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Clumsy

Hallo zusammen,

 

ich habe eine kurze Frage, allerdings bei meiner Suche keine hilfreiche Antwort gefunden.

 

Mein Arbeitgeber zahlt 40 im Monat VL.

Die sind in einem Fonds angelegt, warum auch nicht, ist ja geschenktes Geld.

 

Jetzt meine Frage:

Früher, in der Ausbildung, gab es wegen den Einkommensgrenzen noch die Arbeitnehmersparzulage.

Hier musste man dann die Sparverträge 6 Jahre besparen und 1 Jahr liegen lassen.

 

Soweit so gut.

 

Wenn ich jetzt keine Zulage mehr bekomme, gelten die Fristen dann immer noch oder kann ich wechseln in den Produkten und Anlageformen (Bausparvertrag, Fonds etc.) wie ich lustig wäre (nur einmal theoretisch)

Es wäre einfach nur gut zu wissen, wenn man den Fonds tauschen wollen würde, nicht mehr an die Entwicklung glaubt oder oder ...

 

LG

Clumsy

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ghost_69

Hallo Clumsy

 

Angenommen Du hast Fonds A als VL-Plan

und den Fonds A magst Du nicht mehr,

warum auch immer.

 

Kannst Du einen neuen auswählen

und den besparen oder Du kannst auch

eine andere Form von VL auswählen.

 

Du kannst Fonds A dann direkt verkaufen

oder einfach stehen lassen.

 

Ghost_69 :-

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polydeikes

Wenn die Position Fonds A gesperrt ist, kann er die nicht einfach verkaufen.

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RichyRich

Wenn die Position Fonds A gesperrt ist, kann er die nicht einfach verkaufen.

 

Jo, clumsy, die Frage ist, wie lange läuft Dein derzeitiger Vertrag und ist es noch der selbe wie in der Ausbildung. Weil dieser, zulagenberechtigte Sparvertrag 7 Jahre lang nicht angerührt werden darf.

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Clumsy

 

Jo, clumsy, die Frage ist, wie lange läuft Dein derzeitiger Vertrag und ist es noch der selbe wie in der Ausbildung. Weil dieser, zulagenberechtigte Sparvertrag 7 Jahre lang nicht angerührt werden darf.

 

Nein, es ist inzwischen schon ein anderer, der zulagenberechtigte ist schon länger her ;-)

 

Also der Staat gibt nichts dazu, ist das dann gleich völlige Freiheit, was ich mit den VL mache?

 

LG

Clumsy

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polydeikes

 

Jo, clumsy, die Frage ist, wie lange läuft Dein derzeitiger Vertrag und ist es noch der selbe wie in der Ausbildung. Weil dieser, zulagenberechtigte Sparvertrag 7 Jahre lang nicht angerührt werden darf.

 

Nein, es ist inzwischen schon ein anderer, der zulagenberechtigte ist schon länger her ;-)

 

Also der Staat gibt nichts dazu, ist das dann gleich völlige Freiheit, was ich mit den VL mache?

 

LG

Clumsy

 

Dann exakt siehe Antwort von Ghost.

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