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ImperatoM

Wichtiges Urteil: Versicherungsprovisionen dürfen weitergegeben werden!

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM

Der Titel sagt aj schon fast alles. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber klingt meiner Meinung nach SEHR vielversprechend und ich hoffe doch, dass es in höheren Instanzen bestätigt wird. Dann könnten Versicherungen bald ein ganzes Stück günstiger werden.

 

Kläger war hochinteressanterweise AVL - da kann man vermutlich ein breites Angebot erwarten, wenn das Urteil rechtskräftig wird.

 

 

Fundort: http://www.stern.de/wirtschaft/versicherung/gerichtsurteil-zu-provisionen-weg-frei-fuer-discount-versicherungen-1743503.html

 

 

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swingkid

Für den Bereich der Altersvorsorge und Geldanlage halte ich das Urteil für sehr erfreulich, da es der in diesem Bereich sinnvollen Honorarberatung weiter Vorschub leisten dürfte.

Bei unbedarften Verbrauchern ist es evtl. eine neue Waffe in den Händen der Drückerkolonnen und/oder Ahnungslosen. Aber solche Verbraucher gibt es hier ja nicht wink.gif.

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Granini

Da die gesamte Versicherungsbranche alles in die Waagschale werfen wird um das durch Lobbyarbeit zu verhindern, sehe ich das nicht kommen.

Lassen wir uns überraschen.

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ImperatoM

Ich finde es jedenfalls schon beeindruckend, dass sich ein einfach Verwaltungsgericht traut, diese uralte Verodnung zu kippen. Oft werden so große Veränderungen bei einigermaßen vorhandener Unsicherheit erstmal abgeschmettert und die Verantwortung zum Kippen wird einer höheren Instanz erst zugeschrieben (vgl. auch jüngstes Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück zum Thema Beamtenstreiks).

 

Wenn sich ein einfaches Verwaltungsgericht so eine kleine Revolution traut, müssen die juristischen Argumente eigentlich schon ziemlich klar verteilt sein. Granini hata ber absolut recht: Die Versicherer werden es auf jeden Fall noch verhindern wollen!

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Adun
· bearbeitet von Adun

Ich denke auch, dass Granini recht hat. Eine Überarbeitung des Gesetzes stand sowieso auf der politischen Agenda. Das wird man dann aller Voraussicht nach gleich nutzen, um das ganze nochmal juristisch wasserdicht zu machen. (Zwar wurde behauptet, das Gesetz solle liberalisiert werden, aber wie wir ja alle wissen, sind solche Reformen in der Regel Mogelpackungen und die praktischen Auswirkungen solcher Liberalisierungen sind in der Regel zu vernachlässigen, wenn sie nicht sogar im Gegenteil die Situation noch weiter zementieren.) Halte die Klage für wenig durchdacht; das ist zum Fenster rausgeworfenes Geld Die Versicherungsindustrie wird sich wohl kaum einfach so ihr ganzes Geschäftsmodell zerstören lassen.

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GlobalGrowth

nur ein Hinweis: Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat nur die konkrete Formulierung des Provisionsabgabe-Verbots als zu wenig konkret beanstandet, als dass damit ein Bußgeld wirksam verhängt werden könnte.

 

Nicht mehr. nicht weniger !

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unentschieden

Wahnsinn!!! Insbesondere bei den "großen" Versicherungen kann man da ja mitunter 2-3000 sparen, wenn man sich vorher selbst gut informiert hat!

 

Die große Frage ist nur: wo findet man Makler, die freiwillig auf dieses leicht verdiente Geld verzichten wollen???

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ImperatoM

Die große Frage ist nur: wo findet man Makler, die freiwillig auf dieses leicht verdiente Geld verzichten wollen???

 

Naja, bislang gilt das nur für mMn aktuell recht unattraktive Lebensversicherungen. Erst wenn es auch für die PKV, BU etc. gilt, suche ich mir nen passenden Makler. Vielleicht prescht AVL ja auch da bald vor, das Urteil als solches könnte jedenfalls richtungsweisend sein.

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unentschieden
· bearbeitet von unentschieden

Die große Frage ist nur: wo findet man Makler, die freiwillig auf dieses leicht verdiente Geld verzichten wollen???

 

Naja, bislang gilt das nur für mMn aktuell recht unattraktive Lebensversicherungen. Erst wenn es auch für die PKV, BU etc. gilt, suche ich mir nen passenden Makler. Vielleicht prescht AVL ja auch da bald vor, das Urteil als solches könnte jedenfalls richtungsweisend sein.

 

tatsächlich? ich habe das so verstanden, dass es fast schon als grundsatzurteil zur rückzahlung von provisionen gedeutet werden könnte, egal bei welcher versicherung::huh:

 

Nach Gerichtsangaben handelte es sich dabei um eine Feststellungsklage, hinter der noch kein konkreter Fall stand

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ImperatoM

Soweit ich weiß, wurden Lebensversicherungen ausgewählt, weil die näher an anderen Kapitalanlagen als an anderen Versicherungen stehen. Dennoch könnte das Urteil auch für die anderen Bereiche gelten. Beim Kläger AVL gibts bislang aber nur Lebensversicherugen im Angebot. Hoffe, das ändert sich noch!

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swingkid

Die breite Mehrheit fällt nicht vor Begeisterung vom Hocker

 

Lediglich knapp 17 Prozent der Befragten freuen sich darüber, mit ihrem Versicherungsvermittler über dessen Provisionen feilschen zu können und erwarten deswegen eine bessere Beratung.

Ihnen stehen etwa 22 Prozent gegenüber, die mit einer Verschlechterung rechnen. Die verbleibenden Deutschen gehen davon aus, dass die Beratungssituation weder besser noch schlechter wird oder sind unentschieden (61 Prozent).

Es könnte aber auch sein, dass die Kunden ihrem Makler seinen Verdienst gönnen vorausgesetzt, er hat ihn sich durch eine faire und kompetente Beratung verdient. Denn die Mehrheit der Deutschen (58 Prozent) ist der Meinung, dass bei guter Beratung eine Abschlussprovision durchaus gerechtfertigt ist. Weitere rund 15 Prozent sind unentschieden. Lediglich knapp 27 Prozent der Befragten lehnen die Provisionen kategorisch ab.

 

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