John McClane November 26, 2011 Hallo, bei dem ComStage ETF DAX (WKN ETF001) handelt es sich ja um einen ausländisch thesaurierenden Fonds (Sitz in Luxemburg). Soweit ich weiß ergibt sich hier die Besonderheit, dass zur Vermeidung der Doppelbesteuerung jedes Jahr in der Steuererklärung die ausschüttungsgleichen Erträge anzugeben sind. Hierzu habe ich die folgenden Fragen: 1. Erhalte ich die ausschüttungsgleichen Erträge durch die Steuerbescheinigung meines Brokers (Cortal Consors), oder muss ich mir diese selbst raussuchen? (wenn ja, wie hoch ist der erforderliche Aufwand) 2. Macht es Sinn die Erträge überhaupt anzugeben, wenn man eh unter dem Sparerfreibetrag bleibt? 3. Der Comstage ETF nutzt Swaps. Hat dies Auswirkungen auf die ausschüttungsgleichen Erträge und somit die Steuererklärung? (ich hab im Hinterkopf mal sowas hier gelesen zu haben) Besten Dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
postguru November 26, 2011 · bearbeitet November 26, 2011 von postguru zu 1: sollte durch den Broker erfolgen zu 2: Sinnig ist das immer um später Ärger mit dem Teilhaber zu vermeiden. das dürfe für diesen Fonds ein Nullmeldung sein. Der Comstage ETF DAX (ETF01) hat bisher keine Erträge thesauriert. zu 3: Ist eben ein Swap-ETF, der Dividendenerträge wegswapt und in Kursgewinne ummünzt (mal etwas platt ausgedrückt) Im eBundesanzeiger wird bisher immer eine Null ausgewiesen. (ob das so bleibt weiß kein Mensch) Ist also im Moment steuerlich kein Problem. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun November 26, 2011 1. Erhalte ich die ausschüttungsgleichen Erträge durch die Steuerbescheinigung meines Brokers (Cortal Consors), oder muss ich mir diese selbst raussuchen? (wenn ja, wie hoch ist der erforderliche Aufwand) Du bist bei ausländischen Thesaurierungen auf Dich alleine gestellt und musst diese selbst über die Steuererklärung anhand der Daten aus dem Bundesanzeiger versteuern. Die Bank gibt zwar auf der Steuerbescheinigung an, wie hoch die Gesamterträge ihrer Meinung nach waren, aber diese Angaben erfolgen nur nachrichtlich. Damit kannst Du die Angabe dort nur zur Plausibiltätsprüfung verwenden. Ein wichtiger Wert, die auf ausländische Thesaurierungen entfallende, noch anzurechnende ausländische Quellensteuer, steht auf der Steuerbescheinigung sogar überhaupt nicht drauf. Siehe zu dem Thema auch https://www.wertpapier-forum.de/topic/37050-auslaendische-thesaurierer-auf-den-steuerbescheinigungen-der-banken/ 2. Macht es Sinn die Erträge überhaupt anzugeben, wenn man eh unter dem Sparerfreibetrag bleibt? Das ist anzuraten, weil Du sonst später bei Verkauf nicht nachweisen könntest, dass Du die Erträge korrekt versteuert hast. Das würde dann zu führen, dass Du möglicherweise Probleme bekommst, die bei Verkauf einbehaltenen Steuern auf die Thesaurierungen zurückzuerhalten. 3. Der Comstage ETF nutzt Swaps. Hat dies Auswirkungen auf die ausschüttungsgleichen Erträge und somit die Steuererklärung? (ich hab im Hinterkopf mal sowas hier gelesen zu haben) Ja: Die ausschüttungsgleichen Erträge können dadurch theoretisch höher werden als das, was bei einer Direktanlage zu versteuern gewesen wäre. Sie könenn andererseits aber auch niedriger sein (wie Postguru gesagt hat, waren sie in der Vergangenheit 0). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag