ceekay74 März 27, 2013 2. Wie ist vorzugehen, wenn ich über das Jahr wechselende Bestände in einem Fonds habe, d.h. öfter mal die Position aufstocke und wieder abbaue, was muss ich dann angeben? Ausschlaggebend ist der Anteilsbestand zum Ende des Geschäftsjahres (Zuflussdatum), bei dem genannten Fonds also der 07.03.2012. Grundlegende Infos zur Besteuerung von Investmentfonds findest Du in dem PDF-Dokument in diesem Thread: KLICK Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
holzhacker März 27, 2013 · bearbeitet März 27, 2013 von holzhacker 2. Wie ist vorzugehen, wenn ich über das Jahr wechselende Bestände in einem Fonds habe, d.h. öfter mal die Position aufstocke und wieder abbaue, was muss ich dann angeben? Beide Fragen beziehen sich hier im konkreten Fall auf den Threadneedle European Smaller Companies Funds, ISIN GB0002771383. Irgendwie komme ich da nicht weiter. Das was zum Zeitpunkt der Thesaurierung (Ende des Geschäftsjahres) in deinem Depot war. Für deinen Fonds endete das Geschäftsjahr am 07.03.2012. D.h. du musst schauen wieviele Anteile du am 07.03.2012 im Depot hattest. Diesen Wert multiplizierst du dann mit dem Wert 0,039203 € (ausgewiesene ausschüttungsgleiche Erträge). Das Ergebnis trägst du in Anlage KAP, Zeile 17 für die Steuererklärung 2012 ein (bzw. addierst den Wert mit den anderen Werten für diese Zeile). P.S.: ceekay74 war schneller... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MarcelE März 27, 2013 · bearbeitet März 27, 2013 von MarcelE 1. Was sich zum Zeitpunkt der Thesaurierung,also Ende des Geschäftsjahres, nicht in deinem Depot befunden hat, brauchst Du auch nicht zu versteuern. 2. kann ich dir nicht beantworten Ich halte mich an die Belege von den Banken und gebe das an,was da steht.Zur Sicherheit werfe ich noch einen Blick in den Bundesanzeiger und rechne es zusammen. Bis jetzt kam immer das heraus,was von der Bank angegeben wurde. Erstmal vielen vielen Dank für die MEGA schnelle Antwort. Ok, wenn ich mich an das halten kann, was mir die depotführenden Banken schicken, ist ja alles gut. Meine Befürchtung war jetzt, ich müsste mir händisch aus dem bundesanzeiger und mittels FIFO da irgendwas zusammenrechnen.. Hier wird ja schnelle geantwortet als ich mich bedanken kann.. Also ist nur der Bestand zum Stichtag interessant, das macht die Sache ja schonmal erheblich einfacher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparefroh Dezember 8, 2013 Moin, Adun! Auf der Suche nach "steuereinfache ETFs" kam ich auf Deinen Post. Dort steht: ---- Wenn also ein Fonds auf der Ishares-Webseite nicht mit "(DE") im Namen gelistet ist, dann ist er ausländisch, egal, ob die ISIN mit DE anfängt. --- Wie ist das zu verstehen? Wenn Du, was ein Wunder wäre, "steuereinfache ETF-s" in einer guten Tabelle oder Webseite anzubieten hast: bitte gern per PN oder im Forum/Steuern-Recht.../Steuereinfache ETFs reingucken und - schreiben. Gruß - Sparefroh am 2. Advent 2013 --------------------------------- @Admin: Bitte diesen Thread mit http://www.wertpapie...ierenden-fonds/ zusammenlegen. Danke. Depotinhalt: 2 mal ausl. thesaurierend, swap, 4 mal iShares (inländisch, voll replizierend, ausschüttend, evtl. teil-thesaurierung) Ach, das alte leidige Thema wieder... Überraschung! ishares sind typischerweise weder inländisch, noch voll replizierend, noch ausschüttend (im steuerlichen Sinne), sie sehen nur so aus als ob. Erst einmal vorweg: Es gibt zwei Teilfirmen, die unter der Marke ishares laufen, einmal "BlackRock Asset Management Ireland Ltd" und einmal "BlackRock Asset Management Deutschland AG". Teilweise werden sogar von beiden Fonds für die gleichen Indizes angeboten. "BlackRock Asset Management Deutschland AG" hieß vorher indexchange, bevor es von ishares aufgekauft wurde. Diese fonds sind tatsächlich Fonds mit deutschem Domizil. "BlackRock Asset Management Ireland Ltd" ist, wie der name schon sagt, eine irische Firma. Die populärsten Aktienfonds von ishares gehören fast alle dazu. Die eigentliche ISIN dieser Fonds fängt mit IE an. Um den Fonds in Deutschland aber in Girosammelverwahrung halten zu können, hat ishares bei clearstream ein deutsches Zertifikat (im Sinne von Globalurkunde, nicht von Zockerpapier) für den Fonds hinterlegt, das eine DE-ISIN hat. "iShares-Fonds haben in Deutschland wegen der unterschiedlichen Regelungen zur Abrechnung von Anteilen in Crest und bei der Clearstream Bank Frankfurt zwei ISIN-Nummern. Beide ISINNummern beziehen sich auf denselben Fonds; während die irische ISIN-Nummer sich auf die außerhalb der Clearstream Bank Frankfurt gehaltenen stückelosen Anteile bezieht, bezieht sich die deutsche ISINNummer auf die bei der Clearstream Bank Frankfurt für die an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten Fondsanteile hinterlegte Globalurkunde. Die deutsche ISIN-Nummer des Bestands ändert sich, wenn Anteile in das Abrechnungssystem der Clearstream Bank Frankfurt aufgenommen werden oder aus diesem System genommen werden." Wie unterscheidet man die beiden? Auf der ishares-Webseite haben die deutschen Fonds ein "(DE)" im Fondsnamen und das Domizil ist auf der Detailseite mit Deutschland angegeben. Wenn also ein Fonds auf der Ishares-Webseite nicht mit "(DE") im Namen gelistet ist, dann ist er ausländisch, egal, ob die ISIN mit DE anfängt. Aber vorsicht: Verlassen kannst Du Dich wirklich nur auf die ishares-Webseite. Es gibt diverse populäre Webseiten, die schlauer sein wollen und ein "(DE)" selbst dranhängen, wenn die ISIN mit DE anfängt, oder das Domzil unter diesen Umständen mit Deutschland angeben. Der Fonds ist auch aus steuerlicher Sicht nicht ausschüttend. Er führt zwar Ausschüttungen durch, und diese haben -- wie heutzutage quasi jeder ausschüttende Fonds -- Teilthesaurierungen, aber das allein wäre steuerlich völlig unproblematisch. Denn die Steuer auf den teilthesaurierten Ertrag kann von der Ausschüttung abgezogen werden. Das wirkliche Problem ist, dass der Fonds ein Vollthesaurierer ist. Wie kommt das? Der Fonds schüttet viermal im Jahr aus, aber keiner der Termine fällt mir dem Geschäftsjahresende zusammen. Diese Situation entsteht dadurch, dass der Fonds die Ausschüttungstermine durch äußere Zwänge vorgegeben bekommen und der deutsche Steuerberater des Fonds diese Situation auf das deutsche Steuerrecht rückanpassen muss (retrofitting). Und das deutsche Steuerrecht besagt, dass alle Erträge, die zum Geschäftsjahresende nicht ausgeschüttet wurden, als vollthesauriert gelten. Daher muss ishares die Erträge, die zwischen letzter Zwischenausschüttung und Geschäftsjahresende anfallen als Vollthesaurierung ausweisen. Um das ganze komplett zu machen: Die ishares-Fonds sind auch nicht vollreplizierend, weil sie Wertpapierleihe einsetzen, was im Prinzip sehr ähnlich zu swaps ist. Wirklich vollreplizierende Fonds gibt es zumindest für die einschlägigen Indizes am Markt gar nicht. 1. Diese "Handhabe" von den zwei Banken heißt für mich: Alles was in der Steuerbescheinigung für die ausl. thesaurierer steht ist zwar "nice to have", aber nicht für die Einkommenssteuer zu gebrauchen, da nicht zuverlässig. Ist mein Verständnis hier richtig? Die Angaben zu ausländischen Vollthesaurierungen sind ganz grundsätzlich NUR NACHRICHTLICH. Du musst IMMER selbst anhand des Bundesanzeigers nachrechnen, völlig egal ob das Feld "alle Erträge bekannt" angekreuzt ist oder nicht. Das sagt Dir nur, ob die nachrichtlich mitgeteilten Erträge vermutlich den tatsächlichen entsprechen. Die Erträge sind aber auch das einzige, was nachrichtlich auf der Steuerbescheinigung steht (zumindest wenn sie sich an den amtlichen Vordruck hält). Der Rest -- und das betrifft primär ausländische Quellensteuer -- musst Du selbst errechnen. Und die nachrichtlichen Angaben kannst Du höchstens für die Plausibilitätsprüfung verwenden Verwirrend ist, dass viele Banken für 2009 noch den Fehler gemacht haben, die ausländische Quellensteuern auch bei ausländischen Thesaurierungen in den quellensteuertopf einzustellen und entsprechend auf der steuerbescheinigung auszuweisen. Diese wohl rechtlich nicht zulässige Praxis hat ab 2010 ein Ende gefunden. 2. Damit: Ich muss jetzt trotzdem in den Bundesanzeiger für die einzelnen ausl., thesaurierer schauen. Korrekt? Ja. Das genügt aber noch nicht, wenn der Fonds in Fremdwährung rechnet. Dann brauchst Du noch einen Devisenkurs. Wenn die Bank Dir keinen Thesaurierungsbeleg gegeben hat, dann bietet sich der eurofx-Kurs an. 3. Die Strategie einfach die Steuerbescheinigungen abzuschreiben funktioniert damit nicht? Spätestens ab Steuerjahr 2010 nicht mehr. 4. Bzw. Wie gehe ich am Besten vor? Tja...Wenn Du es mit den Infos oben nicht selbst hinbekommst würde ich mir einen Steuerberater nehmen der sich mit der Thematik auskennt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Dezember 8, 2013 Wie viele Threads willst Du denn noch aus der Versenkung ziehen mit der immer gleichen Frage? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Dezember 8, 2013 · bearbeitet Dezember 8, 2013 von ImperatoM Oha, ich bin gerade ganz neu in dem Thema und habe jetzt einige Threads gelesen, aber mir raucht ehrlich gesagt leicht der Kopf. Vielleicht kann mir jemand eine (vermutlich) leichte Frage beantworten: Ich interessierte mich jüngst für den ETF LU0659579493. ( http://www.finanzen.net/etf/db_x-trackers_S&P_500%C2%AE_Equal_Weight_UCITS_ETF_1C ) Der Fonds ist laut finanzen.net in Luxemburg aufgelegt und thesaurierend. Sehe ich es richtig, dass das schon dazu führt, dass ich in der Steuererklärung den genannten Zusatzaufwand habe - oder hängt das von weiteren Fragen ab? . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Dezember 8, 2013 Oha, ich bin gerade ganz neu in dem Thema und habe jetzt einige Threads gelesen, aber mir raucht ehrlich gesagt leicht der Kopf. Vielleicht kann mir jemand eine (vermutlich) leichte Frage beantworten: Ich interessierte mich jüngst für den ETF LU0659579493. ( http://www.finanzen.net/etf/db_x-trackers_S&P_500%C2%AE_Equal_Weight_UCITS_ETF_1C ) Der Fonds ist laut finanzen.net in Luxemburg aufgelegt und thesaurierend. Sehe ich es richtig, dass das schon dazu führt, dass ich in der Steuererklärung den genannten Zusatzaufwand habe - oder hängt das von weiteren Fragen ab? . Bisher kein steuerlicher Mehraufwand - swapbasiert thesaurierend - keine ausschüttungsgleichen Erträge http://www.etf.db.com/DEU/DEU/ETF/LU0659579493/DBX0KM/S-P-500-Equal-Weight-UCITS-ETF (unter Ertragsverwendung) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hagemit Dezember 8, 2013 Moin, Adun! Auf der Suche nach "steuereinfache ETFs" kam ich auf Deinen Post. Dort steht: ---- Wenn also ein Fonds auf der Ishares-Webseite nicht mit "(DE") im Namen gelistet ist, dann ist er ausländisch, egal, ob die ISIN mit DE anfängt. --- Wie ist das zu verstehen? iShares ETFs mit Domizil Deutschland erkennt man an (DE) im Namen des ETFs. Bsp: iShares DAX® (DE) iShares Dow Jones Asia Pacific Select Dividend 30 (DE) ETFs mit Domizil Irland tragen diesen Zusatz nicht. Bsp: iShares Dow Jones Europe Sustainability Screened UCITS ETF iShares Emerging Markets Dividend UCITS ETF Ich hatte den Link zwar im anderen Faden korrigiert, aber scheinbar hast Du das übersehen. Hier nochmal der Link zu iShares. Dort bitte den Filter auf (links) Domizil und (rechts) auf Deutschland einstellen und Du erhältst alle in Deutschland aufgelegten und somit steuerlich einfachen ETFs von iShares. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Dezember 8, 2013 · bearbeitet Dezember 8, 2013 von ImperatoM Oha, ich bin gerade ganz neu in dem Thema und habe jetzt einige Threads gelesen, aber mir raucht ehrlich gesagt leicht der Kopf. Vielleicht kann mir jemand eine (vermutlich) leichte Frage beantworten: Ich interessierte mich jüngst für den ETF LU0659579493. ( http://www.finanzen.net/etf/db_x-trackers_S&P_500%C2%AE_Equal_Weight_UCITS_ETF_1C ) Der Fonds ist laut finanzen.net in Luxemburg aufgelegt und thesaurierend. Sehe ich es richtig, dass das schon dazu führt, dass ich in der Steuererklärung den genannten Zusatzaufwand habe - oder hängt das von weiteren Fragen ab? . Bisher kein steuerlicher Mehraufwand - swapbasiert thesaurierend - keine ausschüttungsgleichen Erträge http://www.etf.db.com/DEU/DEU/ETF/LU0659579493/DBX0KM/S-P-500-Equal-Weight-UCITS-ETF (unter Ertragsverwendung) Danke, so ganz verstanden habe ich es aber noch nicht. Unter "Ertragsverwendung" sehe ich eine Übersicht für das Jahr 2012. Da der ETF erst Ende 2012 gestartet ist, nehme ich an, dass deshalb 2012 keine Dividenden flossen und es daher auch nicht zu ausschüttungsgleichen Erträgen kam - das dann aber für 2013 und die Folgejahre der Fall sei dürfte. Oder liege ich da falsch und das "swapbasiert thesaurierend" verhindert ohnehin, dass solche Erträge entstehen können, weil durch den Swap keine Dividende fließt? . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparefroh Dezember 9, 2013 @Sapine: Wie viele Threads willst Du denn noch aus der Versenkung ziehen mit der immer gleichen Frage? ei ... bis ich ne praktische Tabelle finde, wie sie jetzt von Hagemit, Post # 33; "Link zu iShares; links >Domizil< und rechts >Deutschland< eintragen, diese ETFs sind steuereinfach" - finde. Dann bräuchte ich solche hilfreichen Tabellen nicht ewig lange zu suchen, wo doch offensichtlich andere schon "drauf" gekommen sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Dezember 9, 2013 · bearbeitet Dezember 9, 2013 von neysee ei ... bis ich ne praktische Tabelle finde, wie sie jetzt von Hagemit, Post # 33; "Link zu iShares; links >Domizil< und rechts >Deutschland< eintragen, diese ETFs sind steuereinfach" - finde. Dann bräuchte ich solche hilfreichen Tabellen nicht ewig lange zu suchen, wo doch offensichtlich andere schon "drauf" gekommen sind. Nach meiner Einschätzung stehst du dir beim ewigen Suchen im Wesentlichen selbst im Weg. Gesundes Misstrauen in allen Ehren, aber wenn ich etwas frage und eine Antwort kriege, und ich weiß nicht, ob ich ihr trauen soll, muss ich selber anfangen zu recherchieren. Es wird hingegen unangenehm, wenn man die Frage einfach so lange wiederholt, bis einem fünf Leute die sachlich gleiche Antwort (nämlich auf der ishares-Seite nach dem Domizil gucken) gegeben haben, und sich nebenbei noch beklagt, dass man ja soviel Beiträge lesen müsse, bis man viereckige Augen kriegt. Da du dies schon im ARERO-Thread hinreichend praktiziert hast, habe ich Antworten an dich schon vor längerem eingestellt, und dieses Posting dient nur der Dokumentation, dass ich es weiterhin so handhaben werde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 Dezember 9, 2013 · bearbeitet Dezember 9, 2013 von troi65 Er lässt nicht locker...... Otto03 hat Dir bereits schon einmal die ETF-Listen von justetf.com und extra-funds.de verlinkt. Dann einfach mit dem gefundenen/gewünschten ETF den Mischungsthread von Licuala ( dort insbes. #7 und 8 ) "drüberlegen" und aus die Maus. Wieso sollte sich jemand ( wegen Dir ) weitere Mühen machen ? Was isn dass für eine Versorgermentalität ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Januar 24, 2014 Bisher kein steuerlicher Mehraufwand - swapbasiert thesaurierend - keine ausschüttungsgleichen Erträge http://www.etf.db.com/DEU/DEU/ETF/LU0659579493/DBX0KM/S-P-500-Equal-Weight-UCITS-ETF (unter Ertragsverwendung) Danke, so ganz verstanden habe ich es aber noch nicht. Unter "Ertragsverwendung" sehe ich eine Übersicht für das Jahr 2012. Da der ETF erst Ende 2012 gestartet ist, nehme ich an, dass deshalb 2012 keine Dividenden flossen und es daher auch nicht zu ausschüttungsgleichen Erträgen kam - das dann aber für 2013 und die Folgejahre der Fall sei dürfte. Oder liege ich da falsch und das "swapbasiert thesaurierend" verhindert ohnehin, dass solche Erträge entstehen können, weil durch den Swap keine Dividende fließt? Kann mir damit bitte noch jemand helfen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Januar 25, 2014 Oder liege ich da falsch und das "swapbasiert thesaurierend" verhindert ohnehin, dass solche Erträge entstehen können, weil durch den Swap keine Dividende fließt? Im Prinzip ist das so, weil Swaperträge keine Erträge im Sinne von Dividenden/Zinsen und damit nicht ausschüttungsgleich sind. Es ist allerdings insofern Vorsicht geboten, als auch ein swapbasierter, thesaurierender Fonds solche Erträge aus Versehen generieren kann, wenn er nicht aufpasst (Beispiel wäre der Amundi EM A1C9B1). Oder sogar mit Absicht, wenn das Trägerportfolio nicht so gestaltet wird, dass keine Dividenden/Zinsen anfallen (Beispiel wären der Arero oder die Renten-ETF von dbx). Die Kontrolle im Nachhinein bleibt einem deshalb nie erspart. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrNick Oktober 9, 2014 · bearbeitet Oktober 10, 2014 von DrNick Der Fonds ist auch aus steuerlicher Sicht nicht ausschüttend. Er führt zwar Ausschüttungen durch, und diese haben -- wie heutzutage quasi jeder ausschüttende Fonds -- Teilthesaurierungen, aber das allein wäre steuerlich völlig unproblematisch. Denn die Steuer auf den teilthesaurierten Ertrag kann von der Ausschüttung abgezogen werden. Das wirkliche Problem ist, dass der Fonds ein Vollthesaurierer ist. Wie kommt das? Der Fonds schüttet viermal im Jahr aus, aber keiner der Termine fällt mir dem Geschäftsjahresende zusammen. Diese Situation entsteht dadurch, dass der Fonds die Ausschüttungstermine durch äußere Zwänge vorgegeben bekommen und der deutsche Steuerberater des Fonds diese Situation auf das deutsche Steuerrecht rückanpassen muss (retrofitting). Und das deutsche Steuerrecht besagt, dass alle Erträge, die zum Geschäftsjahresende nicht ausgeschüttet wurden, als vollthesauriert gelten. Daher muss ishares die Erträge, die zwischen letzter Zwischenausschüttung und Geschäftsjahresende anfallen als Vollthesaurierung ausweisen. Guten Tag zusammen, da ich in Steuerfragen nicht gerade der Fachmann bin, habe ich mal eine kurze Frage. Gibt es eine einfache, am besten sogar idiotensichere (für mich ) Möglichkeit, im E-Bundesanzeiger einen steuerlich problematischen Fonds zu erkennen? Wenn ich den Beitrag oben richtig verstehe, ist es kein Problem, wenn ein Fonds mit ausländischem Domizil ausschüttet und auch "Teil"-Thesaurierungen durchführt. Problematisch wird es also erst dann, wenn der Fonds ein "Vollthesaurierer" ist, und das wiederum passiert, wenn keiner der Ausschüttungstermine mit dem Geschäftsjahresende zusammenfällt. Nur: Wie kann ich das im E-Bundesanzeiger herausfinden? Woran erkenne ich, ob ein in den Besteuerungsgrundlagen aufgeführter ausschüttungsgleicher Ertrag steuerlich als Teil- oder als Vollthesaurierung gilt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Oktober 9, 2014 · bearbeitet Oktober 9, 2014 von otto03 Der Fonds ist auch aus steuerlicher Sicht nicht ausschüttend. Er führt zwar Ausschüttungen durch, und diese haben -- wie heutzutage quasi jeder ausschüttende Fonds -- Teilthesaurierungen, aber das allein wäre steuerlich völlig unproblematisch. Denn die Steuer auf den teilthesaurierten Ertrag kann von der Ausschüttung abgezogen werden. Das wirkliche Problem ist, dass der Fonds ein Vollthesaurierer ist. Wie kommt das? Der Fonds schüttet viermal im Jahr aus, aber keiner der Termine fällt mir dem Geschäftsjahresende zusammen. Diese Situation entsteht dadurch, dass der Fonds die Ausschüttungstermine durch äußere Zwänge vorgegeben bekommen und der deutsche Steuerberater des Fonds diese Situation auf das deutsche Steuerrecht rückanpassen muss (retrofitting). Und das deutsche Steuerrecht besagt, dass alle Erträge, die zum Geschäftsjahresende nicht ausgeschüttet wurden, als vollthesauriert gelten. Daher muss ishares die Erträge, die zwischen letzter Zwischenausschüttung und Geschäftsjahresende anfallen als Vollthesaurierung ausweisen. Guten Tag zusammen, da ich in Steuerfragen nicht gerade der Fachmann bin, habe ich mal eine kurze Frage. Gibt es eine einfache, am besten sogar idiotensichere (für mich ) Möglichkeit, im E-Bundesanzeiger einen steuerlich problematischen Fonds zu erkennen? Wenn ich den Beitrag oben richtig verstehe, ist es kein Problem wenn ein Fonds mit ausländischem Domizil ausschüttet und auch "Teil"-Thesaurierungen durchführt. Problematisch wird es also erst dann der Fonds ein "Vollthesaurierer" ist, und das wiederum passiert, wenn keiner der Ausschüttungstermine mit dem Geschäftsjahresende zusammenfällt. Nur: Wie kann ich das im E-Bundesanzeiger herausfinden? Woran erkenne ich, ob ein in den Besteuerungsgrundlagen aufgeführter ausschüttungsgleicher Ertrag steuerlich als Teil- oder als Vollthesaurierung gilt? 1. Geschäftsjahresende feststellen 2. Im Bundesanzeiger (nicht mehr mit vorgestelltem "e") die Einträge zu diesem Termin überprüfen 3. keine Ausschüttung, nur ausschüttungsgleiche Erträge, problematisch - da Steuer auf diese Beträge nicht automatisch von der Depotbank abgeführt werden können (unabhängig davon ob während des Geschäftsjahres Ausschüttungen vorgenommen wurden oder nicht) 4. Ausschüttung und auschüttungsgleiche Erträge - sofern Ausschüttung groß genug um Steuern auf die Ausschüttung und die ausschüttungsgleichen Beträge durch die Depotbank abzuführen - steuerlich unproblematisch; sofern nicht groß genug - steuerlich problematisch Lass dich von den Begriffen Voll-/Teilthesaurierung nicht verwirren, es spielt eigentlich keine Rolle Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrNick Oktober 10, 2014 1. Geschäftsjahresende feststellen 2. Im Bundesanzeiger (nicht mehr mit vorgestelltem "e") die Einträge zu diesem Termin überprüfen 3. keine Ausschüttung, nur ausschüttungsgleiche Erträge, problematisch - da Steuer auf diese Beträge nicht automatisch von der Depotbank abgeführt werden können (unabhängig davon ob während des Geschäftsjahres Ausschüttungen vorgenommen wurden oder nicht) 4. Ausschüttung und auschüttungsgleiche Erträge - sofern Ausschüttung groß genug um Steuern auf die Ausschüttung und die ausschüttungsgleichen Beträge durch die Depotbank abzuführen - steuerlich unproblematisch; sofern nicht groß genug - steuerlich problematisch Erst mal besten Dank für die Hilfe! Noch zwei kleine Nachfragen: 1) Zu Punkt 2: Man muß also wirklich in die gedruckte Version des Bundesanzeigers schauen? 2) Zu Punkt 4: Kann man also einfach sagen, daß eine Thesaurierung mit gleichzeitiger (hinreichend hoher) Ausschüttung dafür spricht, daß alles OK ist? Mal zwei Beispiele. Für die ausschüttende Tranche des Ethna Aktiv gab es 2013 eine "Barausschüttung" von 0,35, einen "Betrag der Ausschüttung" von 0,45 und ausschüttungsgleiche Erträge von 0,60. Also wäre da steuerlich kein Problem. Beim JPM Global income (div) sehe ich hingegen einen ausschüttungsgleichen Ertrag von 0,94, dem gar keine Ausschüttung entspricht. Also steuerlich häßlich. Kann man das so sagen, oder ist es doch komplizierter? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Oktober 10, 2014 1) Zu Punkt 2: Man muß also wirklich in die gedruckte Version des Bundesanzeigers schauen? JA! UNBEDINGT!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Mai 31, 2016 Die Quellensteuern errechnen sich aus 1 f aa + 1 f cc (bei Bescheinigung nach alter Gesetzesfassung) bzw. 1 f aa + 1 f ee (bei Bescheinigung nach aktueller Gesetzesfassung). Sie gehören in Zeile 53. Also als Formel: (1 f aa + 1 f ee) * Anzahl der Anteile. Richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag