yashirobi November 16, 2011 Hi, ich habe eine frage zum "grundfreibetrag". wie genau ist der zuverstehen? hat man IMMER anspruch drauf? oder nur wenn man nicht mehr jahres-einkommen als die zurzeit 8.004 EUR des Freibetrags hat? kurzfassung: jahreseinkommen >8004 = 8004 steuerfrei, rest wird normal besteuert jahreseinkommen >8004 = pech gehabt -> was davon ist richtig? bekommt man die komplette differenz brutto<->netto zurück bezahlt? $_$ gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver November 16, 2011 Hi, ich habe eine frage zum "grundfreibetrag". wie genau ist der zuverstehen? hat man IMMER anspruch drauf? oder nur wenn man nicht mehr jahres-einkommen als die zurzeit 8.004 EUR des Freibetrags hat? kurzfassung: jahreseinkommen >8004 = 8004 steuerfrei, rest wird normal besteuert jahreseinkommen >8004 = pech gehabt -> was davon ist richtig? bekommt man die komplette differenz brutto<->netto zurück bezahlt? $_$ gruß Es wird nur der Betrag der Steuer unterworfen, der über dem Grundfreibetrag liegt. Einkommen: 10.000 Es werden 1.996 versteuert, 8.004 sind steuerfrei. Einkommen bis zu 8.004 Ees wird nichts versteuert. Ich verstehe nicht ganz was Du mit "zurück bezahlst" meinst. Wenn Du aber meinst, dass Dein Jahreseinkommen unterhalb des zu versteuernden Einkommens liegt, so ist es richtig, dass Du wenn Du eine Steuererklärung einreichst, die gezahlten Steuern wiedererhälst. Deshalb lohnt es sich in solchen Fällen auch eine Steuererklärung zu machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yashirobi November 16, 2011 · bearbeitet November 16, 2011 von yashirobi Ich verstehe nicht ganz was Du mit "zurück bezahlst" meinst. damit meine ich: Gezahlt habe ich die Steuern ja erstmal. deshalb schrieb ich "zurück gezahlt" (vom finanzamt an mich) Wenn Du aber meinst, dass Dein Jahreseinkommen unterhalb des zu versteuernden Einkommens liegt, so ist es richtig, dass Du wenn Du eine Steuererklärung einreichst, die gezahlten Steuern wiedererhälst. Deshalb lohnt es sich in solchen Fällen auch eine Steuererklärung zu machen. wenn ich drüber liege lohnt es sich nicht? o0 die steuererklärung muss man doch dann vermutlich immer einreichen um die 8.004 € Steuerfrei durch zubekommen, oder nicht? gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver November 16, 2011 Ich verstehe nicht ganz was Du mit "zurück bezahlst" meinst. damit meine ich: Gezahlt habe ich die Steuern ja erstmal. deshalb schrieb ich "zurück gezahlt" (vom finanzamt an mich) Wenn Du aber meinst, dass Dein Jahreseinkommen unterhalb des zu versteuernden Einkommens liegt, so ist es richtig, dass Du wenn Du eine Steuererklärung einreichst, die gezahlten Steuern wiedererhälst. Deshalb lohnt es sich in solchen Fällen auch eine Steuererklärung zu machen. wenn ich drüber liege lohnt es sich nicht? o0 die steuererklärung muss man doch dann vermutlich immer einreichen um die 8.004 Steuerfrei durch zubekommen, oder nicht? gruß Ohne konkrete Werte was Du absolut an Steuern gezahlt hast läßt sich das so nicht sagen. Ich lehne mich aber mal weit aus dem Fenster und sage: Ja, es lohnt sich für Dich. Besorg Dir doch mal ein Programm wie WISO etc. Kannst Du Dir vielleicht von jemandem ausleihen (das ist bei WISO sogar legal). Dann kannst Du das durchrechnen und selbst entscheiden ob Du den Staat damit behelligen willst oder nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular November 17, 2011 · bearbeitet November 17, 2011 von domkapitular Zur Ergänzung die Steuerformel §32a Estg (Sieht komplizierter aus als sie ist) : (1) 1Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. 2Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1.bis 7 834 Euro (Grundfreibetrag):0; 2.von 7 835 Euro bis 13 139 Euro:(939,68 • y + 1 400) • y; 3.von 13 140 Euro bis 52 551 Euro:(228,74 • z + 2 397) • z + 1 007; 4.von 52 552 Euro bis 250 400 Euro:0,42 • x – 8 064; 5.von 250 401 Euro an:0,45 • x – 15 576.3 „y" ist ein Zehntausendstel des 7 834 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 4„z" ist ein Zehntausendstel des 13 139 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 5„x" ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. 6Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein November 17, 2011 Dazu sollte man noch folgendes sagen: Die monatliche Lohnsteuer ergibt sich nach dem hochgerechneten Jahreslohn. Wenn du also nur 6 Monate arbeitest, zahlst du zu viel wegen der Progression. Manche Arbeitgeber machen zum Jahresende einen "internen" Lohnsteuerausgleich, aber nicht alle und nicht bei Arbeitgeberwechsel. Sofern du unter dem Grundfreibetrag (plus Werbungskosten etc.) bleibst, bekommst du auch gezahlte Abgeltungssteuer zurück (sofern der Sparerfreibetrag überschritten wurde). Selbst wenn du über dem Grundfreibetrag liegst, ist der Steuersatz oftmals niedriger, als die Abgeltungssteuer; also: Rückerstattung. Falls du im nächsten Jahr sicher unter dem Grundfreibetrag liegst, solltest du eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Dann zahlst du keine Steuern, auch keine Zinsabschlagssteuer. Falls du aber dann doch drüber liegst, ist es Steuerhinterziehung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yashirobi November 17, 2011 Dazu sollte man noch folgendes sagen: Die monatliche Lohnsteuer ergibt sich nach dem hochgerechneten Jahreslohn. Wenn du also nur 6 Monate arbeitest, zahlst du zu viel wegen der Progression. Manche Arbeitgeber machen zum Jahresende einen "internen" Lohnsteuerausgleich, aber nicht alle und nicht bei Arbeitgeberwechsel. Sofern du unter dem Grundfreibetrag (plus Werbungskosten etc.) bleibst, bekommst du auch gezahlte Abgeltungssteuer zurück (sofern der Sparerfreibetrag überschritten wurde). Selbst wenn du über dem Grundfreibetrag liegst, ist der Steuersatz oftmals niedriger, als die Abgeltungssteuer; also: Rückerstattung. Falls du im nächsten Jahr sicher unter dem Grundfreibetrag liegst, solltest du eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Dann zahlst du keine Steuern, auch keine Zinsabschlagssteuer. Falls du aber dann doch drüber liegst, ist es Steuerhinterziehung. ich liege nur drunter, weil ich dieses jahr nur wenige monate gearbeitet habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo November 17, 2011 ich habe eine frage zum "grundfreibetrag". wie genau ist der zuverstehen? hat man IMMER anspruch drauf? oder nur wenn man nicht mehr jahres-einkommen als die zurzeit 8.004 EUR des Freibetrags hat? Auch wenn die Frage schon geklärt wurde, ist in dem Zusammenhang die sprachliche Unterscheidung interessant: Freibetrag vs. Freigrenze Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner November 18, 2011 Hallo, wenn ich drüber liege lohnt es sich nicht? o0 die steuererklärung muss man doch dann vermutlich immer einreichen um die 8.004 Steuerfrei durch zubekommen, oder nicht?Dazu möchte ich noch etwas anmerken. Der Grundfreibetrag ist in den Steuertabellen immer mit eingerechnet (Lohnsteuertabelle, Einkommensteuertabelle - aber Achtung: das ist nicht das gleiche). Da es hier im Wertpapierfoum aber meist auch um Kapitalerträge geht, muss hier ein Unterschied erwähnt werden, die Abgeltungsteuer berücksichtigt nämlich den Grundfreibetrag grundsätzlich nicht. Diese Steuern muss man sich dann ggf. mit einer Einkommensteuererklärung und Antrag auf Günstigerprüfung (KAP Zeile 4) zurückholen. Unter Umständen kann man alternativ auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) beim Finanzamt beantragen (im Voraus); wer jedoch Lohnsteuern zahlt, kann naturgemäß gar keine NV bekommen. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch November 19, 2011 ich liege nur drunter, weil ich dieses jahr nur wenige monate gearbeitet habe. Dann sollte sich eine Steuererklärung in den allermeisten Fällen lohnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag