peterme Oktober 25, 2011 Hallo zusammen, Bin mir nicht sicher, ob ich hier im richtigen Unterforum bin, aber irgendwie geht es bei meinem Thema ja auch um Rentenversicherung. Ansonsten gerne verschieben, und sorry für den Aufwand. Ich möchte im nächsten Jahr heiraten. Dabei bringe ich einiges an Vermögen in die Ehe, meine Zukünftige vergleichsweise wenig. Wir sind beide 30 Jahre alt, und momentan noch nicht vollständig mit der Ausbildung fertig. Ich habe lange im Ausland gelebt und studiert. Daher habe ich außer der Vermögensvermehrung nicht viel Altersvorsorge betrieben. Wir sind beide Akademiker und momentan ohne unbefristete Anstellung, i.e. Planbarkeit des Einkommens ist nicht langfristig. Wir planen, in ein oder zwei Jahren 1-2 Kinder zu bekommen, aber dauerhaft beide mindestens auf einer halben Stelle zu Arbeiten (also keine reine Hausfrau). Eigentlich passt eine Zugewinngemeinschaft ganz gut, denn wir wollen ja in der Ehe sowohl Vermögen als auch Kinder produzieren, beide gleichviel (Zeit) "investieren", und dabei dann natürlich auch das Einkommen, wer auch immer es besorgt, teilen. In Zugewinngemeinschaften wird ja im Scheidungsfall das Anfangsvermögen der Partner aus dem Ausgleichsverfahren herausgehalten, d.h. das von mir eingebrachte Vermögen ist "sicher". Allerdings ist es ja so, dass ich mit dem Vermögen auch Einkommen erwirtschafte, und die Kapitaleinkünfte zu teilen fände ich nicht angemessen. Es handelt sich um ein Erbe, dass ich mittlerweile auch etwas vermehrt habe, und ich würde das gerne am Ende meines Lebens einfach an die nächste Generation weitergeben, und zwar mit den Dividenden und Zinsen. Habt Ihr schon mal mit so einem Fall bekanntschaft gemacht oder sonst irgendwelche Tipps? Ich habe schon Diverses nachgelesen, aber diese Details (Kapitaleinkünfte) werden wohl nirgendwo beachtet. Es handelt sich um etwa 400.000 EUR in Aktien, Anleihen, und Tagesgeld, plus Anteile an Häusern und Immobilien mit einem Verkehrswert von noch einmal etwa 200.000. Ich habe mir gedacht, dieses Vermögen einfach bei Depotbanken getrennt von dem ab jetzt erwirtschafteten Vermögen und Dingen des täglichen Bedarfs zu halten, und den Zahlungsverkehr dazwischen stark einzuschränken und zu dokumentieren. Kann man dann eine Klausel einfügen, dass dieses Vermögen nicht dem Ehevermögen zugerechnet werden soll? Vielen Dank schonmal fürs Lesen, bin für jeden Hinweis und vor allem Erfahrungsberichte dankbar! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll Oktober 25, 2011 · bearbeitet Oktober 25, 2011 von boll ... Wir planen, in ein oder zwei Jahren 1-2 Kinder zu bekommen, aber dauerhaft beide mindestens auf einer halben Stelle zu Arbeiten (also keine reine Hausfrau). Eigentlich passt eine Zugewinngemeinschaft ganz gut, denn wir wollen ja in der Ehe sowohl Vermögen als auch Kinder produzieren, beide gleichviel (Zeit) "investieren", und dabei dann natürlich auch das Einkommen, wer auch immer es besorgt, teilen. Wenn ihr beide gleichviel Zeit in Haushalt und Erziehung der Kinder investieren wollt, sehe ich spontan keinen Grund, der gegen Gütertrennung sprechen würde. Sofern beide Partner berufstätig sind (entweder beide in Voll- oder beide in Teilzeit zu etwa gleichen Arbeitszeitstunden), wird mE auch keiner theoretisch übervorteilt oder benachteiligt. Ob das in der Praxis wirklich machbar ist ?!? Ich habe schon vor langer Zeit mal gelesen, dass die Gütertrennung gestaffelt aufgebaut werden kann. Volle Gütertrennung, solange kinderlos. Volle Gütergemeinschaft, solange z.B. im Wesentlichen die Mutter das Kind versorgt (z.B. bis zur Schulpflicht des Kindes). Danach soll man über Zwischenlösungen nachdenken können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
peterme Oktober 25, 2011 Halo Boll, Danke für Deine Antwort. Wenn ihr beide gleichviel Zeit in Haushalt und Erziehung der Kinder investieren wollt, sehe ich spontan keinen Grund, der gegen Gütertrennung sprechen würde. Sofern beide Partner berufstätig sind (entweder beide in Voll- oder beide in Teilzeit zu etwa gleichen Arbeitszeitstunden), wird mE auch keiner theoretisch übervorteilt oder benachteiligt. Ob das in der Praxis wirklich machbar ist ?!? Da habe ich mich mißverständlich ausgedrückt. Es wird wohl eher darauf hinauslaufen, dass einer in Vollzeit, der andere halbtags arbeitet. Den anderen halben Tag des Zweiten mit Kinderbetreuung etc. würde ich dann aber genauso wertvoll einschätzen wie die Arbeit des ersten, so dass ich es selbstverständlich finde, dass das Einkommen und Altersversorge, welche während der Ehe erwirtschaftet werden, geteilt werden. Auf der anderen Seite wird keiner seinen Beruf aufgeben, d.h. im Falle einer Scheidung werden beide einigermaßen für sich selbst aufkommen können. Volle Gütertrennung Ich habe schon vor langer Zeit mal gelesen, dass die Gütertrennung gestaffelt aufgebaut werden kann. Volle Gütertrennung, solange kinderlos. Volle Gütergemeinschaft, solange z.B. im Wesentlichen die Mutter das Kind versorgt (z.B. bis zur Schulpflicht des Kindes). Danach soll man über Zwischenlösungen nachdenken können. Du hast wahrscheinlich Recht, dass man die Lösung im Laufe der Zeit immer anpassen muss. Hatte irgendwie gehofft, man könnte einfach einen Teil des Vermögens aus der Zugewinngemeinschaft heraus halten, wie es ja z.B. mit Immobilien möglich ist. Allerdings ist ein betreutes Depot halt nicht so klar abgegrenzt wie ein Haus. Viele Grüße, peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Oktober 25, 2011 · bearbeitet Oktober 25, 2011 von Adun Mir scheint hier wieder mal (wie so oft hier im Forum) ein instrumentalistisches Gesetzesverständnis vorzuherrschen, hier zur Ehe. Man kann nicht einfach mal so eine Gütertrennung vereinbaren, nur weil man die Erträge seines Vermögens vor seinem Ehepartner schützen will. Das widerspricht diametral dem ganzen Zweck der Ehe. Man missbraucht sie dann als reines Steuersparmodell, will also die Vorteile haben, ohne sich den Pflichten zu unterwerfen (gegenseitige Fürsorge, auch anteilig im Fall der Scheidung). Eine Ausklammerung der Vermögenserträge ist IMO ohne Sachgrund sittenwidrig und damit nichtig. Ihr einziger Zweck ist es dann nämlich, die Regeln des gesetzlichen Güterstands zu umgehen und den Ehepartner um den ihm zustehenden Zugewinnausgleich zu bringen. Die Berücksichtigung der Vermögenserträge für den Zugewinn ist nämlich vom Gesetz her vorgegeben und vom Gesetz darf nicht willkürlich mit einer privaten Vereinbarung abgewichen werden. Die Gütertrennung wurde hauptsächlich geschaffen, um z.B. die Zersplitterung von Unternehmen zu verhindern oder andere Härten. Selbst dann kann man nicht einfach mal so reinschreiben, dass der Ehepartner nichts bekommt. Es muss dafür dann auch ein entsprechender anderweitiger Ausgleich vereinbart werden, weil es sonst wieder eine Umgehung des Gesetzes wäre. Die Ehe ist keine Privatsache, die man mit einem Vertrag schließt.; sie wird kraft Gesetz geschlossen und der Vertrag muss sich immer im Rahmen und Zweck des Gesetzes bewegen. Und ich sehe grundsätzlich nicht, dass die hälfitge Abgabe von Vermögenserträgen eine Härte darstellen würde. Im Gegenteil. Die Unterstützung Deiner zukünftigen Ehefrau trägt zum Erhalt Deines Vermögens mit bei. Dass jetzt schon solche Gedanken aufkommen, wie man der Frau im Fall der Fälle möglichst vorenthalten kann, was ihr zusteht, zeigt für mich, dass hier vielleicht nochmal nachgedacht werden sollte, ob wirklich eine Ehe das richtige ist. Eine Ehe kann man nur eingehen, wenn man den grundsätzlichen Gedanken der gegenseitigen Unterstützung tragen kann. Wenn man so schon Probleme damit hat, dann ist aller Wahrscheinlichkeit nach die Ehe keine gute Entscheidung. Aber die Leute wollen ja immer beides: Einseits die Steuererleichterungen, andererseits aber die Unverbindlichkeit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser Oktober 25, 2011 Dass jetzt schon solche Gedanken aufkommen, wie man der Frau im Fall der Fälle möglichst vorenthalten kann, was ihr zusteht, zeigt für mich, dass hier vielleicht nochmal nachgedacht werden sollte, ob wirklich eine Ehe das richtige ist. Erfahrene Eheprofis wie z.B. Donald Trump würden diese Weltsicht wahrscheinlich als arg romantisch und unrealistisch einstufen. Warum nicht einen Mittelweg versuchen: Mit der Zukünftigen diskutieren, was man gemeinsam für fair hält und das dann von einem Notar in einen Ehevertag giessen lassen. So sind beide zufrieden. Und wenn man hierbei nicht auf einen Nenner kommt, dann ist es vielleicht besser, die Ehe noch einmal zu überdenken... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
peterme Oktober 25, 2011 · bearbeitet Oktober 25, 2011 von peterme Man kann nicht einfach mal so eine Gütertrennung vereinbaren, nur weil man die Erträge seines Vermögens vor seinem Ehepartner schützen will. Das widerspricht diametral dem ganzen Zweck der Ehe. Man missbraucht sie dann als reines Steuersparmodell, will also die Vorteile haben, ohne sich den Pflichten zu unterwerfen (gegenseitige Fürsorge, auch anteilig im Fall der Scheidung). Wenn Du mit "man" mich meinst, dann liegst Du falsch. Ich dachte, das hätte ich auch oben schon geschrieben. Ich habe halt was geerbt, was ich eigentlich nicht als meins betrachte, sondern für meinen Nachwuchs aufbewahre. Es vereinfacht mir als Absicherung natürlich das Leben, aber es liegt nicht an mir, es mit einer Ehe zu "verspielen". Am liebsten wäre mir eine Ehe, als ob das Vermögen nicht da wäre. Es sollte weder ein Grund dafür noch dagegen sein. Und mit Steuern hat die Ehe noch weniger zu tun, darauf wird sie nämlich erst einmal keine Auswirkungen haben. Warum sollte es der Frau überhaupt zustehen, wie Du es behauptest? Um noch ein paar Sympathiepunkte zu sammeln: Ich war es nicht, der die Idee mit dem Ehevertrag hatte. Was passiert eigentlich, wenn man andersrum rechnet und ich das Vermögen verzocke? Er: Start mit 500.000, Einkommen -500.000, Kontostand bei Scheidung: 0 Sie: Start mit 0, Einkommen 500.000, Kontostand bei Scheidung 500.000 Gesamtvermögen: 500.000 Unter Berechnung des Startvermögens müsste sie ihm ja dann bei der Scheidung die 500.000 übertragen, damit beide bei +-0 rauskommen;) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Oktober 25, 2011 · bearbeitet Oktober 25, 2011 von Adun Wenn Du mit "man" mich meinst, dann liegst Du falsch. Ich dachte, das hätte ich auch oben schon geschrieben. Ich habe halt was geerbt, was ich eigentlich nicht als meins betrachte, sondern für meinen Nachwuchs aufbewahre. Es vereinfacht mir als Absicherung natürlich das Leben, aber es liegt nicht an mir, es mit einer Ehe zu "verspielen". Am liebsten wäre mir eine Ehe, als ob das Vermögen nicht da wäre. Das ist beim gesetzlichen Güterstand bereits so. Das genügt Dir aber wohl nicht. Du willst, dass nicht nur so getan wird, als sei das Vemögen nicht da, sondern als seien auch seine Erträge nicht da. Warum sollte es der Frau überhaupt zustehen, wie Du es behauptest? Weil der gesetzliche Güterstand keine Ausnahme für Vermögenserträge macht, was sich aus der dahinterstehenden Idee ergibt, dass die Gemeinschaft mit dem Ehepartner auch dafür sorgt, dass das bestehende Vermögen geschützt wird (wie ich oben bereits angedeutet habe). Nur ein Beispiel von vielen: Durch die gemeinsame Haushaltsführung lassen sich Kosten einsparen, die beiden zugute kommen. So kann ggfs. in einer Notlage die Notwendigkeit zum Rückgriff auf das Vermögen eher verhindert werden. Da der andere Ehepartner durch die Ehe mit zu dieser höheren Sicherheit beiträgt, steht ihm auch ein Anteil an den Erträgen zu. Es sind sicherlich noch weitere Überlegungen möglich, die in diese Richtung gehen. Das heißt nicht, dass vertragliche Regelungen, die die Vermögenserträge betreffen, per se sittenwidrig sein müssen. Sie dürfen aber nicht die andere Seite über Gebühr im Hinblick auf die gesetzlichen Regeln benachteiligen. Es kommt immer auf die individuelle Situation an, ein Ehevertrag, der für das eine Ehepaar rechtmäßig sein kann, kann für das andere sittenwidrig sein. Was passiert eigentlich, wenn man andersrum rechnet und ich das Vermögen verzocke? Das wäre vermutlich rechtswidrig. BGB § 1364 besagt, dass die Verwaltung des eigenen Vermögens während der Ehe Beschränkungen unterliegt und ein Zugriff im ganzen ausgeschlossen ist. Daraus kann man die Pflicht herleiten, dass das Vermögen nicht zu wesentlichen Teilen und nicht leichtfertig riskiert werden darf. Und aus rechtswidrigem Verhalten wird man wohl keinen Vorteil ziehen können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schinzilord Oktober 25, 2011 Diskutiert offen darueber, geht zu einem Notar und gut ist. Das musst du hier nicht im Forum ausbreiten, und der Notar wird euch das Gesetz schon naheliegen. Aber so wie du das siehst, waere es doch ideal in eine Stiftung einzubringen. Dann gehoert es wirklich nicht mehr dir, aber du willst es ja auch nicht. Stiftungssatzung fuer kommende Generationen oder so. (ich habe aber keinerlei Ahnung von Stiftungen etc.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
peterme Oktober 25, 2011 Das ist beim gesetzlichen Güterstand bereits so. Das genügt Dir aber wohl nicht. Du willst, dass nicht nur so getan wird, als sei das Vemögen nicht da, sondern als seien auch seine Erträge nicht da. Naja, ich fände das auch irgendwie logisch, kein Vermögen, keine Kapitalerträge. Nicht einmal die Inflation wird mit einberechnet, wenn ich das richtig verstehe (scheint für Immobilien anders zu sein). Wie auch immer es kommt, wenn alles andere gleich ist, dann lohnt es sich für eine Frau, jemanden mit mehr Vermögen zu heiraten, auch wenn sie von vorne herein mit einer Scheidung rechnet. Ich sehe es eher so: dadurch, dass ich mit Vermögen ankomme, profitiert meine Partnerin ja ohnehin schon, weil es z.B. Immobilienkäufe erleichtert, uns beide absichert, und letztendlich den Kindern zugute kommt. Warum dann mein Vermögen im Scheidungsfall mir persönlich dann für den Ehezeitraum nur die Hälfte der Erträge bringen soll, also vermutlich nach Inflation schrumpft, während auf der anderen Seite ihr Vermögen überdurchschnittlich gewinnt, und das obwohl wir beide gleich viel an Zeit, Nerven, und auch Geld investieren, sehe ich nicht ein. Ja, ich wende natürlich Zeit zur Vermögensverwaltung auf (kommt aber auch der gemeinsamen Altersvorsorge zu Gute), ich spare Kosten und vielleicht irgendwann Steuern (sie aber auch!), aber es ist ja bei weitem nicht so, dass das Vermögen dabei nicht ihr auch zu Gute kommt, wenn sie im Scheidungsfall auf die Kapitalerträge verzichtete. Ich sehe das schon ein, dass man den Steuervorteil z.B. fair verteilen müsste, aber dass die Kapitalerträge stumpf halbiert werden, das finde ich schon heftig. Was passiert eigentlich, wenn man andersrum rechnet und ich das Vermögen verzocke? Das wäre vermutlich rechtswidrig. BGB § 1364 besagt, dass die Verwaltung des eigenen Vermögens während der Ehe Beschränkungen unterliegt und ein Zugriff im ganzen ausgeschlossen ist. Daraus kann man die Pflicht herleiten, dass das Vermögen nicht zu wesentlichen Teilen und nicht leichtfertig riskiert werden darf. Und aus rechtswidrigem Verhalten wird man wohl keinen Vorteil ziehen können. Also irgendwie ist die Hochzeit ja dann ein free lunch für sie: kein Risiko, nur den Nutzen;). Verzocke muss man ja nicht wörtlich nehmen, aber angenommen der DAX halbiert sich zwischen Ehe und Scheidung, und eins der Häuser zerfällt, dann könnte ich abzüglich anderer Einnahmen durchaus unter dem Startwert liegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
peterme Oktober 25, 2011 Diskutiert offen darueber, geht zu einem Notar und gut ist. Das musst du hier nicht im Forum ausbreiten, und der Notar wird euch das Gesetz schon naheliegen. Aber so wie du das siehst, waere es doch ideal in eine Stiftung einzubringen. Dann gehoert es wirklich nicht mehr dir, aber du willst es ja auch nicht. Stiftungssatzung fuer kommende Generationen oder so. (ich habe aber keinerlei Ahnung von Stiftungen etc.) Naja, ich würde halt gerne Abschätzen können, in wie weit sich ein Ehevertrag überhaupt lohnen würde; wenn es da eh keine halbwegs einfache Lösung gäbe, würde ich eher drauf verzichten und mir die Notarkosten sparen - von denen könnte man schon ne brauchbare Hochzeitsreise machen. In die Richtung der Stiftung hatte ich auch schon gedacht - allerdings bin ich ja doch nicht ganz so eigennützig, denn für einen Hauskauf oder eben als Notfallgeld für mich/uns möchte ich das Geld ja schon bereithaben (hieße ja beides nicht, dass es nicht für die nächste Generation noch zur Verfügung stünde). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Oktober 25, 2011 Naja, ich würde halt gerne Abschätzen können, in wie weit sich ein Ehevertrag überhaupt lohnen würde; wenn es da eh keine halbwegs einfache Lösung gäbe, würde ich eher drauf verzichten und mir die Notarkosten sparen - von denen könnte man schon ne brauchbare Hochzeitsreise machen. Was veranschlagst du denn so für eine "brauchbare Hochzeitsreise"? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
peterme Oktober 25, 2011 Was veranschlagst du denn so für eine "brauchbare Hochzeitsreise"? Zelt vom Lidl - 20 EUR Ravioli für eine Woche - 20 EUR Wochenendticket ins Allgäu - 2*25EUR Aber mal im Ernst, Notar ohne Beratung dürfte doch schon locker vierstellig werden, oder irre ich mich da? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Oktober 25, 2011 · bearbeitet Oktober 25, 2011 von Akaman Was veranschlagst du denn so für eine "brauchbare Hochzeitsreise"? Zelt vom Lidl - 20 EUR Ravioli für eine Woche - 20 EUR Wochenendticket ins Allgäu - 2*25EUR Aber mal im Ernst, Notar ohne Beratung dürfte doch schon locker vierstellig werden, oder irre ich mich da? Vergiss nicht die Flasche Schaumwein für 1,99! Ich glaube, du irrst. Aber es kostet nichts, mal anzurufen und zu fragen. (Ich muss öfter mal Gesellschafterbeschlüsse abfassen/beglaubigen lassen und beauftrage den Notar dann auch meist, für die HR-Eintragung zu sorgen. Kostenpunkt: bisher immer unter deiner brauchbaren Luxusreise - auch ohne den Schampus.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gebe_nix Oktober 25, 2011 Ich stimme Adun zu. Außerdem wundere ich mich ein bißchen. Sollten 600.000 + die Hälfte der Kapitalerträge daraus + die Hälfte Eurer Einkünfte als Eheleute nicht genug sein, damit Du im Fall einer Scheidung Deinen (potentiellen) Kindern eine gute Ausbildung und eine Absicherung bieten kannst? Meinst Du vieleicht Deine Kinder lieben Dich mehr, wenn Du Ihnen ein größeres Erbe versprichst? Sei doch einfach glücklich, dass Du soviel Geld und eine gute Ausbildung hast, dass Du Dir keine finanziellen Sorgen machen musst. Dazu hast Du noch eine Freundin, die Dich heiraten möchte. Verwende Deine Zeit doch lieber dafür zu prüfen, ob Ihr beide bereit seid treu und auch in schweren Zeiten zueinander stehend Euer weiteres Leben zu verbringen. Ich wünsche Euch, dass in diesem Sinne das Herz zum Herzen findet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
peterme Oktober 25, 2011 [(Ich muss öfter mal Gesellschafterbeschlüsse abfassen/beglaubigen lassen und beauftrage den Notar dann auch meist, für die HR-Eintragung zu sorgen. Kostenpunkt: bisher immer unter deiner brauchbaren Luxusreise - auch ohne den Schampus.) Hmm, ok. Ich hatte es so verstanden, dass sich die Gebühren am Wert, um den es geht, bemessen - und irgendwo ein Beispiel von um die 400.000 EUR mit Tausendirgendwas gGebühren gesehen. Aber nachgeprüft habe ich das nie. Anyway, ich weiß immer gerne vorher, was gut wäre, bevor ich mich dann von irgendwem zu irgendeinem schlechten Deal bequatschen lasse;). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
peterme Oktober 25, 2011 Außerdem wundere ich mich ein bißchen. Sollten 600.000 + die Hälfte der Kapitalerträge daraus + die Hälfte Eurer Einkünfte als Eheleute nicht genug sein, damit Du im Fall einer Scheidung Deinen (potentiellen) Kindern eine gute Ausbildung und eine Absicherung bieten kannst? Keine Ahunng, ein "genug" gibt es ja eh nicht;). Momentan geht es mir eher ums Prinzip und darum, ob man nicht auch eine objektiv faire Lösung finden kann - wobei ich einsehe, dass z.B. Steuern sich nicht trennen lassen. Deshalb ja auch die Idee, das Kapital irgendwie "auszulagern". Ich will halt einfach nur wissen, ob es da irgendwelche gängigen Modelle gibt, oder wie das generell gehandhabt wird. In meiner Umgebung gibt es halt kaum Ehen, die glücklich bis zu Ende laufen, und das Verhalten meiner Freundin in 20 Jahren vorherzusagen fände ich arrogant. Mag vielleicht etwas kaltherzig klingen, aber ich denke halt lieber vor als nach;). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Oktober 25, 2011 · bearbeitet Oktober 25, 2011 von Akaman Hmm, ok. Ich hatte es so verstanden, dass sich die Gebühren am Wert, um den es geht, bemessen - und irgendwo ein Beispiel von um die 400.000 EUR mit Tausendirgendwas gGebühren gesehen. Aber nachgeprüft habe ich das nie. Ich weiss auch nicht, was das Aufsetzen eines Ehevertrages kostet und wie die Gebühren dafür berechnet werden. Daher: entweder mal in einem Rechtsforum nachfragen oder bei einem Notar anrufen. edit: So schlägt z. B. ein Ehevertrag bei einem Reinvermögen von 50 000 Euro mit gerade einmal 264 Euro zu Buche; bei einem Reinvermögen von 250 000 Euro wären es bereits rund 1100 Euro, zuzüglich Mehrwertsteuer und Schreibgebühren. Also doch vierstellig. Ich habe übrigens noch weitere 3 Sekunden gegugelt und dies hier gefunden: b. Ausschluss des Zugewinnausgleichs (Gütertrennung):Wird der Zugewinnausgleich ausgeschlossen, so wir vereinbart, dass im Fall einer Scheidung oder der Beendigung der Ehe durch den Tod eines Ehegatten kein Ausgleich des Zugewinns, der während der Ehe im Vermögen eines Ehegatten entstanden ist, auszugleichen ist. Jeder behält also sein Vermögen. Diese Regelung ist sinnvoll, wenn beispielsweise jeder Ehegatte das während der Ehe erworbene Vermögen entsprechend den Vorstellungen der Ehegatten erhält und ein Ausgleich nicht begründet ist. Ein anderer Grund für eine Gütertrennung kann die Selbständigkeit und die damit verbundene vermögensrechtliche Haftung eines Ehegatten sein. In Betracht für eine entsprechende Regelung kommt auch ererbtes Vermögen auf der Seite nur eines Ehegatten, falls dieses auch aus dem Zugewinn ausgenommen werden soll. In allen Konstellationen ist auch eine Modifikation möglich, wenn der Zugewinn nicht völlig ausgeschlossen werden soll. Hierbei ist zu beachten, dass der Ausschluss des Zugewinnausgleichs Einfluss auf das Ehegattenerbrecht hat und der Zugewinnausgleich durch Erhöhung des gesetzlichen Erbteils des Ehegatten nicht um ein Viertel erhöht wird. Um das zu vermeiden kann das Güterrecht für den Fall der Scheidung und der Beendigung der Ehe durch den Tod eines Ehegatten unterschiedlich geregelt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
peterme Oktober 25, 2011 Ich habe übrigens noch weitere 3 Sekunden gegugelt und dies hier gefunden: Tja, reine Gütertrennung fände ich zu heftig, weil ja im Zweifel einer seine Karriere für die Kinder mehr vernachlässigt als der andere. Mich würden halt am meisten echte Erfahrungen aus dem richtigen Leben interessieren, statt nur die Standardbeispiele in juristischen Ratgebern zu lesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Oktober 25, 2011 · bearbeitet Oktober 25, 2011 von Adun Naja, ich fände das auch irgendwie logisch, kein Vermögen, keine Kapitalerträge. Nicht einmal die Inflation wird mit einberechnet, wenn ich das richtig verstehe (scheint für Immobilien anders zu sein). Doch; für das anzusetzende Anfangsvermögen ist die Inflation zu berücksichtigen. Wir sind hier nicht im Steuerrecht, wo auch inflationsausgleichende Erträge zu versteuern sind... Wie auch immer es kommt, wenn alles andere gleich ist, dann lohnt es sich für eine Frau, jemanden mit mehr Vermögen zu heiraten, auch wenn sie von vorne herein mit einer Scheidung rechnet. Nun, da können wir ja vor Glück sagen, dass nicht jemand einfach hingehen und jemanden mit mehr Vermögen ohne dessen Einverständnis heiraten kann. Das musst Du eben abwägen: Ist die Frau nur auf das Vermögen aus oder nicht und spekuliert sie bereits auf eine Scheidung oder nicht. Von dieser Verantwortung kannst Du Dich nicht freisprechen. In jedem Fall ist die Gefahr für so etwas keine Rechtfertigung für Benachteiligungen. Ich sehe es eher so: dadurch, dass ich mit Vermögen ankomme, profitiert meine Partnerin ja ohnehin schon, weil es z.B. Immobilienkäufe erleichtert, uns beide absichert, und letztendlich den Kindern zugute kommt. Warum dann mein Vermögen im Scheidungsfall mir persönlich dann für den Ehezeitraum nur die Hälfte der Erträge bringen soll, also vermutlich nach Inflation schrumpft, während auf der anderen Seite ihr Vermögen überdurchschnittlich gewinnt, und das obwohl wir beide gleich viel an Zeit, Nerven, und auch Geld investieren, sehe ich nicht ein. Ja, ich wende natürlich Zeit zur Vermögensverwaltung auf (kommt aber auch der gemeinsamen Altersvorsorge zu Gute), ich spare Kosten und vielleicht irgendwann Steuern (sie aber auch!), aber es ist ja bei weitem nicht so, dass das Vermögen dabei nicht ihr auch zu Gute kommt, wenn sie im Scheidungsfall auf die Kapitalerträge verzichtete. Nein, Deine Partnerin profitiert nicht einfach so von Deinem Vermögen. Denn die Zugewinngemeinschaft ist im Prinzip ein Spezialfall der Gütertrennung. Die Vermögen sind daher grundsätzlich getrennt. Damit sie also von einem Immobilienkauf durch Dein Vermögen profitiert, musst Du dafür bürgen oder den Vertrag mit unterschreiben. Und damit das Vermögen sie absichert musst Du ihr erst etwas davon schenken. Es ist also immer ein zusätzlicher Rechtsakt nötig, damit es zu einem Vorteil für Deine Ehefrau kommt. Deine Frau profitiert also gerade nicht überdurchschnittlich. Das Gesetz ist jetzt nicht das jüngste und wird schon lange angewendet und ist auch gut erprobt. Es ist im Grundsatz schon dafür gesorgt, dass eine gewisse Gerechtigkeit da ist. Ich sehe das schon ein, dass man den Steuervorteil z.B. fair verteilen müsste, aber dass die Kapitalerträge stumpf halbiert werden, das finde ich schon heftig. Mit dieser Argumentation stellst Du die gesamte Idee der Zugewinngemeinschaft in Frage und machst sie eben zu einer reinen Steuerspargemeinschaft. Dann könnte ich dem Ehepartner gleich jeglichen Anspruch auf zugewonnenes Vermögen absprechen, auch wenn es durch normales Arbeitseinkommen zustandegekommen ist. Also irgendwie ist die Hochzeit ja dann ein free lunch für sie: kein Risiko, nur den Nutzen;). Nein, beide sind verpflichtet, gegenseitig für einander da zu sein. Verzocke muss man ja nicht wörtlich nehmen, aber angenommen der DAX halbiert sich zwischen Ehe und Scheidung, und eins der Häuser zerfällt, dann könnte ich abzüglich anderer Einnahmen durchaus unter dem Startwert liegen. Einen negativen Zugewinn gibt es nicht. Er gilt im Fall, dass das Vermögen niedriger ist als bei Beginn, als 0. Hast Du also 1 Mio und verlierst davon 500.000 ist Dein Zugewinn 0. Und hat sie 0 und gewinnt 500.000, dann muss sie Dir 250.000 zahlen, nicht 500.000 (die Hälfte der Differenz des Zugewinns, also (500.000 - 0)/2). Mach Dir nicht zu viele Gedanken, das Gesetz ist ja jetzt nicht gerade ein exotisches, es berücksichtigt schon hinreichend alle Belange. Viel zu viele denken, sie müssten unbedingt einen Ehevertrag machen und gehen dann mit völlig falschen Vorstellungen und Zielen an die Sache ran, so dass am Ende der Vertrag sittenwidrig ist und zu komplizierten Scheidungsverfahren führt. Dabei ist die gesetzliche Regelung eigentlich grundsätzlich nicht so schlecht wie man denkt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Oktober 25, 2011 · bearbeitet Oktober 25, 2011 von Akaman Ich habe übrigens noch weitere 3 Sekunden gegugelt und dies hier gefunden: Tja, reine Gütertrennung fände ich zu heftig, weil ja im Zweifel einer seine Karriere für die Kinder mehr vernachlässigt als der andere. Mich würden halt am meisten echte Erfahrungen aus dem richtigen Leben interessieren, statt nur die Standardbeispiele in juristischen Ratgebern zu lesen. Lies doch einfach mal, was da steht. Offensichtlich sind differenzierte Vereinbarungen möglich. Und dann steht da noch: Schicken Sie mir eine kurze Beschreibung. Ich erläutere Ihnen dann, welchen Weg Sie einschlagen könnten, um für sich die beste Lösung zu finden. Diese erste Einschätzung ist kostenlos. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gebe_nix Oktober 25, 2011 In meiner Umgebung gibt es halt kaum Ehen, die glücklich bis zu Ende laufen, und das Verhalten meiner Freundin in 20 Jahren vorherzusagen fände ich arrogant. Mag vielleicht etwas kaltherzig klingen, aber ich denke halt lieber vor als nach;). Ja, es gibt keine Garantie, aber letzendlich gehört zu einer guten Ehe auch Vertrauen. Ich bin (schon) verheiratet und kann natürlich ebenfalls nicht das Verhalten meiner Frau in 20 Jahren vorhersagen. Aber ich denke schon, dass ich vor der Hochzeit den Charakter meiner Frau ganz gut einschätzen konnte. Keiner weiß was die Zukunft bringt, aber ich vertraue meiner Frau und mir (!), dass wir auch in schwierigen Situationen um unsere Ehe kämpfen würden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
billy-the-kid Oktober 25, 2011 Tja, reine Gütertrennung fände ich zu heftig, weil ja im Zweifel einer seine Karriere für die Kinder mehr vernachlässigt als der andere. Mich würden halt am meisten echte Erfahrungen aus dem richtigen Leben interessieren, statt nur die Standardbeispiele in juristischen Ratgebern zu lesen. Erstmal Gratulation dazu, dass du die (ungewisse) Zukunft in Szenarien denken kannst. Ein Aspekt, der aber noch nicht betrachtet wurde: du könntest es dir leisten, die gemeinsame weitere Vermögensbildung langsam anzugehen, da du ja schon ein respektables Vermögen besitzt. Deine Zukünftige hingegen ist darauf angewiesen, dass im Falle der späteren Trennung nennenswerte Beträge neu erspart wurden. Das kann der Frau gegenüber später ziemlich unfair sein, wenn im Bewusstsein des schon vorhandenen gut gelebt und wenig gespart wurde. Grüße, billy-the-kid Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Delphin Oktober 25, 2011 · bearbeitet Oktober 25, 2011 von Delphin Mach Dir nicht zu viele Gedanken, das Gesetz ist ja jetzt nicht gerade ein exotisches, es berücksichtigt schon hinreichend alle Belange. Viel zu viele denken, sie müssten unbedingt einen Ehevertrag machen und gehen dann mit völlig falschen Vorstellungen und Zielen an die Sache ran, so dass am Ende der Vertrag sittenwidrig ist und zu komplizierten Scheidungsverfahren führt. Dabei ist die gesetzliche Regelung eigentlich grundsätzlich nicht so schlecht wie man denkt. Also ich habe mich ja vor einiger Zeit mal selbst genauer mit dem Thema beschäftigt - aus gegebenen Anlass. Mein Ergebnis ist ungefähr folgendes: ich hab mal genauer angeschaut, was die Zugewinngemeinschaft eigentlich bedeutet und war (peinlicherweise) überrascht, dass eigentlich alle Regelungen, sobald ich sie verstanden hatte, meinem gesunden Menschenverstand ziemlich fair und praktisch erschienen. Entegegen dem was ich bisher so aufgeschnappt hatte, ist ja gerade die Vermögenstrennung zeimlich strikt nder Ehe. Das war mir tatsächlich gar nicht so bewusst. Eine Weile überlegt habe ich dann auch, warum beim Zugewinnausgelich Kapitalerträge und Erwebserträge gleich behandelt werden, aber ich musste letztlich zugeben, dass das schon Sinn macht. Trotzdem kann man das meines Wissens schon auch anders regeln, wenn beide wollen und keiner dabei offensichtlich benachteiligt wird (das wird der Notar im Zweifelsfall erklären. Das muss ja gerade beim Notar gemacht werden, damit gewährleistet ist, dass die Frau auch deutlich erfährt, wenn es zu ihren Ungunsten ist). Meiner Meinung nach ein gutes, vernüftiges und verständliches Buch zum Thema ist: Eheverträge: Sicherheit für die Zukunft (noch nicht erschienen, gibt aber die älteren Ausgaben sicher noch in der örtlichen Bibliothek, übrigens zwei Bücher, eins zur Ehe, was ich finde jeder angehende Bräutigam gelesen haben sollte, damit er weiß, was er überhaupt unterschreibt, und eins zu Eheverträgen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schinzilord Oktober 25, 2011 übrigens zwei Bücher, eins zur Ehe, was ich finde jeder angehende Bräutigam gelesen haben sollte, damit er weiß, was er überhaupt unterschreibt, und eins zu Eheverträgen). Menno, das sagst du jetzt erst Wir haben uns vor unserer Heirat von einem Anwalt beraten lassen, und auch herausgefunden, dass die Zugewinngemeinschaft eh schon das Optimale fuer uns war. In meinen Augen macht es auch Sinn, dass Kapitalertraege von Vermoegen im Scheidungsfall aufgeteilt werden, einfach weil beide zusammen die Risiken eingehen. Waere ja noch schoener, wenn im Gewinnfall ein Partner alles behaelt, im Verlustfall aber der andere Partner fuer ihn einstehen muss. Hier kann man die Kapitalanlage eben nicht von Risiko losgeloest sehen. Trotzdem sollte es moeglich sein, allgemein gesprochen, einen Ehevertrag aufsetzen zu koennen (und somit implizit mit einer Scheidung zu rechnen), und trotzdem dem Partner vertrauen zu koennen und sich auf die Ehe einlassen zu koennen. Ich habe ja auch eine RLV und habe nicht vor zu sterben Und es gibt ja auch hoehere Gewalten, die auf eine Ehe einwirken koennen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Oktober 25, 2011 · bearbeitet Oktober 25, 2011 von vanity Ich habe ja auch eine RLV und habe nicht vor zu sterben Und dennoch wirst du es. Ich wuensche aber deiner LV-Gesellschaft viel Glueck mit deinem Vertrag. Eine Diskussion, ob Kapitaleinkuenfte auf in die Ehe eingebrachtes Vermoegen bei der Zugewinnermittlung aussen vor bleiben sollten, finde ich muessig. Mit gleichem Recht koennte derjenige Partner, der z. B. die bessere Ausbildung in die Ehe einbringt (also das hoehere Humankapital ) es fuer angemessen betrachten, dass Ertraege hieraus nicht dem gemeinschaftlich erwirtschafteten Zugewinn zugeschlagen wuerden. Das wuerde das Konzept des Zugewinns sehr schnell ad absurdum fuehren. (Disclaimer: Zugewinnler ohne EV) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag