lanza38 Oktober 14, 2011 Hallo Steuer-Fachleute, ich bin beim Ausfüllen der KAP 2010 auf die Zeile 59 gestoßen: "Ich beantrage die Verrechnung von Verlusten nach §23 EStG nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage". Ich habe noch nicht verrechnete Verluste aus Fondsverkäufen aus 2008 und hohe Kapitalerträge in 2010. Kann ich da was verrechnen? Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Oktober 14, 2011 Ich habe noch nicht verrechnete Verluste aus Fondsverkäufen aus 2008 und hohe Kapitalerträge in 2010. Kann ich da was verrechnen? Wenn ein Verlustvortrag vorliegt, kann der mit Kursgewinnen verrechnet werden (Z8/9), jedoch nicht mit Zinsen, Dividenden etc., die nur in Z7 auftauchen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lanza38 Oktober 14, 2011 · bearbeitet Oktober 14, 2011 von lanza38 Ich habe noch nicht verrechnete Verluste aus Fondsverkäufen aus 2008 und hohe Kapitalerträge in 2010. Kann ich da was verrechnen? Wenn ein Verlustvortrag vorliegt, kann der mit Kursgewinnen verrechnet werden (Z8/9), jedoch nicht mit Zinsen, Dividenden etc., die nur in Z7 auftauchen. also mit Kursgewinnen von Aktien, die nicht abgeltungssteuerfrei sind (also 2009ff gekauft)? So gesehen würde es Sinn machen, Gewinne zu realisieren und die Papiere später wieder zu kaufen, oder? Natürlich nicht mehr für 2010, sondern 2011 oder 2012. mfg Ralf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Oktober 14, 2011 also mit Kursgewinnen von Aktien, die nicht abgeltungssteuerfrei sind (also 2009ff gekauft)? So gesehen würde es Sinn machen, Gewinne zu realisieren und die Papiere später wieder zu kaufen, oder? Natürlich nicht mehr für 2010, sondern 2011 oder 2012. Ja, Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien, die ab 2009 gekauft wurden, sind ein Beispiel. Die Verrechnung geht noch bis 2013 einschließlich, es würde also reichen, die Gewinne bis 31.12.2013 realisiert zu haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maikel Oktober 14, 2011 Hallo Steuer-Fachleute, ich bin beim Ausfüllen der KAP 2010 auf die Zeile 59 gestoßen: "Ich beantrage die Verrechnung von Verlusten nach §23 EStG nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage". Ich jetzt auch. Dazu auf die Zeile 60 mit dem gleichen Satz, aber mit Bezug auf §22. Was ist da der Unterschied? Gruß, Michael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Oktober 14, 2011 3 Klicks und siehe da: http://www.buzer.de/gesetz/4499/a62242.htm http://www.buzer.de/gesetz/4499/al15468-0.htm Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Oktober 17, 2011 Hallo Steuer-Fachleute, ich bin beim Ausfüllen der KAP 2010 auf die Zeile 59 gestoßen: "Ich beantrage die Verrechnung von Verlusten nach §23 EStG nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage". Ich jetzt auch. Dazu auf die Zeile 60 mit dem gleichen Satz, aber mit Bezug auf §22. Was ist da der Unterschied? Gruß, Michael § 23 EStG sind Verluste aus Alt-Veräußerungsgeschäften § 22 EStG sind Alt-Verluste aus Stillhaltergeschäften mit Optionen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag