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hugolee

Verbraucherzentrale - Erfahrungen

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hugolee

Hallo Leute,

 

da ich am Thema RLV und auch BU dran bin, wollte ich einen Termin bei meiner Verbraucherzentrale ausmachen.

 

Eine Beratung für RLV wird in meiner näheren Umgebung nicht angeboten.

Eine Beratung für eine BU kostet 50Euro. Soweit so gut.

 

Als ich nachfragte, was ich denn zu dem Termin mitbringen müsse, sagte mir die Dame, dass zu dem Termin nichts mitgebracht werden muss.

Das finde ich doch sehr komisch, denn ich hatte irgendwie erwartet, dass ich ein paar Zahlen (Gehalt, Renten, Ausgaben usw. parat haben sollte).

 

Ich befürchte (vielleicht zu unrecht), dass das Beratungsgespräch sehr pauschal und nicht individuell wird.

 

Meine Erwartungen an das Gespräch sind, dass

  • mein Monatsbedarf berechnet wird (oder zumindest die Berechnung erklärt wird)
  • ich darauf hingewiesen werde, was bei den Krankheitsangaben ich zu beachten habe
  • mir geholfen wird den richtigen Vertragspartner (Versicherung) zu finden
  • ...

 

Hat jemand Erfahrungen mit Verbraucherzentralen und Beratungen für RLV und BU???

 

Vielleicht gehe ich ja auch zu negativ an die Sache, aber ich befürchte, dass ich hinterher 50Euro los bin und ich wenig neues erfahren habe.

Viele Grüße

hugolee

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Adun
· bearbeitet von Adun

Hallo Hugolee,

 

ich glaube Du hast eine falsche Erwartungshaltung. Die Verbraucherzentralen sind keine Finanzberater oder -vermittler und können nur allgemeine Hilfestellungen geben und auf Fallstricke hinweisen. Wenn Du Dich hier im Forum bereits informiert hast, wird Dir die Verbraucherzentrale kaum etwas sagen können, was Du nicht bereits weißt. Deren Angebote richten sich eher an den typisch planlosen Normalbürger. Was Du suchst ist wohl eher ein Versicherungsberater...

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hugolee

Hallo Hugolee,

 

ich glaube Du hast eine falsche Erwartungshaltung. Die Verbraucherzentralen sind keine Finanzberater oder -vermittler und können nur allgemeine Hilfestellungen geben und auf Fallstricke hinweisen. Wenn Du Dich hier im Forum bereits informiert hast, wird Dir die Verbraucherzentrale kaum etwas sagen können, was Du nicht bereits weißt. Deren Angebote richten sich eher an den typisch planlosen Normalbürger. Was Du suchst ist wohl eher ein Versicherungsberater...

 

...das mag sein, aber bei solch einem (schlechten) war ich schon und der hat nicht wirklich beraten...

...deshalb werde ich das Gespräch machen und die 50Euro bezahlen.

 

Vielleicht bringt es mir ja was. In jedem Fall kann ich hier darüber berichten und das Forum hat seinen Nutzen daraus.

 

hugolee

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swingkid

Hallo Hugolee,

bezüglich der RLV hast Du doch schon einiges an Hinweisen bekommen, welche Versicherer in Frage kommen würden? Und anders als bei einer BU gibt es hier auch viel weniger Kriterien, in denen sich die Versicherer unterscheiden.

Und bei 50 dürfte die Beratung kaum länger als 1 Stunde dauern, das reicht im Normalfall für eine einigermassen vernünftige Bedarfsermittlung, ohne auf Tarifdetails und Bedingungswerke der Versicherer einzugehen. Und davon gibt es gefühlte 200...

Andererseits sind 50 Taler ja auch nicht die Welt und ich persönlich bin gespannt, was Du uns berichten wirst...

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hugolee

Hallo Leute,

 

wie schon angesprochen hatte ich gestern meinen Termin bei der Verbraucherzentrale.

Das Thema über welches ich mich genauer informieren wollte, ist die BU-Versicherung.

Das ganze dauerte 1Stunde (es wurde bissl länger) und kostete mich 50Euro.

Auf Über 30Jahre, die ich noch einzahlen muss un in Anbetracht der Summen um die es geht, hab ich die 50Euro gerne ausgegeben. Ob ich dadurch viel schlauer wurde...

 

Wie schon im entsprechenden Forum vielfach diskutiert, ist BU wirklich ein sehr komplexes Thema.

Im Vorfeld habe ich natürlich hier das Forum abgeklappert, im Internet recherchiert und noch in dem ein oder anderen Buch gelesen.

Mit einem kleinen Fragekatalog ging ich also zu meiner Verbraucherzentrale.

 

Beraten hat mich eine Frau mitte 50.

Ich bekam ein paar Kopien mit deren Hilfe sie mir dann verschiedene Sachen erklärte

  • Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit
  • Duchschnittliche Erwerbsmindertenrente EMR (West Stand: 2007 und OST Stand: 2005)
  • Einkommenseinbußen
  • Berechnung der Einkommenslücke/Versorgungslücke (wurde nicht wirklich berechnet)
  • Zu beachtende Vertragsklauseln
  • Nachversicherung bei besonderen Ereignissen
  • Funktion einer Dynamik

 

Ich hatte mich natürlich gut vorbereitet und wußte von den oben angegebenen Sachen eigentlich schon das Meiste.

Mir ging es eigentlich um einige spezielle Fragen:


  • Wie berechne ich meine Versorgungslücke/Rentenhöhe
  • Auf welche Vertragsklauseln muss ich wirklich achten
  • Was muss ich bei meinem Krankheitsverlauf angeben, was nicht?

 

 

Wie berechne ich meine Versorgungslücke/Rentenhöhe

Ich hatte bei meinem Versicherungsvertreter folgendes berechnet bekommen

Rentenhöhe = Nettogehalt - halber Erwerbsminderungsrente

in einem Buch hab ich gelesen

Rentenhöhe = Nettogehalt x 75%

 

Ich habe diese beiden Rechenwege dargelegt, die Frau meinte, dass eine BU noch lange nicht heisst, dass man Erwerbsunfähig ist, deshalb würde die erste Berechnung keinen Sinn machen. Das leuchtet mir auch ein.

Zur zweiten Berechnung meinte sie, dass sie mindestens das aktuelle Nettogehalt absichern würde. Ich gab zu bedenken, dass das viele Versicherungen so gar nicht annehmen würden, da man aus einem "Schadensfall" keinen Vorteil erzielen darf und dass das auch von den Versicherungen auf plausibilität geprüft würde.

Sie ging darauf nicht mehr näher ein.

Auf den Kopien konnte man auf einem Blatt all seine Ausgaben aufschreiben (Miete, Nebenkosten, Versicherungsbeiträge, Autokosten, Altersvorsorge, Tilgung usw.)

Auf dem Nächsten Blatt all seine Einnahmen (Mann, Frau, Kindergeld, Mieteinnahmen usw.)

Das ganze sollte man dann Gegenrechnen und das wäre die Versorgungslücke.

 

FAZIT: Ich weiß noch nicht wirklich wie ich die Versorgungslücke berechne, denn wenn ich mir im Jahr 2011 meine Versorgungslücke berechne, dann sieht das ganz anders aus als im Jahr 2020 (Inflation nicht einkalkuliert).

Im Jahr 2011 haben wir uns einen Zweitwagen angeschafft. Im Jahr 2020 haben wir vielleicht keine Schulden mehr zu tilgen. Irgendwann fällt als Einnahme das Kindergeld raus ... das sind alles Faktoren, die man nicht so einfach beiseite schieben kann.

 

Irgendwann im Verlauf des Gesprächs kam immer wieder der Verweis auf die Stiftung Warentest. Im Empfangsraum fielen mir schon die entsprechenden Hefte auf.

 

 

Auf welche Vertragsklauseln muss ich wirklich achten???

Bei dieser Frage verwieß mich die Dame auf eine Kopie die entsprechende Klauseln aufzeigte.

Später kopierte sie mir den Testbericht von Stiftung Warentest 2011/07. Hier standen die Klauseln nochmal schwarz auf weiß. Das meiste wußte ich schon, dennoch war das ganz informativ.

 

FAZIT: Ich kenne die meisten Klauseln, das Problem wird sein, dass man sich nicht 20 Verträge einholen lassen kann, ohne einen Vermerk zu riskieren. Selbst wenn das geht, dann bin ich immernoch Laie und die Klauseln zu finden ist dann noch eine Herausforderung.

 

 

Was muss ich bei meinem Krankheitsverlauf angeben, was nicht?

Grundsätzlich sollte man alle ambulanten Behandlungen der letzten 5Jahre und alle stationären Behandlungen der letzten 10Jahre angeben.

Soweit so gut dachte ich. Da ich hier im Forum ja schon etwas sensibilisiert wurde hab ich gleich mal etwas gebohrt.

Angenommen man habe einen angeborenen Organfehler. (Eine Niere macht 90%, die ander 10%). Wurde diesbezüglich aber nie behandelt.

Die Frau meinte, das müsse man nicht angeben, da es sich um eine Anomalie handelt und ja nie behandelt wurde.

Heute war ich bei meinem Arzt und hab da mal nachgefragt, was der dazu meint, der meinte wiederum, das müsse man unbedingt angeben, auch wenn man einen Risikoaufschalg dadurch zu zahlen hat.

 

FAZIT: Bei den Angaben weiß ich also auch nicht 100%ig was anzugeben ist und was nicht. Aber das ist ja wirklich entscheident!!!

 

 

 

Die Frau gab mir ja das Testergebnis mit von Stiftung Warentest. Außerdem könnte sie eine Auswertung machen, welche Versicherungen für mich in Frage kämen. Diese Versicherungen haben von Stiftung Warentest alle 5Sterne bekommen.

So, da war also wieder irgendeine Bewertung von außerhalb. Wenn eine Versicherung nicht in das Stiftung Warentest-Raster reinpasst, dann ist die schlecht, obwohl sie für mich vielleicht das Beste wäre...

 

Bei Stiftung Warentest wurden 2 Fälle geprüft.

1. Diplomkaufmann - Rentenabsicherung 2000Euro

2. Altenpfleger - Rentenabsicherung 1000Euro

 

Mal ganz davon abgesehen, dass ich stark davon ausgehe, dass Versicherungen genau für solche Test entsprechend gute Tarife aus dem Hut zaubern...

...spielt doch die Krankengeschichte einer Person eine sehr wesentliche Rolle bei dem Ganzen...

 

 

Eines hat mich dann aber doch noch interessiert und zwar die Verbindung Stiftung Warentest und Verbraucherzentrale.

Sie erklärte, dass beides fast zur gleichen Zeit ins Leben gerufen wurde. Stiftung Warentest darf nur testen und veröffentlichen. Die Verbraucherzentralen werden von den Ländern bezahlt und sind beratend tätig und verweisen auf die unabhängigen Test von der Stiftung Warentest.

Naja, irgendwie kommt mir das so vor, als würden die Verbraucherzentralen das Verkaufen, was die Stiftung Warentest (unabhängig) empfiehlt.

Sieht doch so aus als läuft das wie bei den Versicherungen, da heißt es nur, wo es die meiste Provision gibt, das wird verkauft.

 

 

GESAMTFAZIT:

Insgesamt war die Information OK, allerdings stehe ich bei den wesentlichen Fragen nun doch wieder alleine da.

- Rentenhöhe bestimmen

- Vertragsklauseln

- Angaben zu Krankenverlauf

 

Die 50 Euro ruinieren mich nicht. Ich kann ja noch den Test machen, den mir die Frau dann auswertet. Das ist in den 50Euro enthalten. Ob dann wirklich das rauskommt was auf mich passt, das wage ich etwas anzuzweifeln.

 

Mir wird nicts anderes übrig bleiben als 3-4 Versicherungen gezielt anzusprechen und ein Probeantrag anzufordern.

Diese Probeanträge muss ich dann ganz genau miteinander vergleichen.

 

Ich hoffe ich konnte Euch mit meinem Bericht etwas weiterhelfen.

Das ist wirklich ein sehr komplexes Thema mit der BU und ich wünsche allen viel Erfolg.

 

Wer noch Fragen hat, immer melden.

 

Viele Grüße

Euer hugolee

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Gerald1502

Hallo hugolee,

 

schön, dass Du den Termin bei der Verbraucherzentrale wahrgenommen hast und vielen Dank für den ausführlichen Erfahrungsbericht. :thumbsup:

 

Man kann schon sehen, dass Du nicht viel schlauer als vorher bist, eher etwas verunsicherter, gegenüber davor, was z.B. die Gesundheitsfragen betrifft.

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Surfista
Am 18.11.2011 um 20:53 von hugolee:

 

Wie berechne ich meine Versorgungslücke/Rentenhöhe

Ich hatte bei meinem Versicherungsvertreter folgendes berechnet bekommen

Rentenhöhe = Nettogehalt - halber Erwerbsminderungsrente

in einem Buch hab ich gelesen

Rentenhöhe = Nettogehalt x 75%

 

Ich habe diese beiden Rechenwege dargelegt, die Frau meinte, dass eine BU noch lange nicht heisst, dass man Erwerbsunfähig ist, deshalb würde die erste Berechnung keinen Sinn machen. Das leuchtet mir auch ein.

Zur zweiten Berechnung meinte sie, dass sie mindestens das aktuelle Nettogehalt absichern würde. Ich gab zu bedenken, dass das viele Versicherungen so gar nicht annehmen würden, da man aus einem "Schadensfall" keinen Vorteil erzielen darf und dass das auch von den Versicherungen auf plausibilität geprüft würde.

Sie ging darauf nicht mehr näher ein.

Auf den Kopien konnte man auf einem Blatt all seine Ausgaben aufschreiben (Miete, Nebenkosten, Versicherungsbeiträge, Autokosten, Altersvorsorge, Tilgung usw.)

Auf dem Nächsten Blatt all seine Einnahmen (Mann, Frau, Kindergeld, Mieteinnahmen usw.)

Das ganze sollte man dann Gegenrechnen und das wäre die Versorgungslücke.

 

FAZIT: Ich weiß noch nicht wirklich wie ich die Versorgungslücke berechne, denn wenn ich mir im Jahr 2011 meine Versorgungslücke berechne, dann sieht das ganz anders aus als im Jahr 2020 (Inflation nicht einkalkuliert).

Im Jahr 2011 haben wir uns einen Zweitwagen angeschafft. Im Jahr 2020 haben wir vielleicht keine Schulden mehr zu tilgen. Irgendwann fällt als Einnahme das Kindergeld raus ... das sind alles Faktoren, die man nicht so einfach beiseite schieben kann.

 

Mit der richtigen Berechnung der Versorgungslücke beschäftige ich mich auch gerade und lasse das Thema deshalb nochmal aufleben ;).

 

Ich habe bereits eine BU, bin mir aber nicht sicher ob die Absicherung ausreicht. Zudem kann ich momentan ohne Gesundheitsprüfung erhöhen (Nachversicherungsgarantie), weshalb ich mich mit dem Thema BU jetzt tiefer beschäftige.

Ich lese immer wieder, dass die BU ca. 80% vom Netto absichern soll. Der Versicherungsmakler hat mir damals allerdings die halbe Erwerbsminderungsrente mit eingerechnet, womit meine BU nur 50% vom Netto abzudecken braucht (+ halbe EMR = 80%).

 

 

Folgendes wurde damals zugrunde gelegt:

 

  • Wenn ich in meinem Beruf nicht länger arbeiten kann, zahlt meine BU. Darauf wurde bei dem Vertrag geachtet. Sollte ich im Leistungsfall jedoch nicht den Anspruch für die EMR erfüllen (z.B. kann ich noch über sechs Stunden am Tag einen anderen Beruf ausführen) bekomme ich keine EMR. Da ich nicht den ganzen Tag auf dem Sofa liegen möchte, kann ich mir durchaus vorstellen eine andere Tätigkeit zu übernehmen (muss ja nicht Vollzeit sein, um die 30% auszugleichen).
  • Wenn sich im Leistungsfall herausstellt, dass ich Anspruch auf die halbe EMR habe, dann bekomme ich 80% meines Netto. Also wie berechnet.

 

Hier im Forum habe ich an anderer Stelle gelesen, dass die EMR nicht sicher ist. Der Gesetzgeber kann sie jederzeit verändern bzw. abschaffen. Das wurde damals nicht bedacht und das Risiko kann ich schlecht einschätzen.

 

Was meint ihr zu der Berechnung der Versorgungslücke? Sollte die halbe EMR mit einbezogen werden?

 

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