Horst Schlämmer November 22, 2011 ich werde es mitteilen, wenn ich eine antwort habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 November 26, 2011 · bearbeitet November 26, 2011 von otto03 Zeichen und Wunder (inzwischen geschlossener Tarif: M-Tarife DKV) Beitrags(anpassung) 01.01.2012 - fast nicht euphemistisch - (incl. Pflegeversicherung) minus 2,47% aber bei meiner Partnerin wurde zugeschlagen plus 1,39% Wie soll die Ergo und übergeordnet die MueRue damit auf einen grünen Zweig kommen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Horst Schlämmer November 30, 2011 · bearbeitet November 30, 2011 von Horst Schlämmer mal ein kleine Zwischenmeldung, wie versprochen. Ich werde meinen Tarif wohl wechseln. Meine Alterungsrückstellungen bleiben mir erhalten. Die Leistungen sind bis auf den Selbstbehalt identisch. Allerdings gibt es bei dem Tarif mit SB keine Beitragsrückerstattungen! 2011 habe ich keine Leistungen in Anspruch genommen. Fraglich ist noch, ob ich durch den Tarifwechsel meine Rückerstattung verspiele. Strengenommen steht in den bedingungen : „Eine Bedingung für die Beitragsrückerstattung ist, dass der versicherte Tarif mindestens bis zum 31.07. des Nachfolgejahres versichert ist. Grundlage für die Höhe der Beitragsrückerstattung ist der Monatsbeitrag von Juni." ich konnte durch die Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung meinen Beitrag für den Baustein "Krankentagegeldversicherung" um 12 €/Monat reduzieren. Alleine deswegen hat sich der Kontakt zur Versicherung schon mal gelohnt. Ausserdem überlege ich,ob ich freiwillig, den gesetzlichen 10%igen Zuschlag zahle, der 2000 eingeführt wurde, um meinen Beitrag im Alter noch etwas zu reduzieren, solange ich noch Arbeitnehmer bin. 2000 hatte ich das abgelehnt. Es wären ca. 20 € pro Monat zusätzlich. Mein derzeitger Beitrag liegt bei 321,44, einschliesslich Pflegeversicherung. Der neue Beitrag läge bei 265,49, , einschl. der zusätzlichen 20 €. Würde ich nicht wechseln, dann läge mein Beitrag 2012 bei 372,88. Durch den Wechsel komme ich übrigens auf ähnliche beitragssteigerungen wie in der GKV. 1997 lag mein PKV-Beitrag bei 156,38, 2012 wäre er 265,49. Das sind 70% Steigerung. Nehmen wir an, ich zahle im Schnitt 200 € Selbstbeteiligung pro Jahr und 240 € zusätzlich in die Alterungsrückstellungen, dann kann man das gegeneinander verrechnen. Mein Beitrag in der GKV wäre 1997 etwa 421,40 € (824,10 DM) gewesen und läge 2012 bei 697,50 €. Das ist eine Steigerung von 66%. Und der Arbeitgeber zahlt nicht mehr ganze 50%! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid November 30, 2011 Hallo Horst, nur noch einmal der Verständlichkeit halber.. der Tarifwechsel findet innerhalb der Gesellschaft statt? Es erfolgt kein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Horst Schlämmer November 30, 2011 · bearbeitet November 30, 2011 von Horst Schlämmer Hallo Horst, nur noch einmal der Verständlichkeit halber.. der Tarifwechsel findet innerhalb der Gesellschaft statt? Es erfolgt kein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft? innerhalb der gleichen Gesellschft. Von einem Tarif ohne Selbstbeteiligung in einen Tarif mit 400 Euro Selbstbeteiligung, bei sonst identischer Leistung. Das einzige , was mich stört, ist dass es beim neuen Tarif keine Beitragsrückerstattung mehr gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Philchen November 30, 2011 Moin, Ganz nüchtern betrachtet erkenne ich keinen Sinn darin als AN vom EL in den EL400 zu wechseln. Das sind Einsteiger, wobei der EL langsam zum drinbleiber mutiert ist. Sinnvoller wäre Vital um den AG-Zuschuss besser auszunutzen! Gruß Philipp Moin, Ganz nüchtern betrachtet erkenne ich keinen Sinn darin als AN vom EL in den EL400 zu wechseln. Das sind Einsteiger, wobei der EL langsam zum drinbleiber mutiert ist. Sinnvoller wäre Vital um den AG-Zuschuss besser auszunutzen! Gruß Philipp Moin, Ganz nüchtern betrachtet erkenne ich keinen Sinn darin als AN vom EL in den EL400 zu wechseln. Das sind Einsteiger, wobei der EL langsam zum drinbleiber mutiert ist. Sinnvoller wäre Vital um den AG-Zuschuss besser auszunutzen! Gruß Philipp Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Horst Schlämmer November 30, 2011 · bearbeitet November 30, 2011 von Horst Schlämmer ich zahle durch den tarifwechsel im monat 127 euro weniger. beitrag. davon kann ich die 400 euro selbstbeteiligung locker bezahlen. dann ist es auch egal, dass der arbeitgeber (und der staat) mitspart und ich die 400 euro alleine zahle. ich spare pro jahr 127*12/2 = 762 euro maximal oder 762 -400 = 362 euro minimal. die einsparung dürfte sich etwa in der mitte einpendeln, also bei ca. 560 €uro, je nach dem wieviel rechnungen ich habe. 40% der mehrkosten könnte ich mir von der steuer wiederholen. also spare ich eigentlich ca. 560*0,6=336 Euro. und in 16 jahren zahlt mein arbeitgeber sowieso nichts mehr dazu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Horst Schlämmer Dezember 6, 2011 hallo, ich habe mich entschieden, den tarif zu wechseln. meine beitragsrückerstattung aus 2011 bleibt mir erhalten. entgegen früheren informationen bekomme ich imneuen tarif sogar auch beitragsrückerstattungen. das wird zwar jedes jahr wieder neu entschieden, ob es btr gibt, aber in den vergangenen jahren gab es bei beiden traifen gleiche beitragsrückerstatungen. die einzige frage , die ich noch habe, ist die, ob ich freiwillig den 10% gesetzlichen zuschlag zahle, um meinen beitrag im alter weiter zu reduzieren. wie gesagt, muss ich den im prinzip nicht zahlen, weil ich schon vor 2000 versichert war. würdet ihr es machen? solnage ich noch arbeitnehmer bin, wird dieser beitrag vom arbeitgeber mitfinanziert und mit 3% verzinst. was mir allerdings fehlt ist die kontrolle. ich muss da auf den versicherer vertrauen, dass er die sache korrekt abrechnet und auch wirklich für meinen beitrag einsetzt. da es sich aber um einen gesetzlichen zuschlag handelt, könnte man der sache vielleicht ein bisschen mehr glauben, oder nicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slt63 Dezember 6, 2011 hallo, ich habe mich entschieden, den tarif zu wechseln. meine beitragsrückerstattung aus 2011 bleibt mir erhalten. entgegen früheren informationen bekomme ich imneuen tarif sogar auch beitragsrückerstattungen. das wird zwar jedes jahr wieder neu entschieden, ob es btr gibt, aber in den vergangenen jahren gab es bei beiden traifen gleiche beitragsrückerstatungen. die einzige frage , die ich noch habe, ist die, ob ich freiwillig den 10% gesetzlichen zuschlag zahle, um meinen beitrag im alter weiter zu reduzieren. wie gesagt, muss ich den im prinzip nicht zahlen, weil ich schon vor 2000 versichert war. würdet ihr es machen? solnage ich noch arbeitnehmer bin, wird dieser beitrag vom arbeitgeber mitfinanziert und mit 3% verzinst. was mir allerdings fehlt ist die kontrolle. ich muss da auf den versicherer vertrauen, dass er die sache korrekt abrechnet und auch wirklich für meinen beitrag einsetzt. da es sich aber um einen gesetzlichen zuschlag handelt, könnte man der sache vielleicht ein bisschen mehr glauben, oder nicht? Bist Du bei der Axa? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Horst Schlämmer Dezember 8, 2011 ja Axa. Ich wechsel von EL zu EL400. Ich habe die Tarifumstellung soeben beantragt. Ich habe auch beantragt, den 10%igen gesetzlichen Zuschlag zu zahlen. Den werde ich zahlen , bis ich 60 bin. Ich bin mir sicher, dass ich bis dahin Arbeitnehmer bleiben werde, bzw. hoffe es. Ich werde 2012 trotzdem weniger zahlen als 2011 und habe die Tarifanhebung vermieden. Meine Beitragssteigerung der letzten 15 jahre liegt jetzt auf dem Niveau der GKV. Ich werde wohl meine Arztrechnungen in den nächsten Jahren zum größten Teil aus eigener Tasche zahlen. Mein einziges Bedenken gilt dem Staat. ich traue den Versagern zu, dass sie die Alterungsrückstellungen der PKVen irgendwann einkassieren und die Versicherten enteignen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag