tanneur Oktober 26, 2011 So ganz verstehe ich die Argumentation nicht. Der Sinn eine Ehe zu schliessen besteht doch im Endeffekt darin zwei "Einzeltöpfe" zu einem "Gesamttopf" zusammenzulegen und somit auch gewisse Synnergien zu nutzen (das klingt jetzt etwas technischer als es gemeint ist). Daraus ergeben sich dann einige Rechte und Pflichten auf die man jetzt nicht näher eingehen muss. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass du bei einer Scheidung deinen "Einzeltopf" gern unversehrt wiederhaben möchtest. Soweit so gut - wenn ich Adun richtig verstanden habe dann ist das sowieso schon geregelt ansonsten ließe es sich sicher auch in einem Ehevertrag entsprechend verankern. Was ihr nun während der Ehe erwirtschaftet (sei es durch Arbeit oder Kapitalerträge) macht ihr doch aber hoffentlich zusammen und in Abstimmung. Also sind die Erträge doch entsprechend fair aufzuteilen, oder? Eine einseitige Trennung der Kapitalerträge halte ich (mit meiner durchaus unqualifizierten Meinung) für sehr fragwürdig. In der Endkonsequenz müsstest du nach einem Immobilienerwerb (den du nicht nicht ausschließt) anschliessend Miete von deiner Frau verlangen (wenn ihr selbst drin wohnt), da sie ja sonst ebenfalls von "Kapitalerträgen" profitiert. Das dürfte dann doch das eheliche Vertrauen etwas zerrütten . Der Meinung kann ich natürlich auch relativ einfach sein, da wir beide in die Ehe nur Humankapital eingebracht haben und uns somit über etwaige Aufteilungen nicht den Kopf zerbrechen mussten. Wenn ich mir die gescheiterten Eheversuche in meinem Freundes/Bekanntenkreis mal kritisch anschaue dann muss ich sagen, dass die Aufteilung des Vermögens (sei es nun eingebracht oder erst später entstanden) die geringsten Probleme erzeugt. Eine einvernehmliche Regelung bzgl. des Sorge- und Aufenthaltsrechts des geplanten Nachwuchs wäre wohl in den meisten Fällen angebrachter gewesen - ich weiss nur nicht ob sich das schon im Vorfeld Regeln ließe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Oktober 26, 2011 · bearbeitet Oktober 26, 2011 von Adun So ganz verstehe ich die Argumentation nicht. Der Sinn eine Ehe zu schliessen besteht doch im Endeffekt darin zwei "Einzeltöpfe" zu einem "Gesamttopf" zusammenzulegen und somit auch gewisse Synnergien zu nutzen (das klingt jetzt etwas technischer als es gemeint ist). Daraus ergeben sich dann einige Rechte und Pflichten auf die man jetzt nicht näher eingehen muss. Die Ehe begründet erst einmal nur Fürsorgepflichten. In Vermögenssachen gilt aber der Grundsatz der Gütertrennung, wie ich oben bereits betont habe: Die Töpfe bleiben erstmal getrennt (auch wenn das Einverständnis des Partners eingeholt werden muss, wenn man über das gesamte oder einen wesentlichen Teil seines Vermögen verfügen will). Entgegen populärem Rechtsirrtum haftet auch der eine nicht für die Schulden des anderen und es muss nicht die reine Gütertrennung vereinbart werden um das zu bewirken. Weder die Schulden, die am Anfang der Ehe bestanden, noch die Schulden, die während der Ehe gemacht wurden, werden vergemeinschaftet. Jedenfalls solange der andere Ehepartner sich nicht dazu überreden lässt, Bürgschaften zu erteilen oder Verträge mitzuunterscheiben. Viele halten das immer noch für ihre eheliche Pflicht und lassen sich so von Banken gnadenlos über den Tisch ziehen, aber vernünftigerweise sollte man so etwas natürlich niemals einfach so machen. "Zugewinngemeinschaft" bezieht sich also grundsätzlich nur auf die Scheidung (und ggfs. Erbschaft). Der Begriff ist leider etwas irreführend, weil er suggeriert, das während der Ehe entstandene Vermögen hafte automatisch und gemeinschaftlich für während der Ehe entstandene Schulden. Im Prinzip ist es aber eine Gütertrennung mit Zugewinnausgleich bei Scheidung. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass du bei einer Scheidung deinen "Einzeltopf" gern unversehrt wiederhaben möchtest. Das ist auch bei einer Scheidung der Fall, er erhält seinen Einzeltopf unversehrt zurück! Lediglich von den Erträgen muss er ggfs etwas abgeben, soweit sie über die Inflation hinausgehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
peterme Oktober 27, 2011 · bearbeitet Oktober 27, 2011 von peterme Hallo zusammen, danke für die ganzen antworten. Finde das alles interessant, und es gibt mir zu denken. Vorab mal generell: Ich habe mich natürlich mit dem Thema Ehevertrag und Zugewinngemeinschaft beschäftigt, bevor ich hier gepostet habe. Auch für mich war es unerwartet, dass die Standardlösung (Zugewinngemeinschaft) das Anfangsvermögen recht gut "schützt", wie auch die Partner vor Schulden des jeweils anderen. Ich war auch davon ausgegangen, dass die Inflation des Anfangsvermögens berücksichtigt wird. Allerdings habe ich mir dann ein Buch zum Thema zugelegt (Titel reiche ich nach), in dem bei den Rechenbeispielen die Inflation bei Geldvermögen nicht berücksichtigt wird; das ist nur bei Beispielen mit Immobilien der Fall. War deshalb der irrigen Annahme, dass man eben keinen Inflationsausgleich bekommt. Dann könnte man schon ganz schön in die Röhre gucken, wenn die Inflation mal kräftig anzieht (zweistellig wird, z.B.). Dabei kommt mir die Frage, was bei einem Währungsschnitt passieren würde. Wie auch immer, ich werde das mit dem Inflationsausgleich noch mal richtig nachlesen. Ich bin (schon) verheiratet und kann natürlich ebenfalls nicht das Verhalten meiner Frau in 20 Jahren vorhersagen. Aber ich denke schon, dass ich vor der Hochzeit den Charakter meiner Frau ganz gut einschätzen konnte. Keiner weiß was die Zukunft bringt, aber ich vertraue meiner Frau und mir (!), dass wir auch in schwierigen Situationen um unsere Ehe kämpfen würden. Trotzdem sollte es doch im Sinne aller beteiligten sein, die Ehe nicht nur deshalb am Leben zu erhalten, weil man Angst vor den finanziellen Konsequenzen einer Scheidung hat. Ich kenne genug Ehepaare, bei denen beiden eine Scheidung möglicherweise ganz gut getan hätte. Und wie gesagt, ich persönlich maße mir nicht an, zu wissen, ob das bei uns in 20 Jahren noch klappt. Es kann echt viel zu viel passieren. Aber ich bin natürlich froh für die hier, die schon wissen, dass ihre Ehe ewig wärt. Ein Aspekt, der aber noch nicht betrachtet wurde: du könntest es dir leisten, die gemeinsame weitere Vermögensbildung langsam anzugehen, da du ja schon ein respektables Vermögen besitzt. Deine Zukünftige hingegen ist darauf angewiesen, dass im Falle der späteren Trennung nennenswerte Beträge neu erspart wurden. Das kann der Frau gegenüber später ziemlich unfair sein, wenn im Bewusstsein des schon vorhandenen gut gelebt und wenig gespart wurde. Tja, ich hätte halt bisher gedacht, dass wir unsere künftige Altersvorsorge gemeinsam, aber unabhängig von meinem schon vorhandenen Vermögen betreiben. Aber ich muss zugeben, dass ich noch nicht sehr lange darüber nachdenke, wie wir finanzielles in Zukunft regeln werden (z.B. ab jetzt alle Einkünfte und Ausgaben in/aus einem Topf). Ich hab ja noch ein bisschen Zeit dafür, aber dachte, ich sollte mal langsam anfangen, mir über die Möglichkeiten klar zu werden. ich hab mal genauer angeschaut, was die Zugewinngemeinschaft eigentlich bedeutet und war (peinlicherweise) überrascht, dass eigentlich alle Regelungen, sobald ich sie verstanden hatte, meinem gesunden Menschenverstand ziemlich fair und praktisch erschienen. Ja, ging mir genauso, siehe oben. Danke auch für den Buchtipp, ich guck mir das mal an. Ich habe ja auch eine RLV und habe nicht vor zu sterben Und dennoch wirst du es. Ich wuensche aber deiner LV-Gesellschaft viel Glueck mit deinem Vertrag. Ich habe zusätzlich noch eine Haftpflichversicherung, und deren höchstbetrag möchte ich auch nicht ausschöpfen. Trotzdem kann ich mit ihr besser schlafen. Eine Diskussion, ob Kapitaleinkuenfte auf in die Ehe eingebrachtes Vermoegen bei der Zugewinnermittlung aussen vor bleiben sollten, finde ich muessig. Mit gleichem Recht koennte derjenige Partner, der z. B. die bessere Ausbildung in die Ehe einbringt (also das hoehere Humankapital ) es fuer angemessen betrachten, dass Ertraege hieraus nicht dem gemeinschaftlich erwirtschafteten Zugewinn zugeschlagen wuerden. Das ist wirklich ein guter Punkt. Auf der anderen Seite kann man es auch trocken so sehen: man sucht sich eh einen Partner, der genauso viel einbringt wie man selbst. Dabei kann auch Vermögen oder Humankapital mit anderen Qualitäten gegengerechnet werden;). So ganz verstehe ich die Argumentation nicht. Der Sinn eine Ehe zu schliessen besteht doch im Endeffekt darin zwei "Einzeltöpfe" zu einem "Gesamttopf" zusammenzulegen und somit auch gewisse Synnergien zu nutzen (das klingt jetzt etwas technischer als es gemeint ist). Daraus ergeben sich dann einige Rechte und Pflichten auf die man jetzt nicht näher eingehen muss. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass du bei einer Scheidung deinen "Einzeltopf" gern unversehrt wiederhaben möchtest. Soweit so gut - wenn ich Adun richtig verstanden habe dann ist das sowieso schon geregelt ansonsten ließe es sich sicher auch in einem Ehevertrag entsprechend verankern. Was ihr nun während der Ehe erwirtschaftet (sei es durch Arbeit oder Kapitalerträge) macht ihr doch aber hoffentlich zusammen und in Abstimmung. Also sind die Erträge doch entsprechend fair aufzuteilen, oder? Eine einseitige Trennung der Kapitalerträge halte ich (mit meiner durchaus unqualifizierten Meinung) für sehr fragwürdig. In der Endkonsequenz müsstest du nach einem Immobilienerwerb (den du nicht nicht ausschließt) anschliessend Miete von deiner Frau verlangen (wenn ihr selbst drin wohnt), da sie ja sonst ebenfalls von "Kapitalerträgen" profitiert. Das dürfte dann doch das eheliche Vertrauen etwas zerrütten . Der Meinung kann ich natürlich auch relativ einfach sein, da wir beide in die Ehe nur Humankapital eingebracht haben und uns somit über etwaige Aufteilungen nicht den Kopf zerbrechen mussten. Wenn ich mir die gescheiterten Eheversuche in meinem Freundes/Bekanntenkreis mal kritisch anschaue dann muss ich sagen, dass die Aufteilung des Vermögens (sei es nun eingebracht oder erst später entstanden) die geringsten Probleme erzeugt. Eine einvernehmliche Regelung bzgl. des Sorge- und Aufenthaltsrechts des geplanten Nachwuchs wäre wohl in den meisten Fällen angebrachter gewesen - ich weiss nur nicht ob sich das schon im Vorfeld Regeln ließe. Hmm, naja, klar. Natürlich gehts bei uns um Synergie, und der wesentliche Grund zu Heiraten ist, dass dann wahrscheinlich die Nachkommenproduktion etwas einfacher wird (bzw. der bürokratische Teil dessen). Ich dachte auch, ich hätte mich klar genug ausgedrückt, dass es mir nicht darum geht, das ganze Risiko auf meine Freundin abzuwälzen. Ihr seid da übrigens empfindlicher als sie;). Und dass ich so konsequent sein will, Miete von Ihr zu verlangen, habe ich doch auch gar nicht gesagt. Ich will nur mal mögliche Szenarien durchdenken und sehen, ob es EINFACHE Lösungen gibt, die ungefähr das bezwecken, was ich mir vorstelle. Momentan sehe ich aber tatsächlich nicht, wie das vernünftig und allgemeingültig zu regeln sein soll. Und: momentan kommt es mir vor, als sollte ich mich mal damit beschäftigen, wie im Fall der Fälle Unterhalt berechnet wird. Vielleicht gehen wir mal von meinem Beispiel ab und gucken uns ein krasseres Beispiel an: Angenommen, es gibt einen Grafen oder Baron, der kräftig erbt (unter anderem, weil die jüngeren Geschwister verzichten!). Der hat ein Schloss, riesige Ländereien, Beteiligungen hier und da, usw. Damit werden insgesamt Inflationsausgleich plus ein paar Prozent erwirtschaftet, sagen wir ne Million im Jahr. Verbraucht wird das meiste des Einkommens allerdings nicht, weil es ja da irgendwie um den Fortbestand der Familie geht, usw. usf. Wenn der jetzt heiratet, dann findet ihr es sinnvoll, dass er sich auf immer und ewig verpflichtet, die Hälfte des Einkommens, welches ja irgendwie der Familie zusteht (also der männlichen Erbfolge, oder wie die das auch immer machen), mit einer Frau zu teilen, die ihm möglicherweise nach fünf Jahren für den Pferdepfleger verlässt? Findet Ihr das sinnvoll? Was würden denn die jüngeren Geschwister dazu sagen? Ohne zu wissen, ob das so realistisch ist: ich würde mich da vielleicht gar nicht trauen, überhaupt zu heiraten. Da wird seid Jahrhunderten bewahrt und verdient, und ich soll Risiko laufen, als derjenige in die Ahnenreihe einzugehen, der in seiner Lebzeit überhaupt nix dazugepackt hat? Viele Grüße, Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Warlock Oktober 27, 2011 Ich bin kein Kenner der rechtlichen Lage im einzelnen. Es muss dir aber klar sein das du im Falle einer Scheidung für deine Kinder und deine Frau aufkommen musst so sie kein außreichendes Einkommen erwirtschaftet. Es wird kaum möglich sein dein Vermögen vor diesen Forderungen zu schützen, denn dann muss der Staat über Sozialleistungen für den Lebensunterhalt aufkommen. Das wird aber nur passieren wenn beim Vater nichts mehr zu hohlen ist. Einzige Alternative ist auswandern und sein Geld mitnehmen. Ich empfehle Australien oder Brasilien - gutes Wetter, gute Jobaussichten und nette Mädchen. Nichtsdestotrotz hat eine Ehe doch ersteinmal ein ausgeglichenes Chance-Risiko Verhältnis, der Rest liegt an einem selbst. Einen Teil seines Vermögens ggf. für die Ausbildung seiner Kinder zu verbrauchen muss man eigentlich auch als Anlage sehen und nicht als Verlust. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
peterme November 29, 2011 Hallo, mir fällt gerade auf, dass ich Euren Beiträgen gar nicht mehr geantwortet habe (dachte, das wäre anders). Ich habe sie gelesen, aber noch keinen endgültigen Beschluss gefasst. Ich war von vorne herein davon ausgegangen, dass die Inflation in der Zugewinngemeinschaft berücksichtigt wird. Ein Buch, dass ich dann irgendwann querlas (Dahmen-Lösche: Ehevertrag - Vorteil oder Falle) hat mich dann irgendwie auf die Idee gebracht, dem sei nicht so. Deshalb war ich wohl etwas verwirrt. Ich werde mich jetzt noch einmal näher damit beschäftigen und mir mehr Zeit nehemn, und dann melde ich mich wieder. Danke jetzt schon einmal für all die Informationen und Meinungen, das hat mir alles schon sehr geholfen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand April 3, 2015 Ist zwar ein altes Thema, die Frage wird für mich aber bald aktuell. Auch wer mit Vermögen in die Zugewinn-Ehe geht, kann ja sein bei Begin vorhandenes Vermögen am Ende wieder mitnehmen, da ja nur der Zugewinn ausgeglichen wird. Aber wie wird das Anfangsvermögen denn genau erfasst? Nur wertmäßig oder konkrete Anlagen? Ist es sinnvoll ein Vermögensregister vor Beginn der Ehe anzulegen? Wenn ja, wie und wo habt ihr sowas gemacht? Ich habe verschiedene Anlagen und Beteiligungen, manche haben begrenzte Laufzeiten, also gar nicht so einfach, dass für einen Worst-Case in 20 Jahren vorzubereiten... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Solara April 5, 2015 Mein Mann und ich haben einen notariellen Ehevertrag über eine modifizierte Zugewinngemeinschaft. Darin werden Immobilien, die wir vor der Ehe besaßen, bzw noch erben werden oder auch zukünftiges Erbe oder Schenkungen bei der Ermittlung des Zugewinns außer Ansatz bleiben, also weder dem Anfangsvermögen noch dem Endvermögen zugerechnet, auch Surrogate des aus dem Zugewinnausgleich herausgenommenen Gegenstandes sind nicht ausgleichpflichtiges Vermögen. Mein Mann und ich haben zu Ehebeginn Kassensturz gemacht und eine Vermögensaustellung erstellt, mit Depotaufstellung und Kontenstand. Wann immer es zu Schenkungen oder Erbe gekommen ist, habe ich das via Kontoauszug dokumentiert und auch noch zusätzlich extern digital gespeichert (im Falle eines Wohnungsbrands). Ich habe verschiedene Anlagen und Beteiligungen, manche haben begrenzteLaufzeiten, also gar nicht so einfach, dass für einen Worst-Case in 20 Jahrenvorzubereiten... In diesem Fall würde wohl für dich der Passus mit den Surrogaten gelten. Wenn ich den Notar damals richtig verstanden habe, sind Surrogate „Ersetzung eines Gegenstands durch andere“. Sprich, wenn eine Beteiligung ausläuft und du etwas anderes dafür kaufst, müsste das eine Surrogation sein. Ich würde vorsichtshalber über diese Transaktionen lückenlose Unterlagen führen, damit sich der Ursprung des Vermögens nachweisen lässt. Eine verbindliche Auskunftüber einen Rechtsanwalt wäre mir das Thema aber an deiner Stelle allemal wert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand April 6, 2015 Danke für deinen Kommentar! Es scheint mir aber eine etwas mühsame Lösung. Erbe ist ja auch bei der Zugewinngemeinschaft ohnehin außen vor, gleiches gilt für Schenkungen im Hinblick auf das Erbe (und gerade nicht die Ehe). Die Regelung mit den Surrogaten finde ich etwas mühsam. Das verlangt ja nach sehr sorgfältiger Buchhaltung mit getrennten Depots etc. Ist denn hier sonst niemand verheiratet, oder seid ihr alle glücklich im gesetzlichen Güterstand? Grundsätzlich finde ich die Zugewinngemeinschaft übrigens vollkommen in Ordnung, mir geht es nur um die paar Detailsfragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cktest April 7, 2015 Wir haben auch Zugewinngemeinschaft mit Ehevertrag. Der Ehevertrag sieht so ähnlich aus wie bei Solara; zusätzlich gibt es noch den Passus, dass im Fall einer Trennung meine Frau das Haus bekommt und ich dafür einen größeren Teil des liquiden Vermögens. Ein Vermögensregister haben wir damals nicht angelegt. Ich kann mich nicht mehr erinnern, was der Spass vor vierzehn Jahren gekostet hat, aber ich glaube, es war noch dreistellig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Solara April 7, 2015 Es scheint mir aber eine etwas mühsame Lösung. Erbe ist ja auch bei der Zugewinngemeinschaft ohnehin außen vor, gleiches gilt für Schenkungen im Hinblick auf das Erbe (und gerade nicht die Ehe). Die Regelung mit den Surrogaten finde ich etwas mühsam. Das verlangt ja nach sehr sorgfältiger Buchhaltung mit getrennten Depots etc. Erbe ist bei der Zugewinngemeinschaft nur insofern außen vor, dass du den ursprünglichen Wert angerechnet bekommst, die Wertsteigerung einer Immobilie, eines Depots, ec, muss allerdings ausgeglichen werden. Je länger die hoffentlich erfolgreiche Ehe dauert, umso höher der Zugewinn, man bedenke nur das Kursfeuerwerk der letzten 18 Jahre und die gestiegenen Immobilienpreise in den Ballungszentren. Mir täte es verflixt leid, mich im worst case zusätzlich vom Mann auch noch vom Zugewinn trennen zu müssen. Um genau das zu verhindern haben wir eine modifizierte Zugewinngemeinschaft. Der Preis für die notarielle Urkunde lag damals für uns beide bei 1162 DM, die Rechnung habe ich heute noch. Es war definitiv eine sehr gute Investition, quasi eine Art Vermögensschutz und ist jeden Pfennig wert, den es gekostet hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy April 7, 2015 Der Punkt mit der Inflation ist für mich auch einer der interessantesten. Habe auch schon gelesen, dass bei Erbe/Schenkung nur der Zugewinn bereinigt um die Inflation berücksichtigt wird, was ich fair fände. Kennt sich jemand juristisch aus mit dem Thema? Ansonsten bedeutet eine Ehe auch Verantwortung für eine Familie zu übernehmen. Das beinhaltet insbesondere den Unterhalt für die Kinder, aber auch für den Partner (zum Beispiel für die Rente). Das empfinde ich schon alleine als moralische Verpflichtung. Der schwierigste Teil dabei ist es wohl, sich zu vertrauen ohne naiv zu sein. Ohne Vertrauen funktioniert eine Ehe meiner Meinung nach nicht. @Solara Interessant, dass durchaus auch eine Frau solche Gedanken hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX April 7, 2015 @Solara Interessant, dass durchaus auch eine Frau solche Gedanken hat. Es dürfte immer die Person solche Gedanken haben, die im Falle eines Falles (deutlich) mehr zu verlieren hätte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Solara April 8, 2015 · bearbeitet April 8, 2015 von Solara Es dürfte immer die Person solche Gedanken haben, die im Falle eines Falles (deutlich) mehr zu verlieren hätte. Schmunzel, obwohl ich zum damaligen Zeitpunkt durch Erbe und eigene Investitionen wesentlich vermögender war als mein Mann (Existenzgründer nach Studium), war es in Wirklichkeit der Schwiegervater, der ultimativ einen Ehevertrag gefordert hat. Andernfalls hat er mit Enterbung gedroht. Insofern gebührt ihm der Ruhm, nicht mir. Paradoxerweise ist der Ehevertrag dann eher meinen Interessen entgegengekommen als denen meines Mannes. Sein Erbe ist nämlich mit Schulden belastet und wird erst zum Ruhestand Gewinn abwerfen, während die Firma kräftig Gewinn abwirft und ich davon via Zugewinn profitieren würde. Es macht Sinn sich beim Ehevertrag über alle Szenarien Gedanken zu machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX April 8, 2015 · bearbeitet April 8, 2015 von Licuala ... war es in Wirklichkeit der Schwiegervater, der ultimativ einen Ehevertrag gefordert hat. Andernfalls hat er mit Enterbung gedroht. Was waren denn die damaligen Beweggründe deines Schwiegervaters, so ultimativ für einen Ehevertrag zu stimmen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Solara April 9, 2015 Was waren denn die damaligen Beweggründe deines Schwiegervaters, so ultimativ für einen Ehevertrag zu stimmen? Das Erbe meines Mannes ist deutlich größer als mein Erbe. Mein Schwiegervater wollte verhindern, dass ich im Scheidungsfall davon profitiere, was sein gutes Recht ist. Allerdings hatte der Schwiegervater in den letzten Jahrzehnten einen sehr gehobenen Lebensstandard, den er mit Krediten aufs Vermögen finanziert hat. So gesehen hat mein Mann nur auf dem Papier einen Vermögenszuwachs, den er durch die vorhandenen Schulden auf Null rechnen kann, während mein Erbe schon seit Jahrzehnten realen Wertzuwachs aufweisen kann. Im Scheidungsfall wäre das also zu meinen Ungunsten gelaufen, wenn ich dank Schwiegervater nicht einen Ehevertrag hätte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker April 19, 2015 Wie schauts aus mit Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit? Das kommt ja on top aufs Vermögen drauf. Da türmt sich auch ganz schön was auf mit der Zeit. Wie ist das in der Ehe geregelt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PIBE350 April 19, 2015 Folgender Fall: Die Eltern des Sohnes lassen ihn und seine Ehefrau in ihrem ungenutzten Zweithaus einziehen, beide zahlen Miete bis an deren Lebensende als zusätzliche Altersversorgung, danach gehört das Haus aber nur ihm. Richtig gelesen: Es musste vor Einzug ein Vertrag unterschrieben werden, dass nur der Sohn erben wird. So kann man eine junge Familie auch versuchen zu zerstören. Die Eltern der Ehefrau dagegen haben immer beide zusammen (finanziell) unterstützt und als Paar betrachtet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
2fast April 20, 2015 Folgender Fall: Die Eltern des Sohnes lassen ihn und seine Ehefrau in ihrem ungenutzten Zweithaus einziehen, beide zahlen Miete bis an deren Lebensende als zusätzliche Altersversorgung, danach gehört das Haus aber nur ihm. Richtig gelesen: Es musste vor Einzug ein Vertrag unterschrieben werden, dass nur der Sohn erben wird. So kann man eine junge Familie auch versuchen zu zerstören. Die Eltern der Ehefrau dagegen haben immer beide zusammen (finanziell) unterstützt und als Paar betrachtet. Erbt nicht immer nur der Sohn oder die Tochter? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium April 20, 2015 Folgender Fall: Die Eltern des Sohnes lassen ihn und seine Ehefrau in ihrem ungenutzten Zweithaus einziehen, beide zahlen Miete bis an deren Lebensende als zusätzliche Altersversorgung, danach gehört das Haus aber nur ihm. Richtig gelesen: Es musste vor Einzug ein Vertrag unterschrieben werden, dass nur der Sohn erben wird. So kann man eine junge Familie auch versuchen zu zerstören. Die Eltern der Ehefrau dagegen haben immer beide zusammen (finanziell) unterstützt und als Paar betrachtet. Erbt nicht immer nur der Sohn oder die Tochter? Normalerweise: Ja. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 April 20, 2015 Erbt nicht immer nur der Sohn oder die Tochter? Normalerweise: Ja. Dann richtig , falls der Erblasser keine Witwe hinterlässt oder einen Witwer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand April 20, 2015 In dem Fall von PIBE sehe ich das Problem auch nicht so recht. Wenn sie das Haus gemeinsam gekauft hätten, kann man das sicher anders gestalten. Aber das die Kinder von ihren Eltern erben und die Ehepartner der Kinder eben nicht, war schon immer so. Wenn die Frau das anders halten möchte, sollte sie über die Höhe der Miete diskutieren. Eine Familie sollte sowas nicht zerstören. @herr-welker: Was in der Ehe verdient wird, ist bei der Zugewinngemeinschaft auch Teil des Zugewinns. Gilt, siehe oben, auch für sonstige Vermögenszuwächse, zB durch Kurssteigerungen von Anlagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PIBE350 April 20, 2015 · bearbeitet April 20, 2015 von PIBE350 Folgender Fall: Die Eltern des Sohnes lassen ihn und seine Ehefrau in ihrem ungenutzten Zweithaus einziehen, beide zahlen Miete bis an deren Lebensende als zusätzliche Altersversorgung, danach gehört das Haus aber nur ihm. Richtig gelesen: Es musste vor Einzug ein Vertrag unterschrieben werden, dass nur der Sohn erben wird. So kann man eine junge Familie auch versuchen zu zerstören. Die Eltern der Ehefrau dagegen haben immer beide zusammen (finanziell) unterstützt und als Paar betrachtet. Erbt nicht immer nur der Sohn oder die Tochter? Warum musste dann seitens der Eltern des Sohnes vor Einzug ein Vertrag unterschrieben werden, dass sie nie etwas von dem Haus sehen darf/verzichten muss? Auf Dauer die Miete mitbezahlen dagegen schon. Das Paar hat keinerlei Ehevertrag für sich selbst abgeschlossen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand April 20, 2015 Hier gibt es zu viele Unbekannte um das vernünftig einzuschätzen. Offenbar geht es ja hier um eine aufschiebend bedingte Schenkung gegen Leibrente, wobei noch unklar ist, was erbrechtlich alles vorgesehen ist. (ZB was beim Tod eines Ehegatten oder gar neuer Heirat passiert). Steht der Frau ja auch frei, sich an dem Modell nicht zu beteiligen. Wenn die Eltern ihrem Sohn das Haus einfach zu Lebzeiten schenken und er dafür eine Leibrente zahlt, hat man die gleiche Situation, wenn die Frau ihrem Mann eine angemessene Miete zahlt. Auch wenn man das Haus an Dritte vermietet, und Sohn und Frau woanders mieten, ändert sich wenig an der wirtschaftlichen Lage der Frau. Schenkungen "an das Ehepaar" sind im Scheidungsfall aber undankbar. Die werden dann nämlich hälftig aufgeteilt. Schenkungen "an das eigene Kind in der Ehe" sind dagegen NICHT Teil des Zugewinns. Kann einem egal sein, aber im Zweifel sind die meisten hinterher froh, daran gedacht zu haben. Das dürfte auch die Motivation der Eltern sein. Wirkt halt immer etwas mißtrauisch und garstig. Schenkungen landen deswegen am besten immer auf einem eigenen Konto des beschenkten Ehepartners und erst dann auf dem gemeinsamen Konto, sofern vorhaben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PIBE350 April 20, 2015 · bearbeitet April 20, 2015 von PIBE350 Das Problem ist, dass die Eltern noch nie die Schwiegertochter anerkannt haben und nicht mal ihre Enkelin sehen wollen. Darauf beruht dieser Vertrag. Für mich bedeutet dies, dass bewusst ein Keil zwischen die junge Familie getrieben werden sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bond007 April 21, 2015 Wenn 1-2 Kinder geplant sind wird Deine Zukünftige nach einem Erziehungsurlaub von x Monaten - 3 Jahren höchstens 50% oder gar nicht mehr arbeiten. So jedenfalls meine Lebenserfahrung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag