michaelschmidt Oktober 10, 2011 Hallo Gemeinde, bei einem Broker habe ich Verluste aus Fonds dieses Jahr realisiert. Spekulationsverluste. Die Fonds sind nach 2008 angeschafft worden. Dann habe ich noch Zinsgewinn aus Festgeld bei einer anderen Bank, wo Abgeltungssteuer dieses Jahr abgezogen wurde. Kann ich nun über die Steuererklärung diese beiden Beträge gegeneinander verrechnen ? Oder geht das nicht, weil das eine Spekulationsverluste sind und das andere Zinsgewinne ? Irgendwie habe ich aber im Kopf, daß dies seit 2009 geht ?????????? Danke für Hilfe ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Oktober 10, 2011 · bearbeitet Oktober 10, 2011 von otto03 Hallo Gemeinde, bei einem Broker habe ich Verluste aus Fonds dieses Jahr realisiert. Spekulationsverluste. Die Fonds sind nach 2008 angeschafft worden. Dann habe ich noch Zinsgewinn aus Festgeld bei einer anderen Bank, wo Abgeltungssteuer dieses Jahr abgezogen wurde. Kann ich nun über die Steuererklärung diese beiden Beträge gegeneinander verrechnen ? Oder geht das nicht, weil das eine Spekulationsverluste sind und das andere Zinsgewinne ? Irgendwie habe ich aber im Kopf, daß dies seit 2009 geht ?????????? Danke für Hilfe ! geht, es gibt keine steuerlichen Spekulationsgewinne/-verluste mehr bei Wertpapieren es kann alles mit allem verrechnet werden - Ausnahme Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Oktober 10, 2011 Hallo michaelschmidt, wichtig ist aber, dass du bei dem Broker auch eine Verlustbescheinigung beantragst (Fristende ist jeweils der 15. Dezember des laufenden Jahres). MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Oktober 10, 2011 Dann habe ich noch Zinsgewinn aus Festgeld bei einer anderen Bank, wo Abgeltungssteuer dieses Jahr abgezogen wurde. Kann ich nun über die Steuererklärung diese beiden Beträge gegeneinander verrechnen ? Ja -- aber nur, wenn Du bis zum Stichtag (15. Dezember) bei Deiner depotführenden Bank einen Antrag auf Austellung einer Verlustbescheinigung stellst. Dann werden die Verluste zum Ende des Jahres nicht wie sonst üblich ins nächste Jahr übertragen, sondern auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen und können im Wege der Veranlagung mit Erträgen bei anderen Banken verrechnet werden. Du kannst auch mindestens einen Anteil irgendeines beliebigen Wertpapiers in ein Depot bei der Bank übertragen, wo das Festgeld liegt, und dabei angeben, dass die Verlustverrechnungstöpfe mit übertragen werden sollen. Dann müsste -- auch rückwirkend -- über den Verlustausgleich der Verlust auch ohne Verlustbescheinigung und Steuererklärung mit den Erträgen dort verrechnet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
michaelschmidt Oktober 11, 2011 Danke für Eure Antworten ! Dann werde ich mir so eine Verlustbescheinigung von ebase ausstellen lassen. Bei der Bank wo das Festgeld versteuert wurde, kann man kein Depot eröffnen und somit auch keine Fonds dort hin übertragen. Die Fonds sind auch schon verkauft und somit die Verluste bei ebase realisiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag