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peterme

Mit Vermögen in die Ehe

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bond007

übrigens zwei Bücher, eins zur Ehe, was ich finde jeder angehende Bräutigam gelesen haben sollte, damit er weiß, was er überhaupt unterschreibt, und eins zu Eheverträgen).

Menno, das sagst du jetzt erst :)

 

Wir haben uns vor unserer Heirat von einem Anwalt beraten lassen, und auch herausgefunden, dass die Zugewinngemeinschaft eh schon das Optimale fuer uns war.

 

In meinen Augen macht es auch Sinn, dass Kapitalertraege von Vermoegen im Scheidungsfall aufgeteilt werden, einfach weil beide zusammen die Risiken eingehen. Waere ja noch schoener, wenn im Gewinnfall ein Partner alles behaelt, im Verlustfall aber der andere Partner fuer ihn einstehen muss. Hier kann man die Kapitalanlage eben nicht von Risiko losgeloest sehen.

 

Trotzdem sollte es moeglich sein, allgemein gesprochen, einen Ehevertrag aufsetzen zu koennen (und somit implizit mit einer Scheidung zu rechnen), und trotzdem dem Partner vertrauen zu koennen und sich auf die Ehe einlassen zu koennen.

 

Ich habe ja auch eine RLV und habe nicht vor zu sterben :)

Und es gibt ja auch hoehere Gewalten, die auf eine Ehe einwirken koennen...

 

Risiken gehen Frauen nur selten ein. In meinem Bekanntenkreis gibt es 0% Frauen die z.B. Aktien kaufen, das machen in der Regel die Ehemänner oder ihre Väter haben schon für ein Vermögen gesorgt.

Muss während der Ehe ein Verlust realisiert werden ist zwar das gemeinsame Vermögen betroffen, die Frauen haben aber nie investiert oder sind Risiken eingegangen. Das überlassen sie gerne den Männern.

Bei einer Scheidung geht es heute kaum noch um Moral oder Vertrauen sondern nur was die Anwälte maximal rausholen können.

 

 

 

 

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Raccoon
Warum musste dann seitens der Eltern des Sohnes vor Einzug ein Vertrag unterschrieben werden, dass sie nie etwas von dem Haus sehen darf/verzichten muss? Auf Dauer die Miete mitbezahlen dagegen schon. Das Paar hat keinerlei Ehevertrag für sich selbst abgeschlossen. ^_^

Was heißt "die Miete mitbezahlen"? Kommt die nicht eh nur aus einer Quelle und ggfs. nur aus dem Gehalt des Sohnes (z.B.) ?

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herr_welker
@herr-welker: Was in der Ehe verdient wird, ist bei der Zugewinngemeinschaft auch Teil des Zugewinns. Gilt, siehe oben, auch für sonstige Vermögenszuwächse, zB durch Kurssteigerungen von Anlagen.

 

Also im Ehevertrag einen Ausschluss des Versorgungssausgleiches vereinbaren. Dann ware das Problem gelöst.

 

Werde mich dahingehend eh von einem Fachanwalt beraten lassen müssen.

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Ramstein
Also im Ehevertrag einen Ausschluss des Versorgungssausgleiches vereinbaren. Dann ware das Problem gelöst.

Werde mich dahingehend eh von einem Fachanwalt beraten lassen müssen.

Naive Denke. Der pauschale Aussschluss kann sittenwidrig und damit nichtig sein. Ich gehe davon aus, dass der Fachanwalt dich entsprechend berät.

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PIBE350
Warum musste dann seitens der Eltern des Sohnes vor Einzug ein Vertrag unterschrieben werden, dass sie nie etwas von dem Haus sehen darf/verzichten muss? Auf Dauer die Miete mitbezahlen dagegen schon. Das Paar hat keinerlei Ehevertrag für sich selbst abgeschlossen. ^_^

Was heißt "die Miete mitbezahlen"? Kommt die nicht eh nur aus einer Quelle und ggfs. nur aus dem Gehalt des Sohnes (z.B.) ?

 

Ne, beide tragen dazu bei, aber ist auch nicht so wild. Es betrifft mich ja nicht direkt. Haken wir es unter ,,Nettigkeiten" unter Verwandten ab. Wenn du diese Person zur Frau nimmst, dann... :)

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Solara

Risiken gehen Frauen nur selten ein. In meinem Bekanntenkreis gibt es 0% Frauen die z.B. Aktien kaufen, das machen in der Regel die Ehemänner oder ihre Väter haben schon für ein Vermögen gesorgt.

Muss während der Ehe ein Verlust realisiert werden ist zwar das gemeinsame Vermögen betroffen, die Frauen haben aber nie investiert oder sind Risiken eingegangen. Das überlassen sie gerne den Männern.

Bei einer Scheidung geht es heute kaum noch um Moral oder Vertrauen sondern nur was die Anwälte maximal rausholen können.

Zugegeben, es gibt eher wenige Frauen, die sich für Wertpapiere interessieren, aber es gibt sie. Laut der Erhebung eines Börsenbriefs sind nur 9 Prozent der Leser weiblich. Wenn man davon ausgeht, dass überhaupt nur 8 Prozent der Bevölkerung in Aktien investiert ist, dann wären das …. egal, Prozentrechnen war nie meine Stärke. :-

 

Was ich sagen wollte, ich bin in Aktien investiert und das erste was ich gemacht habe, als ich meinen Mann „vereinnahmt“ habe (die Sache also ernster wurde), war ihm ebenfalls ein Aktiendepot zu verpassen. Weil ich ein vorsichtiger Mensch bin, habe ich zwei getrennte Depots errichtet, um die Angelegenheit im potentiellen Scheidungsfall zu vereinfachen. Ich will nicht darum streiten, wer die Medtronic behalten darf und wer die E.On und die K+S nehmen muss. Mal abgesehen ist es recht interessant die Performance beider Depots zu beobachten, weil ich zwar immer nach denselben Gesichtpunkten investiere, aber meistens unterschiedliche Aktien wähle.

 

Egal, was ich sagen wollte, im Todesfall ist das nicht so optimal, habe ich mal gelesen. Ein gemeinsames Depot der Eheleute wird scheinbar anders gewertet als zwei Einzeldepots. Eventuell macht es Sinn mit fortgeschrittenem Alter da langsam eine Konsolidierung hineinzubringen, obwohl ich da wenig Lust drauf habe.

 

Was das Zurückfordern von Erbe angeht, hatten das meine Eltern auch in ihrer Schenkungsurkunde verankert. Wenn ich verheiratet, aber kinderlos gestorben wäre, wäre das Erbe an meine Eltern zurückgefallen. Ich fand die Regelung völlig ok, mein Mann hatte auch keine Einwände.

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Schinzilord

Wir haben ein gemeinschaftliches Depot, was auf beide Namen lautet. Investmententscheidungen werden immer gemeinam getroffen. Pflichtlektüre "Bernstein - Intelligent Asset Allocation" wurde vorausgesetzt :)

Zumeist führe ich die Transaktionen aus, aber meine Frau ist hier immer im Bilde. Wir bekommen eh eine tägliche Mail mit dem Depotwert und VAR, das kann jeder jederzeit einsehen. Einmal im Monat gibt es dann die Vermögensaufstellung inkl. Asset Allocation und Abweichungen zur Zielallokation. Absolute Transparenz!

Da wir auch noch vergleichbares "Startkapital" (sofern man das Kapital nennen kann) in die Ehe gebracht haben, gibt es eh keine Probleme. Ein Erbe erwarten wir beide nicht.

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Solara

Wir haben ein gemeinschaftliches Depot, was auf beide Namen lautet. Investmententscheidungen werden immer gemeinam getroffen. Pflichtlektüre "Bernstein - Intelligent Asset Allocation" wurde vorausgesetzt :)

Zumeist führe ich die Transaktionen aus, aber meine Frau ist hier immer im Bilde. Wir bekommen eh eine tägliche Mail mit dem Depotwert und VAR, das kann jeder jederzeit einsehen. Einmal im Monat gibt es dann die Vermögensaufstellung inkl. Asset Allocation und Abweichungen zur Zielallokation. Absolute Transparenz!

Keine Zeit lautet hier die Standardantwort meines Mannes. Ich führe die Familien- und Firmenfinanzen seit 19 Jahre in alleiniger Verantwortung. Mein Mann wüsste aber zur Not, wo er die Passwörter und Zugangsdaten zu allen Konten und Depots finden würde. Die Firmenfinanzen sind transparent, da sorgen schon der Steuerberater und das Finanzamt dafür. Bei den Privatfinanzen gebe ich ein jährliches Statement ab, meist mündlich, heuer habe ich mal ausnahmsweise ein paar Zahlen auf einen Notizzettel notiert. Reicht völlig, Hauptsache die Tendenz stimmt.

 

Ein Patentrezept für Finanzen in der Partnerschaft gibt es nicht. Man kommt aber dem Idealbild ziemlich nahe, wenn es nie Streit ums Geld gibt. Idealerweise hat man diesselbe Ausgabenpolitik, die finanzielle Ausstattung ist da übrigens ziemlich nebensächlch.

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FranzFerdinand
· bearbeitet von f*****5

Wie dokumentiert man am besten sein Vermögen zu Beginn der Ehe, um Nachweisprobleme in einer (hoffentlich nie eintretenden) Scheidungssituation zu vermeiden?

 

Hat hier jemand Erfahren oder Tipps?

 

Bei Tages-/Festgeld und Girokonten hilft ein Kontoauszug, bei Aktien ein Depotauszug. Für alle Versicherungen usw. reichen vermutlich einfache Kopien, oder haben die Familiengerichte da höhere Anforderungen?

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herr_welker

Das Anfangsvermögen kann aufjedenfall in einem Ehevertrag festgehalten werden.

 

Ansonsten gehe ich davon aus, dass einfache Kopien reichen. Depotauszug sollte zum Stichtag sein.

Die Unterlagen müssen gut aufbewahrt werden. Gehen sie verloren und können nicht wiederbeschafft werden, dann wird das Anfangsvermögen im Scheidungsfall mit 0,- angesetzt.

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Noob1981

spannender ist die Frage: Kann man die Depotwerte (also Anzahl xxx Aktien von yyy) fixieren und deren Wertsteigerung bei der ggf. "Abschlussrechnung" außen vor lassen? Bei Immobilien geht das, dass deren Wertsteigerung/-verlust nicht in die Vermögensabrechnung bei Scheidung einfließen. Aber wie geht das bei Aktien? aber das muss auch irgendwie möglich sein, ist ja nichts anderes als eine Beteiligung an einem Betrieb und hier ist es regelmässig der Fall, dass das Unternehmen einer Person nicht berücksichtigt wird

 

Hat jemand einen echt guten Anwalt für solche Fragen?

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herr_welker

@ Noob1981

 

Modifizierte Zugewinngemeinschaft nennt sich das.

Im Falle einer Scheidung ist dann kein Ausgleich zu zahlen. Egal um welche Vermögenswerte es sich handelt. (Vermögen in Altersvorsorgeverträgen ist hierbei aber ausgenommen!)

 

Scheinen die Gerichte auch in der Regel zu akzeptieren.

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