt?

 

Viele Grüße aus Hessen!

2011-12-02-12-41-09-01.pdf

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swingkid

Ihr armer Kunstlehrer ;).. Aber eine gute und vor allem hilfreiche Ergänzung!

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Granini
· bearbeitet von Granini

Hallo Herr Wolnitza,

 

danke, klarer kann man es ja nicht erklären. :)

Dass das BU-Risiko steigt ist logisch, und dass der Versicherer das vorher einkalkulieren muss, auch. Ich wusste nur nicht, dass der Versicherer den "Risiko-Überschuss" bei Kündigung tatsächlich auszahlt.

 

Das müsste es folgerichtig bei privaten KV's ja auch geben oder nicht? Da würden ja die gleichen Argumente mit dem höheren Alter ziehen und es sollte bei geeignetem Zeitpunkt eine ziemlich hohe Summe zustande kommen. Aber ist das so? Daher meine Frage, bei welchen Versicherungen das ausbezahlt wird.

 

Nur am Rande: Es gibt auch Tarife, die so kalkuliert sind, dass der Beitrag im Prinzip an diese progressive Kurve (IW) angepasst wird (= technisch einjährig kalkuliert, hier steigt der Beitrag von Jahr zu Jahr, ausgehend von sehr niedrigem Anfang)

Dumme Frage: woran erkennt man solch einen Tarif? Die sind eher die Ausnahme, oder?

 

Edit:

Rückkaufswerte aus RISIKO - Versicherungen sind übrigens steuerfrei.

BU-Renten aus der dritten Schicht (=vereinfacht: nicht an Riester oder Rürup- Rente gekoppelt) werden mit dem Ertragsanteil für Zeitrenten besteuert - spannendes Thema!

 

Tatsächlich? Dann wäre es ja fast ein gutes Geschäft, eine BU mit maximalem Endalter zu wählen (also sehr teuer) um dann im richtigen Moment zu kündigen. Man hat viele Jahre BU-Schutz für wenig Geld und auch eine steuerfreie Verzinsung dazu!

Sie haben nicht zufällig einen Link oder die Stelle im Gesetz zur Hand wo die Steuerfreiheit steht oder?

 

@swingkid: es geht hier NICHT um irgendeine Rente oder eine gekoppelte BU, bzw. die um die es geht ist mit einer Mini-RLV gekoppelt, das ging nicht anders. Aus der RLV werden die Überschüsse aber sicherlich nicht kommen.

 

 

Hoff das passt dazu... eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr hat auch einen Rückkaufswert...

 

Klar passt das, da haben wir also noch eine Art der Versicherung! :thumbsup:

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polydeikes
Sie haben nicht zufällig einen Link oder die Stelle im Gesetz zur Hand wo die Steuerfreiheit steht oder?

 

Das mit der Steuerfreiheit aus der Aussage von Herrn W. ist nicht ganz richtig. Zeitlich begrenzte BU Renten unterliegen auch § 55 Absatz 2 EStDV. Beiträge fallen ja auch unter § 10 Abs. 1 Nr. 3a und Abs. 4 EStG, also nur der logische Umkehrschluss. Sprich Leistung mit 40 aber Vertrag bis 60 -> 20 Jahre zu versteuern -> 21 % der Ertragsanteile ... Das ist unabhängig von der dritten Schicht. Dritte Schicht wird NACHGELAGERT BESTEUERT im Normalfall ...

 

Steuerfrei ist bei Risiko nur die Einmalzahlung!

 

Was ich allerdings nicht wusste -> ob Rückkaufswerte aus einem Produkt ohne vorgesehene Erstattung überhaupt ausgezahlt werden. Meines Wissens träte §169 VVG 2 in Kraft und gar nichts wird ausgezahlt. Nun habe ich aber gerade einen Vertrag vorliegen, wo nach 6 Jahren (Leistungsfall) 70 Euro und zerquetschte aus Überschüssen zurückerstattet wurden. War ich erstmal konfus ...

 

Also habe ich gesucht und folgendes gefunden:

 

... so der Bundesfinanzhof (AZ: X R 64/01) die Überschüsse lediglich Risiko- und Kostenüberschüsse darstellen, die wie die Leistung selbst steuerfrei sind. Die angesammelten Überschüsse sind übrigens auch nicht als Kapitalertrag steuerpflichtig! ...

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Granini

 

 

Das mit der Steuerfreiheit aus der Aussage von Herrn W. ist nicht ganz richtig. Zeitlich begrenzte BU Renten unterliegen auch § 55 Absatz 2 EStDV. Beiträge fallen ja auch unter § 10 Abs. 1 Nr. 3a und Abs. 4 EStG, also nur der logische Umkehrschluss. Sprich Leistung mit 40 aber Vertrag bis 60 -> 20 Jahre zu versteuern -> 21 % der Ertragsanteile ... Das ist unabhängig von der dritten Schicht. Dritte Schicht wird NACHGELAGERT BESTEUERT im Normalfall ...

 

Es liegt wohl immer noch das Missverständnis vor, dass es hier keineswegs um die BU RENTE geht, sondern um den Rückkaufswert, den ich so interpretiert habe, dass es ihn gibt, wenn man seinen Vertrag vorzeitig kündigt.

 

Deshalb irritiert es mich nun wiederum wieder, dass du einen Fall hast, wo bei Leistungsfall der Rückkaufswert ausbezahlt wurde... :rolleyes:

 

 

... so der Bundesfinanzhof (AZ: X R 64/01) die Überschüsse lediglich Risiko- und Kostenüberschüsse darstellen, die wie die Leistung selbst steuerfrei sind. Die angesammelten Überschüsse sind übrigens auch nicht als Kapitalertrag steuerpflichtig! ...

 

Hä? Die Leistung, wie du ja gerade nochmal erklärt hast, sind aber doch bekanntermaßen NICHT steuerfrei (BU-Rente).

Supi, nun bin ich völlig verwirrt! :P

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polydeikes

Es wurde kein Rückkaufswert ausgezahlt, es wurden Überschüsse ausgezahlt. Die wiederum mit dem Vermerk steuerfrei. Die Leistung wäre zunächst mal eine einmalige Leistung. Die ist nach meiner Leseart steuerfrei. Die zeitlich befristete Rente hingegen ist nicht steuerfrei.

 

Der Rückkaufswert müsste aber Quasi ein Überschuss sein in dem Sinne, sprich steuerfrei sein.

 

Das Zitat bezieht sich auf den Kontext Risiko LV, haben wir aber bei einer BU (wenn nicht eh als Kopplung) genauso ...

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