Schneemann November 17, 2011 Hallo allesamt. Habe noch eine Frage zu meiner BU. Und zwar wird auf abstrakte Verweisung - Gott sei Dank - verzichtet, allerdings nicht auf konkrete Verweisung. Doch wie hab ich mir das vorzustellen? Mein Problem: Ich übe 2 Berufe gleichzeitig aus. EInmal als Designe und einmal als Musiker. Die Versicherung hat mich als Designer versichert, was gut ist, denn Musiker werden nicht versichert. Die haben das nur gemacht, wiel sie meinen Beruf als Musiker als Hobby eingestuft haben, weil ich da gerade mal ein Fünftel verdiene von dem was ich als Designer verdiene. Fall 1. Bleibt alles so wie bisher, ist die Sache klar, wenn ich keine Musik mehr machen kann, krieg ich natürlich nix, weil ich noch weit über 50% berufsfähig bin (als Designer!)...sollte ich als Designer BU werden, bekomm ich Rente und darf sogar noch weiter nebenher ein bisschen Musik machen, so lange ich nicht das 80% des Einkommens habe, welches ich vorher hatte. Fall 2. Alles kehrt sich um, ich bin hauptberuflich Musiker, dann bin ich auch als Musiker versichert. Also auch alles gut. Fall 3. Jetzt kommts: Ist das Einkommen eines Tages 50/50 und ich einen Beruf von beiden nicht mehr ausführen, was ist dann? Angenommen als Designer, weil ich halb blind bin, kann aber immer noch singen und Gitarre spielen. Kann ich dann auf diesen Beruf verwiesen werden? Auch wenn ich weiterhin nur 50% meines Vor-BU-Einkommens erwirtschaften kann? Oder sagen die dann, dann machen sie eben mehr Musik! Geht das? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag