börse2009 Oktober 18, 2011 Hallo, habe leider keinen Thread gefunden der dieses Thema speziell behandelt deswegen ein neuer (Sollte es dazu schon was geben bitte um Info dann kann dieser geclosed werden). Und zwar suche ich Antworten zur Frage: Wie komme ich von einer PKV zurück in die GKV? Folgender Fall: Männlich, 23 Jahre, gerade fertig geworden mit Studium. Bisher privat bei den Eltern (beide Beamte) mitversichert. Kein Einkommen bisher..... Auf Jobsuche. Hat er ne Chance in die GKV zu kommen? Wenn ja wie würde das von statten gehen? Vielen Dank! mfg e. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Oktober 18, 2011 Folgender Fall: Männlich, 23 Jahre, gerade fertig geworden mit Studium. Bisher privat bei den Eltern (beide Beamte) mitversichert. Kein Einkommen bisher..... Auf Jobsuche. Hat er ne Chance in die GKV zu kommen? Wenn ja wie würde das von statten gehen? Ganz einfach: Arbeitslos melden! Dadurch wird GKV-Pflicht ausgelöst. Private Krankenversicherung aber in Ruhensversicherung umwandeln (u.a. weil bei späterem Zweitstudium die Befreiung vom Erststudium gelten würde, auch wenn man konkret ein solches Zweistudium nicht plant). Alternative wäre, sich GKV-Pflicht befreien lassen, bei der privaten Krankenversicherung über mögliche abgespeckte Tarife für Arbeitslosigkeit informieren. Ist aber typischerweise nicht sinnvoll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrNick Oktober 18, 2011 Folgender Fall: Männlich, 23 Jahre, gerade fertig geworden mit Studium. Bisher privat bei den Eltern (beide Beamte) mitversichert. Kein Einkommen bisher..... Auf Jobsuche. Hat er ne Chance in die GKV zu kommen? Wenn ja wie würde das von statten gehen? Ganz einfach: Arbeitslos melden! Wenn ich den Fall richtig verstanden habe (gerade mit dem Studium fertig) besteht kein Anspruch auf ALG1, also bliebe nur ALG2. Noch einfacher: Einen normalen sozialversicherungspflichtigen Job finden. In dem Fall besteht nicht nur eine Chance, in die GKV zu wechseln, man muß es sogar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Oktober 18, 2011 Wenn ich den Fall richtig verstanden habe (gerade mit dem Studium fertig) besteht kein Anspruch auf ALG1, also bliebe nur ALG2. Da hast Du allerdings recht. In diesem Fall wäre dann der zweite Teil der "Alternative" angezeigt: Mit der privaten Krankenversicherung sprechen und über mögliche Tarife für diesen Fall informieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
börse2009 Oktober 18, 2011 Hab ich das jetzt richtig verstanden? Zum Arbeitsamt gehen und arbeitslos (oder arbeitssuchend?) melden. Damit wird man automatisch in die GKV aufgenommen? Und wie wo wann kündigt man die PKV? Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrNick Oktober 18, 2011 Hab ich das jetzt richtig verstanden? Zum Arbeitsamt gehen und arbeitslos (oder arbeitssuchend?) melden. Damit wird man automatisch in die GKV aufgenommen? Und wie wo wann kündigt man die PKV? Im Prinzip schon, ALG1 kannst du allerdings nur erhalten, wenn du mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, und wenn du bis vor kurzem studiert hast, wird das wohl nicht der Fall sein. Ansonsten bliebe nur ALG2 ... Wenn du wegen ALG oder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung pflichtversichert bist, kannst du mit dem entsprechenden Nachweis bei der PKV ohne Einhaltung von Fristen kündigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
börse2009 Oktober 18, 2011 hi und Danke für die Antworten. Bringt denn ALG2 irgendwelche Nachteile mit sich? Bzw wenn denn dann eine Arbeit gefunden wird und man "arbeitssuchend" in ALG2 arbeitslos war macht das keine Probleme richtig? Definiton algII: "ALG II - oder das Arbeitslosengeld II - ist als Grundsicherung für Arbeitssuchende gedacht, die keine oder nur wenige Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung erhalten. Auch Arbeitnehmer mit einer geringen Bezahlung können ihr Gehalt durch ALG II aufstocken." mfg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrNick Oktober 18, 2011 Bringt denn ALG2 irgendwelche Nachteile mit sich? Lies dir doch einmal den Wikipedia-Artikel zum ALG2 durch, insbesondere den Abschnitt zum bestehenden Vermögen. Abgesehen vom Schonvermögen darfst du nicht allzu viel besitzen, wenn du ALG2 beantragen willst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Oktober 18, 2011 · bearbeitet Oktober 18, 2011 von Adun Zum Arbeitsamt gehen und arbeitslos (oder arbeitssuchend?) melden. Damit wird man automatisch in die GKV aufgenommen? Nur wenn Du ALGI-Anspruch hast. Aber das hast Du wohl nicht. Wie bereits gesagt ist für Dich der richtige Weg, mit Deiner privaten Krankenversicherung zu sprechen, ob sie einen Tarif haben, der für Deine Situation bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit geeignet ist. Und wie wo wann kündigt man die PKV? Gar nicht, das wäre fahrlässig! Wenn Du wider Erwarten einen Weg in die GKV finden solltest, stelle die PKV in eine ruhende Versicherung um statt sie zu kündigen. Denn die Befreiung am Anfang des Studiums gilt für diesen Status das ganze Leben lang! Bringt denn ALG2 irgendwelche Nachteile mit sich? Bzw wenn denn dann eine Arbeit gefunden wird und man "arbeitssuchend" in ALG2 arbeitslos war macht das keine Probleme richtig? ALG2 ist besser bekannt als Hartz 4. Erspar Dir das lieber, wenn es geht. Mit ALG2 kommst Du auch nicht mehr in die GKV, Du musst in dieser Schiene im Zweifel in den Basistarif und kannst dafür dann Härtefallvergünstigung bekommen. Alles absolut keine sinnvolle Option, wenn es sich vermeiden lässt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
börse2009 Oktober 18, 2011 Also es geht nicht um mich Aber irgendwie werd ich nicht schlau aus Euch beiden )) Der eine sagt es geht, der andere es geht nicht.. Also wäre der nächste Schritt erstmal mit Arbeitsamt & PKV zu sprechen welche Lösungswege die Herren vorschlagen. Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zuzan Oktober 19, 2011 Also es geht nicht um mich Aber irgendwie werd ich nicht schlau aus Euch beiden )) Der eine sagt es geht, der andere es geht nicht.. Also wäre der nächste Schritt erstmal mit Arbeitsamt & PKV zu sprechen welche Lösungswege die Herren vorschlagen. Danke! Hallo, mit der Arbeitsagentur zu sprechen, wird zu keinem Ergebnis führen, da es hier keine monetären Leistungen für Absolventen gibt - es gibt bei der Arbeitsagentur die sog. Akademikerberatung, die durch spezielle Angebote den Hilfesuchenden eher in eine Anstellung bringt. Jedoch: es gibt kein Geld, aber z.b. Auslagenerstattung für Bewerbungsmaterialien (Nachweis erforderlich für die getätigten Bewerbungen), Seminare o.ä. Beantragt man Hartz 4 (ALG 2) so besteht kein Anspruch auf die Akademikerberatung, da es sich um unters. Behörden handelt! Was die GKV betrifft, so hat man als Absolvent, der während des Studiums die PKV gewählt hat, aufgrund fehlender Vorversicherungszeiten keine Möglichkeit, als sog. freiwillig Versicherter in die GKV einzutreten - diese Möglichkeit hat man erst, wenn man eine sozialversicherungspflichtige Anstellung findet. Bis man diese findet, muss man in der PKV bleiben. Diese meiner Meinung gravierenden Folgen (man findet heute ja oftmals nicht sofort eine sozialversicherungspflichtige Anstellung ...) sind sowohl den angehenden Studenten und auch deren Eltern, die ja meist während des Studiums die GKV zahlen müssten, nicht klar. Nach einem Studium mit PKV-Versicherung ist § 9 SGB V maßgeblich: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html Wichtig wäre also versicherungstechnisch, eine sozialversicherungspflichtige Anstellung zu finden. Gruß, Zuzan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
börse2009 Oktober 19, 2011 Also es geht nicht um mich Aber irgendwie werd ich nicht schlau aus Euch beiden )) Der eine sagt es geht, der andere es geht nicht.. Also wäre der nächste Schritt erstmal mit Arbeitsamt & PKV zu sprechen welche Lösungswege die Herren vorschlagen. Danke! Hallo, mit der Arbeitsagentur zu sprechen, wird zu keinem Ergebnis führen, da es hier keine monetären Leistungen für Absolventen gibt - es gibt bei der Arbeitsagentur die sog. Akademikerberatung, die durch spezielle Angebote den Hilfesuchenden eher in eine Anstellung bringt. Jedoch: es gibt kein Geld, aber z.b. Auslagenerstattung für Bewerbungsmaterialien (Nachweis erforderlich für die getätigten Bewerbungen), Seminare o.ä. Beantragt man Hartz 4 (ALG 2) so besteht kein Anspruch auf die Akademikerberatung, da es sich um unters. Behörden handelt! Was die GKV betrifft, so hat man als Absolvent, der während des Studiums die PKV gewählt hat, aufgrund fehlender Vorversicherungszeiten keine Möglichkeit, als sog. freiwillig Versicherter in die GKV einzutreten - diese Möglichkeit hat man erst, wenn man eine sozialversicherungspflichtige Anstellung findet. Bis man diese findet, muss man in der PKV bleiben. Diese meiner Meinung gravierenden Folgen (man findet heute ja oftmals nicht sofort eine sozialversicherungspflichtige Anstellung ...) sind sowohl den angehenden Studenten und auch deren Eltern, die ja meist während des Studiums die GKV zahlen müssten, nicht klar. Nach einem Studium mit PKV-Versicherung ist § 9 SGB V maßgeblich: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html Wichtig wäre also versicherungstechnisch, eine sozialversicherungspflichtige Anstellung zu finden. Gruß, Zuzan Hi und Danke! Damit ist alles gesagt Vielen Dank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag