Canuma November 9, 2011 Moin Gestern habe ich von der Volksfürsorge zu erfahren bekommen, das die Zulagen meiner Frau (Riester Rente) im Todesfall weg sind. Sie werden also nicht auf den Ehepartner übertragen (ich selbst Riester nicht). Ich sollte mir nun überlegen ob ich für mtl. 10 einen Vertrag mit der Gesellschaft abschließe. Dadurch würde ich mir die eingezahlten Zulagen sichern. Jetzt habe ich aber gehört das nach 10 Jahren Zulagenzahlung (Riester meiner Frau) ein Bestandsschutz besteht. In diesem Fall würden mir die Zulagen automatisch übertragen, wenn meine Frau versterben würde ( was ich nicht hoffen will) Kennt sich jemand hier im Forum damit aus und kann mir genaueres berichten? Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 9, 2011 Moin Gestern habe ich von der Volksfürsorge zu erfahren bekommen, das die Zulagen meiner Frau (Riester Rente) im Todesfall weg sind. Sie werden also nicht auf den Ehepartner übertragen (ich selbst Riester nicht). Ich sollte mir nun überlegen ob ich für mtl. 10 einen Vertrag mit der Gesellschaft abschließe. Dadurch würde ich mir die eingezahlten Zulagen sichern. Jetzt habe ich aber gehört das nach 10 Jahren Zulagenzahlung (Riester meiner Frau) ein Bestandsschutz besteht. In diesem Fall würden mir die Zulagen automatisch übertragen, wenn meine Frau versterben würde ( was ich nicht hoffen will) Kennt sich jemand hier im Forum damit aus und kann mir genaueres berichten? Danke Also von einem Bestandsschutz habe ich bisher nichts gehört. Teile mir doch mal mit wo und in welchem Zusammenhang du das aufgeschnappt hast und ich prüfe das. Ohne Riester Vertrag hast du praktisch immer eine förderschädliche Kündigung, wenn deine Frau sterben sollte. Man müsste hier aber auch noch mal zwischen Ansparphase und Ablaufphase und je nach Vertrag unterscheiden. Worst Case wird nach ein paar Jahren Ablaufphase gar nichts mehr vererbt ... Einen Minimalvertrag hättest du ab 5 Euro monatlich. Wenn du selbst nicht förderberechtigt bist, bekommst du für diesen Betrag dann auch noch volle Grundzulage. Ab 2012 sind die 5 Euro Mindesteigenbeitrag auch für mittelbar Zulagenberechtigte verpflichtend ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Apophis November 9, 2011 · bearbeitet November 9, 2011 von Apophis Ohne Riester Vertrag hast du praktisch immer eine förderschädliche Kündigung, wenn deine Frau sterben sollte. Das ist der Satz des Jahres. Bei solchen Threads bin ich immer froh mich auf sowas nie eingelassen zu haben. Norbert Blüm warnt vor der Riester-Rente http://www.welt.de/f...ster_Rente.html Riester und Rürup Rente eine Idee des AWD? Alles Masche. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Canuma November 9, 2011 Hallo Ablauf der Beitragszahlung 01.01.2042 Ablauf der Aufschubszeit 01.01.2042 Hier handelt es sich um die Best Invest Rente Plus der Volksfürsorge. Die Info habe ich von meinem Arbeitskollegen, der das gleiche Problem hatte. Er hatte sich dann für 10 mtl. die Zulagen seiner Frau gesichert. Später hat seine Frau den Vertrag gekündigt und einen neuen abgeschlossen. Bei der neuen Gesellschaft meinte man das das unsinnig sei die monatlichen 10 zu zahlen, da die Zulagen nach 10 Jahren einen gewissen Schutz unterliegen und automatisch im Todesfall an den Ehepartner übertragen werden. Mehr Info`s habe ich leider nicht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 9, 2011 · bearbeitet November 9, 2011 von polydeikes Naja. Der Sondervertrag macht insofern keinen Sinn, als das du im Todesfall einfach einen Riester Vertrag abschließen kannst. Darauf kann dann das gesamte Guthaben der Frau übertragen werden. Du musst also nicht die ganze Zeit einen Vertrag laufen lassen, kannst einfach im hoffentlich nicht stattfindenen Fall der Fälle extra einen Vertrag für den Übertrag abschließen. Um dem Makaberen die Krone aufzusetzen: Nicht übertragen, bevor die Zulagen für das laufende Jahr gutgeschrieben wurden. (das geht auch wenn die Frau Mitte des Jahres stirbt) Der Tod des Ehepartners in der Aufschubphase ist also in Bezug auf Riester (und im Gegensatz zu Rürup) unproblematisch. ... Ganz anders sieht das in der Ablaufphase aus. Dann entscheidet im Falle der Policen die Rentengarantiezeit und die kann wiederum zwischen 5 und 20 Jahren liegen. Hast du bspw. nur 5 Jahre Rentengarantiezeit und die Frau stirbt im 6. Jahr ... dann freut sich die Versicherung ... edit: Wie gesagt, mir ist in Bezug auf die Zulagen (nach 10 Jahren?!) nichts bekannt. Ich finde auch keine gesetzliche Grundlage für die Behauptung per "Hörensagen" ... lasse mich aber gern belehren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM November 9, 2011 1. Naja. Der Sondervertrag macht insofern keinen Sinn, als das du im Todesfall einfach einen Riester Vertrag abschließen kannst. Darauf kann dann das gesamte Guthaben der Frau übertragen werden. Du musst also nicht die ganze Zeit einen Vertrag laufen lassen, kannst einfach im hoffentlich nicht stattfindenen Fall der Fälle extra einen Vertrag für den Übertrag abschließen. 2. Ganz anders sieht das in der Ablaufphase aus. Dann entscheidet im Falle der Policen die Rentengarantiezeit und die kann wiederum zwischen 5 und 20 Jahren liegen. Hast du bspw. nur 5 Jahre Rentengarantiezeit und die Frau stirbt im 6. Jahr ... dann freut sich die Versicherung ... Ad 1.: Auch wenn man einen Zusatzvertrag machen möchte: Wieso 10 Euro im Monat darauf einzahlen? Ich habe auch einen kleinen "Warmhalteriestervertrag" als Zweitvertrag, habe einmal (!) nen Zehner eingezahlt und damit ist doch alles gut. Ad 2.: Es freut sich natürlich nicht nur die Versicherung. Angenommen, seine Frau lebt länger, dann kann sie sich auch an den Überschüssen erfreuen, die durch frühe Tode anderer entstehen können. Natürlich freut sich auch der Versicherer, aber der Großteil dieser Überschüsse muss ausgeschüttet werden, das ist ja gesetztlich geregelt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Canuma November 10, 2011 Ad 1.: Auch wenn man einen Zusatzvertrag machen möchte: Wieso 10 Euro im Monat darauf einzahlen? Ich habe auch einen kleinen "Warmhalteriestervertrag" als Zweitvertrag, habe einmal (!) nen Zehner eingezahlt und damit ist doch alles gut. Das Problem ist nur das ich selbst nicht Riester. Wenn ich einen Vertrag abschließen sollte, bedeutet das doch 4% vom Brutto richtig? Da ich schon in eine Betriebsrente einzahle und diverse andere Sparmaßnahmen für die Altersvorsorge einzahle, sehe ich nicht ein noch mehr in die Rente zu investieren. Man kann sich auch überversichern. Also bleibt dann doch nur die Variante mit den mtl. 10 oder im Fall des Todes meiner Frau schnell einen Vertrag abzuschließen Sehe ich das richtig? Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
meistercarlos November 10, 2011 riestern kannst du ab 5 monatlich. das mit 4% vom bruttolohn brauchst du um die volle staatliche zulage zu erhalten. aber ist kein muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll November 10, 2011 Das Problem ist nur das ich selbst nicht Riester. Wenn ich einen Vertrag abschließen sollte, bedeutet das doch 4% vom Brutto richtig? Da ich schon in eine Betriebsrente einzahle und diverse andere Sparmaßnahmen für die Altersvorsorge einzahle, sehe ich nicht ein noch mehr in die Rente zu investieren. Man kann sich auch überversichern. Also bleibt dann doch nur die Variante mit den mtl. 10 oder im Fall des Todes meiner Frau schnell einen Vertrag abzuschließen Sehe ich das richtig? Gruß Ein einmalig besparter Riesterbanksparplan ist nach wie vor ein Riester-Vertrag, auch wenn in Zukunft keine Einzahlungen eingehen. Wieso unbedingt 4%? siehe dazu: So funktioniert die Riester Förderung (...) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM November 10, 2011 Ad 1.: Auch wenn man einen Zusatzvertrag machen möchte: Wieso 10 Euro im Monat darauf einzahlen? Ich habe auch einen kleinen "Warmhalteriestervertrag" als Zweitvertrag, habe einmal (!) nen Zehner eingezahlt und damit ist doch alles gut. Das Problem ist nur das ich selbst nicht Riester. Wenn ich einen Vertrag abschließen sollte, bedeutet das doch 4% vom Brutto richtig? Nochmal ausführlich: Eröffne einen Riester-Banksparplan, zahle EINMALIG 10 Euro ein und alles ist gut. Dann kannst Du warten, bis Deine Frau stirbt. P.S.: Tut mir leid, wenn das jetzt etwas makaber klingt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Canuma November 10, 2011 Das Problem ist nur das ich selbst nicht Riester. Wenn ich einen Vertrag abschließen sollte, bedeutet das doch 4% vom Brutto richtig? Nochmal ausführlich: Eröffne einen Riester-Banksparplan, zahle EINMALIG 10 Euro ein und alles ist gut. Dann kannst Du warten, bis Deine Frau stirbt. P.S.: Tut mir leid, wenn das jetzt etwas makaber klingt Und ich muss nicht diesen Sockelbeitrag von 5 mtl. (60 jährlich) leisten? Das wäre ja super wenn das so funktioniert mit der Einmalzahlung Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag